Hat Deutschland eine Verfassung
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liest hier eigentlich keiner die Präambel?
da steht "hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Und da steht noch, dass das GG für alle deutschen, egal welches Landes gilt.
Und Art.146 sagt nur, dass das GG nicht mehr gilt wenn ein neues GG/neue Verfassung kommt.
Das GG ist eine Verfassung!!!!!11elf
Beitrag zuletzt geändert: 29.7.2012 14:46:26 von thecity -
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prinzie schrieb:
Also zusammenfassend:
Die Antwort auf die Frage ist: Ja.
Damit kann das Thema geschlossen werden.
Oder aber auch NEIN , aber ein Grundgesetz welches die Funktion übernimmt bis wir eine haben. Was in §146GG geregelt ist. -
Das das Grundgesetz gleich Verfassungs ist, sieht man an der Namensgebung des Verfassungsgerichts, Wenn das Grundgesetz keine Verfasung wäre hätte diesesGericht ja nichts worüber es richten könnte.
Beitrag zuletzt geändert: 30.7.2012 2:19:10 von motoernie -
querdenker schrieb:
also ich lese das ganze so , weil wir noch keine Verfassung beschlossen haben gilt noch das Grundgesetz. Und zwar solange bis wir eine Verfassung haben. Jedenfalls wenn nur der § 146 des Grundgesetzes herangezogen wird.
Das GG besteht aber nicht nur aus Art. 146. Es erfüllt alle maßgebenden Eigenschaften einer Verfassung und wird als Verfassung vom BVerfG als solche bezeichnet. Es heißt lediglich nicht "Verfassung". Der Name ist aber in der Tat irrelavent.
Zu sagen, aufgrund des Namens und aufgrund Art. 146, sei hinreichend dargelegt, dass es sich beim GG nicht um eine Verfassung handelt, ist nicht stichhaltig und würdigt insbesondere nicht die Semantik des Art. 146. Umgekehrt wird nämlich ein Schuh daraus: Da das GG eine solch bedeutende Stellung hat, dass es durch eine (neue) Verfassung ersetzt werden kann, belegt doch gerade die Verfassungsnatur des GG.
Der Art. 146 belegt also gerade, dass das GG eine Verfassung ist. Der umgekehrte Schluss ist nicht zulässig.
Ob das Grundgesetz mangels Geltungsbereich überhaupt gültig ist da lässt sich auch weiter streiten.
Der Geltungsbereich des Grundgesetztes sind die bekannten 16 deutschen Länder. Daran ist nichts missverständlich.
Jedenfalls zeigen uns die Videos von Volksdeutschland das gerade in dem Bereich Willkür herrscht. Denn auch für Leute die anders denken oder sich nicht 100% gut artikulieren können sollten die Gesetze gelten und das für beide Seiten. Aber da sieht man ganz deutlich das man da als Einzelner wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpft. Also wer nicht den Mumm hat so zu enden, sollte sich die Frage der Verfassung erst gar nicht stellen oder sich vorher vernünftig informieren was wie und warum geht.
- Willkür?
- beide Seiten?
- Windmühlen?
- wie enden?
Ich verstehe komplett nicht, was der Punkt Deiner letzten Ausführungen sein soll.
prinzie schrieb:
Also zusammenfassend:
Die Antwort auf die Frage ist: Ja.
Damit kann das Thema geschlossen werden.
Hui, ganz ruhig mit den jungen Pferden. Nur weil die Eingangsfrage beantwortet scheint, heißt das nicht, dass es nicht noch Diskussionbedarf gäbe.
Beitrag zuletzt geändert: 30.7.2012 2:04:13 von bettcrew -
@bettcrew
Volksdeutschland Ingo Köth
http://www.youtube.com/results?q=Volksdeutschland&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=w1&gl=DE
so kann es einen gehen der sich von "Deutschland ist eine GmbH" und co. beeinflussen lässt und das dann auch noch durchzieht.
also mal gesagt Respekt für das Durchhaltevermögen.
Und das mit Willkür beziehe ich hauptsächlich auf seine Gerichtsverhandlung , die Öffentlich war und er nicht filmen durfte. da gab es aber sicherlich noch andere Ungereimtheiten , fertiges Urteil ? welches vor der Verhandlung schon da war und wahrscheinlich noch mehr . also mal selber anschauen . -
querdenker schrieb:
Und das mit Willkür beziehe ich hauptsächlich auf seine Gerichtsverhandlung , die Öffentlich war und er nicht filmen durfte.
Einschlägig ist §169 des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG):
Die Verhandlung [...] ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html.
Zu behaupten, bei der vorgenommenen Einschränkung handele es sich um Willkür, ist also nicht haltbar.
da gab es aber sicherlich noch andere Ungereimtheiten , fertiges Urteil ? welches vor der Verhandlung schon da war und wahrscheinlich noch mehr . also mal selber anschauen .
Der Witz bei Verschwörungstheorien ist ja gerade, dass sie dem Prinzip nach wahr sein könnten. Man kann eine Verschwörungstheorie aber auch anders aufziehen: Was ist die Agenda Ingo Köths? Wenn die Regierung geheime Ziele verfolgt, wer sagt mir, dass er das nicht auch tut? Wenn die Regierung lügt, wer sagt mir, dass er es nicht auch tut?
Es wäre ebenso gut möglich, dass Köth der Verschwörer ist und die Regierung auf der guten Seite steht.
Nachtrag:
Ich hab mir jetzt einige Videos in seinem Kanal angesehen. Hinsichtlich des Verhaltens von Behörden und Gerichten ihm gegenüber kann ich soweit keine objektiven Unregelmäßigkeiten erkennen. Zu dem restlichen Inhalt seines Kanals werde ich mal lieber schweigen.
Beitrag zuletzt geändert: 31.7.2012 7:35:53 von bettcrew -
Genau über dem Thema hab ich gerade eine Klausur geschrieben. Ob Deutschland eine Verfassung hat ist etwas problematisch: Einerseits kann man sagen ja, weil zum Beispiel in Artikel 5 und Artikel 20 das Wort "Verfassung" öfters gerne mal vorkommt, anderseits steht aber auch immer wieder das Wort "Grundgesetz" im eigentlichen Grundgesetz der BRD. Deshalb würde ich hier an dieser Stelle sagen, sie ist beides und sollte deshalb als Grundgesetz mit verfassungsrechtlichen Charakter angesehen werden. Ich hoffe das hilft dir etwas weiter ;)
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Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
und
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich darf aber nicht der Meinung sein das unser Kanzler oder Kanzlerin ein Nazi ist - sonst kann ich bestraft werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Trotzdem dürfen Islamisten in Deutschland Frauen unterdrücken.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Trotzdem werden immer wieder Demos verboten (Rechte und Linke)
Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Mittlerweile dürfen alle belaucht werfen und danach wird entschieden wer Terrorist ist.
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Das erzähl mal einer den ein Euro Jobern...
Ja wir haben eine, nur wert ist sie nichts ;)
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Eine Verfassung für Deutschland war zumindest mal geplant, 1990 sollte über eine Abgestimmt werden bei der Wiedervereinigung. Hat man aber aus Zeitmangel bis heute noch nicht gemacht, weil die Verfassung durch das Grundgesetz vertreten wird.
Wir haben also im Direkten keine Verfassung. Allerdings haben wir das Grundgesetz, was die Verfassung zurzeit "vertritt".
Näheres dazu in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung#Verfassungsrechtliche_Optionen_im_politischen_Kr.C3.A4ftefeld
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bewahrer schrieb:
Ich darf aber nicht der Meinung sein das unser Kanzler oder Kanzlerin ein Nazi ist - sonst kann ich bestraft werden.
Solange du keine Personlichkeitsrechte verletzt kannst du das sagen wie du willst.
bewahrer schrieb:
Trotzdem dürfen Islamisten in Deutschland Frauen unterdrücken.
Seit wann das denn? Sobald die Grundrechteechte der jeweiligen Frau eingeschränkt werden ist das natürlich illegal. Das problem liegt eher darin, dass die betroffenen ihrern Mann nicht anzeigen. In meinen Augen eher ein kulturelles als ein gesetztliches Problem.
bewahrer schrieb:
Trotzdem werden immer wieder Demos verboten (Rechte und Linke)
Demos werden nur verboten wenn die Rechte anderer verletzt werden ( Nazidemonstationen an gedenktagen zum Beispiel) oder wenn es eine gefahr für die öffentliche Sicherheit gibt.
Bisher habe nich nur sehr wenige fälle mitbekommen wo eine Demo zu unrecht unterbunden wurde. Und das war in zweiter instanz dann idR auch wieder revidiert worden.
Aber bei den beiden nächsten Punkten gebe ich dir recht, also Fernmeldegeheimniss und HarzIV.
Ich will nicht sagen, dass die Politik es nicht versucht hätte, aber wir haben ein BundesVerfassungsgericht, das imho eine gute arbeit leistet. -
Hier herrscht ja eine rege Diskussion, deshalb möchte ich gern meinen Senf dazu geben.
Das Grundgesetz ist meiner Meinung nach nicht als Verfassung anzusehen, dies hat mehrere Gründe:
1. Eine Verfassung muss vom gesamten Volk gewählt werden, eine Volksabstimmung zu diesem Thema gab es aber nie.
2. Auch der damalige deutsche Bundestag war für zu einer Abstimmung befähigt, da das Saarland und Berlin waren von der Wahl ausgeschlossen und eine Wahl muss vom gesamten Volk bzw. in unserem Fall der Vertreter gewählt werden.
3. Deutschland stand während der Ratifizierung des Grundgesetzes unter einem Besatzungsstatut, daraus besteht der Zwang Entscheidungen im Sinne der Besatzer zu entscheiden, ob und in welchem Umfang dies geschehen ist kann man natürlich kaum bewerten.
4. Zudem muss durch eine Verfassung die Macht dem Volke gegeben werden, auch dies ist sogar heute noch nicht der Fall, da die ehemaligen Besatzungsmächte auch heute, laut Grundgesetz, noch ein Mitbestimmungsrecht haben. Zwar wurden große Teile entfernt, aber einige Passagen kann man dort auch heute noch finden, bzw. wurde der §23 durch Fremdbestimmung (durch die USA) geändert.
Zu dem Thema mal ein Eintrag aus einer juristischen Enzyklopädie:
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet.
Aus diesen Gründen kann man aus meiner Sicht nicht von einer Verfassung sprechen, da sie Fremdbestimmt war, bzw. immer noch ist.
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vctb schrieb:
Hier herrscht ja eine rege Diskussion, deshalb möchte ich gern meinen Senf dazu geben.
Das Grundgesetz ist meiner Meinung nach nicht als Verfassung anzusehen, dies hat mehrere Gründe:
1. Eine Verfassung muss vom gesamten Volk gewählt werden, eine Volksabstimmung zu diesem Thema gab es aber nie.
2. Auch der damalige deutsche Bundestag war für zu einer Abstimmung befähigt, da das Saarland und Berlin waren von der Wahl ausgeschlossen und eine Wahl muss vom gesamten Volk bzw. in unserem Fall der Vertreter gewählt werden.
3. Deutschland stand während der Ratifizierung des Grundgesetzes unter einem Besatzungsstatut, daraus besteht der Zwang Entscheidungen im Sinne der Besatzer zu entscheiden, ob und in welchem Umfang dies geschehen ist kann man natürlich kaum bewerten.
4. Zudem muss durch eine Verfassung die Macht dem Volke gegeben werden, auch dies ist sogar heute noch nicht der Fall, da die ehemaligen Besatzungsmächte auch heute, laut Grundgesetz, noch ein Mitbestimmungsrecht haben. Zwar wurden große Teile entfernt, aber einige Passagen kann man dort auch heute noch finden, bzw. wurde der §23 durch Fremdbestimmung (durch die USA) geändert.
Zu dem Thema mal ein Eintrag aus einer juristischen Enzyklopädie:
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet.
Aus diesen Gründen kann man aus meiner Sicht nicht von einer Verfassung sprechen, da sie Fremdbestimmt war, bzw. immer noch ist.
könntest du gerade zu den letzten beiden Punkten mal die Quellen angeben?
Btw. wir haben eine repräsentative Demokratie, weswegen eine direkte Volksabstimmung nicht nötig wäre.
Das GG wurde damals im Namen aller (damaligen) Deutschen Länder veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt war die rechtliche situation nocht teilweise etwas fragwürdig, gerade was die DDR anging, und da Deutschland offiziell noch in einem "Besatzungszustand" war. Klar was die Verfassungsfindung westlich geprägt, aber dennoch unabhängig. Gerade viele Punkte die die USA drinnen haben wollte sind nicht in das GG gekommen. Aber wegen dem Besatzungsstatus; seit der Wende ist dies auch vorbei, das GG gilt auch offiziell für die neuen Bundesländer und die ehemaligen Besatzungsmächte haben keinen Einfluss mehr auf unsere Verfassung. Artikel 23 bezieht sich auf die EU/das vereine Europa, dementsprechend ist es doch nur natürlich, dass da verbündete Staaten indirekt Einfluss drauf nehmen -
Zu der Fremdbestimmung: Dies geht aus dem Überleitungsvertrag vom 23. Oktober 1954:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag
Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[2] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.
Dazu der entsprechende ERSTE TEIL: Artikel 1, Absätze 3, 4 und 5:
(1)Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
(5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.
Ein offizieller Beweis für die Fremdbestimmung war die Streichung des Artikels 23 GG am 17.7.1990 während der "Zwei Plus Vier Gespräche".
Als der Art. 23 GG a.F. für die BRD aufgehoben werden musste ist in sich richtig, denn der Art. 23 GG
a.F. für die BRD wurde auf Veranlassung von Außenminister James Baker am 17.7.1990 bei den
„Zwei – Plus – Vier – Gesprächen“ in Paris aufgehoben.
Das sollte eigentlich als Quelle reichen.
In den Texten kannst du auch sehen, dass die "Siegermächte" auch heute noch weitreichende Machtbefugnisse haben. Desweiteren ist zumindest rechtlich das Grundgesetz fragwürdig, da mit Abschaffung des "alten" Paragraph 23 die räumliche Gültigkeit des GG entfernt wurde.
Art. 23 GG alte Fassung (bis 1990)
(gesetz.gg) << >>
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Dazu noch ein Link:
http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html
@thecity: in der Regel sollte eine Verfassung vom Volk verabschiedet werden, dass es durch fehlen einer solchen Abstimmung nicht zur Verfassung qualifiziert sehe ich auch nicht so, nur die Fülle der Strittigkeiten sehe ich als großes Problem der Legitimation des GG, dass das GG westlich geprägt ist, ist auch klar, da Deutschland schon immer westlich geprägt war.
@ bewahrer: der Meinung, dass unser Bundeskanzler oder -kanzlerin ein Arschloch, Nazi oder ähnliches ist kannst du ohne weiteres sein, nur die Aussprache in der Öffentlichkeit (also wenn jemand dabei ist :) ) kann Strafrechtlich relevant sein. Meinungen kann man niemandem verbieten...
Beitrag zuletzt geändert: 18.8.2012 17:33:14 von vctb -
fuhnefreak schrieb:
Selbst wenn das Grundgesetz streng genommen fast das gleiche ist, wie eine Verfassung, ist es keine Verfassung. Sonst würde es "Verfassung" und nicht "Grundgesetz" heißen.
wo hast du denn das her? nur wo verfassung drauf steht, ist auch verfassung drin? verfassung ist nur ein wort. es spielt keine rolle wie du den text in seiner gesamtheit nennst. vielmehr ist seine stellung in der normenhierarchie entscheidend. -
snusnu311 schrieb:
fuhnefreak schrieb:
Selbst wenn das Grundgesetz streng genommen fast das gleiche ist, wie eine Verfassung, ist es keine Verfassung. Sonst würde es "Verfassung" und nicht "Grundgesetz" heißen.
wo hast du denn das her? nur wo verfassung drauf steht, ist auch verfassung drin? verfassung ist nur ein wort. es spielt keine rolle wie du den text in seiner gesamtheit nennst. vielmehr ist seine stellung in der normenhierarchie entscheidend.
Eine Verfassung muss vom Volk gewählt worden sein. Das Grundgesetz wurde nicht vom Volk gewählt! -
Es gibt keine "Deutsche Verfassung", da die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland Gliedstaaten sind. Dementsprechend haben die einzelnen Bundesländer auch eigene Verfassungen. Das Grundgesetz reguliert hingegen, wie diese Verfassungen aufgebaut sein müssen. Exemplarisch wären da die Verfassung des Freistaats Thüringen, die Verfassung von Berlin oder die Verfassung des Saarlandes zu nennen. So hat jedes Bundesland seine eigene Verfassung.
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notinthetext schrieb:
Es gibt keine "Deutsche Verfassung", da die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland Gliedstaaten sind. Dementsprechend haben die einzelnen Bundesländer auch eigene Verfassungen. Das Grundgesetz reguliert hingegen, wie diese Verfassungen aufgebaut sein müssen. Exemplarisch wären da die Verfassung des Freistaats Thüringen, die Verfassung von Berlin oder die Verfassung des Saarlandes zu nennen. So hat jedes Bundesland seine eigene Verfassung.
Aber ich frage mich, warum das ganze so Umständlich ist. Warum kann man nicht einfach eine gemeinsame Verfassung für Deutschland machen. Dann würdee es solche Diskusionen garnicht erst geben. Ich sehe kein Problem, alle Verfassungen zusammenzuschmeißen und sie wählen zu lassen, sodass Deutschland ein einziger Staat ist!
Beitrag zuletzt geändert: 25.8.2012 22:44:14 von fuhnefreak -
fuhnefreak schrieb:
Nun, weil es eine Bundesrepublik ist. Die Bundesländer sind also grob gesagt eigenständige Länder, die nur unter einem Banner zusammen arbeiten. Ein "Deutschland" als Land gibt es meines Wissens also eigentlich nicht. So könnte es beispielsweise auch möglich sein, ( Und wenn ich mich nicht irre vor gar nicht langer Zeit sogar fast mit Bayern passiert. ) dass einzelne Länder einfach wieder aus diesem Bund austreten. Die Frage ist: Sollten wir dieses Recht einfach so aufgeben?
Aber ich frage mich, warum das ganze so Umständlich ist. Warum kann man nicht einfach eine gemeinsame Verfassung für Deutschland machen. Dann würdee es solche Diskusionen garnicht erst geben. Ich sehe kein Problem, alle Verfassungen zusammenzuschmeißen und sie wählen zu lassen, sodass Deutschland ein einziger Staat ist!
Die Frage könnte man genau so gut global stellen: Warum gibt es nicht eine einheitliche Verfassung für die ganze Welt?
Ich würde mal behaupten: Weil die einzelnen Staaten ihre Souveränität nicht aufgeben wollen. -
Dass es keine Welt-Verfassung gibt, liegt nicht nur an der Machtgier der Regierungen, sondern auch daran, dass es an verschiedenen Orten der Welt gänzlich andere Interessen gibt.
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