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Goear Songs einbetten legal ?

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  1. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo LC,
    auf www. goear.com kann man kostenlos Musik hören. Dies ist angeblich eine Gesetzeslücke da sie die Musik nur streamen.
    Goear bietet zu jeden dort verfügbaren Song eine einbett-Funktion (wie bei Youtube) an.
    Ich bin mir aber mittlerweile nicht mehr sicher ob das wirklich legal ist.



    fabo schrieb:
    Exakt.

    Sehr geehrter Herr Heldt,

    wenn Sie ein Internetradio in Ihre Website integrieren, ist es für Besucher Ihrer Website möglich, das Musikprogramm des Webradios zu empfangen und zu hören. Dies bedeutet, dass Sie Dritten einen Stream mit musikalischem Inhalt aus dem Repertoire der GEMA anbieten, der von Ihrem Server aus bereitgestellt wird. Dieses Angebot ist somit lizenzierungs- als auch vergütungspflichtig.

    Setzen Sie allerdings nur einen Link , ist eine Meldung an die GEMA nicht erforderlich.

    Mit freundlichen Grüssen
    Thomas Junk

    GEMA Generaldirektion


    Ich weiß jetzt nicht ob sich dies auch auf Goear übertragen lässt.
    Einen Goear Song bettet man so ein:


    <object width="353" height="132"><embed src="http://www.goear.com/files/external.swf?file=975cb9d" type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" quality="high" width="353" height="132"></embed></object>

    Es erscheint der Musikplayer von Goear + Großer POWER BY GOEAR Button.

    Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden auch wenn der steam nicht von mir stamt?!
    & wie siehts mit einen iframe aus. Also wenn ich einen iframe src="http://www.goear.com/files/external.swf?file=975cb9d" setze. So habe ich selber nochnicht einmal den player eingebettet.

    Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet :-)
    lG

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  3. Da dies eingebettet ist, gilt natürlich auch hier Lizenz von GEMA nötig.
  4. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    autobert schrieb:
    Da dies eingebettet ist, gilt natürlich auch hier Lizenz von GEMA nötig.

    Gilt dies auch bei einen Iframe? & wie sieht so eine Gema Lizenz aus.
    Wie teuer ist so was & wie wird das gemessen. Muss ich pro abspielen zahlen (was ich in Goear falle nicht bestimmen kann) oder bezahlt man eine Grundgebühr?
    LG
  5. Die Frage nach der Lizenz habe ich dir schon hier beantwortet. Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?

    Edit: fehlendes Wort (Lizenz) eingefügt.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:21:43 von autobert
  6. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    autobert schrieb:
    Die Frage nach der habe ich dir schon hier beantwortet. Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?

    Hätte ja sein können, da die seite im IFrame nicht von mir ist.
    LG
  7. christian1603 schrieb:
    autobert schrieb:
    Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?

    Hätte ja sein können, da die seite im IFrame nicht von mir ist.
    LG
    Deswegen ist es trotzdem deine Seite und nicht nur eine Verlinkung auf eine fremde Seite.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:23:49 von autobert
  8. Autor dieses Themas

    christian1603

    Kostenloser Webspace von christian1603

    christian1603 hat kostenlosen Webspace.

    autobert schrieb:
    christian1603 schrieb:
    autobert schrieb:
    Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?

    Hätte ja sein können, da die seite im IFrame nicht von mir ist.
    LG
    Deswegen ist es trotzdem deine Seite und nicht nur eine Verlinkung auf eine fremde Seite.

    Ach die Gema is doch doof :P
    Aber Danke für deine Info hast mir wascheinlich eine mänge erger erspart.
    Eine Passende Lizens für mich habe ich leider nicht gefunden. Da die Musik auf meiner site eig von Usern hinzugefügt werden sollte kann ich die anzahl leide nicht bestimmen. Schade das es nicht eine Lizenz gibt wo man im monat z.b. 5 € bezahlt und soviel Musik wie man nur kann steamen darf^^ Naja Dank dir.

    LG
    Chrissi
  9. fleischhoernchen

    Kostenloser Webspace von fleischhoernchen

    fleischhoernchen hat kostenlosen Webspace.

    Der Herr Junk (vertretend für die GEMA) aus dem oben erneut zitierten Beitrag hat meines Erachtens in ausreichend vielen Punkten unrecht um als unglaubwürdig zu gelten.
    Vorweg: Ich bin kein Anwalt (schon gar nicht aus dem Bereich Patente, Urheberrecht, Medien usw.)

    1) Ein (Web)radio muss rein rechtlich und auch praktisch gesehen nicht automatisch ein musikalisches Angebot haben.
    2) Musik, die in einem (Web)radio läuft, muss nicht automatisch von Künstlern / Labels stammen, die Mitglied bei der GEMA sind. Es ist sowohl möglich, dass er / es durch eine andere Verwertungsgesellschaft (ggf. eine ausländische, welche durch die GEMA vertreten wird) vertreten ist oder, dass Musik bei keiner Verwertungsgesellschaft eingetragen ist (royalty free; GEMA-frei)
    3) Ist der Anbieter des Programms immer noch das (Web)radio. DIESES muss einer Weiterverbreitung zustimmen und dies ggf. mit / bei den Rechteinhabern bzw. deren Vertretern (bsp. die GEMA) überprüfen, ob diese Verbreitung in die erlaubten (bezahlten) Nutzungsrechte passt.

    Was der rechtlich unterschied zwischen einem Hyperlink und dem direkten einbinden (als Objekt an sich, nicht neu verbreitet) in die Webseite ist, darüber wird sich schon ewig gestritten. Genauso, ob ich für verlinkte / eingebundene Dinge rechtlich belangbar bin usw.

    - fleischhoernchen

    Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:34:02 von fleischhoernchen
  10. Hallo fleischhoernchen,

    zu Punkt 2:
    christian1603 schrieb:
    Da die Musik auf meiner site eig von Usern hinzugefügt werden sollte kann ich die anzahl leide nicht bestimmen.
    damit hat es christian1603 nicht unter Kontrolle dass es sich bei allen gespielten Stücken um nicht GEMA pflichtige Stücke handelt.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 20:22:11 von harrybotter
  11. fleischhoernchen schrieb:
    Der Herr Junk (vertretend für die GEMA) aus dem oben erneut zitierten Beitrag hat meines Erachtens in ausreichend vielen Punkten unrecht um als unglaubwürdig zu gelten.
    Vorweg: Ich bin kein Anwalt (schon gar nicht aus dem Bereich Patente, Urheberrecht, Medien usw.)

    1) Ein (Web)radio muss rein rechtlich und auch praktisch gesehen nicht automatisch ein musikalisches Angebot haben.
    2) Musik, die in einem (Web)radio läuft, muss nicht automatisch von Künstlern / Labels stammen, die Mitglied bei der GEMA sind. Es ist sowohl möglich, dass er / es durch eine andere Verwertungsgesellschaft (ggf. eine ausländische, welche durch die GEMA vertreten wird) vertreten ist oder, dass Musik bei keiner Verwertungsgesellschaft eingetragen ist (royalty free; GEMA-frei)
    3) Ist der Anbieter des Programms immer noch das (Web)radio. DIESES muss einer Weiterverbreitung zustimmen und dies ggf. mit / bei den Rechteinhabern bzw. deren Vertretern (bsp. die GEMA) überprüfen, ob diese Verbreitung in die erlaubten (bezahlten) Nutzungsrechte passt.

    Was der rechtlich unterschied zwischen einem Hyperlink und dem direkten einbinden (als Objekt an sich, nicht neu verbreitet) in die Webseite ist, darüber wird sich schon ewig gestritten. Genauso, ob ich für verlinkte / eingebundene Dinge rechtlich belangbar bin usw.

    - fleischhoernchen


    Er hat weder Unrecht, noch erscheint er durch seine Aussage(n) unglaubwürdig. Es ist allerhöchstens nicht so ausführlich, wie du es dir gewünscht hättest :)

    1. Richtig
    2. Richtig
    3. Jein. Natürlich muss das entsprechende Webradio erst einmal sein Einverständnis geben, jedoch ändert das ja nichts an der Tatsache, dass die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios auch über die GEMA/GVL lizensiert werden muss.

    Bei der von mir zitierten E-Mail ging es vorrangig um die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios in die eigene Webseite. Nicht mehr und nicht weniger =)

    Schwierig wird es dann, wenn man ein ausländisches Webradio in eine deutsche Webseite integrieren möchte. Aber auch das lässt sich hinterfragen.
  12. fleischhoernchen

    Kostenloser Webspace von fleischhoernchen

    fleischhoernchen hat kostenlosen Webspace.

    fabo schrieb:
    3. Jein. Natürlich muss das entsprechende Webradio erst einmal sein Einverständnis geben, jedoch ändert das ja nichts an der Tatsache, dass die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios auch über die GEMA/GVL lizensiert werden muss.

    Man kann sich rechtlich (zer)streiten ob dies ein neuer Verbreitungsweg ist. An sich ist ein Einbinden nur eine Verlinkung auf eine externe Ressource. Auch wenn es ein neuer Verbreitungsweg wäre, so habe ich immer noch die selben Zuhörer auf meinem Schirm, handelt es sich um den Streamingserver des (Web)radios. Es ändert nichts am angebotenen Programm oder eine Verbreitung außerhalb eines Streamingangebotes. An sich bietet der Einbindende nur einen Player.
  13. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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