Gewerbeanmeldung bei Internetseiten
lima-city → Forum → Die eigene Homepage → Homepage Allgemein
anmelden
aufwand
bundesland
dienstleistung
falle
frage
gewerbe
gewerbeanmeldung
gewerbeschein
halten
impressum
internet
memento
metro
poet
quelle
rathaus
weiteren infos
werbung
zuviel
-
Guten Morgen...
Ich habe mal eine Frage!
Ich weiß, dass man ein Gewerbe anmelden muss, sobald man eine Internetseite hat, auf der Werbung gepostet wird... Aber wie ist es, wenn man 2 oder mehr Internetseiten hat, auf dennen Werbung gepostet wird?
Muss man dann die Anzahl an Gewerben anmelden, die man Internetseiten mit Werbung hat oder muss man ein Gewerbe anmelden und bei den anderen Seiten jeweils ins Impressum schreiben \"www.xy.de ist ein Projekt von www.zz.de\" ??
Vielen Dank...
Gruß Remo -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
Nein das ist insgesamt nur ein Gewerbe. Man muss halt nur darauf achten das man ggf. sein Gewerbe erweitert. Wenn man sein Gewerbe anmeldet muss man sein Tätigkeitschwerpunkt angeben. Gibt man zB an das man einen Onlinehandel mit Bücher betreibt und erstellt dann irgendwann noch eine Internetseite/Shop in dem man Klamotten verkauft dann muss man dies nachtragen lassen.
Da du aber mit beiden Werbung schaltest wir dies kein Problem sein.
Wie das mit dem Impressum aussieht weiss ich leider nicht da ich von dem Gebiet keine Ahnung habe. -
Hallo Remo,
nein, Du musst nru ein Gewerbe anmelden - aber Du musst dann eben alle Deine werbeeinnahmen in einer GuV oder womöglich Bilanz angeben.
Ich glaube nicht, dass Du im Impressum auf die verscheidenen Seiten aufmerksam machen muss, aber genau weiss ich das nicht.
lg
UC -
Das ist ja klar, dass ich ein GuV Konto schreiben muss...
Aber es ist ja nicht so schwer... Ich hab mein Girokonto, alles sind Einnahmen und Ausgaben habe ich nur für die .de-Domain :P
Also alles Easy... -
Wenn Du nur das über Dein Girokonto laufen lässt, ist das schonmal gut - aber da sind natürlich noch mehr Dinge - Telefonkosten, Internetkosten, Arbeitszimmer?, .... - also ein bischen was ist da schon zu tun:-)
lg
UC -
OK Internetkosten und Telefonkosten, also nochmal 29,95€ im Monat...
Aber mehr wird das ned... ;) Weil ich von zu Hause aus Arbeite ;);)
Gruß Remo -
Ich würde deinen Schwerpunkt überings schon allgemein lassen... also z.B. \"Internetdienstleistungen\" oder was ähnliches ;) Dann brauchst du hinterher keinen Bürokratiekrieg deswegen führen^^
-
dev schrieb:
Ich würde deinen Schwerpunkt überings schon allgemein lassen... also z.B. \\\'Internetdienstleistungen\\\' oder was ähnliches ;) Dann brauchst du hinterher keinen Bürokratiekrieg deswegen führen^^
Aber ist es nicht Pflicht, bei einer Gewerbeanmeldung einen Schwerpunkt anzugeben? Ich komme also nicht im den Bürokram drum rum... Der MUSS gemacht werden ;) -
anders-besser-leben schrieb:
dev geht es darum, dass Du deine Gewerbeanmeldung ziemlich allgemein halten solltest (also z.B. Internetdienstleistungen statt Werbung im Internet), damit du nicht, falls Du etwas zusätzlich machen willst, zuviel Aufwand hast.
OK... Und unter dem Punkt \"Internetdienstleistungen\" zählt dann ALLES?? Werbung, Shop, Webdesign etc.?? -
Hiermit möchte ich einmal auf ein kleinen Rechtsirrtum hinweisen !
Auch nichtkommerziellen Webseiten ist es erlaubt werbende Banner zu schalten oder andere werbende Materialien in eine Webseite einzubringen ohne das diese durch eine Gewerbeanmeldung kommerzialisiert werden muss, solange der Beworbene keine Entgelte an den Bewerbenden entrichtet.
Noch sicherer ist der Abschluss eines Sponsoringvertrages, in welchem geregelt ist, das der Beworbene dem Bewerbenden im Gegenzug für die Bannerschaltung eine nichtentgeltliche Gegenleistung leistet, welche durch eine Ausschlussklausel nicht entgeltlich vergolten werden kann.
Zu gut deutsch heisst das :
Bannerschaltung gegen unentgeltliche Gegenleistung wie z.B. die Kostenübernahme für eine Domain etc. oder so etwas erfordert keine Kommerzialisierung durch eine Gewerbeanmeldung. Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn mit der Bannerschaltung ein Gewinn erzielt wird oder werden könnte.
Dies wurde von mehreren Gerichten so entschieden, nachdem einige Seiten die durch Anbieter kostenloser Gästebücher, Foren, Shoutboxes etc. zur Bannerschaltung verpflichtet wurden, gezwungen werden sollten ein Gewerbe anzumelden.
Quelle : Memento
Euer Sad-Poet -
Quelle : Memento
Wenn es eine Quelle gibt wäre es gut wenn du diese auch Postest.
Hört sich interessant an deshalb würde ich mir das gerne durchlesen. -
Ich auch, weil ich ned weiß, ob deine Aussage nun stimmt oder eher nicht...
-
Da ich nicht weiss, ob ich hier eine kommerzielle Internetadresse als Quelle posten darf und da man unter Memento auch in Google fündig geworden wäre, hatte ich gedacht das Euch das ausreichen würde... also vor den Namen meiner Quellangabe ein www. und dahinter ein .de würde Euch weiterhelfen
Es gibt dort ein Rechtsprogramm das \"Memento - Rundum im Recht\" heisst und in welchem neben den ganzen Gesetzen auch eine Vielzahl von Urteilen gefunden werden kann
Euer Sad Poet
-
williams schrieb:
anders-besser-leben schrieb:
dev geht es darum, dass Du deine Gewerbeanmeldung ziemlich allgemein halten solltest (also z.B. Internetdienstleistungen statt Werbung im Internet), damit du nicht, falls Du etwas zusätzlich machen willst, zuviel Aufwand hast.
OK... Und unter dem Punkt \\\'Internetdienstleistungen\\\' zählt dann ALLES?? Werbung, Shop, Webdesign etc.??
Stimmt das denn nun oder nicht? Was zählt denn unter \"Internetdienstleistungen\"? -
Als Gewerbeanmeldung mit der Bezeichnung \"Internetdienstleistungen\" zählt \"KEIN\" Shop, denn dieser bietet Ware und KEINE Dienstleistungen an. In diese Falle sind in den letzten Jahren viele Webworker gegangen und haben dann ein Gewerbeuntersagungsverfahren am Hals gehabt.
Euer Sad Poet -
sadpoet schrieb:
Als Gewerbeanmeldung mit der Bezeichnung \\\'Internetdienstleistungen\\\' zählt \\\'KEIN\\\' Shop, denn dieser bietet Ware und KEINE Dienstleistungen an. In diese Falle sind in den letzten Jahren viele Webworker gegangen und haben dann ein Gewerbeuntersagungsverfahren am Hals gehabt.
Euer Sad Poet
Ahhh OK... Also der Shop nicht... Aber alles andere, was ich aufgezählt hatte... Das schon??? -
Ich hatte Werbung von [Google] geschaltet. Die zählte bei mir als Internet Dienstleistung. Bei Amazon [Verzeiht mir die Namensnennung ]verdiene ich nichts in dem Sinne sondern kriege nur ab einer bestimmten Summe eine Vergütung. In meinem Falle. Bücher. Mir wurde von einem Freund der Steuerberater ist gesagt das man bei Internetshops sich vorher unbedingt professionelle Hilfe holen sollte, da man auch darauf achten muss in welchem Bundesland usw man lebt. Es gibt da unterschiedliche Gestzeslagen.
-
sieghai schrieb:
Ich hatte Werbung von [Google] geschaltet. Die zählte bei mir als Internet Dienstleistung. Bei Amazon [Verzeiht mir die Namensnennung ]verdiene ich nichts in dem Sinne sondern kriege nur ab einer bestimmten Summe eine Vergütung. In meinem Falle. Bücher. Mir wurde von einem Freund der Steuerberater ist gesagt das man bei Internetshops sich vorher unbedingt professionelle Hilfe holen sollte, da man auch darauf achten muss in welchem Bundesland usw man lebt. Es gibt da unterschiedliche Gestzeslagen.
Weißt, was ich da total schwachsinnig finde??? Das es in der Hinsicht für jedes Bundesland eigene Gesetze gibt... Heißt es nicht \"Bundesrecht bricht Landesrecht\"? Weil wenn nicht, dann würde es in mehreren Bundesländern die Todesstrafe auch noch geben! -
ich hab da mal ne frage: kostet es was, ein gewerbe anzumelden und wenn ja, wie viel?
-
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage