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Impressums pflicht Open source projekt

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  1. Autor dieses Themas

    h***e

    Hallo ich starte demnächst ein Open Source Projekt bei und erstelle gerade eine Seite.
    Muss ich auf dieser Seite ein Impressum haben?
    Die Seite besteht aus einen Demo, Screenshots und den Quellcode zum downloaden.
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  3. g****e

    An sich ja, da es keine wirklich private oder familiäre Seite ist, sondern eine Seite die du für jeden Hans und Franz zur Verfügung stellst.
    Dementsprechend würde ich Ja sagen.

    Liebe Grüße
  4. Keine Rechtsberatung!

    Warum sollte man kein Impressum dafür brauchen?

    (Schalt dein Oberstübchen ein)
  5. Autor dieses Themas

    h***e

    tchab schrieb:
    Keine Rechtsberatung!

    Warum sollte man kein Impressum dafür brauchen?

    (Schalt dein Oberstübchen ein)


    Da ein Open Source Projekt ein offener Code den Jeder verändern kann und darf.

    Das musst du selbst zugeben das das anders ist wie ein Projekt das niemand verändern darf.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.8.2013 14:12:10 von hpage
  6. hpage schrieb:
    tchab schrieb:
    Keine Rechtsberatung!

    Warum sollte man kein Impressum dafür brauchen?

    (Schalt dein Oberstübchen ein)


    Da ein Open Source Projekt ein offener Code den Jeder verändern kann und darf.

    Das musst du selbst zugeben das das anders ist wie ein Projekt das niemand verändern darf.

    Und was genau hat das mit der Impressumspflicht zu tun? (Oberstübchen und so bitte!)

    (BTW weiß ich, was Open Source heißt)
  7. b******r

    tchab schrieb:
    Keine Rechtsberatung!

    Warum sollte man kein Impressum dafür brauchen?

    (Schalt dein Oberstübchen ein)


    Wikipedia :
    Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


    Dass mit dem Oberstübchen ist eine gute Wahl.

    Also eindeutig: JA!


    Beitrag zuletzt geändert: 15.8.2013 16:09:47 von bewahrer
  8. bewahrer schrieb:
    Wikipedia :
    Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


    Dass mit dem Oberstübchen ist eine gute Wahl.

    Also eindeutig: JA!

    Ich halte diese Schlussfolgerung für falsch. Nach meinem Verständnis dient der zweite Absatz dazu eine klare Beschreibung für Webseiten zu liefern, wo man sich absolut sicher sein kann, dass keine Impressumspflicht besteht. Für alle anderen Seiten muss man im speziellen schauen, wie die Sachlage ist. Da hier eine private bzw. persönliche Webseite betrieben wird, greift die Impressumspflicht an dieser Stelle wahrscheinlich nicht.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.8.2013 20:06:11 von bladehunter
  9. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    @bladehunter

    Ich definiere privat und persönlich in dem Konetxt so, daß ich eine Website nur meiner Familie und ein paar Freunden oder Nachbarn, also aus einem engen sozialem Umfeld zugänglich mache. Das heißt, ich erlaube nur einigen Personen die ich kenne auf diese Seite und um den Rest der Welt auszugrenzen setze ich durch diverse Methoden, beispielsweise htaccess ein Passwort, so daß nur Leute auf die Seite kommen, denen ich das Passwort gebe. Und für die brauche ich zwangsläufig kein Impressum, denn die wissen wer ich bin und wie sie mich erreichen können.

    Anders sehe ich das für meinen Blog, der ist zwar auch nur ein Hobbyprojekt, welches ich privat in meiner Freizeit betreibe, aber damit will ich zu von mir gewählten Themen meine Meinung kund tun oder selbst irgendwas sagen. Aber der Blog ist nicht nur fürs private Umfeld, also Familie und Freunde beschränkt. Ergo es kann jeder, der meine URL in seinen Browser eingibt, oder meinen Blog bei Google findet, auf meinen Content zurückgreifen, also brauche ich ein Impressum zumindestens mit Namen und Kontaktdaten weil ohne irgend einen Passwortschutz der Rahmen des Privaten gesprengt wird.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.8.2013 20:18:03 von kalinawalsjakoff
  10. kalinawalsjakoff schrieb:
    @bladehunter
    Anders sehe ich das für meinen Blog, der ist zwar auch nur ein Hobbyprojekt, welches ich privat in meiner Freizeit betreibe, aber damit will ich zu von mir gewählten Themen meine Meinung kund tun oder selbst irgendwas sagen. Aber der Blog ist nicht nur fürs private Umfeld, also Familie und Freunde beschränkt. Ergo es kann jeder, der meine URL in seinen Browser eingibt, oder meinen Blog bei Google findet, auf meinen Content zurückgreifen, also brauche ich ein Impressum zumindestens mit Namen und Kontaktdaten weil ohne irgend einen Passwortschutz der Rahmen des Privaten gesprengt wird.

    Dein Blog ist aber trotzdem noch etwas persönliches.
  11. schnookerippsche

    Kostenloser Webspace von schnookerippsche

    schnookerippsche hat kostenlosen Webspace.

    Hier geht es aber um ein Produkt (eine Softwarelizenz) die du anderen Leuten zur Verfügung stellst. Wie die Konditionen für die Lizenz sind (Preis, Rechte) dürfte da eigentlich egal sein. Auch eine Open Source-Lizenz ist mit Rechten, Pflichten und Restriktionen verbunden da existiert also kein Unterschied zu propritären Lizenzen (wobei ich den Ausdruck „propritär“ hasse, da ja immer noch du selbst die Urheberrechte am Quellcode hältst).
  12. Auf die Gefahr mich auf juristisches Glatteis zu bewegen: Ein Besucher der Webseite lädt nicht automatisch die Software herunter. Entsprechend sind diese Dinge im Bezug auf das Impressum getrennt zu behandeln. Entsprechende Dokumente/Informationen wie die Softwarelizenz gibt es dann zusammen mit der Software selbst.
  13. Immer wieder das lästige Thema mit über das Impressum...


    Wenn du dir net sicher bist geh zum Rechtsverdreher der wird dir genau sagen ob du ein Impressum brauchst oder net.

    Ob Open Source oder net ... da es keine Familienseite oder Privatseite ist würde ich an deiner stelle ein Impressum machen.


    Wo issen das Problem deine Daten gibbet bestimmt schon zich Tausendmal im Internet.
  14. bladehunter schrieb:
    Ich halte diese Schlussfolgerung für falsch. Nach meinem Verständnis dient der zweite Absatz dazu eine klare Beschreibung für Webseiten zu liefern, wo man sich absolut sicher sein kann, dass keine Impressumspflicht besteht. Für alle anderen Seiten muss man im speziellen schauen, wie die Sachlage ist. Da hier eine private bzw. persönliche Webseite betrieben wird, greift die Impressumspflicht an dieser Stelle wahrscheinlich nicht.

    Nach meinung vielerKuristen ist dem eben nicht so. "persönlich" und "privat" wird dort eher als "nicht für die Pffentlichkeit bestimmt" betrachtet. Daher auch der, von dir benannte 2. Absatz. Alles was öffentlich erreichbar ist, wird eben nicht dem privaten, persönlichen Kreis zugeordnet und dementsprechend der Impressumspflicht unterworfen.

    Sei*s drum. Solange eine Homepage nicht gewerblich ist, und daher das Wettbewerbsrecht nicht greift, muß der Inhaber, bei fehlendem Impressum, z.Zt. nicht mit Konsequenzen rechnen. Keine Behörde fühlt sich für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit zuständig. Und Abmahnungen aus diesem Rechtsgrund sind ohne wettbewerbsrechtliche Grundlage nicht möglich.

    Fazi: Die Seite des Fragestellers ist prinzipiell impressumspflichtig. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kräht momentan (!!!) kein Hahn danach, was ihn für die Zukunft nicht schützt.


    .
    hpage schrieb:

    Da ein Open Source Projekt ein offener Code den Jeder verändern kann und darf.

    Das musst du selbst zugeben das das anders ist wie ein Projekt das niemand verändern darf.


    Wie tchab schon sagt, hat das eine mit dem anderen nix zu tun. Da muß niemand was zugeben.

    "open source" -> zivilrechtliche, vertragliche Vereinbarung.
    Impressumspflicht -> gesetzliche Regelung

    Nur weil Hinz und Kunz am Projekt mitarbeiten können, ist der Betreiber nicht von gesetzlichen Regelungen freigestellt.
  15. g****e

    Erstmal: Wenn du deine OpenSource Seite so privat machst, dass man sie bei Google nicht findet (findet man sie bei Google etc ist es NICHT privat), kann ein dritter damit wenig anfangen, weil es rein privaten Bezug hat, oder hast du die Seite komplett mit einem Passwort versehen, brauchst du kein Impresum. In ALLEN anderen Fälle brauchst du eines.
    Damit kannste auch zum Anwalt gehen, der wird dir das in anderen Worten genauso wiedergeben...

    Für einen "privaten" Blog ist zu unterscheiden, wie privat er ist. Nach §55 RStV ist journalistischer Inhalt impressumspflichtig. Als journalistischer Inhalt wird alles erachtet, was auch mal andere Themen als nur das absolut private beinhaltet. Du schreibst darüber, wie man eine Blume pflückt, und ob man sie anschneiden sollte für das ins Wasser stellen oder nicht -> Journalistischer Inhalt. Du schreibst über Hundeerziehung -> Journalistischer Inhalt. Du schreibst darüber, dass du Kopfschmerzen hast -> Privater Inhalt.

    Aber warum das OS Projekt jezt ganz genau Impressumspflichtig? Es wurde schon gesagt, dass du etwas anbietest, egal ob entgeldlich oder unentgeldlich. Nach §5 TMG müssen alle Dienstleister, was mit Webmater zu übersetzen ist, die etwas Anbieten, was auch eine Lizens deines OS Projektes ist, ein Impressum zu führen. Gesetzlich heißt es "in der Regel entgeldlich", allerdings ist dies eine Aussage in Richtung "Kann, muss nichts kosten". Da du aber definitiv mit einem OS Projekt ein Anbieter einer Lizens für dein Projekt bist, und sei es die "Do what the fuck you want" Lizens, bist und bleibst du Impressumspflichtig. Im §5 TMG steht auch genau was du angeben musst:
    - Name + Anschrift
    - EMail
    - Einträge in Handelsregister oder Zulassungsbehörden, falls es für deine Tätigkeit nötig ist (brauchst du also eig nicht bei einem OS Projekt)

    Ein bisschen Lesestoff von anderer Quelle: http://www.linksandlaw.info/hinweisezuranbieterkennzeichnung.htm
    Und nochwas: Ein fehlendes Impressum gibt nen satt Bußgeld wenns gefunden wird (oder halt nicht gefunden wird). Das "Hab ich nicht gewusst" gilt seit 2007 NICHT als Strafmindernd oder so, sondern ist dem Gericht total schnuppe. Du hast dich zu informieren, notfalls bei einem Anwalt.

    Liebe Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 16.8.2013 10:02:10 von ggamee
  16. Ich kann hier nur vom deutschen Recht sprechen, aber ja natürlich benötigt auch eine Seite die OpenSource Content anbietet ein Impressum.
    Du gibst ja auch schließlich bei der Registrierung der Domain deine echten Daten an. Also warum solltest du das im Impressum nicht tun müssen?
  17. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mal zu schauen, was die Originalquelle zum Rundfunkstaatsvertrag sagt (wobei ich jetzt keinen Direktlink auf eine 100%ig offizielle Webseite gefunden habe. Falls jemand etwas offizielleres hat, immer her damit!).

    Aus:
    http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdf
    Seite 8, Punkt (3)

    Kein Rundfunk sind Angebote, die

    1. jedenfalls weniger als 500 potentiellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,

    2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,

    3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,

    4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind ODER

    5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen ein Einzelentgelt freigeschaltet werden

    Ich habe die wichtigen Stellen fett hervorgehoben. Wier haben es hier mit einer Ver-Oderung zu tun. Das ganze wird von einer Negation umschlossen. Das heißt, es ist nur Rundfunk, wenn alle diese Kriterien nicht zutreffen. Insbesondere Punkt 2 ist interessant, weil er (meiner Interpretation nach) Webseiten von dieser Regelung befreit. Schließlich werden Webseiten zunächst in den Browser Cache geladen und dann angezeigt. Fernseher und Radios hingegen sind darauf ausgelegt das Empfangene Signal sofort ohne Speicherung abzuspielen.


    Aber warum das OS Projekt jezt ganz genau Impressumspflichtig? Es wurde schon gesagt, dass du etwas anbietest, egal ob entgeldlich oder unentgeldlich. Nach §5 TMG müssen alle Dienstleister, was mit Webmater zu übersetzen ist, die etwas Anbieten, was auch eine Lizens deines OS Projektes ist, ein Impressum zu führen. Gesetzlich heißt es "in der Regel entgeldlich", allerdings ist dies eine Aussage in Richtung "Kann, muss nichts kosten". Da du aber definitiv mit einem OS Projekt ein Anbieter einer Lizens für dein Projekt bist, und sei es die "Do what the fuck you want" Lizens, bist und bleibst du Impressumspflichtig.

    Auch hier stimme ich nicht zu. Das Telemediengesetz gibt in §5 nur Regeln für Geschäftsmäßige Telemedien vor. Ich sehe nicht, wie das Bereitstellen eines Quellcodes ohne Geld dafür zu verlangen eine geschäftsmäßige Tätigkeit ist.
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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