HAPPY BIRTHDAY??
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http://www.unhappybirthday.com/
Singen kann teuer werden!
Ernst Corinth 06.03.2005
Sogar das Lied "Happy Birthday to you" ist in den USA Copyright gesch?tzt
Nicht nur in den USA h?rt beim Copyright der Spa? auf. Und dennoch hat wohl fast jeder schon einmal gegen die Copyright-Bestimmungen versto?en. Beispielsweise w?hrend einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant, bei der das Lied "Happy Birthday to you" laut und vernehmlich angestimmt wurde. Dieser Song, dessen Melodie aus dem 19. Jahrhundert und dessen Text aus den drei?iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammen, ist n?mlich ?ber Umwege in den Besitz des Medienunternehmens "Time Warner" geraten und daher tats?chlich bis 2030 Copyright gesch?tzt. Das hei?t: Im privaten Rahmen darf man die bekannten Zeilen singen, aber nicht in aller ?ffentlichkeit. Dann muss man daf?r eigentlich zahlen.
Rund zwei Millionen Dollar an Tantiemen spielt dieses Lied jedes Jahr angeblich ein, obwohl es doch l?ngst weltweit ein Allgemeingut ist und damit Copyright frei sein m?sste. Das meinen zumindest amerikanische B?rgerrechtler, die gegen die nach ihrer Meinung ausufernden Bestimmungen des US-Copyright-Gesetzes k?mpfen. Sie rufen dazu auf, dass jeder, der schon mal ?ffentlich "Happy Birthday" gesungen hat, sich bei dem Besitzer dieses Liedes schriftlich oder telefonisch entschuldigen und eine Entsch?digung anbieten soll. Au?erdem soll jeder treue Staatsb?rger den Leuten von Time Warner sofort melden, falls er Zeuge eines solchen unerh?rten, aber un?berh?rbaren Copyright-Versto?es wird.
Damit das Unternehmen in Briefen und Selbstanzeigen gleichsam erstickt, hat die Gruppe jetzt Adressen, Telefonnummern und einen entsprechenden Formbrief auf der Webseite Unhappy Birthday ver?ffentlicht. Und damit auch hierzulande alles zuk?nftig nach Recht und Gesetz verl?uft, sollte bei der n?chsten Geburtstagsfeier vielleicht lieber kr?ftig "Hoch soll er leben, dreimal hoch" angestimmt werden. Das klingt zwar nicht ganz so sch?n, kostet aber garantiert nichts. Oder?
Quelle
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19609/1.html -
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