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Ich muß eine Entscheidung treffen

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  1. Autor dieses Themas

    john-gunn

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    john-gunn hat kostenlosen Webspace.

    Eine Bekannte hat mir ein Tablett gegeben. Ich könne es später bezahlen.

    Ich habe es angenommen uns ausprobiert. Und ich stelle fest: Ich kann es nicht brauchen, weil es nicht tut, was ich will.

    Sie will es nicht zurücknehmen, weil "...es jetzt nicht mehr fabrikneu..." sei.

    Ich habe noch nicht bezahlt.

    Jetzt ruft sie täglich mehrfach an, wo das Geld bleibt und nein, sie nimmt es nicht zurück.

    Was würdet Ihr tun?
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  3. Wenn du es nicht online gekauft hast gibt es keine Rückgabefrist, an die sich deine Bekannte halten muss. :) Mündlicher Kaufvertrag meiner Meinung nach.

    Daraus lernen und versuchen, das Ding auf Ebay zu verscherbeln.
  4. Autor dieses Themas

    john-gunn

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    john-gunn hat kostenlosen Webspace.

    Danke Dir für Deine schnelle Antwort.

    Gruß, John
  5. humaniac-networks

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    humaniac-networks hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde es per Einschreiben + Rückschein zurücksenden (Buchversand - ist preiswerter) und gut ist. Sollte sie es nicht annehmen und es kommt zurück, würde ich sie noch einmal höflich fragen, ob sie das wirklich so will, denn schließlich hat sie keinen Anspruch auf Bezahlung von vorab geschickter Ware. Da haben selbst Unternehmen mittlerweile Schwierigkeiten, und die unterliegen aber dem Gewerbe- und Handelsrecht, müssten es also leichter haben. Auf Kommission erhält der mündige Bürger aber heute kaum noch etwas. Außerdem müsste sie dann nachweisen, dass sie dir dieses Gerät verkaufen wollte, und da wird's dann haarig eng für sie.

    Das was nun folgt, gilt dem "Negativ-Bewerter" dieses Beitrages! Zu feige sachlich zu diskutieren, oder was? Wozu eine Negativ-Bewertung für einen Vorschlag, den ich hier nur als "Option" einbringe?

    Beitrag zuletzt geändert: 13.2.2016 19:06:23 von humaniac-networks
  6. john-gunn schrieb:
    Eine Bekannte hat mir ein Tablett gegeben. Ich könne es später bezahlen.

    Ich habe es angenommen uns ausprobiert. Und ich stelle fest: Ich kann es nicht brauchen, weil es nicht tut, was ich will.

    Sie will es nicht zurücknehmen, weil "...es jetzt nicht mehr fabrikneu..." sei.

    Ich habe noch nicht bezahlt.

    Jetzt ruft sie täglich mehrfach an, wo das Geld bleibt und nein, sie nimmt es nicht zurück.

    Was würdet Ihr tun?


    Habt ihr denn etwas festgelegt wegen evtl. Rückgabe, wenn es dir nicht gefällt, bzw. nicht das richtige ist?
    Was will sie dafür? War das Ding neu - scheinbar ja - , dann hat sie ja auch noch eine Rechnung. Sollte innerhalb 2 Jahren ja etwas damit sein benötigst du Unterlagen, um den Kauf nachzuweisen um Anprüche auf die Garantie zu erheben.

    Wenn es eines der beliebteren ist kannst du es allerdings ohne großen Abschlag weiterverkaufen.
  7. bruchpilotnr1

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    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    Echt schräg wie manche menschen drauf sind.

    Naja auf ebay verkaufen würde ich nicht, da es nicht dein eigentum ist (Eigentlich).


    Sie muss es wieder annehmen ohne von dir geld zu verlangen.


    Ich habe es angenommen uns ausprobiert. Und ich stelle fest: Ich kann es nicht brauchen, weil es nicht tut, was ich will.


    wenn man es nicht braucht und nur ausprobiert hat, bist du nicht zum kauf verpflichtet. Du hast allerdings ein recht darauf um festzustellen ob es dir gefällt oder nicht. Die möglichkeit hat sie dir gegeben unverbindlich laut deinen infos.

    Da es privat ist, weiss ich nicht die aktuelle rechtslage aber rechtens kann das nicht sein.
  8. Ich stell mir hier die Frage - wie sehr "hängst" du an dieser Bekannten? :D
    Ich mein es gibt Leute da sagt man sich halt dann "nagut, ich will jetzt keinen Streit anfangen weil sonst die ganze Familie/Freunde mad auf mich sind, aber in Zukunft kann der mich mal".
    Weil eigentlich muss so dir erstmal nachweisen, dass sie dir das Gerät überhaupt verkaufen wollte und dass du mit dem Kaufvertrag einverstanden warst.
    Also Möglichkeit 1: Ihr das Ding zurückbringen und sagen: Zeig mich doch an und geh für deine 20€ Wertverlust in Vorleistung & Verlier den Prozess dann (was sie eh nicht machen wird außer sie ist kleinlich, verbittert und hat ne Rechtschutzversicherung
    Möglichkeit 2: Du schlägst ihr nen Kompromiss vor, bei dem du ihr den "Wertverlust" ersetzt und ihr nen 20€ Schein in die Hand drückst (Die Werte sind aus der Luft gegriffen, hab ja kA welches Gerät das ist)
    Möglichkeit 3: Du behältst und bezahlst es und verkaufst es dann
  9. stroml hat Recht.

    Die Frage ist doch nun, ist es eine sehr gute Bekannte oder kann man auf die Bekanntschaft besser verzichten.

    Und gerade solche Dinge zeigen einem wie gut eine Freundschaft ist.

    Denn wäre ich die Bekannte, dann hätte ich das Gerät zugenommen. Den neu Preis hätte sie bei einem Verkauf über die Anzeigenmärkte eh nie bekommen, da das Gerät bereits als gebraucht gilt, so bald es den Händler verlassen hat.

    Und hat sie das Gerät über einen Händler gekauft und nicht aus einem Mobilfunkvertrag oder ähnlichem, dann kann sie es meist zurückgeben. Da sind die Händler in der Regel sehr kulant.
  10. Autor dieses Themas

    john-gunn

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    john-gunn hat kostenlosen Webspace.

    Ich danke Euch allen, für Eure Antworten!

    Einige von Euch haben gesagt es hinge von dem Gerät ab und was der Preis dafür sein soll. Es handelt sich um ein Lenovo A3500-H und es soll 85€ kosten.

    Andere haben gesagt, es käme darauf an, wieviel mir die Freundschaft wert wäre und dazu ist zu sagen: Ich setze Freundschaften nicht leichtfertig auf´s Spiel.

    Was aber all-in1 geschrieben hat, gibt mir zu denken, nämlich, wie die "Dame" unsere Freundschaft (und meine Person) einschätzt. Ich hatte verschiedentlich schon gedacht: "Eigentlich ist das Erpressung." Aber ich wollte eben keinen Streit.

    Offensichtlich hat die Dame das Teil als Gimmick zu einem Vertrag (whatsoever) erhalten. Ich werde ihr das Ding - wie vorgeschlagen - zurück schicken. Tue als Gimmick meinerseits noch Schutzhülle und Bedienungsanleitung dazu, für die ich dann auch keine Verwertung mehr habe und harre der Dinge, die da kommen werden.

    Allerdings denke ich, ich werde die Telfonnummer sperren müssen, weil ich sonst nicht mehr zum Schlafen komme.

    Danke nochmals an alle.
  11. Wen dies eine Bekannte ist oder war, dann finde ich das ziemlich dreist. Hört sich für mich nach Geld Schwierigkeiten an und will jetzt einfach so schnell wie möglich an welches kommen.

    Etwas zu bezahlen das man nicht will sollte man meiner Meinung nach nicht bezahlen. Wen sie es nicht zurück haben wil, dann bedanke dich für das schöne Geschenk :-)

    Weil das Geld geben würde ich auf keinen Fall, solange du das nicht willst. Entweder Geld annehmen oder gar nichts mehr bekommen :-P klingt hart.. aber meiner Meinung nach das beste in deinem Fall.

    Grüße
  12. hardware-blog

    hardware-blog hat kostenlosen Webspace.

    Ich würde hier auch versuchen, dass man sich gütlich einigt. Schon sehr komisch, dass Deine Bekannte so auf dem Kauf beharrt.

    Vielleicht lässt Sie sich ja überreden das Gerät wieder zurückzunehmen. Wenn nicht, kannst Du es Ihr ja abkaufen und dann auf Ebay weiterverkaufen. Wenn Sie nicht all zu viel verlangt, kommst Du ggf. ohne Unkosten aus der Sache raus.

    Ansonsten aus der Sache lernen. Besser vorher klar (unter Zeugen) vereinbaren, dass man das Gerät erstmal testen möchte und erst bezahlt, wenn einem das Produkt zusagt.

    Schon enttäuschend, dass einem sowas mit jemand Bekannten passieren muss. Aber es gibt leider nichts, was es nicht gibt.
  13. @ john-gunn
    Ein mündlicher Kaufvertrag wäre nur gültig wenn du einen entsprechenden Status hast, wie Kaufmann oder BWL-Rechnungswesen studiert hast oder sowas in der Art.

    Als normaler Bürger ist ein mündlicher Vertrag null und nichtig, es muss IMMER ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, ansonsten hat der Verkäufer oder Käufer keinen Beleg dass überhaupt etwas abgelaufen ist.

    Gib ihr das Ding zurück und sage dass du es einfach nicht haben möchtest.

    Vertrag ist Vertrag, aber in diesem Fall gab es keinen rechtsgültigen Vertrag. Punkt.
    Rechtlich ist sie nicht fähig zu beweisen dass sie mit dir einen schriftlichen Vertrag geschlossen hat.

    Lass dich nicht von diesen bauernschlauen Menschen herumschubsen.

    Sie hat sich das Ding gekauft, brauchte es nicht da es auf irgend eine Art und Weise ungünstig ist und nun versucht sie es dir unter zujubeln.

    Hattest du du Quittung für das Gerät bekommen?
    Eigentlich hat man ja zwei Wochen Rückgaberecht und auf Kulanz geht dann auch oft noch was.

    Allerdings wird sie keine Firma sein, mit Rückgaberecht, sondern einfach nur jemand der das Ding wieder los werden wollte.
    Du hast es noch nicht bezahlt, also kann dir noch niemand vorwerfen dass du einen Vertrag eingehen wolltest.
  14. john-gunn schrieb:
    Eine Bekannte hat mir ein Tablett gegeben. Ich könne es später bezahlen.

    Ich habe es angenommen uns ausprobiert. Und ich stelle fest: Ich kann es nicht brauchen, weil es nicht tut, was ich will.

    Sie will es nicht zurücknehmen, weil "...es jetzt nicht mehr fabrikneu..." sei.

    Ich habe noch nicht bezahlt.

    Jetzt ruft sie täglich mehrfach an, wo das Geld bleibt und nein, sie nimmt es nicht zurück.

    Was würdet Ihr tun?


    Tja, ich würde fast sagen, dass das ein typischer Fall von Abzocke ist! Ich vermute mal, dass die Bekannte das Ding los werden wollte. Es handelt sich hierbei um eine Art Privatverkauf, bei der der Verkäufer keine Verpflichtung hat, die Ware zurück zu nehmen.
    Kulanter Weise wurde sogar eine Zahlung auf Rechnung (im übertragenen Sinn) vereinbart. Alles im Stillschweigen! So sieht zumindest die Deutsche Rechtsprechung aus! Somit seit ihr beiden hier ein Geschäft eingegangen!

    Die Frage die sich stellt, wann hat deine Bekannte denn das Teil gekauft (bzw. wo immer es her ist). Da muss ja ne Rechnung existieren oder irgendein Beleg, solange es nicht illegal beschafft wurde. Wenn es hier online bezogen wurde, dann hast du vlt. Glück und bist innerhalb der 2 Wochen Einspruchsfrist und könnt es zurück geben. Wurde es im Laden gekauft, hängt es von der Kulanz des Händlers ab! Hier gilt, gekauft wie gesehen, was manche Leute bei Ebay so nett rein schreiben!

    Wie schon geschrieben, rechtlich gesehen musst du bezahlen, denn du hast das Gerät angenommen und ihr habt vereinbart dass die Zahlung später geleistet wird.

    micropower schrieb:
    @ john-gunn
    Ein mündlicher Kaufvertrag wäre nur gültig wenn du einen entsprechenden Status hast, wie Kaufmann oder BWL-Rechnungswesen studiert hast oder sowas in der Art.

    Als normaler Bürger ist ein mündlicher Vertrag null und nichtig, es muss IMMER ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, ansonsten hat der Verkäufer oder Käufer keinen Beleg dass überhaupt etwas abgelaufen ist.


    Sorry das zu sagen, das ist aber komplett falsch! Verträge werden sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen, dies gilt für jedwede Art juristischer Person!

    --> Juristische Person kann eine Person im eigentlichen Sinne sowie ein Unternehmen sein! Ist also nicht als Mensch gemeint!

    Vertrag ist Vertrag ist Vertrag ist Vertrag! Eine mündliche Vereinbarung, auch wenn diese von einem Beteiligten falsch interpretiert und von einem anderen schamlos ausgenutzt wurde liegt hier juristisch gesehen vor.

    Möglichkeiten gibt es folgende:
    1. Einigt euch über eine Rücknahme des Geräts
    2. Zahl das Gerät und verkauf es auf Ebay

    Wenn du es zahlst, dann vergewisser dich jedoch vorab, wie teuer das Gerät im Handel ist. Da es ein Privatverkauf ist und du keine Garantie hast, außer es liegt ein ordentlicher Kaufbeleg parat, kannst du problemlos verklangen den Preis zu reduzieren, da du keine Regressansprüche anmelden darfst im Falle einer Garantie, welche du von einem Unternehmen immer bekommen musst!

    Ich für meinen Teil würde hier auf derartige Bekannte verzichten, denn das ist wirklich unterste Schublade. Diese benötigt offensichtlich das Geld und hat dich damit total verar*****!!!

    Gruß,
    Tom
  15. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    micropower schrieb:
    @ john-gunn
    Ein mündlicher Kaufvertrag wäre nur gültig wenn du einen entsprechenden Status hast, wie Kaufmann oder BWL-Rechnungswesen studiert hast oder sowas in der Art.

    Als normaler Bürger ist ein mündlicher Vertrag null und nichtig, es muss IMMER ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, ansonsten hat der Verkäufer oder Käufer keinen Beleg dass überhaupt etwas abgelaufen ist.


    Das ist Unsinn.
  16. @ sonok
    Ja, bei einem Bäcker und so mag das zutreffen.

    Jetzt überlege dir mal dass jemand zu dir kommt und 1250 Euro haben möchte, er erzählt dass du sein altes Laptop für diesen Preis abgekauft hast. Jetzt rennt er zu einem Anwalt und sagt dass du es nicht zurückgeben möchtest und es auch nicht bezahlst.

    Er hat sogar einen guten Kumpel der bestätigt dass DU das Ding per Handschlag abgenommen hast und es später bezahlen wolltest.

    Selbst wenn er seinen guten Kumpe nicht zu so einer Lüge anstiften kann liegt jetzt immer noch Aussage gegen Aussage.

    Was macht man da?
    (Ich gehe davon aus dass er sich das ausgedacht hat und nur von dir Geld haben will. Du keine Ahnung von einem Vertrag hast, es ist einfach nur seine Aussage.)

    Niemand kann nachweisen, ob die Aussage dass das Laptop tatsächlich abgekauft werden sollte, existiert.

    Also wenn solch ein Typ kommt würdest du ihn einfach die 1250 Euro geben?
    Er kann nichts nachweisen und du auch nicht.
    Wie willst du nachweisen dass du es nicht bekommen hast oder nicht wolltest?

    Merke: Mündliche Verträge sind schlecht, man braucht immer etwas um es nachzuweisen.

    In der Realität klagen Bäcker oder sonstige Unternehmen nicht wenn man die Ware dann nicht abnimmt weil es nicht einfach ist das nachzuweisen.

    Wenn John dumm wäre und irgend jemanden sagt dass er es wirklich kaufen wollte, dann hätte die Frau eine Chance.
    Wenn er aber nur sagt dass er es testen wollte, dann kann die Frau gar nichts nachweisen um das Gericht zu überzeugen.
    Der Streitwert ist auch äußerst gering.

    Daher kann ich der Frau nur sagen dass sie alles schriftlich festhalten sollte, denn so ein mündlicher Vertrag steht nur all zu oft auf sehr wackligen Beinen.

    Wenn der eine das ganz anders verstanden hat oder sie es nicht korrekt ausgedrückt hat was sie bezwecken möchte, dann wird dort auch kein Richter irgend etwas machen können.
    Letztendlich braucht man irgend welche Beweise.

    Eine Aussage einer dritten Person ist scheinbar teilweise genug, obwohl ich selbst so etwas nicht als ausreichend ansehe da sich manch einer an irgend welche Dinge nicht mehr erinnern kann/will oder er der Meinung ist dass der Vertrag noch viel mehr beinhaltet als im echten Gespräch gesagt wurde.
    Wenn er das im Kopf hatte, aber es nicht erzählt hat und nur der Meinung ist dass es so wäre, dann kann das niemand belegen.

    Solche Dinge sind extrem kritisch, denn dein vermeintlicher Freund kann sich ja nachträglich zusätzliche Dinge ausdenken oder etwas anderes hinein interpretieren.

    Darum: Ein mündlicher Vertrag taugt nur dann wenn sich der andere daran hält.

    Wenn du deinen besten Freund als Zeugen mit nimmst, dann wird der dir bestimmt alles bestätigen was du hören möchtest.

    Bei einem Autounfall ist das ähnlich, die Leute welche dir rein gefahren sind werden aussagen dass du gebremst hast und dann noch rückwärts gefahren bist damit du in sie rein fährst und sie hatten auf der Landstraße locker über 50 Meter Abstand zu dir.

    Diese Aussagen sind alle relativ, denn es kommt immer darauf an wer die Geschichte erzählt.

    Beitrag zuletzt geändert: 15.2.2016 15:27:38 von micropower
  17. micropower schrieb:
    @ sonok
    Ja, bei einem Bäcker und so mag das zutreffen.

    Jetzt überlege dir mal dass jemand zu dir kommt und 1250 Euro haben möchte, er erzählt dass du sein altes Laptop für diesen Preis abgekauft hast. Jetzt rennt er zu einem Anwalt und sagt dass du es nicht zurückgeben möchtest und es auch nicht bezahlst.

    ...


    Solch ein Kommentar ist hier nicht zielführend! Jeder darf mündliche Verträge abschließen, das ist Fakt und daran lässt sich nichts rütteln! wenn jemand denn wirklich 1250 € fordert für einen fiktiven Artikel und ein anderer bestätigt dies, dann muss auch das erst mal bewiesen werden! Beide Seiten müssen glaubhaft beweisen, was richtig ist! Dafür gibt es schlimmstenfalls Gerichte!
    Leider müssen sich Gerichte wirklich mit solchen Themen beschäftigen, statt sinnvolles zu tun!

    Bestes Beispiel ist der Supermarkt! Mit betreten des Supermarktes bestätige ich, ohne dies schriftlich festhalten zu müssen, dass ich die Hausordnung akzeptieren werde! Somit muss nicht jeder Besucher erst schriftlich bestätigen, dass er die Hausordnung gelesen und verstanden hat! Im Falle dessen, dass du gegen die Hausordnung verstoßen hast, darfst du verklagt werden, auch wenn du unwissentlich dagegen verstoßen hast!

    Wenn du jeden Vertrag erst schriftlich bestätigen müsstest, dann wirst du irre! Handschlagdeals gehören nun mal zum täglichen Leben dazu! sei es für 1€ oder 1 Mio €! Ich kann jederzeit zu einer Privatperson gehen und dann per handschlagdeal mit diesem handeln, ohne Verträge auf zu setzen. Die Verträge dienen einzig und allein der Absicherung beider Seiten, sind aber nicht zwingend erforderlich!
  18. Autor dieses Themas

    john-gunn

    Kostenloser Webspace von john-gunn

    john-gunn hat kostenlosen Webspace.

    Zofft Euch nicht, Leute. Das ist es nicht wert.

    Ich werde das Sch...ding bezahlen. Und wenn ich eine Möglichkeit finde, Daten vom Rechner auf das Brett zu übertragen, kann ich damit unterwegs noch Videos gucken, wenn ich mal Langeweile habe.

    Danke Euch allen, für Eure Mühe
  19. Was soll es den Kosten? und bekommst du es dann wieder los, zb auf Ebay?
  20. Autor dieses Themas

    john-gunn

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    john-gunn hat kostenlosen Webspace.

    Ich danke nochmals allen!

    Als Liederbuch mit einer brauchbaren Ordnerstruktur und entsprechenden Indices hätte es mir dienen können. Da Android-Entwickler aber eine Abneigung gegen Ordnungssysteme zu haben scheinen und bei mehr als 10.000 Songs klappt das nicht.
    Als Internet-Zugang für unterwegs taugt es nur bedingt - allenfalls zum Surfen. Beim Download gibt es immer wieder Schwierigkeiten und aktive Teilnahme an sozialen Dingen (wie Foren) tue ich mir auf dem Ding nicht an.

    Allerdings bekomme ich möglicherweise jetzt die Chance, ein paar Bücher, die mich interessieren, als EBooks zu erwerben. Dann hat das Ding doch wieder einen Sinn für mich. Voraussetzung dazu wäre allerdings entweder der Kontakt zu meinem Desktop (vorzugsweise) oder ein vernünftiger Massenspeicher.

    Und yeah: die ersten 18 Bücher sind auf dem Gerät: Die kompletten Geschichten aus der Diebeswelt" von Robert Asprin, Andre Norton und David Eddings werden folgen und dann ... wert weiß. Das Ding fängt an mir Spaß zu machen.
    (Naja, Bücher-Regal im Aktentäschchen:biggrin:)

    Beitrag zuletzt geändert: 25.2.2016 3:38:42 von john-gunn
  21. Ich würde unnötigen Stress vermeiden und der Frau ihr Geld geben, wenn sie es wirklich nicht zurück nehmen will.
    Anschließend würde ich es online oder offline wieder verkaufen...geht ja problemlos auf diversen Auktions-Plattformen!
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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