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  1. Autor dieses Themas

    re-aktor

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    Hallo

    ich w?rde gerne 2 filme die ein freund von mir aus (heim)videos zusammengeschustert hat online stellen. an sich ja kein Problem aber eine sache gibbet da schon. Und zwar hat er die Videos und Bilder im Rythmus eines Liedes angeordnet. Und dieses Lied ist nat?rlich Urheberrechtlich gesch?tzt. wie sieht das aus??? Ist das legal die (nicht kommerziel) anzubieten??? Ich hab im INet nur Halbwissen gefunden und gesetzestexte, die ich leider kaum verstehe. das einzigste was ich gefunden habe war das hier:
    24 Abs1: Ein selbst?ndiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
    anderen geschaffen worden ist, darf ohne die Zustimmung des Urhebers des
    benutzten Werkes ver?ffentlicht und verwertet werden.


    h?rt sich ja eigentlich positiv an. Kennst sich jemand mit dem Thema aus oder kennt eine gute internetseite???

    in Hoffnung und mfG

    re-aktor
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  3. g********s

    Der Paragraph den du da gefunden hast bezieht sich meiner Ansicht eher auf sowas wie Coverversionen. Das liegt in deinem Fall weniger vor.

    Es wird wahrscheinlich illegal sein, das Lied einfach so zu verwenden. Es gab da mal sone Comic Seite, die haben Flash Comics gemacht und die mit Musik aus den Charts unterlegt und wurden daf?r verklagt.

    Ob du Geld damit verdienst oder nicht ist an sich nicht wichtig.
    Aber wenn du ne kleine private Hp hast muss das ja auch erstmal auffallen..
    Es gibt im Netz ja massig Videos die mit Musik unterlegt sind und die werden auch nicht st?ndig verklagt.
  4. h******0

    also ich denke ja auch nicht, dass die Darsteller von A Gamers Day sich da urheberrrechte besorgt haben. Und der Film ist ja auch sehr bekannt.
  5. Autor dieses Themas

    re-aktor

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    ich wei? es auch nicht. jedenfalls glaubt ihr leider auch nur und wisst nicht. dann muss ich mal schauen wie ich das mache. was ist war a gamers day????

  6. Hallo

    ich w?rde gerne 2 filme die ein freund von mir aus (heim)videos zusammengeschustert hat online stellen. an sich ja kein Problem aber eine sache gibbet da schon. Und zwar hat er die Videos und Bilder im Rythmus eines Liedes angeordnet. Und dieses Lied ist nat?rlich Urheberrechtlich gesch?tzt. wie sieht das aus??? Ist das legal die (nicht kommerziel) anzubieten??? Ich hab im INet nur Halbwissen gefunden und gesetzestexte, die ich leider kaum verstehe. das einzigste was ich gefunden habe war das hier:
    24 Abs1: Ein selbst?ndiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
    anderen geschaffen worden ist, darf ohne die Zustimmung des Urhebers des
    benutzten Werkes ver?ffentlicht und verwertet werden.


    h?rt sich ja eigentlich positiv an. Kennst sich jemand mit dem Thema aus oder kennt eine gute internetseite???

    in Hoffnung und mfG

    re-aktor


    Solange das Lied nicht gemafrei ist, weil es von
    einem Komponisten gemafrei produziert wurde, solange
    mu? jeder, der ein urheberrechtlich gesch?tztes
    Werk au?erhalb seiner privaten Zone nutzt, und
    damit ist insbesondere Ver?ffentlichung und Verbreitung
    gemeint (!), ...mu? jeder gegen?ber der GEMA eine
    Abgabe zahlen, bzw. bei Internetver?ffentlichung
    gegebenfalls eine Pauschale, oder nachweisen m?ssen,
    wie oft es heruntergeladen wurde und demnach die
    Abrechnung zu bekommen.

    DAS GILT AUCH F?R PRIVAT! (Privatmensch ver?ffentlich was...)

    Beim Webradio ist es auch so, da? nun jedes
    Webradio eine Pauschale zahlen mu?, die happig
    ist und demnach kleines Webradio von privat auch
    Zahlungspflichtig ist und im Grunde damit UNFINANZIERBAR
    wird. Daran halten tun sich nur sehr wenige private
    Webradio-Anbieter, also ich meine insbesondere
    jene, die 1x im Monat oder so ihr Webradio machen.
    DAS REICHT, das ist nicht erlaubt, wenn man keine
    ?bereinkunft mit der GEMA hat und dementsprechend
    dort gut zahlt.

    (Einfach mal bei Heise.de im Newsticker danach
    suchen...)

    Au?erdem: Wer in Zusammenhang mit einer anderen
    Sache ein urheberrechtlich gesch?tztes Werk
    verwendet, braucht eine Erlaubnis des Urhebers,
    zuz?glich der Geb?hren f?r die Ver?ffentlichung.

    K?nnte ja sein, da? "Let it be" (Beatles) zur
    Untermalung einer SS-Szene in einem Propaganda-
    video Verwendung finden soll. <grins> Damit w?re
    der Urheber nat?rlich nicht einverstanden.

    Tipp: Finger weg von Internetver?ffentlichungen
    von Inhalten, deren Rechte man nicht hat!

    --
    Gru
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