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JuSchG draußenbleiben!

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  1. Autor dieses Themas

    trancedrome

    trancedrome hat kostenlosen Webspace.

    Moinsen ^^

    Also ich brauch mal eben ne Best?tigung das folgende Tabelle stimmt oder auch nicht!
    Wenn sie nicht stimmen sollte, bitte verbessern!
    9-10 bis sieben!
    11-12 bis 21
    13 bis 21.30
    14-15 bis 23
    16-17 bis 00.01
    und mit 18 ja dann........brauch ma ned weita redn!

    Dazu noch meine Frage, wie es aussieht, wenn einer dabei ist der schon 18 ist?! Wie lange die dann drau?en bleiben dr?fen?

    MfG Trancer.
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  3. Das JuSchG regelt ueberhaupt nicht, wie lange Kinder und Jugendliche (Kind bis 14, Jugendliche/r 14-18) abends drau?en bleiben duerfen.
    Das muessen Kinder mit ihren Eltern ausmachen.

    Allerdings regelt das Gesetz den Ausgang in Kinos, Kneipen, Veranstaltungen etc cetera, aber auch dort gilt eine ganz wichtige Regel:
    Der Personensorgeberechtigte (also die Eltern bzw. ein vom Gesetzgeber bestimmter gesetzlicher Vormund -> Sorgerecht ist nicht uebertragbar!) hat das letzte Wort! Egal, was das Gesetz sagt, der Personensorgeberechtigte darf diese Zeit o.ae. nach vorne verschieben.

    Ein Beispiel:
    Ein Kind darf bis 22 Uhr drau?en bleiben, sagen seine Eltern. Wenn ein anderes schon um 18 Uhr nach Hause muss, laut seinen Eltern, dann ist das vollkommen rechtens und es hat sich daran zu halten.
    (Die Uhrzeiten im Beispiel sind frei erfunden, denn - wie gesagt - es gibt dafuer im JuSchG keine Regelung!)
  4. Zum Nachlesen des Gesetzes folgender Link:
    http://www.google.de/search?hl=de&q=JuSchG&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de
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