Ist Impressum rechtskräftig?
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Hey! Ich habe mal letzten mal für meine Homepage ein Impressum geschrieben. Weil in Deutschland Impressum Plicht herrscht.
Ist ein eigenes geschriebenes Impressum eigentlich Rechtskräftig?
Da bin ich am überlegen. Ich wies es nicht :-/
Hier zu meinem Impressum:
http://deutscheradler.lima-city.de/impressum/
Danke für jede Hilfe
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Zu deinem Haftungschluß kann dir nur dein Anwalt eine Antwort geben.
Wenn du die Webseite privat betreibst, dann reichen die Adressangaben. Bei einer gewerblichen Nutzung kommt es darauf an, ob du eine UmsatzsteuerID hast und im Handelsregister eingetragen bist. Beides müsste dann ebenfalls im Impressum stehen.
Ob eine Telefonnummer Pflicht ist, weiss ich nicht.
Eine Rechtsverbindliche Auskunft kann und darf dir aber nur ein Anwalt geben! -
deutscheradler schrieb:
Ist ein eigenes geschriebenes Impressum eigentlich Rechtskräftig?
Da bin ich am überlegen. Ich wies es nicht :-/
Klar. Wieso sollte es das nicht sein?
Allerdings fehlt bei deinem Impressum die Quellenangabe. Der Haftungsausschluss sieht nach dem von e-recht24.de aus. Fehlende Quellenangaben können in Deutschland zu einer Verklagung führen. -
Ahh OK.
Ich glaube ich gehe dann mal zum Anwalt um ein bisschen Sicherheit zu bekommen. Würde das Ergebnis hier posten.
Allerdings fehlt bei deinem Impressum die Quellenangabe. Der Haftungsausschluss sieht nach dem von e-recht24.de aus. Fehlende Quellenangaben können in Deutschland zu einer Verklagung führen.
Sehr grad der Link wurde entfernt von einer meiner User. Ich füge ihn wieder ein danke für die Info.
Gleich mal den Beitrag schützen.
Danke für eure Hilfe.
Was sagen andere dazu? -
deutscheradler schrieb:
Ist ein eigenes geschriebenes Impressum eigentlich Rechtskräftig?
Du meinst wohl eher "wirksam"? Rechtskräftig sind Verträge, Gesetze, Urteile, etc.
Da Du ja passend zu den Angaben auch die entsprechenden Paragraphen nennst, die diese Angaben verlangen, kannst Du selbst dort nachschauen, ob alles Notwendige erfasst ist.
Den Haftungsausschluß kannst Du dir komplett sparen. Haftung, die Du von Gesetzes wegen zu übernehmen hat, kannst Du grundsätzlich nicht ausschließen und ebenso ist es überflüssig auf die Dinge hinzuweisen, für die man eh nicht haftet.
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OK also man ich Haftungsausschluss löschen bzw. Irgendwo speichern?
Also danke für die Info uns was mich beschäftigt
Wann ist mein Anwalt erreichbar :D
Muss kurz warten.
Aber danke für die Super schnellen antworten ! -
Hallo,
auch wenn der Eintrag schon etwas älter ist, kann es nicht schaden.
Ich habe mir auch sehr lange die gleichen Fragen gestellt und des öfteren unterschiedliche Informationen erhalten, daher habe ich mich ein wenig umgesehen und folgende Seite http://irights.info/artikel/schutz-der-eigenen-webseite-vor-abmahnungen/7047 gefunden. Sie bringt ein wenig Licht ins Dunkle und ist sehr informativ.
Gruss
Gartenjung -
Ein Impressum muss in Deutschland bei einer Privatperson folgendes enthalten:
Adresse
Vor- und Nachname
E-Mail-Adresse
schnelle Kontaktmöglichkeit
Als schnelle Kontaktmöglichkeit bietet sich eine Handy- bzw Telefonnummer an,
wichtig dabei ist, dass man über die schnelle Kontaktmöglichkeit innerhalb von
60 Minuten erreichbar ist.
Alternativ kann man auch ein Kontaktformular verwenden, jedoch ist dort wahrscheinlich
eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten nicht möglich.
Außerdem sollten im Impressum auch für den Inhalt der Website verantwortlichen Personen
aufgelistet werden und gegebenenfalls Bildnachweise.
Hier gibt es ein Impressum-Generator:
http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) ist normalerweise in Deutschland nicht notwendig,
falls man ihn doch verwenden will, gibt es hier eine Vorlage:
http://www.juraforum.de/disclaimer_muster/
Bei keinem oder falschem Impressum drohen Bußgelder, die sich bis
auf 50.000€ belaufen können.
Beitrag zuletzt geändert: 6.7.2015 13:22:18 von cashkingdom -
Ab wann gilt die Website als Deutsch? Mit einer .de Domain wahrscheinlich sowieso aber was ist wenn man eine .com domain benutzt und auch keinen Deutschen Webspace? Ist man dann als Deutscher immernoch verpflichtet ein Impressum zu hinterlegen?
MFG
Auto -
clashauto schrieb:
Na klar, es geht ja nicht um den Standort der Website, sondern um den Betreiber der Seite
Ab wann gilt die Website als Deutsch? Mit einer .de Domain wahrscheinlich sowieso aber was ist wenn man eine .com domain benutzt und auch keinen Deutschen Webspace? Ist man dann als Deutscher immernoch verpflichtet ein Impressum zu hinterlegen?
Es ist also ausschlaggebend, woher der Betreiber der Seite kommt. -
thomasba schrieb:
clashauto schrieb:
Na klar, es geht ja nicht um den Standort der Website, sondern um den Betreiber der Seite
Ab wann gilt die Website als Deutsch? Mit einer .de Domain wahrscheinlich sowieso aber was ist wenn man eine .com domain benutzt und auch keinen Deutschen Webspace? Ist man dann als Deutscher immernoch verpflichtet ein Impressum zu hinterlegen?
Es ist also ausschlaggebend, woher der Betreiber der Seite kommt.
Und wer soll das dann bitte beweisen? :D Könnte ja auch jemand außerhalb von Deutschland betreiben. -
cashkingdom schrieb:
...dass man über die schnelle Kontaktmöglichkeit innerhalb von
60 Minuten erreichbar ist.
Alternativ kann man auch ein Kontaktformular verwenden, jedoch ist dort wahrscheinlich
eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten nicht möglich.
...
Wo steht das mit den 60 Minuten? -
cashkingdom schrieb:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
http://www.dr-bahr.com/news/bei-fehlender-telefonnummer-im-impressum-e-mail-erreichbarkeit-innerhalb-60-minuten.html
Der erste Link ist ja für die 60 Minuten unerheblich. Beim 2. wird deutlich:
* es handelt sich um einen Online-Shop
* dort steht außerdem
In dieser Absolutheit dürfte die 60-Minuten-Regel ohnehin nicht ausnahmslos gelten. Denn z.B. an Wochenenden oder an Feiertagen wird eine deutlich längere Frist gelten müssen.
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mein-wunschname schrieb:
cashkingdom schrieb:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
http://www.dr-bahr.com/news/bei-fehlender-telefonnummer-im-impressum-e-mail-erreichbarkeit-innerhalb-60-minuten.html
Der erste Link ist ja für die 60 Minuten unerheblich. Beim 2. wird deutlich:
* es handelt sich um einen Online-Shop
* dort steht außerdem
In dieser Absolutheit dürfte die 60-Minuten-Regel ohnehin nicht ausnahmslos gelten. Denn z.B. an Wochenenden oder an Feiertagen wird eine deutlich längere Frist gelten müssen.
Auch wenn es sich nicht um einen Online-Shop handelt, muss eine schnelle Erreichbarkeit gewährleistet sein.
Außerdem erhält der erste Link (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) durchaus Informationen über schnelle Erreichbarkeit.
60 Minuten ist nur ein geschätzter Wert von Urteilen.
Beitrag zuletzt geändert: 13.7.2015 20:12:46 von cashkingdom -
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