Goear Songs einbetten legal ?
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Hallo LC,
auf www. goear.com kann man kostenlos Musik hören. Dies ist angeblich eine Gesetzeslücke da sie die Musik nur streamen.
Goear bietet zu jeden dort verfügbaren Song eine einbett-Funktion (wie bei Youtube) an.
Ich bin mir aber mittlerweile nicht mehr sicher ob das wirklich legal ist.
fabo schrieb:
Exakt.
Sehr geehrter Herr Heldt,
wenn Sie ein Internetradio in Ihre Website integrieren, ist es für Besucher Ihrer Website möglich, das Musikprogramm des Webradios zu empfangen und zu hören. Dies bedeutet, dass Sie Dritten einen Stream mit musikalischem Inhalt aus dem Repertoire der GEMA anbieten, der von Ihrem Server aus bereitgestellt wird. Dieses Angebot ist somit lizenzierungs- als auch vergütungspflichtig.
Setzen Sie allerdings nur einen Link , ist eine Meldung an die GEMA nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Junk
GEMA Generaldirektion
Ich weiß jetzt nicht ob sich dies auch auf Goear übertragen lässt.
Einen Goear Song bettet man so ein:
<object width="353" height="132"><embed src="http://www.goear.com/files/external.swf?file=975cb9d" type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" quality="high" width="353" height="132"></embed></object>
Es erscheint der Musikplayer von Goear + Großer POWER BY GOEAR Button.
Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden auch wenn der steam nicht von mir stamt?!
& wie siehts mit einen iframe aus. Also wenn ich einen iframe src="http://www.goear.com/files/external.swf?file=975cb9d" setze. So habe ich selber nochnicht einmal den player eingebettet.
Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet :-)
lG
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Da dies eingebettet ist, gilt natürlich auch hier Lizenz von GEMA nötig.
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autobert schrieb:
Da dies eingebettet ist, gilt natürlich auch hier Lizenz von GEMA nötig.
Gilt dies auch bei einen Iframe? & wie sieht so eine Gema Lizenz aus.
Wie teuer ist so was & wie wird das gemessen. Muss ich pro abspielen zahlen (was ich in Goear falle nicht bestimmen kann) oder bezahlt man eine Grundgebühr?
LG -
Die Frage nach der Lizenz habe ich dir schon hier beantwortet. Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?
Edit: fehlendes Wort (Lizenz) eingefügt.
Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:21:43 von autobert -
christian1603 schrieb:
Deswegen ist es trotzdem deine Seite und nicht nur eine Verlinkung auf eine fremde Seite.
autobert schrieb:
Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?
Hätte ja sein können, da die seite im IFrame nicht von mir ist.
LG
Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:23:49 von autobert -
autobert schrieb:
christian1603 schrieb:
Deswegen ist es trotzdem deine Seite und nicht nur eine Verlinkung auf eine fremde Seite.
autobert schrieb:
Warum sollte es bei einem iFrame anders sein.?
Hätte ja sein können, da die seite im IFrame nicht von mir ist.
LG
Ach die Gema is doch doof :P
Aber Danke für deine Info hast mir wascheinlich eine mänge erger erspart.
Eine Passende Lizens für mich habe ich leider nicht gefunden. Da die Musik auf meiner site eig von Usern hinzugefügt werden sollte kann ich die anzahl leide nicht bestimmen. Schade das es nicht eine Lizenz gibt wo man im monat z.b. 5 € bezahlt und soviel Musik wie man nur kann steamen darf^^ Naja Dank dir.
LG
Chrissi -
Der Herr Junk (vertretend für die GEMA) aus dem oben erneut zitierten Beitrag hat meines Erachtens in ausreichend vielen Punkten unrecht um als unglaubwürdig zu gelten.
Vorweg: Ich bin kein Anwalt (schon gar nicht aus dem Bereich Patente, Urheberrecht, Medien usw.)
1) Ein (Web)radio muss rein rechtlich und auch praktisch gesehen nicht automatisch ein musikalisches Angebot haben.
2) Musik, die in einem (Web)radio läuft, muss nicht automatisch von Künstlern / Labels stammen, die Mitglied bei der GEMA sind. Es ist sowohl möglich, dass er / es durch eine andere Verwertungsgesellschaft (ggf. eine ausländische, welche durch die GEMA vertreten wird) vertreten ist oder, dass Musik bei keiner Verwertungsgesellschaft eingetragen ist (royalty free; GEMA-frei)
3) Ist der Anbieter des Programms immer noch das (Web)radio. DIESES muss einer Weiterverbreitung zustimmen und dies ggf. mit / bei den Rechteinhabern bzw. deren Vertretern (bsp. die GEMA) überprüfen, ob diese Verbreitung in die erlaubten (bezahlten) Nutzungsrechte passt.
Was der rechtlich unterschied zwischen einem Hyperlink und dem direkten einbinden (als Objekt an sich, nicht neu verbreitet) in die Webseite ist, darüber wird sich schon ewig gestritten. Genauso, ob ich für verlinkte / eingebundene Dinge rechtlich belangbar bin usw.
- fleischhoernchen
Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 18:34:02 von fleischhoernchen -
Hallo fleischhoernchen,
zu Punkt 2:christian1603 schrieb:
damit hat es christian1603 nicht unter Kontrolle dass es sich bei allen gespielten Stücken um nicht GEMA pflichtige Stücke handelt.
Da die Musik auf meiner site eig von Usern hinzugefügt werden sollte kann ich die anzahl leide nicht bestimmen.
Beitrag zuletzt geändert: 5.6.2011 20:22:11 von harrybotter -
fleischhoernchen schrieb:
Der Herr Junk (vertretend für die GEMA) aus dem oben erneut zitierten Beitrag hat meines Erachtens in ausreichend vielen Punkten unrecht um als unglaubwürdig zu gelten.
Vorweg: Ich bin kein Anwalt (schon gar nicht aus dem Bereich Patente, Urheberrecht, Medien usw.)
1) Ein (Web)radio muss rein rechtlich und auch praktisch gesehen nicht automatisch ein musikalisches Angebot haben.
2) Musik, die in einem (Web)radio läuft, muss nicht automatisch von Künstlern / Labels stammen, die Mitglied bei der GEMA sind. Es ist sowohl möglich, dass er / es durch eine andere Verwertungsgesellschaft (ggf. eine ausländische, welche durch die GEMA vertreten wird) vertreten ist oder, dass Musik bei keiner Verwertungsgesellschaft eingetragen ist (royalty free; GEMA-frei)
3) Ist der Anbieter des Programms immer noch das (Web)radio. DIESES muss einer Weiterverbreitung zustimmen und dies ggf. mit / bei den Rechteinhabern bzw. deren Vertretern (bsp. die GEMA) überprüfen, ob diese Verbreitung in die erlaubten (bezahlten) Nutzungsrechte passt.
Was der rechtlich unterschied zwischen einem Hyperlink und dem direkten einbinden (als Objekt an sich, nicht neu verbreitet) in die Webseite ist, darüber wird sich schon ewig gestritten. Genauso, ob ich für verlinkte / eingebundene Dinge rechtlich belangbar bin usw.
- fleischhoernchen
Er hat weder Unrecht, noch erscheint er durch seine Aussage(n) unglaubwürdig. Es ist allerhöchstens nicht so ausführlich, wie du es dir gewünscht hättest :)
1. Richtig
2. Richtig
3. Jein. Natürlich muss das entsprechende Webradio erst einmal sein Einverständnis geben, jedoch ändert das ja nichts an der Tatsache, dass die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios auch über die GEMA/GVL lizensiert werden muss.
Bei der von mir zitierten E-Mail ging es vorrangig um die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios in die eigene Webseite. Nicht mehr und nicht weniger =)
Schwierig wird es dann, wenn man ein ausländisches Webradio in eine deutsche Webseite integrieren möchte. Aber auch das lässt sich hinterfragen. -
fabo schrieb:
3. Jein. Natürlich muss das entsprechende Webradio erst einmal sein Einverständnis geben, jedoch ändert das ja nichts an der Tatsache, dass die Einbindung eines Gema-pflichtigen Webradios auch über die GEMA/GVL lizensiert werden muss.
Man kann sich rechtlich (zer)streiten ob dies ein neuer Verbreitungsweg ist. An sich ist ein Einbinden nur eine Verlinkung auf eine externe Ressource. Auch wenn es ein neuer Verbreitungsweg wäre, so habe ich immer noch die selben Zuhörer auf meinem Schirm, handelt es sich um den Streamingserver des (Web)radios. Es ändert nichts am angebotenen Programm oder eine Verbreitung außerhalb eines Streamingangebotes. An sich bietet der Einbindende nur einen Player. -
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