Gewinnspiel - volljährig!? Illegal?
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Hi Leute,
ich bin 15 tag/jahr">Jahre und stoße im Internet oft auf Gewinnspiele bei denen man nur all zu gern mitmachen würde... Leider sind diese sehr oft laut AGB erst ab 18 erlaubt.
Warum lassen sich Anbieter so etwas einfallen bei einem Gewinnspiel ohne Einsatz oder ähnlichem, wo man nur seine Daten angiebt und ggF. ausgewählt wird. Als Glückspiel ist das ja beim besten Willen nicht zu bezeichnen und ich sehe hier auch kein anderes Risiko.
Gibt es hier eine rechtliche sinnhaftigkeit, Minderjährige von so etwas auszuschließen, oder kopieren sich die Anbieter einfach blind diese Paragraphen?
Verweisen möchte ich hier auch auf einige Fernsehgewinnspiele (RTL ) die zumeist schon ab 14 Jahren freigegeben sind, warum ist es im Netz nicht auch so?
Beispiele für Gewinnspiele ab 18 wären:
http://www.macbook-gewinnspiel.de/
http://www.primacall.de/gewinne/netbook/gewinnspiel.php?zanpid=1406477850889954304
P.S.: Nein ich bin keiner von denen der den ganzen Tag bei RTL anruft um den Jackpot zu kriegen... Ich schaue 3sat... -
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Ich kenne mich mit dem ganzen zwar nicht so aus, aber habe zumindest herausgefunden das man bei den Gewinnspielen ab 14 die Einverständinss der Eltern braucht.
Ich denke diese Gewinnspiele sind ab 18 da man ja seine gesamten Daten veröffentlich, ich würde dir schon allein deswegen abraten dort mitzuspielen. Auch kann es sein das Gewinnspiele rechtlich gesehen als Glücksspiele gelten, selbst wenn man keinen Einsatz hat. -
Warum möchtest du denn überhaupt bei dem Schrapel mitmachen?
Ich habe da mittlerweile so meine Erfahrungen gesammelt und kann dir sagen das deine Emailadresse und dein Briefkasten danach zugespammt werden.
Du kriegst danach Anrufe und WerbeSMS in rauen Mengen und viele Gewinnspielbetreiber verhökern deine Daten danach auch noch weiter da sie so sich und die Gewinne finanzieren (nicht alle aber ein Großteil.
Desweiteren gibt es neben eben diesen normal unseriösen Anbietern auch noch welche die bestimmte klauseln im kleingedruckten drinne haben durch die man dann gleich bestimmt VErträge oder Abos abgeschloßen hat, usw., usw., usw.
Möchte nicht alle Anbieter im Internet schlechtmachen aber ich würde mal grob schätzen das 90% aller Gewinnspielanbieter einfach nur Unseriös sind und einen danach mit Werbung zuballern -
Die negativen Seiten dieser Gewinnspiele sind mir durchaus klar, dennoch wollte ich in diesem Thread eigentlich die allgemeine Frage klären, warum diese Gewinnspiele volljährigen vorbehlaten sind?
Die Vor- und Nachteile der Gewinspiele mal außer Acht lassend... -
weil gewinnsiele schwebend wirksame geschäfte sind...
wenn du da hin gehst, dein geld in Chips auszahlen lässt, dein geld verzockst und deine eltern kommen dahinter, dann können die kommen und den Umtausch des Geldes in die Chips als unwirksam erklären und das geld zurück fordern... so schützen die Casinobetreiber sich selbst... einfache sache... deswegen bekommst du auch nix...
und rein theoretisch, wenn du bei diesen Fernsehgeschichten anrufst, müsstest du das zurückfordern können, weil es keine entsprechende Gegenleistung gab... die es nach dem Taschengeldparagraphen geben muss, sofern ich mich richtig erinnere... -
Wie gesagt geht es hier um Internetgewinnspiele ohne Einsatz: Kein Glücksspiel.
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Es ist ganz einfach...man muss 18 Jahre alt sein weil man mit der Volljährigkeit auch
zu 100% vertragspflichtig ist...
Gewinnspiele im iNet sind meistens nur abzocke und wenn du deine Daten da eingibst
kanns sehr schnell passieren das du nen ABO etc am Hals hast ;)
Also lass lieber die Finger davon!
Allgemein sei etwas vorsichtiger wo du überall deine Daten im inet spreadest ;)
MfG Sy -
Abgesehen jetzt von möglicher Abzocke ist das ja bei einem Gewinnspiel ohne einsatz keine Gefahr für den Mitspieler. Warum muss man dazu voll Geschäftsfähig (Vertragspflichtig) sein?
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Weil man bei einem gewinnspiel im grunde auch einen Vertrag eingeht...
nämlich das man zumbeispiel nicht Mogelt und die Veranstalter den Gewinn auch auszahlen müssen etc... -
Hallo,
zunächst mal musst du 18 Jahre alt sein. Gemäß § 107 BGB, kannst du, wenn du die beschränkt Geschäftsfaähig bist d.h. mindestens 7 Jahre, kannst du mit Einwilligung deiner Gesetzlichen Vertreter an dem Gewinnspiel teilnehmen.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen. D.h. Du musst dem Unternehmen schriftlich (Post empfohlen) die Einwilligungserklärung schicken!
Wenn bei RTL die Teilnahme ab 14 ist, bedeutet das lediglich, dass RTL keine jüngeren Teilnehmer haben möchte. Das hat jedoch nichts mit der Geschäftsfähigkeit zu tun.
Adrian -
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