Jugendschutz auf Webseiten ab 2011
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Vermutlich wird ab 2011 ein Medienjugendschutz-Staatsvertrag in Kraft treten, bei dem Inhalte für gewisse Altersgruppen gekennzeichnet werden müssen. Da jeder Webseitenbetreiber selbst dafür verantwortlich ist zu entscheiden, ob seine Webseiteninhalte gekennzeichnet werden müssen oder ob sie für jede Altersgruppe zugänglich sein dürfen, hier mal ein paar wichtige informative Links:
FAQ der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf
heise-Artikel
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ministerpraesidenten-verabschieden-Jugendmedienschutzstaatsvertrag-1019953.html
Kritiker befürchten kostenpflichtige Abmahnwellen, für den Fall der Fälle, weshalb man sich diese Artikel vielleicht mal zur Gemüte führen sollte -
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Ist heute der 1 April?
Da freuen sich doch wieder ein paar Anwälte über eine schnelle Mark...
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Zuerst dachte ich mir, wen zum Henker soll dieses neue Gesetz tangieren, wenn er eine ganz normale Seite unterhält. Da die Verbote aber sehr weitläufig formuliert wurden, kann man nicht immer davon ausgehen, dass man nie gegen dieses Gesetz verstößt. Bis jetzt war das kein Problem, doch jetzt kann jeder Anbieter zur Rechenschaft für die Inhalte seiner Seite gezogen werden.
Wie ist das jetzt bei Foreneinträgen wie hier auf lima-city? Wir oft gibt es doch Beiträge die knapp am Rande der Verherrlichung von Gewalt oder die
den öffentlichen Frieden in einer die Würde der
Je nach dem, wie scharf das ausgelegt wird, könnten wir da echt Probleme bekommen.
Opfer verletzenden Weise dadurch stören, dass
die nationalsozialistische Gewalt- und Willkür-
herrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfer-
tigt wird,
Außerdem:
(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind,
Viele Beiträge könnten doch theoretisch die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen "beeinträchtigen" - je nach dem was man als "beeintächigend" empfindet. Nehmen wir z.B. diverse Egoshooter-Diskussionen hier auf lima-city; hier könnte für jemanden sicher was zu finden sein, der Egoshooter nicht unbedingt als harmlos einstuft...
die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen
oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beein-
trächtigen, verbreiten oder zugänglich machen,
haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder
Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie übli-
cherweise nicht wahrnehmen. -
Genau deswegen habe ich den Thread hier mal aufgemacht. Vielleicht ergibt sich dadurch eine sinnige Diskussion. Denn ich habe weniger an meine eigenen Webseiten gedacht, als an lima-city. Was passiert z.B. mit einem animierten Avatar, indem Blut simuliert wird. Wir hatten ja schon öfter mal welche, bei denen Comic-Animationen leicht gewaltverherrlichend waren. Ich weiss zwar, dass lima da den User meist bittet, solche Dinge zu vermeiden, aber an und für sich geht es ja schon bei sowas los.
Zumal auch einige Leute fragwürdige You-Tube-Videos in ihre Webseiten integrieren.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 8:00:39 von karpfen -
Aus dem FAQ vom FSM
► Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Also wenn die Knights es nicht glesen haben, oder die MOD´s nicht gelesen haben bzw Philip dann ist es nicht stafbar. Allerdings wird dies schwer beweisbar, deswegen kann man von 2 Wochen alten Einträgen sichher sein das der Inhaber es gelesen hat. Es ist unsicher.
Es besteht grundsätzlich die Gefahr das man angezeigt wird, oder verklagt.
mfg Stephan -
Na toll, jetzt kommen, die damit, wo das Internet mich längst verdorben hat.
Ich weiß garnicht welchen Unterschied das machen soll, solange es immernoch Seiten auf Auslandsservern geben wird, die Hardcorepornos oder Gewaltseiten hosten und auf die jedes Kind drauf gehen kann. Finde diese Zenzur sowas von sinnlos.
Es bringt viel mehr, wenn die Eltern dafür verantwortlich gemacht werden, dass das Kind nur in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten online gehen darf. Oder durch entsprechende Technologie ein Kinderschutz im Heimrouter existiert, bei dem nur einige Ausnahmeseiten nicht blockiert werden.
Verstößt diese Art von Gesetz nicht gegen die Meinungsfreiheit?
EDIT: Wie stellt man sich das vor. Eine Abfrage, der Inhalt ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet. Sind sie über 18: Ja, Nein? Was soll das bringen?
EDIT: Wegen der Angst verklagt zu werden. Macht einfach ein Popup auf die Startseite, wo der Hinweis steht, dass der Inhalt der Seite Böse Inhalte beinhalten könnte und der Zugang auf eigene Verantwortung geschieht.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 10:13:50 von pixilab -
Eigentlich sollte hier nicht über Sinn und Unsinn so eines Gesetzes diskutiert werden, sondern eher informativ zusammengetragen werden, was wichtig ist für Webmaster. Der Sinn so eines Gesetzes ist natürlich äußerst fragwürdig.
Aber über Gesetze haben wir nicht wirklich zu entscheiden, deshalb ist es eigentlich relevanter, vielleicht mal Eckdaten aufzustellen, so dass der Webseiten-Anfänger auch gleich informiert ist. -
pixilab, Zensur ist IMMER sinnlos ;)
Geht nur darum das man damit Geld verdienen kann - und Wahlkampf...
Was die Technik betrifft, ich habe es so verstanden das man sich etwas auf den Webspace spielt oder Code-Schnipsel verwendet. Diese werden dann von Jugendschutz-Software erkannt und geblockt.
Diese Software die jeder 13 Jährige umgehen kann, weil die Eltern eh keine Ahnung haben was sie auf dem Rechner installieren...
Blödsinnig!
Wenn ich sehe wie viele Eltern ihren Minderjährigen Kindern FSK18 Shooter kaufen um sie in Ruhe vor dem PC "parken" zu können...
EDIT: Sry Karpfen, hatte deinen letzten Post übersehen.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 10:18:01 von bewahrer -
Sorry, hast ja recht, hab mich mitreißen lassen.
Wie im 2ten Edit von mir geschrieben. Denke ich, dass man der Gefahr verklagt zu werden mit einem einmaligen Hinweis beim Betreten einer Seite entgehen könnte. Oder vielleicht im Footer als fester Text. Wenn gewisse Bilder als Suchergebnis bei Google auftauchen ist es das Problem von Google.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 10:24:41 von pixilab -
Google straft webseiten mit solchen eintritten ab, wo man bestätigen muss um reinzukommen. Außerdem besteht trotzdessen die Gefahr das man verklagt wird, z.B. wenn du ab 16 sagst und man findet das es erst ab 18 geeignet ist.
Außerdem darf man seine Webseite nicht so genzeichnen das man ab 18 erst reinkommen soll, wenn der Eigentümer, also der Veranwortliche erst 15 ist.
Deshalb ihr dürft max. bis zu euren eigenen alter die Seite sperren, alles was über euer Alter geht ist rechtsunmäßig. Denn wenn ihr nach dem Gesetz eure seite selbst einschätzen müsst, kann es ja deswegen eben nicht sein das man ein höhres geeignetes alter angibt alsdas eigene.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 10:44:17 von daswing -
So viel zu lesen und zu verstehen, da bekomme ich ja das Gefühl, dass ich für eine einfache Gamesseite einen Anwalt nehmen muss, der mir diese auf Rechtssicherheit überprüft.
Bedeutet das eigentlich jetzt, dass ich wenn ich über ein Game berichte, welches sagen wir mal eine Altersfreigabe von 12 Jahren hat, nur Usern Zugang zu diesem Inhalt gewähren darf, wenn ich vorher dessen Identität und Alter geprüft habe? -
Vorweg: Rechtssichere Auskünfte bekommst du hier natürlich nicht!
Aber genau aus diesem Grund habe ich den Thread eröffnet, weil die Konsequenzen diesbezüglich, vor allem auch bei Ego-Shootern, ja durchaus auch den privaten Webmaster betreffen können.
Und insofern ich das richtig gelesen habe, so müsste man die Webseite entsprechen als FSK12 oder FSK16 kennzeichnen, je nachdem, wie die Alterseinschätzung erfolgt ist. Kann aber natürlich auch vom Verständnis her falsch liegen.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 11:16:28 von karpfen -
Es geht doch nur um die Kennzeichnung, hab ich das richtig verstanden? Was spricht dagegen die ganze Seite unabhängig vom Inhalt als FSK18 zu kennzeichnen, wenn man sich nicht sicher ist? Kann ja immer noch jeder drauf wer will.
Ich vermute, dass das einfach nur als Hinweis für die Erziehungsberechtigten dienen soll, damit sie wissen, wo ihre Kinder sich nicht rumtreiben sollten. -
Ich denke, dass man dann, wenn man die Seite als FSK18 gekennzeichnet hat, auch Maßnahmen zu treffen hat, die den Zutritt Minderjähriger verwehrt. Und solche Maßnahmen werden dann wahrscheinlich Geld kosten und nicht so einfach zu realisieren sein. Der einfache Hinweis auf FSK18-Inhalte, durch eine Info z.B., dürfte in Deutschland schon mal nicht ausreichend sein.
-
Jetzt tut mal nicht so, als ob ihr jetzt alle Pornoseiten (in Deutschland) betreibt ;)
karpfen schrieb: Ich denke, dass man dann, wenn man die Seite als FSK18 gekennzeichnet hat, auch Maßnahmen zu treffen hat, die den Zutritt Minderjähriger verwehrt. Und solche Maßnahmen werden dann wahrscheinlich Geld kosten und nicht so einfach zu realisieren sein. Der einfache Hinweis auf FSK18-Inhalte, durch eine Info z.B., dürfte in Deutschland schon mal nicht ausreichend sein.
Richtig und mit was wäre das bspw. möglich? Mit deme elektronischen Personalausweis! Dadurch werden mehrere fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Die Verbreitung dieser geht schneller voran, da der Bürgen diesen nun will, um die Inhalte im Internet abrufen zu können
2. Wird sicherlich bei EInsatz des Ausweises mit einem Server der Regierung verbunden, so dass diese weiß: wer, wo, wann, was.
Die politiker sollten endlich mal kapieren, dass man probleme im Internet nicht regional beheben kann. Weder KiPo, noch Rassismus, noch Urheberrechtsverletzungen noch Jugendschutz oder sonst irgendwas. -
trueweb schrieb:
Jetzt tut mal nicht so, als ob ihr jetzt alle Pornoseiten (in Deutschland) betreibt ;)
Richtig und mit was wäre das bspw. möglich? Mit deme elektronischen Personalausweis! Dadurch werden mehrere fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Die Verbreitung dieser geht schneller voran, da der Bürgen diesen nun will, um die Inhalte im Internet abrufen zu können
2. Wird sicherlich bei EInsatz des Ausweises mit einem Server der Regierung verbunden, so dass diese weiß: wer, wo, wann, was.
Die politiker sollten endlich mal kapieren, dass man probleme im Internet nicht regional beheben kann. Weder KiPo, noch Rassismus, noch Urheberrechtsverletzungen noch Jugendschutz oder sonst irgendwas.
Es geht ja dabei gar nicht in erster Linie um Pornoseiten, werter trueweb. Es geht doch darum, wo fängt dann das Jugendgefährdende an, wie muss ich die Seite kennzeichnen und muss ich evtl. notwendigerweise für den Zugangsschutz sorgen. Du weisst doch wie scharf diverse Abmahnanwälte bei so Kleinigkeiten sind.
Der elektronische Ausweis mag zwar eine Möglichkeit sein, mit Barrierefreiheit hat dies dann aber gegebenenfalls nix mehr zu tun. Schon auch weil viele Menschen derzeit nach wie vor auf diesen elektronischen Ausweis verzichten. -
also ich find ja schon diese übergroßen Symbole "FSK ..." auf CD's sowas von unsinnig und echt grauenhaft...
das lässt sich doch gar nicht kontrollieren und einschätzen schon mal gar nicht...
-
Die FAQ auf der Seite zum JMStV sagt zur Kennzeichnung von Webseiten ab 18 folgendes dazu:
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
- die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
- Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Insofern wäre meiner Auslegung nach durch Grafik irgendwo auf der Seite, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen kann, den Vorgaben genüge getan. Eine pauschale Einstufung ab 18 empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen ohnehin, da die Definition von jugendgefährdenden Inhalten zu variabel ist und es sich wohl bei den wenigsten Inhaltsanbieter um Jugendschutzexperten handelt. -
pixilab schrieb: Es geht doch nur um die Kennzeichnung, hab ich das richtig verstanden? Was spricht dagegen die ganze Seite unabhängig vom Inhalt als FSK18 zu kennzeichnen, wenn man sich nicht sicher ist? Kann ja immer noch jeder drauf wer will.
Ich vermute, dass das einfach nur als Hinweis für die Erziehungsberechtigten dienen soll, damit sie wissen, wo ihre Kinder sich nicht rumtreiben sollten.
Es soll jeder Inhalt auf der Webseite mit diesem gekennzeichnet sein. Heißt wenn du denn den Beitrag direkt verlinks muss trotzdem ein Hinweis kommen, das dieser Inhalt nur für Personen über xxJahre geeignet ist.
trueweb schrieb:
/.../
Richtig und mit was wäre das bspw. möglich? Mit deme elektronischen Personalausweis! Dadurch werden mehrere fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Die Verbreitung dieser geht schneller voran, da der Bürgen diesen nun will, um die Inhalte im Internet abrufen zu können
2. Wird sicherlich bei EInsatz des Ausweises mit einem Server der Regierung verbunden, so dass diese weiß: wer, wo, wann, was.
Die politiker sollten endlich mal kapieren, dass man probleme im Internet nicht regional beheben kann. Weder KiPo, noch Rassismus, noch Urheberrechtsverletzungen noch Jugendschutz oder sonst irgendwas.
Dies wäre nicht möglich da nicht jedem bis jetzt so ein Ausweis gehört und von denen die einen haben kein Lesegerät. Außerdem wenn man keinen Hinweis setzt bliebe dies nutzlos.
Man müsste dann ja nur das Geburtsdatum senden.
Es soll auch ein Script anfang 2011 rauskommt was von Programmen ausgewertet wird, auch eine Richtlinie und ein Hilfstool zum einschätzen(für private Seiten kostenlos). Allerdings kann man behaupten das die Jugend von 11 Jahren mehr über einen PC weiß als die Eltern die die Software installieren. Siehe Internetsperre Stoppschild.
mfg Stephan -
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