Impressum bei englisch-sprachiger Homepage
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Impressum ist Pflicht auch, wenn die Homepage auf einem ausländischen Server gespeichert ist oder nicht unter der TOP-Level-Domain.de läuft
Die Impressumspflicht nach § 5 TMG (früher: § 6 TDG) geht auf eine Richtlinie der EU zurück und setzt diese nahezu wortgleich in deutsches Recht um. In den anderen europäischen Ländern sind daher § 5 TMG entsprechende Regelungen vorzufinden. Unabhängig davon, ohne hier in Einzelheiten eingehen zu wollen, wann auf eine Webseite deutsches Recht Anwendung findet (dazu etwas ausführlicher in meiner Promotion), ist als grobe Faustformel davon auszugehen, dass jemand, der eine Webseite mit deutschen Inhalten betreibt und damit gerade auch den deutschen Markt anspricht, an deutsches Recht und damit an § 5 TMG gebunden ist. Dies ist völlig unabhängig davon, unter welcher TOP-Level-Domain er die Seite betreibt.
Es spielt für die rechtliche Betrachtung keine Rolle, wo der Server steht, auf dem eine Webseite gehostet wird!
Die Verpflichtung, bestimmte Angaben über sich zu machen, besteht bei einem in deutscher Sprache gehaltenen Angebot also z.B. auch dann, wenn die Inhalte auf einer .by Domain zu finden sind und der Server sich in der Karibik befindet!
Umgekehrt greift die deutsche Impressumspflicht nicht ein, wenn ein englischsprachiges Angebot auf einer .com-Domain sich nur an Besucher aus den USA und aus Großbritannien wendet. Dies gilt selbst dann, wenn der Webserver in Deutschland steht. Ein Anbieter sollte aber überprüfen, ob er unter die Impressumspflicht in Großbritannien fällt (in den USA gibt es eine solche nicht, siehe Impressum auf US-amerikanischer Homepage erforderlich?).
Soviel zum Recht allgemein...
Hallo zusammen =)
Nun meine Frage steht im Grunde schon im Threadtitel.
Muss ich umbedingt ein Impressum haben wenn ich eine Homepage in englischer Sprache erstelle?
Theoretisch spricht die Page ja alle an, die Englisch verstehen, also auch Menschen aus Ländern wo man ein Impressum brauch.
Wäre schön zu wissen wann man sowas brauch/nicht braucht!
LG DeX -
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Du solltest einen Rechtsanwalt aufsuchen der wird dir dann deinen ganz speziellen Fall erläutern. <<ich bin der Meinung dass du eines benötigst, anstatt dich auf eine x-beliebige Quelle im Internet zu verlassen, solltest du die entsprechenden Gesetze im Original nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Ich kann dort keine Befreiung für den Fall dass die Seitensprache englisch (nicht deutsch) ist finden.
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Der Wohnsitz des Betreibers ist doch entscheidend, nicht die Sprache bzw. die Leserschaft der Seite
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Also ich würde, wenn ich parallel die Seite in English anbiete und auch dort Kunden ansprechen möchte, ein IMPRINT anlegen.
Dort machst Du dann dieselben Angaben wir in Deinem Impressum, jedoch mit dem Zusatz "Germany" bei der Adresse sowie die int'l Vorwahll von Deutschland rein - fertig! -
Hier findest du sicher die richtige Antwort auf deine Frage und eventuell sogar gleich den passenden Text in Englisch:
http://www.e-recht24.de/ -
Hi,
Vielen Dank für den Link, jedoch sind die meisten Informationen dort in den eBooks die man bestellen muss *g*
Nun wenn sonst keiner einen Rat hat werd ich mich wohl doch erstmal an den Anwalt wenden.
LG DeX -
lordcodex schrieb:
Nun wenn sonst keiner einen Rat hat werd ich mich wohl doch erstmal an den Anwalt wenden.
Einfacher Rat: mache ein Impressum das alle Pflichtangaben nach dt. Recht enthält. Sollte das engl. Recht weitere Pflichtangaben fordern (was ich mir nicht virstellen kann) nimm auch diese mit auf. Mit ein bisschen Googlen findest du sicher die nötigen Angaben nach engl. Recht, bis dahin stellst du die Pflichtangaben nach § 5 TMG ein.
Beitrag zuletzt geändert: 14.6.2012 11:03:17 von autobert -
Einfacher Rat: mache ein Impressum das alle Pflichtangaben nach dt. Recht enthält.
HeHe schon klar, das is ja die normale Vorgehensweise...
Ging ja darum ob man es durch englisch sprachige Homepages umgehen kann.
(Hat jetzt nichts damit zutun das man damit irgendwelche illigalen Homepages basteln kann,
sondern mehr das man obwohl man HPs bastellt, die eigene Privatsphäre schützen möchte)
DeX -
lordcodex schrieb:
Nein kann man nicht.
Einfacher Rat: mache ein Impressum das alle Pflichtangaben nach dt. Recht enthält.
HeHe schon klar, das is ja die normale Vorgehensweise...
Ging ja darum ob man es durch englisch sprachige Homepages umgehen kann.
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Hallo
autobert schrieb:
lordcodex schrieb:
Nein kann man nicht.
Einfacher Rat: mache ein Impressum das alle Pflichtangaben nach dt. Recht enthält.
HeHe schon klar, das is ja die normale Vorgehensweise...
Ging ja darum ob man es durch englisch sprachige Homepages umgehen kann.
weil...
[citation needed]
mfg -
voloya schrieb:
Dies kann jeder, der in der Lage ist Gesetzestexte zu lesen aus §5 TMG herauslesen, dort ist für keine Sprache eine Ausnahme festgelegt.
Hallo
autobert schrieb:
lordcodex schrieb:
Nein kann man nicht.
Einfacher Rat: mache ein Impressum das alle Pflichtangaben nach dt. Recht enthält.
HeHe schon klar, das is ja die normale Vorgehensweise...
Ging ja darum ob man es durch englisch sprachige Homepages umgehen kann.
weil...
[citation needed]
mfg -
Ich denke, du brauchst trotzdem ein Impressum. Du könntst ja genausogut sagen (wenn du eine deutschsprachige seite hast), das sie nur an die gerichted ist, die Deutsch können.
Am besten, du machst einfach überall ein Imressum rein. Dann bist du auf der sicheren Seite. -
Die verwendete Sprache, die TLD und der Serverstandort haben eigentlich keinen Einfluss auf die Impressumspflicht.
Maßgeblich ist der Sitz und das Zielpublikum der Betreiber. So können auch ausländische Anbieter der deutschen Impressumspflicht unterliegen, wenn sich ihr Angebot speziell an deutsche Verbraucher richtet.
Beitrag zuletzt geändert: 21.6.2012 17:30:34 von fabo -
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