Impressum-Crawler + Datenschutz
lima-city → Forum → Die eigene Homepage → Internet Allgemein
adresse
anschrift
beispiel
bild
browser
datum
dienst
domain
email
hinweis
http
impressum
information
internet
jemand
kennen
meinung
url
webseite
zustimmung
-
Hallo
ich habe Seiten gefunden,
die personenbezogene Daten (Name, Anschrift, etc.) veröffentlichen
und das offensichtlich ohne Zustimmung / Einwilligung des Seiten-Betreibers
sondern durch Auslesen des Impressums
diese Seiten benutzen s.g. Impressum-Crawler ... ich frag mich ob das "erlaubt" ist
Beispiele: http://www.website-datenbank.de oder http://www.webinator.de etc.
Wenn man dort nach Domain (oder Name) sucht,
bekommt man oft die komplette Adresse (Name, Anschrift, etc.)
ok, die steht zwar im Impressum der gesuchten Domain auch,
aber deshalb hat doch nicht jeder x-belibige das Recht,
die personenbezogenen Daten (Adresse , Telefon-Nr, etc) auf "fremder" Webseite zu veröffentlichen
ich war etwas erschrocken, als ich da irgendwo meine komplette Adresse gefunden habe
auf einer mir bisher unbekannten Seite, die einfach meine persönlichen Infos öffentlich zeigt
für gewerbliche Webseiten mag das ja noch OK sein, die Firmen-Anschrift aus dem Impressum
aber diese Impressum-Crawler machen da keinen Unterschied ob gewerblich oder privat,
somit ist quasi jede (auch Private) Webseite betroffen
Das kann doch nicht sein, das jede Adresse, die in einem Domain-Impressum steht,
einfach auf einer fremden Webseite veröffentlicht werden darf ?!?!?
.... solche Impressum-Crawler-Seiten müssten doch mit Abmahnungen zugeschissen werden ?!
da stehen tausende personenbezogene Datensätze von (Privat-) Personen drin
und nicht einer davon hat wohl seine Einwilligung / Zustimmung abgegeben,
dass seine Daten auf fremder Domain so öffentlich zu finden ist
Auch als Homepage-Betreiber muss man sich doch nicht gefallen lassen,
das sein Name + Adresse auf jeder x-beliebigen Seite veröffentlicht wird ?!
..... meiner Meinung sollte sowas wie Impressum-Crawler verboten sein (werden) ,
ich bin nicht damit einverstanen, das die meine Adresse einfach veröffentlichen
und kann mit gut vorstellen, dass auch viele andere sowas übelst aufstößt.
für jeden kleinen GB-Eintrag muss man den User informieren,
ob und welche Daten gespeichert werden, und dann kommen
solche Crawler-Seiten und holen sich einfach Personen-Daten ???
.... kann doch nicht sein ?!?!? ............. ahhhhhhhhhhhhhhhh (schrei !!!!)
-
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
freecontent schrieb:
Ist auch nicht so, diese Dienste beachtenden Disallow-Hinweis der robots.txt bzw. die Metainformationen.
Das kann doch nicht sein, das jede Adresse, die in einem Domain-Impressum steht,
einfach auf einer fremden Webseite veröffentlicht werden darf ?!?!?
freecontent schrieb:
dann mache dies kenntlich Am besten liest du dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard
..... meiner Meinung sollte sowas wie Impressum-Crawler verboten sein (werden) ,
ich bin nicht damit einverstanen, das die meine Adresse einfach veröffentlichen
und kann mit gut vorstellen, dass auch viele andere sowas übelst aufstößt.
-
Hallo
Ist leider so, sobald der eigene Name im Internet steht verschwindet er nicht so leicht wieder. Spätestens beim Domain-whois kann man sich eigentlich nur noch mit whois privacy helfen, oder der Arbeitgeber findet dann beim Suchen nach deinem Namen heraus, dass auf deinen Namen mal eine Minecraftseite oder was auch immer für eine Seite lief. Deswegen würde ich das Impressum auch immer in ein Bild schreiben. Wenn jemand deinen Namen wirklich im Impressum nachschauen will/muss, wird er wohl Bilder im Browser aktiviert haben. ;)
mfg -
voloya schrieb:
Und damit dem Gesetz nicht genügen:
Deswegen würde ich das Impressum auch immer in ein Bild schreiben. Wenn jemand deinen Namen wirklich im Impressum nachschauen will/muss, wird er wohl Bilder im Browser aktiviert haben. ;)§ 5 Allgemeine Informationspflichten
da du damit stark sehgeschädigte Menschen ausschliesst, sie können sich dies dann ja nicht vorlesen lassen und auch nicht auf einer speziellen Ausgabezeile in der ihnen gewohnten Brailleschrift selbst ertasten.
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
Beitrag zuletzt geändert: 23.3.2013 8:47:38 von autobert -
autobert schrieb:
Ist auch nicht so, diese Dienste beachtenden Disallow-Hinweis der robots.txt bzw. die Metainformationen.
dann müsste man die Crawler Agent Names ja vorher kennen, aber
a) die kann man garnicht alle kennen und
b) die können ihren Crawler-Name auch jederzeit ändern
Dass man Name+Anschrift in sein eigenes Impressum schreiben muss ist klar
aber das andere diese Daten automatisiert auslesen und auf deren Webseite
ungefragt veröffentlichen, ist - meiner Meinung nach - ganz klar Verstoß gegen Datenschutz
mal überspitzt gesagt:
eine Bank muss ja auch nicht jeden Bankräuber per Namen kennen,
um Ihm zu sagen, Du darfst meine Bank nicht ausrauben,
Warum soll man dann als Domain-Inhaber jeden Crawler einzeln sagen müssen,
das er die Seite nicht durchsuchen darf
Man darf doch grundsätlich nicht einfach Inhalte von fremden Seiten veröffentlichen,
Stichwort: Content-Klau
und bei Personen-Daten (Name+Anschrift) gilt das wohl hoffentlich auch / erst recht ...
ich finde es auch echt erschreckend, das sich sogar mehrere "deutsche" Seiten sowas trauen,
für mich ist das eine Form von SPAM buw. Content-Klau
um Suche nach dem Name (oder der Domain) abzugreifen,
unter verwendung "geklauter" Daten (Inhalte)
-
geoname schrieb:
Falsch, lies dir den oben verlinkten Beitrag genau durch, wenn du es dann immer noch nicht hinbekommst beauftrage einen Profi.
autobert schrieb:
Ist auch nicht so, diese Dienste beachtenden Disallow-Hinweis der robots.txt bzw. die Metainformationen.
dann müsste man die Crawler Agent Names ja vorher kennen -
Hallo
autobert schrieb:
da du damit stark sehgeschädigte Menschen ausschliesst, sie können sich dies dann ja nicht vorlesen lassen und auch nicht auf einer speziellen Ausgabezeile in der ihnen gewohnten Brailleschrift selbst ertasten.
Ich kenne ja mittlerweile deine strenggläubigen Impressumspflichtansichten. ;)
Meiner Meinung nach wäre das Impressum auch in einem Bild " leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar".
mfg -
voloya schrieb:
dass hat nichts mit strenggläubig zu tun. Wohl eher damit, dass mir in meiner Ausbildung beigebracht wurde Gesetzestexte lesen und auslegen zu können bzw. an den richtigen Stellen nach einer Auslegung zu suchen,
Ich kenne ja mittlerweile deine strenggläubigen Impressumspflichtansichten. ;)
voloya schrieb:
eben nicht da es für Blinde und Sehbehinderte dadurch nicht unmittelbar erreichbar ist. Siehe dazu:
Meiner Meinung nach wäre das Impressum auch in einem Bild " leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar".IV. Fazit
Zwar obliegt die Entscheidung, ob eine Webseite barrierefrei gestaltet wird, mit Ausnahme der Träger öffentlicher Gewalt grundsätzlich jedem Webmaster. Bietet er auf seiner Seite aber Informationen an, die auch von blinden Internnutzern mittels technischer Hilfsmitteln genutzt werden können, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass diesen die Pflichtangaben nach § 6 TDG zur Verfügung stehen. Bilder haben nur für Sehende einen Informationswert. Um Verbraucherschutz und Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten für blinde Menschen zu gewährleisten, dürfen die Pflichtangaben nicht nur in einer Bilddatei enthalten sein. Das Interesse eines Webmasters an der Vermeidung von Spam durch die Bekämpfung von Harvestern hat hier zurückzustehen.
Quelle: JurPC
-
Hallo
autobert schrieb:
voloya schrieb:
dass hat nichts mit strenggläubig zu tun. Wohl eher damit, dass mir in meiner Ausbildung beigebracht wurde Gesetzestexte lesen und auslegen zu können bzw. an den richtigen Stellen nach einer Auslegung zu suchen,
Ich kenne ja mittlerweile deine strenggläubigen Impressumspflichtansichten. ;)
Und wie viele Blinde besuchen deine Seite so? Alle meine Seiten haben keinen Wert für Leute, die nicht sehen können.
Und was it mit der Schweiz? Österreich?
Mir fiel aber unabhängig davon noch was Besseres ein, man kann das Impressum mit Javascript laden, wie zum Beispiel die Kusaba boards das mit email Adressen machen.
mfg -
voloya schrieb:
Darum geht es nicht.
Und wie viele Blinde besuchen deine Seite so?
voloya schrieb:
Dies kann ja nur für Stummfilmseiten und Bildergalerien zu treffen, sonst haben die Seiten keinen Wert für irgend jemanden.
Alle meine Seiten haben keinen Wert für Leute, die nicht sehen können.
voloya schrieb:
Du wirst es nicht glauben auch dies entspricht nicht den Anforderungen:
Mir fiel aber unabhängig davon noch was Besseres ein, man kann das Impressum mit Javascript laden, wie zum Beispiel die Kusaba boards das mit email Adressen machen.Erfolgt die Verschlüsselung auf der Basis eines Javascripts, wird einem Besucher, der einen Textbrowser verwendet oder der die Ausführung von Javascript in seinem Browser ausgeschaltet hat, keine uncodierte E-Mail-Adresse angezeigt. Da eine Vielzahl von Nutzern aus Sicherheitsgründen auf Javascript verzichtet, genügt eine Anbieterkennzeichnung den Anforderungen des § 6 TDG nicht, die nur bei dessen Verwendung dargestellt wird.(14) Darüber hinaus können moderne Harvester-Programme einige Schutzmaßnahme aushebeln.
gleiche Quelle: JurPC -
Hallo, ich bin neu hier. Interessantes und wichtiges Thema.
Eine Abfrage der Denic oder andere WhoisDienste liefert natürlich die gleichen Informationen aber ein automatischen Crawlen finde ich Datenschutzrechtlich dennoch auch bedenklich, zu mal die Information sicherlich von Werbrokern einfach abgezogen werden könnten...
http://www.website-datenbank.de scheint mir da noch harmlos, http://www.webinator.de liefert tatsächlich Whois Daten für jederman (mit einer von mir betreuten .com Adresse ausprobiert.)
Die gute Nachricht ist, das schein nicht mit allen Domains zu funktionieren (.z.B. meine de.vu. Domain lieferte keine Treffer.
hmmm -
Ich hab neulich im BDSG nach einigen Informationen gesucht und glaube auch in irgend einem Paragraphen gelesen zu haben, dass Informationen, auf die öffentlich zugegriffen werden kann, ohne Zustimmung des Betroffenen gespeichert und weitergegeben werden dürfen, es sei den der Betroffene untersagt dies ausdrücklich. Aber eigentlich hätte ich gedacht, dass der Betroffene zumindest darüber unterrichtet werden muss, dass diese Aktionen stattfinden. Es gibt Ausnahmen, wo der Betroffene auch nicht unterrichtet werden muss, aber das trifft sicher nicht auf diesen Fall zu.
Edit: Also ein Unterlassungshinweis im Impressum auf Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Informationen im Impressum, sollte doch eigentlich ausreichen um eine Klage einzureichen, falls der Hinweis nicht beachtet wird, oder :-) ?
Beitrag zuletzt geändert: 27.3.2013 12:23:51 von pixilab -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage