Im Grundgesetz steht,dass...
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Das mit der Gleichberechtigung ist so eine Sache. Es kommt immernoch vor, dass bei einer Bewerbung das Geschlecht in die Bewertung einer Person eingeht. Vielen Chefs ist das nicht mal bewusst und verhalten sich beim entscheidenen Einstellungsgespr?ch gegen?ber den Bewerbern anders. Was dazu f?hrt, dass sich die Bewerber auch anders verhalten und das f?hrt zu einer verzerrten Bewertung. Das gilt auch f?r unterschiedliche Hautfarben - unbewusst, ohne jede b?se Absicht.
Was ich mich frage: Was passiert dort wo es eine Frauenquote gibt? Wird bei Enstellung eine weniger qualifizierten Frau (nur in diesem Fall) einem Mann vorgezogen um die Quote zu halten?
Das geht in meinen Augen total an Gleichberechtigung vorbei!
Zu den Religionen: Ich finde Religionen haben grunds?tzlich Nichts in Schulen verloren. Schulen sind Einrichtungen an denen Wissen vermittelt wird. Die verschiedenen Religionen sollten lediglich im Philosophieunterricht in Erfahrung gebraucht werden, sodass man weiss was hinter den Einzelnen steckt und welche Komflikte sich daraus in allen m?glichen Bereichen ergeben/ergaben. Das ist wohl der beste Weg Kinder zum Selberdenken anzuregen. (passiert viel zu wenig)
So gibt es auch keine Vor- und Nachteile in den verschiedenen Glaubensrichtungen.
Ich bin im Norden Deutschlands zur Schule gegangen und hatte nie Religionsunterricht. Ich wurde als Kind zum Gl?ck nicht (falsch) beeinflusst. So sehe ich das. -
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jo, das gg kannst du dir an ar*** klatschen, da sind so viele widerspr?chliche sachen drin...
das ist jetzt aktuell zwar kein fehler mehr, aber Art.12a abs 2
[...]die zeit des zivildienstes darf die zeit des whrdienstes nicht ?berschreiten[...] -> n?heres regelt ein gesetz......
wozu dann solch ein absatz? h?tte man sich beim drucken sparen k?nnen...
aber wie gesagt, derzeit is ja zivi=wehrdienstzeit... = 9monate....
genauso, weis zwar jetz ncih, ob sowas im gg steht, aber warum bekommen menschen im osten weniger geld als die im westen? eine einheit? nur auf dem papier...
Beitrag ge?ndert am 13.09.2005 16:21 von ranglisten -
das ist jetzt aktuell zwar kein fehler mehr, aber Art.12a abs 2
[...]die zeit des zivildienstes darf die zeit des whrdienstes nicht ?berschreiten[...] -> n?heres regelt ein gesetz......
wozu dann solch ein absatz? h?tte man sich beim drucken sparen k?nnen...
aber wie gesagt, derzeit is ja zivi=wehrdienstzeit... = 9monate....
Ich w?re froh, wenn hier in ?sterreich so etwas im Gesetz stehen w?rde. Hier verhindern nach wie vor rechte, konservative Gruppen die Bevorzugung des Zivildienstes durch Gleichstellung. -
@ alopex
Ich meite jetzt dass mit der Heirat, nicht mit der gesamten Gleichberechtigung. Ich w?sste n?mlich nicht, dass es mit der Heirat so w?re. D?rfte auch nicht so sein.
Er hatte da wohl etwas falsch verstanden.
http://www.dija.de/cgi-bin/showcontent.asp?ThemaID=702
Also:
Mit 16 ist die Heirat mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts m?glich,
wenn der/die k?nftige Ehepartner/in vollj?hrig ist.
Also Gleichberechtigung. ;)
Jens -
ein anderes beispiel ist die kirchensteuer:
die christen sind benachteiligt, weil z.b. ein moslem hier nichts bezahlen muss, aber :
Nicht die Christen, sondern die Atheisten sind benachteiligt, weil der Staat mittels Steuerngeldern christliche Institutionen unterst?tzt.
Ich wei? leider nicht mehr den genauen Wortlaut der Quelle. -
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