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Impressumspflicht

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  1. r******r

    Aus dem Kopf weiß ich nicht, wo genau es stand, aber anscheinend vor Jahren mal bei Heise, daß man ggf. für die Inhalte der Seiten, auf die man verlinkt, mit verantwortlich gemacht werden kann. Darum soll man schreiben, daß man sich von diesen Inhalten distanziert.

    Manche machen es dann so, sich von allen Inhalten zu distanzieren, was aber Quatsch ist, sonst würde man ja nicht dahin verlinken. Üblich ist der Hinweis, daß die Seiten, als man sie verlinkt hat, keine rechtswidrgien Inhalte aufwiesen und man sich von solchen, falls doch enthalten, distanziert. Das geschieht wegen aus Sciherheitsgründen wegen des bekannten Urteils. Ggf. weiß das jemand hier genauer aus dem Kopf. Sonst vielleicht mal Heise+Urteil o.ä. googlen.
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  3. kaniacko schrieb:
    geldscheich schrieb:
    brisch schrieb:
    Vergiss nicht auf die Info, dass Du für die Verlinkung auf Unterseiten ncht haftbar bist!


    Das ist soweit mir bekannt unnötig. Ein derartiger Disclaimer hat wohl keine rechtliche Relevanz oder wie sehen das die Profis ?



    Mir hat man gesagt das des sehr sinnvoll wär und man es auf jede seite klatschen sollt *konfuz*



    Hmm da hab ich mal was interessantes gelesen, nämlich, dass solch ein Satz einen nicht automatisch schützt. Wenn man das wirklich geltend machen will, sollte man es auf eine Enter-Seite packen, wo es der Besucher lesen MUSS. Oder man schreibt es neben jeden Link :biggrin:

    Ich glaube sowieso, dass das alles viel zu sehr "gehypt" wird von uns deutschen ;-) Jede noch so unwichtige Urlaubsfoto-page muss absolut wasserdicht sein.. kennt hier überhaupt wer jemanden, der abgemahnt wurde, weil er keinen Haftungsausschluss oder ein Impressum hat?
    Da hat jemand eine Abmahnung bekommen, weil er eine Seite gewerblich betrieben hat und keine Telefonnummer angegeben hat.. da war wohl die Konkurrenz im Spiel. Oder eben böse Anwälte, die einfach nur Geldgeil sind. Angedroht wurde in dem Fall auch eine Strafe von 50.000€ Falls die 500€ für die Abmahnung nicht gezahlt werden. Das heißt also Höchststrafe, bloß weil eine Telefonnummer nicht angegeben ist, was ja vollkommen lächerlich ist^^

    Man braucht übrigens kein Impressum, solange man keine Einnahmen mit der Seite erziehlt. Das steht auch nochmal hier.

    schönen Tag :wave:
  4. fabo schrieb:

    Für private Webseiten gibt es also meistens keine Impressumspflicht und falls man doch ein Impressum veröffentlichen möchte, kann theoretisch drin stehen, was man will.

    Dummerweise definieren Recht und Justiz, in diesem unserem Land, den Begriff "privat" anders, als Du es anscheinend machst.

    Privat im Sinne des Gesetzes sind Webseiten, die nicht öffentlich sind. Privat ist nicht als Gegenteil von gewerblich zu verstehen!


    fabo schrieb:
    Weitaus schlimmere Folgen kann es haben, wenn man sog. "Allgemeine Geschäftsbedingungen" auf seiner Webseite unterbringt. Dazu neigen statistisch vorallem unwissende Chat, Foren und Spieleseitenbetreiber.

    Auch wenn das viel wichtiger und cooler klingt als "Nutzungsbedingungen" ist die Verwendung des Begriffs "Allgemeine Geschäftsbedingungen" nur Internetseiten vorbehalten, die irgendwelche Dienstleistungen erbringen (Allgemein gehaltene Definition). Hier zählt einfach: Wo kein Geschäft, da keine Geschäftsbedingungen.


    Nicht ganz falsch, leider begründest/erklärst Du die schlimmeren Folgen nicht.

    Wenn eine Webseite nicht geschäftsmäßig/gewerblich betrieben wird, kann natürlich auch keine Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer zustande kommen. Ergo sind AGB in diesem Falle einfach sinnlos und ohne rechtliche Bedeutung.

    Gefährlich werden sie für den Betreiber dann, wenn ihm wegen der vorhandenen AGB, ein geschäftsmäßiger Betrieb unterstellt wird. Dann gelten für ihn plötzlich andere Regeln, als ihm eventuell Recht ist und ihm drohen im Zweifelsfalle sogar steuer- und/oder wettbewerbsrechtliche Nachteile.

    Voloya greift hier mit seinem Zitat des BGB sogar zu kurz. :wink:

    fabo schrieb:
    Auch wenn es hier um etwas anderes geht, spreche ich das lieber mal an. Viele Webseitenbetreiber verwechseln nämlich auch den Disclaimer/Haftungsausschluss mit Nutzungsbedingungen oder AGB.

    Über die Sinnlosigkeit, bzw. sogar zusätzlichen Risiken durch Disclaimer und Haftungsausschlüße sollte eigentlich mittlerweile genug bekannt sein, aber noch mal zum mitschreiben.


    rorambur schrieb:
    Aus dem Kopf weiß ich nicht, wo genau es stand, aber anscheinend vor Jahren mal bei Heise, daß man ggf. für die Inhalte der Seiten, auf die man verlinkt, mit verantwortlich gemacht werden kann. Darum soll man schreiben, daß man sich von diesen Inhalten distanziert.

    Wer einen Link auf eine Seite setzt, die gegen geltendes Recht verstößt, ist als sogenannter Mitstörer automatisch in der Haftung. Wäre dem Linkenden der Inhalt nicht wichtig, hätte er keine Veranlassung, den Link zu setzen, so sehen es dt. Gerichte. Wer sich distanziert, hat erst recht keinen Grund einen Link zu setzen.
    Weiß man nichts von illegalen Inhalten, hilft das nicht als Ausrede, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Durch einen blöden Satz auf der Webseite kann man sich nicht aus einer per Gesetz bestehenden Verantwortung oder Haftung stehlen.
    Im Gegenteil wird ein Richter im Streitfalle sogar eine Absicht unterstellen und einen eventuellen Verstoß genau deshalb als schwerwiegender, weil billigend in Kauf genommen, bewerten.

    voloya schrieb:
    Ich glaube sowieso, dass das alles viel zu sehr "gehypt" wird von uns deutschen ;-) Jede noch so unwichtige Urlaubsfoto-page muss absolut wasserdicht sein.. kennt hier überhaupt wer jemanden, der abgemahnt wurde, weil er keinen Haftungsausschluss oder ein Impressum hat?

    Die Abmahnung ist ein wettbewerbliches Rechtsinstrument, betrifft den Betreiber einer nicht gewerblicher Webseite also kaum.
    Risiken aus Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erschöpfen sich aber nicht in Abmahnungen!

    Nehmen wir das Beispiel der Urlaubsphoto-Page. Bin ich auf einem der dort präsentierten Bilder zu sehen, habe ich einen Anspruch auf Unterlassung, den (persönliche Einstellung) ich auch durchsetzen würde. Ein fehlendes Impressum sorgt nur dafür, daß der Aufwand, diesen berechtigten Anspruch durchzusetzen, deutlich höher wird. Diesen zusätzlichen Aufwand wird der Webmaster wegen seiner Pflichtverletzung zu tragen haben. Dies ist zwar ein triviales, einfaches und relativ preiswertes Beispiel, es bot sich aber gerade an, um die weitergehenden Konsequenzen eines fehlenden Impressums zu verdeutlichen.


    voloya schrieb:
    Man braucht übrigens kein Impressum, solange man keine Einnahmen mit der Seite erziehlt. Das steht auch nochmal hier.

    Hust! Wenn Du schon Links setzt, dann bitte auf Webseiten, die sich auf aktuell geltendes Recht beziehen!
    Das dort zitierte TDG hat mittlerweile ausgedient und die Impressumspflicht begründet sich im neuen Telemediengesez (TMG) in Kombination mit dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV).


    Nochmal der übliche Hinweis: Wer in rechtlichen Dingen eine verbindliche, rechtsgültige Antwort benötigt, sollte immer entsprechende Fachleute befragen, die im Zweifelsfalle für eine Falschinformation haften. Hier gibt es nur unverbindliche Aussagen und Meinungen! Persönliche Rechtsberatung kann und darf hier niemand leisten.


    FF


    Beitrag zuletzt geändert: 4.4.2011 2:44:57 von fatfreddy
  5. voloya schrieb:

    Hmm da hab ich mal was interessantes gelesen, nämlich, dass solch ein Satz einen nicht automatisch schützt. Wenn man das wirklich geltend machen will, sollte man es auf eine Enter-Seite packen, wo es der Besucher lesen MUSS. Oder man schreibt es neben jeden Link :biggrin:
    einmal auf der Willkommenseite sollte reichen.

    voloya schrieb:

    Man braucht übrigens kein Impressum, solange man keine Einnahmen mit der Seite erziehlt. Das steht auch nochmal hier.

    schönen Tag :wave:

    bei diesem Theam würde ich nicht auf die Tipps eines Finanzdienstleister vertrauen sondern einen Fachmännische Aukunft vorziehen:
    Mindestangaben für alle Anbieter

    Zwar gilt § 5 TMG nur für geschäftsmäßige Angebote, allerdings wird in Absatz 2 der Vorschrift klargestellt, dass die Anbieterkennung nach anderen Vorschriften unberührt bleibt. Und eine solche Vorschrift ist deutschsprachige Seite § 55 Absatz 1 RStV, der für alle Anbieter von Telemedien die Angabe von Namen und Anschrift des Betreibers vorschreibt.

    Einzig Telemedien, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Diese Formulierung entstammt dem deutschsprachige Seite § 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG und besagt, dass solche Zwecke nur dann vorliegen, wenn die Daten nicht der Allgemeinheit zugänglich sind. Für Webseiten kommt diese Ausnahme nach bisher vorherrschender Meinung grundsätzlich nicht in Betracht, da sie über das World Wide Web für jedermann abrufbar und zugänglich sind. Denkbare Ausnahmen wären z.B. passwortgeschützte Webseiten oder Webseiten ohne Inhalt.
    Quelle: http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/#a4

    Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
    http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
  6. r******r

    Auch wenn es nicht das eigentliche Thema ist : Die Quelle dessen, was ich weiter vorn bzgl. Verlinkung schrieb, habe ich zwar nicht gefunden, aber was anderes Interessantes. Der Heise-Verlag selbst wurde wegen Verlinkung verurteilt. Google-Suche "heise"+"verlinkung"+urteil"
  7. flirtalicious

    flirtalicious hat kostenlosen Webspace.

    voloya schrieb:

    Ich glaube sowieso, dass das alles viel zu sehr "gehypt" wird von uns deutschen ;-) Jede noch so unwichtige Urlaubsfoto-page muss absolut wasserdicht sein.. kennt hier überhaupt wer jemanden, der abgemahnt wurde, weil er keinen Haftungsausschluss oder ein Impressum hat?


    Ja, kenne da einige Beispiele. Wobei da meistens die Konkurrenz für verantwortlich war. Da muss man schon echt mies sein um auf diese Weise jemandem eine reinzuwürgen...
  8. Also ganz ehrlich - wer in Deutschland wohnt und eine Webseite betreibt, muss seine ADRESSE da hinein schreiben?? Ich habe bei der Registration der Domain meine privaten Daten angegeben - wer was will, soll sich gefälligst an lima-city wenden und nachfragen. Das ist ja total daneben, das geht niemanden was an!
    Zum Glück wohne ich in der liberalen Schweiz... Hoffe das kommt nicht bei uns.
  9. netbookgameboy

    Kostenloser Webspace von netbookgameboy, auf Homepage erstellen warten

    netbookgameboy hat kostenlosen Webspace.

    Leute, ich weiß ich bin noch neu hier, aber ein wenig IT-Recht hatte ich schon in der Berufsschule. Und nachdem, was ich da gehört habe, kann nach §55 I Rundfunkstaatsvertrag (der immer noch gilt), ein Anbieter, dessen Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, komplett auf ein Impressum verzichten. Es muss keine Kontaktmöglichkeit angegeben werden, keine Adresse, nix.

    Aber aufgepasst: Schon mit ein wenig AdSense-Werbung auf der Seite dürfte die Grenze "persönliche Zwecke" u.U. überschritten werden.

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2011 12:19:44 von netbookgameboy
  10. netbookgameboy schrieb:
    Leute, ich weiß ich bin noch neu hier, aber ein wenig IT-Recht hatte ich schon in der Berufsschule. Und nachdem, was ich da gehört habe, kann nach §55 I Rundfunkstaatsvertrag (der immer noch gilt), ein Anbieter, dessen Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, komplett auf ein Impressum verzichten. Es muss keine Kontaktmöglichkeit angegeben werden, keine Adresse, nix.


    Und wieder mal wird die vom Gesetzgeber gedachte Bedeutung von persönlich und familiär falsch interpretiert.
    Sobald eine Webseite für jedermann zugänglich ist, ist sie öffentlich (richtet sich an die Allgemeinheit und geht über den persönlichen und familiären Adressatenkreis hinaus) und damit impressumspflichtig.
    Dies ergibt sich nach mMeinung von Juristen aus der Gesetzesbegründung.

    Eine ausführliche Erläuterung dazu findet sich bei linksandlaw.info.

    Sobald mit der Website kommerzielle Interessen verbunden sind (z.B. adsense) gelten erweiterte Impressumspflichten.

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2011 14:36:23 von fatfreddy
  11. netbookgameboy

    Kostenloser Webspace von netbookgameboy, auf Homepage erstellen warten

    netbookgameboy hat kostenlosen Webspace.

    Mitnichten. Leider hat der Gesetzgeber hier (wie schon häufiger) die Chance einer ordentlichen und klaren Regulierung versäumt. Mit einem Impressum ist man natürlich auf der sicheren Seite. Trotzdem sind nicht alle Websites, die frei zugänglich nicht mehr persönlich - auch wenn Stephan Ott, den ich insbesondere als Autor für Heise sehr schätze, die Situation hier etwas anders darstellt. Letztendlich gibt es hier auch keine höchstrichterlichen Entscheidungen über persönliche oder nicht persönliche Webseiten. Man muss hier natürlich trotzdem irgendwie unterscheiden. Das Zusammenspiel aus §55 RStV und §5 TMG macht es imho deutlich: Telemediendienste können in drei Kategorien eingeteilt werden:
    1. Rein private / familiäre Zwecke (§55 I RStV)
    2. Professionell Meinungsbildende (§55 II RStV)
    3. Geschäftsmäßige Telemediendienste (§5 I TMG).

    Ergänzend dazu mag auch das Urteil des BGH (allerdings noch nach alter Rechtslage aus 2006) interessant sein, dass in Az. I ZR 228/03 unter II1a von Unternehmen spricht, Privatpersonen also explizit ausnimmt und diesen entgegenkommt. Man darf vor diesem Hintergrund durchaus die Definition von "geschäftsmäßig" mit "auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt" (was auf fast alle Webseiten zutrifft) gegenüber privat. Natürlich entsteht so eine Grauzone den durch die gesetzlichen Vorgaben definierten Kategorien. Mit einem Impressum ist man immer auf der sicheren Seite. Trotzdem gibt es immer wieder auch mehr oder weniger prominente Beispiele, in denen auf ein Impressum verzichtet wird - durchaus auch von Menschen, die sich in der Materie auskennen (sollten), man denke an Richter Ballmann, der als mutmaßlicher Direktor eines kleinen Amtsgerichts jahrelang ein gut besuchtes Blog (sogar inkl. Werbeanzeigen) betrieb . Allzu große Angst vor Abmahnungen sollte man als privater Homepagebetreiber aber nicht haben müssen: Dazu muss nämlich der Abmahnende einen Unterlassungsanspruch haben. An den stellen selbst als eher konservativ bekannte Gerichte wie das OLG Koblenz hohe Ansprüche. Wer also nur seine selbstbemalten Keramiktauben präsentieren (und nicht verkaufen) möchte, sollte sich keine allzugroßen Sorgen machen müssen.

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2011 15:10:39 von netbookgameboy
  12. theblackscorpions

    theblackscorpions hat kostenlosen Webspace.

    Du solltest vielleicht alles von deinem Postfach etc... angeben...
    ich musste mal Mein Name, Straße, Wohnort und etc.. angeben!

    Leider ist das so... :(

    viel glück
  13. Also ich bin auch der Meinung, dass alles in einem Webspace rein muss, Adresse und Mail-Adresse. Wer seine eigente Domain beantragt ist sowieso mit seiner Adresse öffentlich registriert. Wer möchte, findet die also auch raus.

    Zumal ich mich frage, warum um das Impressum immer so ein Wirbel gemacht wird. Fast jeder steht im Telefonbuch und wer nicht im öffentlichen Leben stehen möchte, der sollte sich nicht ins Netz begeben. :-P
  14. c***********l

    es gibt auch die möglichkeit dass man einen haftungsauschluss ins impressum einfügt. dementsprechende vordrucke für copy&paste findet man recht gut über google wenn man in der suche "haftungsausschluss" eingibt ;)
  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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