kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Impressum auf Testseiten notwenig?

lima-cityForumDie eigene HomepageHomepage Allgemein

  1. Autor dieses Themas

    orena

    Kostenloser Webspace von orena

    orena hat kostenlosen Webspace.

    Hallo,
    Ich wollte kurz mal fragen ob es wirklich notwendig ist auf einer Testseite mit Inhalt ein Impressum zuerstellen?
    Der Traffic liegt jetzt noch bei fast 0 deswegen würde ich es sinnlos finden


  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Jein, wie sieht den deine Testseite aus?
  4. Autor dieses Themas

    orena

    Kostenloser Webspace von orena

    orena hat kostenlosen Webspace.

    Jein, wie sieht den deine Testseite aus?



    Hier: http://der-auktionsfinder.de/

    Login und ok ist für User ja noch nicht freigeschalten
  5. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Mit Testseite meinst Du sicherlich http://der-auktionsfinder.de/. Also ich würde es tun, schon um möglichen Ärger vor allem mit Konkurrenten zu vermeiden. Du hast deine Seite ja auch nirgendwo als Test gekennzeichnet. Und selbst bei einer derartigen Kennzeichnung, weisst Du nicht wie deutsche Gerichte das dann letztendlich sehen werden. Abgesehen davon macht es doch wenig Mühe Impressum und Datenschutzerklärung zu erstellen und die Links (eventuell im Footer) zu platzieren. Die Datenschutzerklärung kannst Du gerne erstmal von invalidenturm.eu kopieren und beim Impressum genügt erstmal Deine vollständige Anschrift + 1 weitere Kontaktmöglichkeiit.

    EDIT während ich tippte waren 2 andere schneller ;)

    Beitrag zuletzt geändert: 26.9.2016 14:41:34 von invalidenturm
  6. Ja, auch eine Testseite benötigt ein Impressum.

    Da deine Seite öffentlich ist und der Nutzer nicht erkennen kann, ob es eine Testseite ist oder ein Live Angebot, muss erkennbar sein, wer sich hinter diesem Angebot verbirgt. (Auch wenn klar erkennbar ist, dass einiges noch nicht fertig ist, weiß der Kunde nicht ob es ein Bug ist, ob die Seite immer so aussieht oder oder oder...)

    Zitat aus einem änlichen Fall:
    "Ein fehlerhaftes Impressum auch auf einer unfertigen, lediglich versehentlich aktivierten Internetseite [...] einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt".

    Erspar die den Ärger, mit einem Impressum oder mach diese nicht öffentlich zugänglich, sondern über Invitations oder einen abgesicherten Bereich.

    Viele Grüße

    Beitrag zuletzt geändert: 26.9.2016 15:10:19 von fireclave
  7. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    fireclave schrieb: Ja, auch eine Testseite benötigt ein Impressum. ....
    und hat das ganze schön zusammengefasst, das ist mir +1 wert. Generatoren für Datenschutzerklärungen gibt es z.B. hier http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/datenschutz-muster-generator-fuer-webseiten-blogs-und-social-media/ auch bei http://www.sqr-law.de/muster-datenschutzerklaerung.html oder http://e-recht24.de/ findet sich was. Hintergründe zu dem Thema findest Du u.a. hier https://www.lima-city.de/thread/seit-februar-neu-datenschutzerklaerung-fuer-alle-pflicht.
  8. Autor dieses Themas

    orena

    Kostenloser Webspace von orena

    orena hat kostenlosen Webspace.

    Gut dann werde ich mich mal ransetzen und Impressum und Co. erstellen.
    Danke ersteinmal
  9. Ich schlage kurz dazwischen^^

    Das Impressum, beziehungsweise die Angabe von Echtdaten, ist nur für Seiten gedacht, welche sich an die Öffentlichkeit wenden.
    klingt jetzt etwas verwirrend aber das ist auch stark verpauschalisiert.
    Effektiv bedeutet es im Endeffekt nur, dass, für Privatanwender, nur dann eine Impressumspflicht besteht, wenn sie nach Telemediengesetz eine Leistung für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dies ist der Grund, weshalb Blogbetreiber vorsichtshalber ein Impressum angeben. Auch wenn sich da selbst die Gerichte streiten. Kommt halt stark von Fall zu Fall an.

    Genauer gesagt haben wir diesen Absatz:
    § 55 Abs. 1
    „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift, bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“

    Da ich bezweifel, dass das Telemediengesetz aufgrund der Steuer-ID bzw. des Einkommens der Webseite greift (Bei einer Testseite wirbt man normalerweise nicht^^) kann nur das Presserecht gelten.
    Hier kommt es dann zur Spekulation.
    Wenn kein Auftrag einer Firma hinter der Seite steht (Bezweifel ich) dient die Seite zu Testzwecken. Das Testen dient einem persönlichen Zweck, nämlich dem, eine Seite zu entwickeln, welche später dann allerdings mit Sicherheit ein Impressum benötigen wird. Aber das ist eine andere Sache.

    Nun hat man verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

    Ich persönlich mag keine Testseiten im Internet und installiere deshalb eine XAMPP Version um lokal testen zu können.

    Die Seite kann durch einen Login geschützt werden.

    Man kann eine Mitteilung gut sichtbar auf der Seite platzieren, dass die Hommepage zu persönlichen Testzwecken entwickelt wurde und aus diesem Grund betrieben wird. Natürlich schöner verpackt.

    "Diese Seite dient ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und haben keine Auswirkung auf den Markt." Das ist so eine Standardfloskel für diesen Fall.


    Wer einfach nur keine Echtdaten im Netz stehen hat, hat natürlich die Möglichkeit Impressum und Datenschutzerklärung einfach ohne Adresse zu lassen. Das würde allerdings dann gegen das Telemediengestz verstoßen und zu einer Kontaktaufnahme und Aufforderung zur Nachtragung durch die Behörden führen. (Zumindest in der Theorie).


    Es scheint auch ein Trend zu sein einfach ein Kontaktformular zu verwenden, oder aber, die Informationen der Adresse auf eine komplett andere Domäne zu legen und nur im Impressum zu verlinken. Stichwort Spider, Spambot etc.
    Letzteres ist für normale Benutzer ohne eingetragenes Gewerbe durchaus verständlich und sollte keinen Ärger machen.
    Das reine anzeigen eines Kontaktformulars halte ich persönlich jedoch für kritisch, da dort keine Information "gut sichtbar" ist. Allerdings kollidieren hier Telemediengesetz mit dem BGB. Aber das würde jetzt etwas zu sehr ins Detail und was wäre wenn gehen..

    Kurzversion:
    Testseiten müssen laut Telemediengesetz kein Impressum haben, solange diese für persönliche Zwecke betrieben werden.
    In der Praxis ist dies jedoch selten erkennbar.
    Hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter und eine Testseite ist im google ranking oder SEO meistens generell nur schwierig zu finden und somit auch nicht unbedingt belastbar.
  10. drizzisblog schrieb:

    Kurzversion:
    Testseiten müssen laut Telemediengesetz kein Impressum haben, solange diese für persönliche Zwecke betrieben werden.
    In der Praxis ist dies jedoch selten erkennbar.
    Hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter und eine Testseite ist im google ranking oder SEO meistens generell nur schwierig zu finden und somit auch nicht unbedingt belastbar.


    Wie du bereits geschrieben hast, ist das ein schwammiges Gebiet. Allerdings sind Seiten privaten/familiären/geschlossenen Bereichs nur durch landingpage-Login-seite realisierbar und es dürfen keine weiteren Inhalte erreichbar sein. Sobald Inhalte(Texte, Bilder) von außen erreichbar sind, ist das IMpressum Pflicht, aber es reicht ein verkürztes Impressum.

    Generell kannst du in jedem Fall miteiner Mahnung rechnen, da es kanzleien gibt, die auf Einschüchterung pochen und direkt abmahnen, wenn kein IMpressum nach TMG §5 sichtbar ist, egal ob berechtigt oder nicht.
  11. sebulon schrieb:

    Wie du bereits geschrieben hast, ist das ein schwammiges Gebiet. Allerdings sind Seiten privaten/familiären/geschlossenen Bereichs nur durch landingpage-Login-seite realisierbar und es dürfen keine weiteren Inhalte erreichbar sein. Sobald Inhalte(Texte, Bilder) von außen erreichbar sind, ist das IMpressum Pflicht, aber es reicht ein verkürztes Impressum.


    Mh, Jain. Das TMG, beziehungsweise der betreffende Abschnitt bezieht sich ja auf (Regelmäßige) journalistische Aktivitäten oder eben "Meinungsbildenden Inhalt". Auf einer privaten Homepage auf der ich Bilder meiner Katze hoch lade oder irgendwelche HTML Schnipsel zur späteren Verwendung zwischen speichere hat das keine Relevanz. Ich gebe dir allerdings insofern Recht, dass Inhalte welche die eigene Meinung repräsentieren tatsächlich nur durch eine solche Landingpage realisierbar sind. Ein geschlossener Bereich hat in dem Fall jedoch nichts mit den persönlichen und familiären Einsatzzwecken zu tun. Hier geht es ja tatsächlich nur um den Pragraphen der für nicht-gewerbe Interessant ist und das ist der journalistische Ansatz.

    Allerdings kann es selbst bei einer Webseite die nur den Text "Dies ist eine Webseite" enthält zu einer Abmahnung kommen wenn kein Impressum vorhanden ist, denn:
    sebulon schrieb:
    Generell kannst du in jedem Fall miteiner Mahnung rechnen, da es kanzleien gibt, die auf Einschüchterung pochen und direkt abmahnen, wenn kein IMpressum nach TMG §5 sichtbar ist, egal ob berechtigt oder nicht.

    Bei solchen Sachen gilt aber das gleiche wie bei allen streitbaren Abmahnungen. widersprechen und abwarten. Meist beziehen sich diese Abmahnungen nämlich auf $5 Absatz 1 welches dem kommerziellen Impressum gewidmet ist. Solange kein Werbebanner (Bezahlt oder nicht spielt keine Rolle) oder Partnerprogramm auf der Testseite ist, greift dieser Paragraph nicht. Aus dem gleichen Grund fliegt auch die Ordnungswidrigkeit wegen unlauterem Wettbewerb raus.

    Mehr zum Thema:
    http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
    http://www.juraforum.de/gesetze/tmg/5-allgemeine-informationspflichten
    http://www.juraforum.de/gesetze/tmg/6-besondere-informationspflichten-bei-kommerziellen-kommunikationen
  12. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!