Gewerbe und GEZ
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Da ich mit Hilfe der Suchfunktion noch nichts gefunden habe wollte ich hier mal auf das Thema GEZ und Gewerbe hinweisen.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat vor kurzem entschieden: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen (Az.: 7 A 10959/08.OVG).
Das bedeutet ganz einfach, dass jeder der ein Gewerbe anmeldet und dabei ein PC mit Internet nutzt, der muss auch GEZ zahlen.
In dem Falle wollte ich auch aus eigener Erfahrung darauf hinweisen, dass wenn man keine GEZ bezahlt und in der Gewerbeanmeldung eine computernahe Tätigkeit angegeben hat, das die GEZ dann schonmal gerne den ganzen Sachverhalt überprüft. Die kommen vorbei oder versuchen über andere Quellen an ihre Informationen zu kommen (z.B. Webseite der eigenen Firma -> Beweis für Internetnutzung nach GEZ)
Auch wenn die ZEG kakke ist, sollte man wissen, was man da angibt.
Ich hoffe ich konnte damit einigen helfen !!!!
Quelle zum Nachlesen:http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E46B88B0653D6358499FF/Doc~E526746EF8E864FE7840D48BF3ACB0A23~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Beitrag zuletzt geändert: 28.3.2009 10:00:27 von fruchtratgeber -
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Es gibt ähnliche Fälle, gerade Fernsehverkäufer und Autohändler sind von der GEZ stark betroffen. Nachbar von mir hat in der selben Straße einen Laden, in dem er Fernseher, Radios und andere Rundfunksachen verkauft. Nun sollte er für jedes Gerät, was er dort betreibt diese GEZ bezahlen, was mehrere Hundert Euro im Monat betragen würde, da er nicht nur einen Fernseher dortstehen hat, sondern mehrere zur Auswahl und alle währen empfangsfähig. Jetzt läuft da ein rechtsstreit weil das für ihn Existenzbedrohend ist, da er die Fernsehgeräte ja auch dem potenziellen Kunden vorführen muß.
Anderes Beispiel der oben besagte Autohändler. Hab neulich im Fernseh über diesen Autohänlder und der GEZ auch was gesehen und der müsste für jedes Autoradio, welches in den Fahrzeugen eingebaut ist, GEZ zahlen. Aber wer kauft schon ein Auto, bei dem man nachträglich noch das Radio einbauen muß? Da läuft auch schon eine Klage gegen die GEZ. -
Die Handlungsweisen der GEZ sind nach wie vor verbrecherisch.
Wenn ein anderes Gerät im Haushalt angemeldet ist, dann muss der internetfähige PC nicht noch angemeldet werden.
Ähnlich sollte es auch bei den Arbeitsrechnern sein.
Bei mir gehen jedoch alle GEZ-bezogenen Sachen zum Anwalt. Ein persönliches Gespräch mit diesen Verbrechern habe ich erfolgreich ablehnen können. -
karpfen schrieb: Die Handlungsweisen der GEZ sind nach wie vor verbrecherisch.
Wenn ein anderes Gerät im Haushalt angemeldet ist, dann muss der internetfähige PC nicht noch angemeldet werden.
Ähnlich sollte es auch bei den Arbeitsrechnern sein.
Bei mir gehen jedoch alle GEZ-bezogenen Sachen zum Anwalt. Ein persönliches Gespräch mit diesen Verbrechern habe ich erfolgreich ablehnen können.
Privat brauchst du nur einen Fernseher anzumelden und die 55 Euronen im Quartal zu blechen aber geschäftlich siehts schon anders aus, gerade bei den von mir beschriebenen beispielen. -
privat bleche ich überhaupt nix,
sollen die doch verschlüsseln wenn die nicht wollen das nicht berechtigte das hören / sehen / nutzen. -
fatfox schrieb: privat bleche ich überhaupt nix,
sollen die doch verschlüsseln wenn die nicht wollen das nicht berechtigte das hören / sehen / nutzen.
Nun habe schon gehört (es war ein neuer nachbar der hier nen hausstand gegründet hatte), daß er GEZ zahlen sollte obwohl er momentan keinen PC kein Radio oder Fernseher in der Wohnung hatte. Er sollte Zahlen, weil doch schon die Anschlussmöglichkeiten Via Satelitt oder Kabel vorhanden währen. -
als privatperson muss man die grundsätzlich nicht reinlassen und die post geht einfach ohne umweg in ablage M (wie Müll) die bloße Möglichkeit zum Anschnluss eines Geräts berechtigt die noch lange nicht auch gebühren zu kassieren,
das wär ja noch schöner
ich KÖNNTE rein technisch auch ne frau <ursprüngliche formulierung ersetzt gegen> belästigen weil die technische ausstattung (kompatibler Anschluss) ja da wäre, deswegen tu ichs noch lange nicht.
die gez gehört abgeschafft.
Beitrag zuletzt geändert: 28.3.2009 11:36:36 von fatfox -
Der Anschluss alleine reicht zum Glück nicht aus, um GEZ Gebühren abdrücken zu müssen. Sobald man aber ein anschlussfähiges Gerät in der Wohnung hat wirds kritisch.
Da ich den GEZ-Leuten keinen Zutritt gewähren muss zu meiner Wohnung hätten sie ein Problem. Die Briefe werden meinerseits korrekt ausgefüllt und unfrankiert in einen Postkasten der privaten Postanbieter eingeworfen. Scheinbar kommen die Briefe NICHT an.
Fuss in die Tür stellen von Seiten der GEZ hat jedesmal zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch geführt. Seitdem kommt mich keiner mehr persönlich besuchen
Dazu sollte ich vielleicht sagen, dass mein PC bei der GEZ gemeldet ist und auch bezahlt wird. Nur glaubt man mir nicht, dass ich keinen Fernsehen und Radio habe. Versteh ich nicht, da ich ja nur ein Gerät bezahlen muss und das auch tue. -
Der Knackpunkt bei der Sache ja, dass die eigene Homepage, mit der ihr euer Gewerbe betreibt als Beweis für die Nutzung von internetfähigen PC gilt. Das bedeutet, das der nette ZEG Mann nicht mehr den Kindern erzählen muss, dass er der Weihnachtsmann sei und mal kurz das Wohnzimmer für Weihnachten untersuchen müsse, wenn die Eltern gerade nicht im Haus sind(hat es schon gegeben). Es geht also gar nicht mehr um die Wohnung.
Beitrag zuletzt geändert: 28.3.2009 12:00:04 von fruchtratgeber -
ein beweis für die nutzung eines pc's ist ja hinfällig.
es kann ja keiner nachweisen das dieser pc auch deiner ist.
und die pure nutzung eines pc's ist ja wohl immernoch kostenfrei.
du könntest die seite genauso gut vom internetcaffe aus betreuen,
sie von einem hoster / webdesigner betreuen lassen den du dann anrufst und sagst ich will die und die änderungen (soll es ja geben),
um ne website zu haben muss man heut zutage keinen pc besitzen. -
Bei diesem Gerichtsurteil musste die Sachlage sehr eindeutig sein.
Heutzutage gibt es genügend Menschen, die keinen Internetanschluss haben, nicht mal einen Festnetzanschluss und das Handy inkl. einer Homezone zu ihrem Telefon gemacht haben.
Solange die Beweislage nicht eindeutig ist, hat fatfox genug Möglichkeiten der Webseitenbetreuung genannt.
Zudem stehe ich z.B. als administrativer Verantwortlicher diverser Webseiten dort im Impressum, ohne auch nur eine dieser Webseiten von meinem PC aus betreut zu haben.
Ich denke, eine eindeutige Sachlage gibt es dort nicht, da man den Sachverhalt im Falle eines Rechtstreits sowieso überprüfen muss. -
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