Impressum notwendig?
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Hallo,
Bitte die Suchfunktion oder Google nutzen.
http://www.lima-city.de/thread/ab-wann-impressumspflicht
Beste Grüße! -
Danke mir ist schon klar das eine Impressumspflicht in gewissem Maße besteht. Aber die Seite besteht wiegesagt nur aus einem Formular nichts weiter, kein Text, Keine Infos ,gar nichts....... nur das Fomular.
Deswegen habe ich mich gefragt obs vllt auch ohne ginge, aber naja werd ich halt meinen Namen drunter setzen und eine E-Mail -
imho schrieb:
Danke mir ist schon klar das eine Impressumspflicht in gewissem Maße besteht. Aber die Seite besteht wiegesagt nur aus einem Formular nichts weiter, kein Text, Keine Infos ,gar nichts....... nur das Fomular.
Deswegen habe ich mich gefragt obs vllt auch ohne ginge, aber naja werd ich halt meinen Namen drunter setzen und eine E-Mail
Bitte Lesen. Solche Fragen gibt es wie Sand am Meer.
Einfach Googeln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 18:48:45 von gatterer -
imho schrieb:
Hey Leute,
bin grad am erstellen einer Seite. Es ist eine Webapp, die nur aus einem Formular und einer Überschrift besteht. Besteht hierfür schon Impressumspflicht?
Gehostet ist das Ganze hier und die Domain ist bei dot.tk
1. Wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast ist es ganz egal wo du hostest bzw. wo die TLD ist. Logischerweise kommt man ohne Impressum mit einer fremden TLD weniger in Verdacht gegen die in Deutschland geltende Impressumspflicht zu verstossen. Bei Geschäftsmassigen Seiten die sich (auch) an Kunden richten, ist es sogar egal wo du deinen ständigen Wohnsitz hast.
2 Auch eine WebApp bietet Dienste im Internet an, ich sehe also keinen Ausnahmegrund.imho schrieb:
.Vergiss die Postanschrift nicht.
Danke mir ist schon klar das eine Impressumspflicht in gewissem Maße besteht. Aber die Seite besteht wiegesagt nur aus einem Formular nichts weiter, kein Text, Keine Infos ,gar nichts....... nur das Fomular.
Deswegen habe ich mich gefragt obs vllt auch ohne ginge, aber naja werd ich halt meinen Namen drunter setzen und eine E-Mail -
Hmm auf Wikipedia steht, dass das auch eine robots.txt + <meta name="robots" content="noindex,no-follow" /> ausreicht, dann werd ich wohl das machen, hatte ich sowieso vor
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Das bedeutet nur, dass die Suchmaschinenbots deine Seite nicht indexieren! Um ein Impressum kommst du damit nicht herum.
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Ich zitiere Wikipedia
Keine Impressumspflicht [Bearbeiten]
Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde, und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass „der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen“ hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.[6][7] Die Entscheidung des LG Düsseldorf begegnete dabei erheblichen Bedenken und es wurde Berufung eingelegt, die nach einem richterlichen Hinweis des Oberlandesgericht Düsseldorf zurück genommen wurde.[8]
Besteht natürlich die Frage ob man dem Glauben schenken darf
Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 19:00:03 von imho -
imho schrieb:
Ich zitiere Wikipedia
Keine Impressumspflicht [Bearbeiten]
Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Ende 2010 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass sogenannte „Baustellen-Seiten“ ebenfalls kein Impressum brauchen. In dem Fall bestand der Internetauftritt lediglich aus einer einzigen Seite mit einem Hinweis, dass die Internetseite überarbeitet werde, und verwies den Besucher darauf, die Internetseite später zu besuchen. Die Richter stellten fest, dass „der Internetauftritt zu diesem Zeitpunkt nicht den Zweck der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen“ hatte und somit keine Impressumspflicht gemäß § 5 Abs. 1 TMG besteht.[6][7] Die Entscheidung des LG Düsseldorf begegnete dabei erheblichen Bedenken und es wurde Berufung eingelegt, die nach einem richterlichen Hinweis des Oberlandesgericht Düsseldorf zurück genommen wurde.[8]
Besteht natürlich die Frage ob man dem Glauben schenken darf
Ich zitiere auch Wikipedia:
...wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Heißt also, dass das nur für persönliche Inhalte (z.B. Fotos, Videos... von dir) gilt. Wenn du also eine öffentliche WebApp machen willst brauchst du ein Impressum, selbst wenn du
in den Head-Teil setzt.<meta name="robots" content="noindex, nofollow" />
Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 19:09:12 von jnuk -
Es handelt sich konkret um ein Formular mit dem man mir Sprüche aus dem Unterricht für die Schülerzeitung schicken kann, also sehr wohl privat,, ich könnte ja theoretisch eine passwortsperre einbauen
Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2012 19:11:11 von imho -
Nach meinem Wissen sollte das ok sein, wenn du dass Passwort nur Bekannten gibst. Aber da auch ich (ich weiß, unglaublich aber wahr ) nicht alles weiß, solltest du vielleicht noch mal ein bisschen googlen...
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imho schrieb:
In diesem Fall sehe ich dass die Ausnahmeregel greift, allerdings darfst du den Zugang zur Seite nur deinen Mitschülern gestatten, z.B. in dem du jedem einen Anmeldenamen zuteilst und ein Passwort. Wenn jeder darauf zu greifen oder sich gar redistrieren kann besteht die Ausnahme nicht mehr.
Es handelt sich konkret um ein Formular mit dem man mir Sprüche aus dem Unterricht für die Schülerzeitung schicken kann, also sehr wohl privat,, ich könnte ja theoretisch eine passwortsperre einbauen
Achtung dies ist nur meine persönliche Meinung und kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. -
ICh würde es halt so machen, dass ich das Formular mit einem Passwort versehe, sodass man es nur absenden kann wenn man das Passwort hat, das dürfte reichen
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