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Impressum für Werben

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  1. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Hey,

    klar das Thema Impressum wurde hier schon zich mal durchgekaut.
    Aber ich glaube nicht in die Richtung in der ich gerade Probleme habe.

    Wir sind dabei ein mehr schichtiges Webprojekt zu starten. Bevor ich teuer Rechtsanwalt zahle frag ich hier nach.
    Die Seite beinhaltet bis jetzt nur Werbung für mein eigenes Projekt.

    D.h bis jetzt
    Keine Einnahmen, kein Unternehmen angemeldet, keine kostenpflichtigen Leistungen.

    Was wir jetzt aber aufbauen möchte ist:
    - Image Upload und Download
    - Webdesign für Geld
    - vServer sowie Rootserver Vermietung
    - und einige anderen kostenpflichtige dinge



    Jetzt meine Fragen:

    Brauch ich jetzt schon ein dementsprechendes Impressum / Rechtliche Absicherung wenn ich damit werbe es bald anzubieten?

    Und in welche Rechtsform komme ich mit dem Werben, also so wie die Webseite jetzt im Moment ist?

    Kenne mich da wirklich überhaupt nicht aus und auf einen automatischen Impressums- Generator möchte ich ungern zurück greifen.
    Einziger welcher mir gut vorkommt ist dieser

    www.it-recht-kanzlei.de

    Wobei ich dort die Sache mit den Rechtsformen nicht verstehe. In Welcher befinde ich mich jetzt ?



    ich danke euch schon mal, ist mir sehr wichtig da Rechtsmäßig abgesichert zu sein.
    mfg
    psd


    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2010 14:36:11 von psd
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    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. psd schrieb:


    Jetzt meine Fragen:

    Brauch ich jetzt schon ein dementsprechendes Impressum / Rechtliche Absicherung wenn ich damit werbe es bald anzubieten?





    ja. es ist ein gewerbe, wenn auch sicherlich kein großes. gewerbe müssen angemeldet sein.
  4. d*************s

    Du brauchst ein vollständiges Impressum,
    Eine AGB und/oder Nutzungsbedingungen in denen du die Regelungen fest setzt.

    Und wie schon genannt egal wie groß ein Gewerbe ist, es muss angemeldet sein.

    D.h. ab zum Gewerbeamt und Beratungstermin ausmachen.
    Du wirst dann nach einiger Zeit auch eine Steuernummer von dort erhalten, die du am besten
    in einem kleinen Vermerk wie z.B:
    Gewerbe gemeldet im zuständigen Gewerbeamt Ort Plz
    Steuernummer : 000 00000 0000 0000
    angibst.
  5. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Naja wie es später aussieht wenn die ganzen Leistungen da sind. also wenn ich es wirklich anbiete. Werd ich mir eh einene Rechtsanwalllt anschaffen :angel:

    Aber bis dahin ?

    Wenn das meine Webseite wäre:

    Hallo in unbestimmter Zeit werden wir 
    
    xy , yx , zy, yz 
    
    anbieten.


    muss ich dann schon anmelden und ein dementsprechendes Impressum darin stehen haben ?
    Oder reicht bis zum Zeitpunkt der Freigabe der Leistungen ein 0815 Impressum eines Generators ?

    danke für die schnellen antworten
  6. solange da noch nix von preisen oder verkaufsarten oder adressen steht, kannst du vom gesetz her schreiben das du zB bald einen BMW X5 verkaufen wirst.

    Norbi
  7. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Genau das wollt ich wissen danke.

    Da ihr euch damit auskennt noch eine Frage dazu:

    - von bekannten die eine gaststätte hatte wurde mir von unmengen an kosten erzählt die auf mich zukommen beim anmelden eines Gewerbes. Die rede war von 1000 - 3000 €.

    Angst mache oder wirklichkeit ( villeicht auch nur Gastronomie) ?


    Welche kosten auser Gewerbeantrag (20€ - 65€) könnten auf mich zu kommen?
    - Steuerberater ?
    - Rechtsanwalt ?

    Oder ist sowas auch zu umgehen mit etwas eigenarbeit?


    ps: Ja, das internet ist groß und man könnte sich durch 1000² Webseiten wühlen um diese fragen zu beantworten. Aber wenn sich hier jemand auskennt und mir meine Fragen beantworten kann ist das doch super. <- Nur schonmal im vorraus sorry ^^
  8. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Nun weiterhin, ich denke es ist neben dem Impressum auch sehr wichtig, ist das Widerrufsrecht für den Fernabsatzhandel, den du ja mit Serververmietung betreibst. Es stzand zwar nicht in deiner genauen Frage mit drinnen, aber ich denke in den AGB/NUtzungsbedingungen oder spätestens im Impressum gehört ein Hinweis zum Widerrufsrecht. Genaueres über die neuen Regelungen, die da im Juni jetzt anstehen werden, steht in der Ausgabe c't 12/2010.

    Wie gesagt, das war zwar nicht deine Frage, aber das wird auch noch interessant für dich um Abmahnungen vorzubeugen.
  9. Hinweis an alle: In Foren dürfen laut deutschem Gesetz keine Rechtsberatungen stattfinden.

    Also, unterlasst das hier bitte und nehmt euch nen Rechtsanwalt, der euch damit hilft.

    LG Joseph

    (Dies stellt keine Rechtsberatung dar!)
  10. frag doch einfach mal bei der antragstellung nach. Wir können dir jetzt sagen das kostet 50 Eoro 56 Cent, und dann ist es aber anders, und du hasst uns dafür! Frag ambesten jemanden aufm amt, der was von gewerbegröße und umfang usw. versteht.


    gruß Norbi
  11. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    virtual2 schrieb: Hinweis an alle: In Foren dürfen laut deutschem Gesetz keine Rechtsberatungen stattfinden.

    Also, unterlasst das hier bitte und nehmt euch nen Rechtsanwalt, der euch damit hilft.

    LG Joseph

    (Dies stellt keine Rechtsberatung dar!)


    Nun da ich zu faul bin um deine Behauptung zu wiederlegen oder zu untermauern bitte ich darum, die Gesetze doch einmal hier zu zitieren oder auf das passende Gesetz zu verlinken.

    Aber es ist dem Threadersteller schon klar, daß hier keine Anwälte und Fachleute schreiben und Posten. Ich denke er nimmt diesen Thread eh nur als Anfangspunkt für seine Recherche.
  12. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    virtual2 schrieb: Hinweis an alle: In Foren dürfen laut deutschem Gesetz keine Rechtsberatungen stattfinden.

    Also, unterlasst das hier bitte und nehmt euch nen Rechtsanwalt, der euch damit hilft.

    LG Joseph

    (Dies stellt keine Rechtsberatung dar!)


    :smokin: danke für den hinweis um das für diese unterhaltung auszuschliesen weiße ich nochmals für alle drauf hin das:

    Ich dieses Forum nicht für Rechtsberatung nutze sondern um Erfahrungen mit Webseiten der anderen User zu wechseln.

    @kalinawalsjakoff - Genau danke

    kalinawalsjakoff schrieb: Nun weiterhin, ich denke es ist neben dem Impressum auch sehr wichtig, ist das Widerrufsrecht für den Fernabsatzhandel, den du ja mit Serververmietung betreibst. Es stzand zwar nicht in deiner genauen Frage mit drinnen, aber ich denke in den AGB/NUtzungsbedingungen oder spätestens im Impressum gehört ein Hinweis zum Widerrufsrecht. Genaueres über die neuen Regelungen, die da im Juni jetzt anstehen werden, steht in der Ausgabe c't 12/2010.

    Wie gesagt, das war zwar nicht deine Frage, aber das wird auch noch interessant für dich um Abmahnungen vorzubeugen.


    Danke daran werd ich dann denken wenn es soweit ist. Für solche Dinge werde ich auch einen Rechtsanwalt zur Seite ziehen, da es aber darum noch nicht geht brauch ich den auch noch nicht.

    Es geht allein um meinen momentanen Stand. Das ich auf meiner Webseite keine Leistungen anbiete sondern für kommende Leistungen ( ohne Angaben von Preis usw.) werben möchte.

    Wo bekomm ich denn ein passendes Impressum ?
    Angepasst an die neuen Rechte.
    Kann mir jemand eine Webseite empfehlen ?
  13. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ich denke ein Impressum und eine AGB kannst du dann auch bei einem Beratungsgespräch mit deinem Anwalt zusammenschreiben, bzw frühestens, bei der Beratung wo du deinen Gewerbeschein beantragst.
  14. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Ja aber ich brauche auch ejtzt eins da ich die Webseite nun Online stellen möchte und dafür brauch ich auch ein Impressum.
    Aber ein standart Impressum für Privatwebseiten sollte dann ja zuvor ausreichen.

    Woher bekomm ich so etwas?
    - www.it-recht-kanzlei.de
    Welche Rechtsform müsste ich denn jetzt bei diesem angeben ? (ohne gewerbe da es ja noch keins ist)
  15. d*************s

    da du erstmal einfach ein impressum für eine private hp brauchst sollte dieses ausreichen:
    http://demonic-designs.lima-city.de/bsp-impressum.htm

    ist einfach nur ein standart beispiel für ein impressum.

    alles weitere solltest du an den entsprechenden stellen/behörden und co. klären.
  16. Autor dieses Themas

    psd

    psd hat kostenlosen Webspace.

    Dank, werde es mir mal durchlesen :thumb:

    Aber hät wer eine Antwort auf meine andere Frage ?

    In welcher Rechtsform befinde ich mich mit einer Privaten Webseite?
  17. Verschoben nach: *Homepage allgemein*
  18. In welcher Rechtsform befinde ich mich mit einer Privaten Webseite?

    In einer Rechtsform kannst du dich nicht befinden :D und wenn es eine wäre dann das Jedermannsrecht.

    Hier mal ein paar Links die dir alle deine Fragen beantworten.
    http://www.e-recht24.de/forum/1757-impressum-fuer-private-homepage.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg

    Das Tele Medien Gesetz

    Beitrag zuletzt geändert: 28.5.2010 5:38:10 von rambule
  19. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

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