Impressum-Pflicht?
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Hallo :)
Bei der Suche hab ich nix richtiges gefunden, also...
Muss auch eine private Seite (also, die nix verkauft oder was kostet) ein Impressum haben?
Ich hab gedacht, nur die von Firmen, aber hab in einem anderen Forum was komisches gelesen...
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Eine private Homepage muss kein impressum haben.
Ein Impressum muss nur eine Homepage haben die "gesch?ftsm??ig" t?tig ist.
tag/beitrag">Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 18:40 von sesch -
Ok, gut^^
Die auf aus dem Forum sagen alle das Gegenteil.
Also, was genau ist 'gesch?ftsm??ig'?
Also, die, die mit ihrer Homepage Geld verdienen wollen,oder?
Ja, das trifft ?brigens auch zu wenn Banner eingeblendet werden, egal ob du oder z.B dein Homepagehoster daran verdient. -
Eine private Homepage muss kein impressum haben.
Ein Impressum muss nur eine Homepage haben die "gesch?ftsm??ig" t?tig ist.
Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 18:40 von sesch
Vllt solltest du dich erst informieren...
tamo schrieb:
Hallo :)
Bei der Suche hab ich nix richtiges gefunden, also...
Muss auch eine private Seite (also, die nix verkauft oder was kostet) ein Impressum haben?
Ich hab gedacht, nur die von Firmen, aber hab in einem anderen Forum was komisches gelesen...
und du auch!
Such gef?lligst!
?ber die Suche finde ich genug!
http://suche.lima-city.de
MfG Lucas
sesch schrieb:
Ok, gut^^
Die auf aus dem Forum sagen alle das Gegenteil.
Also, was genau ist 'gesch?ftsm??ig'?
Also, die, die mit ihrer Homepage Geld verdienen wollen,oder?
Ja, das trifft ?brigens auch zu wenn Banner eingeblendet werden, egal ob du oder z.B dein Homepagehoster daran verdient.
Nicht nur Banner, sondern auch banale Sachen, wie News oder Downloads.
Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 18:47 von lucas9991 -
So viel ich wei? m?ssen auch private Homepages ein Impressum haben. Allerdings musst du dir mit einer Homepage die zwei-drei Besucher hat keine gro?en Gedanken machen.
Kritisch wird es erst dann wenn du mit deiner Homepage etwas erfolgreicher wirst und du Konkurenz,welche dich ernst nimmt, bekommst. Weil diese k?nnte dir dann eine Reinw?rgen wollen.
Noch ein Zitat von Wikipedia:
In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder gesch?ftsm??ige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (? 6 TDG). Da ein Dienst gesch?ftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein, k?nnen auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als gesch?ftsm??ig gilt, ist umstritten.
Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 18:48 von safran -
Also...
Ich habe mit der Suche nix gefunden, nur irgendwas, mit Links und Men?s und tags, die nicht gingen.
---
mhm...
Also sollte man lieber ein Impressum machen.
Und erst Recht, wenn Bannerwerbung irgendwo ist...
Was muss da alles rein (au?er Kontaktm?glichkeit und Links zu Seiten, wo man z.B. das G?stebuch her hat)? -
Oh sorry, das wusste ich gar nicht. Ich muss dann wohl auch auf ein paar Seiten von mir ein Impressum mit einbaun.
Ich habe gerade einen sehr interessanzen Text zu dem Thema gelesen, den ich euch nicht vorenthalten will:
Quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/
[Zitat Anfang]
Wer ist eigentlich impressumspflichtig?
In Diskussionsforen zum Internet-Recht taucht bisweilen die Frage auf, ob f?r private Webmaster ?berhaupt eine Impressumspflicht bestehe. Schon alleine die Frage irritiert: Warum will ein (seri?ser) Webmaster seine Impressumspflicht wegdiskutieren? Welche Gr?nde hat ein Webmaster, auf seinen Seiten seine Identit?t nicht angeben zu wollen?
Was vielfach zu der irrigen Annahme f?hrt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "gesch?ftsm??ige Teledienste" in ?6 TDG.
Doch hier mu? klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "gesch?ftsm?ig" und "gewerbsm??ig". Der Begriff "gewerbsm??ig" trifft auf eine T?tigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "gesch?ftsm??ig" aber bezeichnet s?mtliche T?tigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vor?bergehend sind (nachhaltige T?tigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gel?scht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zug?nglich zu machen. Und ebenso mu? auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschlie?lich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas ver?bergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die M?glichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktb?rse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
Die Impressumspficht beginnt also, sobald eine Webseite dauerhaft im Netz abrufbar ist und bleiben soll. Indizien f?r eine nachhaltige T?tigkeit, also einen gesch?ftsm??igen Teledienst, sind ab und zu erfolgende Aktualisierungen der Seite oder Eintragungen in Suchmaschinen. Sp?testens dann sollte die Webseite ein korrektes Impressum haben.
Selbst Rechtsanw?lte geraten manchmal mit den Begriffen durcheinander und verwechseln "gesch?ftsm??ig" mit "gewerbsm??ig". Um hier Klarheit zu schaffen, kann man sich auch mal die Situation au?erhalb des Internet anschauen. Denn die Politik will ja keine Sonderstellung des Internet erreichen, sondern verfolgt das Ziel, Online-Medien durch entsprechende Gesetzgebung so in das Gesellschaftsgef?ge einzubinden, da? eine weitestgehende rechtliche Gleichstellung zwischen konventioneller und elektronischer Kommunikation erfolgt.
In der "Realen Welt", also dem Leben au?erhalb des Internet, gilt die Impressumspflicht seit je her f?r alle an die ?ffentlichkeit gerichteten Publikationen, unabh?ngig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird oder nicht. Jeder, der sich schon einmal politisch engagiert hat und in der Fu?g?ngerzone Flugbl?tter verteilt hat, oder wer sich als Sch?ler in der Redaktion der Sch?lerzeitung beteiligt hat, kennt die generelle Pflicht zur Angabe eines Impressums, das meist mit dem K?rzel "ViSdP" (Verantwortlich im Sinne des Presserechts) eingeleitet wird. Zwar findet man insbesondere auf politisch strittigen Flugbl?ttern h?ufig bewu?t fehlerhafte Adressen wie z.B. "K?pt'n Antifa, Links Radikal 13, D-110 Polizei"; Die geltende Rechtslage ist aber so, da? in jeder an die ?ffentlichkeit gerichteten Publikation ein korrektes Impressum stehen mu? und da? in diesem die f?r den Inhalt verantwortliche Person mit Namen und Adressen nachlesbar sein mu?.
Die Impressumspflicht f?r Webseiten ist also keine juristische Besonderheit, sondern lediglich eine Angleichung an die f?r Papier-Ver?ffentlichungen geltenden Vorschriften. Insofern ist klar, da? der Gesetzgeber auch f?r Teledienste eine Impressumspflicht definiert hat, die unabh?ngig von der Erwirtschaftung eines Gewinns ist. Im Gesetz wurde also ganz gezielt der Begriff "gesch?ftsm??ig" und nicht "gewerbsm??ig" gew?hlt.
Erg?nzend sei noch gesagt, da? der Begriff "privater Webmaster" eine umgangssprachliche Bezeichnung ist, die keinerlei Bedeutung f?r Rechtsvorschriften hat. Es ist auch keineswegs so, da? der Begriff "privat" in der deutschen Sprache generell gleichbedeutend ist mit "nicht kommerziell". Im Bereich der Fernsehsender beispielsweise ist "privat" der Gegensatz zu "?ffentlich-rechtlich". In anderen Rechtsgebieten steht "privat" h?ufig im Gegensatz zu "staatlich" (z.B. "Privatunternehmen" versus "Beh?rde").
Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 19:06 von sesch -
Mach doch einfach ein Impressum:
Da musst du doch nur schreiben.
Webmaster: XY
Copyright 2006 XY. Alle Rechte vorbehalten.
Kopieren von auf dieser Seite enthaltenen Texten und Bildern m?ssen erst vom Webmaster erlaubt werden.
Sofern nicht besonders gekennzeichnet unterliegen alle Inhalten dieser Seite dem Webmaster.
Und dann noch weitere Informationen, wenn du z.B. Downloads hast oder so. -
Sonderlich viel M?he selbst Antworten auf deine Fragen zu finden gibst du dir ja nicht gerade
Geh doch mal auf wikipedia.de und gib dort impressum ein. Dort findest du dann alles was du wissen musst.
Sobald du Werbung auf deiner Seite einblendest, geht diese gewerbsm??ig (da du schlie?lich Gewinn erwirtschaftest) durch und somit erst recht als gesch?ftsm??ig.
Aber wie gesagt, wehn k?mmert es ob auf deiner Seite ein Impressum fehlt? Ich gehe mal davon aus das du nicht 10.000 Besucher hast.
Wo kein Richter, da kein Henker. Und wo keine Anklage da auch kein Verfahren...
Mach doch einfach ein Impressum:
Da musst du doch nur schreiben.
Webmaster: XY
Copyright 2006 XY. Alle Rechte vorbehalten.
Kopieren von auf dieser Seite enthaltenen Texten und Bildern m?ssen erst vom Webmaster erlaubt werden.
Sofern nicht besonders gekennzeichnet unterliegen alle Inhalten dieser Seite dem Webmaster.
Und dann noch weitere Informationen, wenn du z.B. Downloads hast oder so.
Genau das langt eben nicht...
Beitrag ge?ndert am 27.04.2006 19:08 von safran -
Also...
Ich habe mit der Suche nix gefunden, nur irgendwas, mit Links und Men?s und tags, die nicht gingen.
---
mhm...
Also sollte man lieber ein Impressum machen.
Und erst Recht, wenn Bannerwerbung irgendwo ist...
Was muss da alles rein (au?er Kontaktm?glichkeit und Links zu Seiten, wo man z.B. das G?stebuch her hat)?
Aaalso, bei Google findet sich eigentlich jede Menge zu dem Thema such mal mit:
webseite impressum generator
da habe ich gerade den ersten Link angeklickt
( http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php )
die haben einen Generator, der Dich nach allen relevanten Informationen fragt.
Rechtliche Tipps finden sich bei google auch jede Menge.
Viel Spa? beim Impressum basteln! -
Argh, schon wieder ein Haufen Halbwahrheiten und Nichtwissen zusammengew?rfelt, was weiter zur Verunsicherung beitr?gt ~.~
Bitte mal hier lesen:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php
(Dies gilt ?brigens nur f?r Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. In ?sterreich ist dies anders. F?r diese gelten deren Gesetzgebung und die schreibt meines Wissens bei jeder Page ein Impressum vor, was ich offen gesagt nicht sehr sinnvoll finde.
Durch die fehlinterpretationen der beiden oftmals zitierten Gesetzestexte kam diese Unstimmigkeit auch bei Gerichten oft vor. Das TDG wurde zur Regelung unlauteren Wettbewerbs und zum Verbraucherschutz eingef?hrt. Nur dort und daf?r macht es ?berhaupt Sinn. Naja, lest euch selbst die wirklich offiziellen Urteile und Bestimmungen durch und nicht den ganzen M?ll, der dar?ber so im Web kursiert. ^^ -
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