Impressum auf eigener Hompage
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Bitte die Sufu Benutzen.
Besser zuviel ins Impressum, als zu wenig.
Hier kannst du dir ein Muster.Impressum generieren lassen http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
so kannst du dir sicher sein das alles drin ist.
Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2010 0:07:56 von julian101 -
Zu deiner Frage gibt es bereits etliche Themen.
Aber mal fix die Antwort, wie ein Impressum für eine Privatperson aussieht:
Name
Anschrfit
Telefon
Email
Mehr nicht. Bitte keine Disclaimer und ähnlichen Unfug.
Den obigen Link kannst du übrigens vergessen, da er bereits im ersten Satz einen schwerwiegenden Rechtsirrtum enthält.
Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2010 0:24:07 von jelal -
Grundsätzlich ist ja die Aufgabe des Impressums, die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte zu übernehmen also kann es nicht darum gehen sich unkenntlich zu machen.
Hinsichtlich der Anschrift gibt es bei Privatpersonen die Bedingung, dass eine Anschrift angegeben werden muss, bei der man die meiste Zeit erreichbar ist. Also keine Zweitwohnungen, Ferienhäuser, Elternadressen oder ähnliches.
Allerdings ist es aus dem selben Grunde auch möglich die Adresse des Arbeitsplatz anzugeben also z.B. "c/o (Adresse des Arbeitgebers)". Wenn man sich hinsichtlich des Impressums Sorgen um den Schutz der Privatshpäre machen sollte.
Gruß
sf-media
-
Laut Wikipedia wäre ich mir da wirklich nicht so sicher, ob du ohne Impressum durch kommst.
Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen.
Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten, eine Abkürzung des Vornamens verstoße gegen § 5 des Telemediengesetzes. [2]
Also wenn du mich fragst, wärst du mit Impressum zumindest rechtlich eher auf der sicheren Seite.
Gruß -
rrbbek schrieb:
meines wissens muss man ein impressum nur dann angeben, wenn die seite gewerblich genutzt wird...
(siehe telemediengesetz, www.gesetze-im-internet.de)! rein privat genutzte websites benötigen demnach gar kein impressum...
Das ist sachlich falsch.
Wird hier im Forum auch bereits mehrfach erklärt.
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§5 Telemediengesetz: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ..." - Dieser Text ist meines Erachtens relativ eindeutig, es gibt im www auch etliche (juristische) Seiten, die das so sehen.
ABER natürlich gilt auch: wenn man nichts zu verbergen hat, dann stelle sich natürlich auch die Frage, warum man nichts veröffentlichen will.
ALSO: schreib halt ein paar Infos rein, die Dir nicht weh tun und die Du ruhig preis geben willst. Sollte es eine private Homepage sein, dann muss man es aber auf der anderen Seite wohl auch nicht übertreiben...
@sf-media: geb Dir Recht: der (vollständige und richtige!) Name sollte hoffentlich drin sein!
Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2010 18:31:01 von rrbbek -
rrbbek schrieb:
§5 Telemediengesetz: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ..." - Dieser Text ist meines Erachtens relativ eindeutig
Ja, ist er auch. Er besagt nämlich, dass jede auf Dauer angelegte Webseite die auf einem Server liegt, ein Impressum benötigt. DAS ist mit 'geschäftsmäßig' gemeint. Es bedeutet eben nicht 'gewerblich'.
es gibt im www auch etliche (juristische) Seiten, die das so sehen.
Na und? Glaubst du alles, was im Netz so geschrieben steht?
Übrigens sind Rechtsanwälte in der Regel nur in ihren eng begrenzten Fachgebieten halbwegs kompetent. Was ein Scheidungsanwalt oder ein Student zum komplizierten Thema Internetrecht sagt, ist genauso irrelevant wie das was mein Bäcker dazu sagt. -
hier ein paar weblinks für alle, die sich intensiver damit beschäftigen wollen:
- http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
- http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm
- http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=64664&ccheck=1
und ich glaube (ehrlich gesagt), die leute, die diese Artikel geschrieben haben, kennen sich vermutlich besser damit aus, als wir alle zusammen! aber wie gesagt: wenn man nichts zu verbergen hat, dann spricht wohl auch nichts gegen ein paar Angaben...
in diesem Sinne wünsch ich Euch was! -
Tut mir leid, aber alle drei Links beinhalten schwere Rechtsirrtümer: wie so oft, wird auch auf diesen Seiten (wovon mindestens zwei offenbar Werbeseiten von Rechtsanwälten sind), der Begriff "geschäftsmäßig" sachlich unrichtig verstanden.
Gerne nochmal: 'geschäftsmäßig' bedeutet NICHT 'geschäftlich'. Geschäftsmäßig bedeutet 'auf Dauer angelegt', bzw um das mal zu erklären: wenn eine Webseite auf einem Server liegt und öffentlich erreichbar ist, dann ist der Begriff 'geschäftsmäßig' angebracht. Die zusätzliche Erwähnung "in der Regel gegen Entgelt" bedeutet, dass für das Hosten einer Webseite auf einem Server meist Geld bezahlt wird, es aber auch kostenlose Hoster gibt. Wie auch immer, ALLE auf Dauer angelegte Webseiten sind 'geschäftsmäßig'.
Und hier jetzt mal ein WIRKLICH brauchbarer Link: bitte schaut euch den an und boomarked den. Ach ja - glaubt einem etwas rechtskundigen User wie mir einfach mal. Auch wenn ich hier meine schwarze Robe nicht anhabe
=> http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Beitrag zuletzt geändert: 15.2.2010 10:14:36 von jelal -
Als ich das letzte Mal auf einer IT-Messe war, habe ich mir von einem Fach!!!-Anwalt mal die Meinungen dazu angehört. Der hielt einen wunderbaren Vortrag und bestätigte in der Regel auch die Ansicht von jelal.
Der oft verwendete Standard-Disclaimer ist auch laut seinen Aussagen unbrauchbar, wird jedoch von so vielen Usern verwendet. Ebenso kann ich die Definition von "geschäftsmäßig" bestätigen.
Nichtsdestotrotz ist die rechtliche Grundlage für Webseiten einfach ein Witz. -
Beim Imressum ist es wichtig, dass es sich zu dem Zeitpunkt, wo Deine Webseite online geht rechtlich richtig ist. Deshalb immer den Stand angeben, wann das Impressum veröffentlicht wurde. Im allgemeinen muss rein:
Veröffentlichungsdatum
Anschrift:
- Name, Vorname
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort
- Telefon
- E-Mail
Firma:
- Steuernummer
- Geschäftsführer
Rechtliche Hinweise:
- Haftungsbeschränkung
- Externe Links
- Urheber- und Leistungsschutzrechte
- Datenschutz (wenn genutzt AGBs von Google Analytics beachten)
- Besondere Nutzungsbedingungen
- Salvatorische Klausel
Kannst ja mal hier schauen:
http://www.hanamau.de/index.php?seite=impressum
Ansonsten hier auch noch ein neues Impressum, was auf jedenfall dem jetzigen Stand genügt:
http://www.skillshare.eu/de/impressum -
Lieber Sascha,
schön dass du offensichtlich hier nicht gelesen hast.
Deine Ausführungen sind leider so nicht richtig.
Lies doch mal, was weiter oben hier bereits ausgeführt und erläutert wurde.
All das was du da erwähnst, ist so für eine private Webseite und i.d.R. selbst für kommerzielle Webpräsenzen nicht in dem Umfang erforderlich. Insbesondere sind deine "rechtlichen Hinweise" wert- und sinnlos.
-
also um das allen noch mal deutlich zumachen und so wie ich es jetzt verstanden habe sind für eine private homepage nur diese angaben notwendig:
Name, Vorname
- Straße, Hausnummer
- PLZ, Ort
ich kann mich allerdings auch irren und habe es falsch verstanden
Edit by karpfen: Damit closed. Da genug Themen vorhanden und das wichtigste hier gesagt wurde!
Beitrag zuletzt geändert: 22.2.2010 7:14:28 von karpfen -
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