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So, hab mal eine eher rechtliche Frage.
Und zwar habe ich letzens das Passwort (welches nicht gerade sicher ist, wär mein erster Tipp gewesen wenn ich raten hätte müssen) des Administrators einer Community erfahren.
Nun wollte ich mal wissen ob diese Admin mir etwas tun kann (außer mich aus der Community zu löschen/bannen/sonst i-was was direkt in der Community ist) wenn ich mich einlogge und mir da mal sehlenruhig alles aus Admin-Sicht ansehe.
Der Reiz wär schon da, mal sehen wie der Admin alles so sieht (wer würd das nicht gerne tun ^^)
aber ich will jtz keine Klage/Geldstrafe/sonstiges Riskieren, deswegen erst mal nachfragen :D
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :) -
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Hallo,
Naja... wen du gegen das AGB bzw. geltende Recht verstösst kanst du Angezeigt werden.
(Bin nicht Sicher bin kein Anwalt)
Ich bin halt der Meinung das man sowas schon gar nicht Versuchen sollte den sowas is einfach nur Doof und Allgemeinheitsschaädigend.
LG
Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2010 19:36:00 von gatterer -
Ich würde einfach den Admin darauf hinweisen, dass du sein Passwort (wie auch immer) herausgefunden hast. Und dass er es doch ändern sollte, nicht dass jemand auf die Idee kommt mit seinem Account Schabernack zu treiben.
mfg -
Ich würds lassen..unter Umständen greift dann da §303a und §303b, auf welches beides bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe steht.
-
Ich würde es lassen. Der Admin kann es sehen, wann er zuletzt eingeloggt war und er wird wissen, dass er es nicht war. Je nach Menschentyp wird er dann versuchen, den Pappenheimer aufzudecken usw.
Ich durfte schonmal die Adminsicht eines Boards sehen und ich kann dir sagen, dass das ziemlich langweilig ist. Du kannst halt Themen schließen usw, Avatarbegrenzungen und sowas halt einstellen. Du verpasst nichts, wenn dus nicht gesehen hast.
Übrigens: Installiere dir doch mal das kostenlose Woltlab-Board. Dann hast du die Adminansicht ohne rechtliche Schwierigkeiten. ;) -
davidmuc schrieb: Ich würds lassen..unter Umständen greift dann da §303a und §303b, auf welches beides bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe steht.
Freiheitsstrafe wegen einloggen in einen fremden Account? Das scheint mir doch etwas übertrieben
createtheweb schrieb:
Ich durfte schonmal die Adminsicht eines Boards sehen und ich kann dir sagen, dass das ziemlich langweilig ist. Du kannst halt Themen schließen usw, Avatarbegrenzungen und sowas halt einstellen. Du verpasst nichts, wenn dus nicht gesehen hast.
Is kein fix fertiges board, sondern ne regionale community die schon seit jahren besteht ;)
die is von grund auf selber programmiert laut denen (sieht man sich den quelltext an, ists aber eher aus allen möglichen open source dingen zusamengeschneidert ^^ ) -
freezinger schrieb:
davidmuc schrieb: Ich würds lassen..unter Umständen greift dann da §303a und §303b, auf welches beides bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe steht.
Freiheitsstrafe wegen einloggen in einen fremden Account? Das scheint mir doch etwas übertrieben
Na ja.
Du hast ja anscheined versucht widerrechtlich an das Passwort zu kommen.
Nun stellt sich die Frage "Warum?"
Man könnte dir unterstellen, dass du die Seite angreifen wolltest.
Durch das einloggen wolltest du dir zuerst ein Bild machen, wie man die Seite hacken kann.
Sag den Admin bescheid und frag ihn, ob du dich da mal umschauen darfst.
Allerdings wird er es dir nicht erlauben, wenn in der AGB geschreiben steht, dass keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden. -
jacr schrieb:
freezinger schrieb:
davidmuc schrieb: Ich würds lassen..unter Umständen greift dann da §303a und §303b, auf welches beides bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe steht.
Freiheitsstrafe wegen einloggen in einen fremden Account? Das scheint mir doch etwas übertrieben
Na ja.
Du hast ja anscheined versucht widerrechtlich an das Passwort zu kommen.
Nun stellt sich die Frage "Warum?"
Man könnte dir unterstellen, dass du die Seite angreifen wolltest.
Durch das einloggen wolltest du dir zuerst ein Bild machen, wie man die Seite hacken kann.
Sag den Admin bescheid und frag ihn, ob du dich da mal umschauen darfst.
Allerdings wird er es dir nicht erlauben, wenn in der AGB geschreiben steht, dass keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden.
Versucht an das Passwort ranzukommen ist falsch formuliert.
Ein Freund hats mir mitgeteilt, ohne das ich ihn dazu aufgefordert hab ;)
nebenbei bemerkt kann man die Seite auch ohne Admin Passwort hacken, das wurde sogar schon mal versucht - nicht von mir - jedenfalls hatten die dann die Userliste inkl. Passwörter in Plain Text der ersten 2000 User in deren DB.
Ich bin mir im Moment nich mal sicher ob die überhaupt sowas wie AGB's haben ^^ -
also ganz ehrlich - Da du seine Daten hast und er das wohl kaum weiß oder will.
Wie berühmt muss die Community sein das es sich lohnt Strafbarkeit und sonstiges zu besprechen um einen Blick in das Admin Tool zu werfen? oO
Also ich persönlich vermute dahinter einen Angriff auf die Community ob durch Hacken oder Ausspionieren anderer User ... das wiederum ebenso Strafbar sein könnte.
Aber denk auch an den Admin, wenn durch deinen Computer, deine Handlung, jemand Zugriff auf User Daten bekommt hat er den Stress an der backe. Und wenn dann rauskommt das du es warst, wird das bestimmt auch Probleme machen.
Fazit:
Welches System auch immer es sein sollte durch lokale oder Serverseitige Installation kannst du auch so, ein Blick ins Admintool werfen... es sei denn du hast andere Dinge damit vor dann sollte diese Diskussion geschlossen werden da es sonst Hilfe für eine Straftat ist. Denn egal wie du es nennst, es ist und bleibt ein Diebstahl seiner Daten egal wie du ran gekommen bist!
hoff ich konnte helfen
-
Es ist definitiv strafbar, sich Zugangsdaten dritter zu verschaffen und diese gegen seine Einwilligung einzusetzen.
§202a (StGB) (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Sicherung eines Textes, Bildes oder sonstigen medialen Inhaltes handelt, oder um die administration eines Forums. Auch die subjektive erheblichkeit des Inhaltes spielt keine Rolle. Zugriff auf geschützte Daten bleibt Zugriff auf geschützte Daten. Ob es sich um einen Admin-Panel oder ein Tagebuch handelt.
Die Stärke des Schutzes spielt auch keine Rolle.
Beitrag zuletzt geändert: 3.7.2010 10:02:03 von tplus -
Ich vermute, dass in den AGBs der betreffenden Community ein Hinweis darauf ist, das man die Comunity nur sinngerecht benutzen darf.
Da Du Dich nun als Admin eingeloggt hast obwohl du definitiv keiner bist, können Sie dich verklagen. Anhand deiner IP bist Du identifizierbar. -
Ich würde dir gründsätzlich raten, es zu lassen. Wenn du es dennoch versuchen willst würde ich dir raten, es mit einem Proxy zu versuchen, du solltest aber den Admin darauf hinweisen, das du sein PW hast.
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