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Google Adsense - Umsatzsteuer?

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  1. Autor dieses Themas

    michl27

    michl27 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Lima,

    Da seit 2 Tagen meine Webseite über 1200mal aufgerufen wurde, hab ich mich in Google mal auf Suche begeben, was Werbung einblenden etc betrifft. Habe mir viele Beiträge durhcgelesen, aber immer wieder lese ich, dass Google Adsense nur bedingt Umsatzsteuerpflichtig ist .. Weiss jemand mehr? Brauch ich so´n Ding oder nicht?
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  3. g****e

    Ich kenn das so, dass die Umsatzsteuer sich nach dem Umsatz an sich richtet. Wenn du zu wenig Umsatz generierst, wird diese Steuer nicht erhoben, da man sicherstellen möchte, dass dein Unternehmen länger überlebt, bzw stärker wird. Daher ist Werbung generell schon Umsatzsteuerpflichtig.

    Liebe Grüße
  4. Autor dieses Themas

    michl27

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    ggamee schrieb:
    Wenn du zu wenig Umsatz generierst, wird diese Steuer nicht erhoben, /quote]

    Leider kann ich nicht hellsehen, wieviel ich verdiene .. Also erstmal einbindne und abwarten, oder lieber gleich ne Umsatzsteuernummer holen? :slant:
  5. g****e

    Da du ein Gewerbe brauchst, das ist an sich Pflicht für Werbung, bekommst du eine Umsatzsteuernummer gleich mit. Müsstest du mal bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen. Das ist kostenlos und garantiert sicher.

    Liebe Grüße
  6. Autor dieses Themas

    michl27

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    Ok, vielen Dank für die Antworten :wink:
  7. ggamee schrieb:
    Ich kenn das so, dass die Umsatzsteuer sich nach dem Umsatz an sich richtet. Wenn du zu wenig Umsatz generierst, wird diese Steuer nicht erhoben, da man sicherstellen möchte, dass dein Unternehmen länger überlebt, bzw stärker wird.

    NEIN! NEIN! NEIN! Das ist absoluter Blödsinn!

    Da die Umsatzsteuer den Unternehmer nicht belastet; sie ist für ihn ein durchlaufender, neutraler Posten; wäre eine solche Regelung auch nicht sinnvoll.
    Es gibt allerdings die sog. "Kleinunternehmerregelung " nach $19 UStG. Diese hat aber einen anderen Hintergrund. Sie soll das Finanzamt von Arbeit entlasten. Für den Unternehmer, der diese Regelung, auf Antrag(!) in Anspruch nimmt, .ist sie sogar nachteilig, da er sich die Vorsteuer für angeschaffte Betriebsausstattung etc. auch nicht mehr vom FA erstatten lassen kann. Für ihn werden alle Investitionen um den Mehrwertsteuersatz teurer.

    Also bitte bei Fragen zum Thema Steuern und Recht nur antworten, wenn man wirklich sicher ist, daß die Antwort auch richtig ist. Ansonsten ist der Schaden häufig größer, als der Nutzen.

    Zum Thema Adsense und Umsatzsteuer:

    Dies betrachten örtliche Finanzämter durchaus unterschiedlich.

    Mein Steuerberater betrachtet die Einnahmen aus Adsense als "Nicht steuerbare sonstige Leistungen EU/Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG". Mein Finanzamt ist damit bisher einverstanden. :wink:
    (Nebenbemerkung: Um diese korrekt anzumelden, braucht der Steuerpflichtige eine Umsatzsteuer-ID, die unabhängig von der normalen Steuernummer beantragt werden muß!)

    Wie im Netz zu lesen ist, machen andere Ämter manchmal Ärger, behaupten die Einnahmen wären aufgrund des "Leistungsortes" USt-pflichtig und verlangen den vollen Umsatzstuersatz auf Adsenseeinnahmen.
    Fatal, denn Adsense weist keine Umsatzsteuer ausweist. Somit würden sich die Einnahmen um 19% reduzieren.
    Die Diskussionen in Fachforen dazu sind vielfältig. Häufig lassen sich Finanzämter aber belehren. Ein guter Steuerberater wird das schon regeln.

    Allgemein zum Thema Werbung & Gewerbe: Eine selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt, verpflichtet, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht., zur Anmeldung eines Gewerbes. Davon ausgenommen sind die sogenannten "freien Berufe". Da eine Internetseite ja auf Dauer angelegt ist und man Werbung ja wohl einblendet um damit Geld zu verdienen, sehe ich die Gewerbepflicht in solchen Fällen als gegeben. Unabhängig davon unterliegen sämtliche Einnahmen daraus eh der Einkommensteuer. Über eventuelle Freibeträge informiert das Steuerrecht. Fragen zum Einzelfall beantworten Gewerbeamt, das Finanzamt oder ein Steuerberater. Hier kann und darf dich in Steuer- und Rechtsfragen vermutlich niemand beraten

    Beitrag zuletzt geändert: 1.9.2012 20:20:58 von fatfreddy
  8. Autor dieses Themas

    michl27

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    Vielen Dank für die super Antwort. Denke es ist das beste, wenn ich mich da mal im Finanzamt informiere, nicht dass es sich mit meiner Schniedel Seite ausgeschniedelt hat :wink:
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