kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Gewerbe + Krankenversicherung

lima-cityForumDie eigene HomepageGeld verdienen im Internet

  1. Autor dieses Themas

    ringlebwutz

    ringlebwutz hat kostenlosen Webspace.

    Guten Abend,

    ich hab mal ein paar Fragen bezüglich der Krankenversicherung bei einem Gewerbe.


    Ich bin 15 Jahre alt ( Das Gewerbe würde entweder über meine Eltern bzw. über das Vormund.. bla keks Gericht über mich gehen)

    Nun meine Frage wie das mit der Krankenversicherung ist:
    Ich arbeite derzeit mit nem Kollegen an einer Homepage, welche evt. sogar Erfolg haben könnte ;) und bei seinen Eltern ginge das nicht wegen den Arbeitsverträgen.

    Das Gewerbe ist derzeit noch nicht Angemeldet, da ich halt noch ein paar Infos brauche.

    Lg Wutzi
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Sobald du über eigenes Einkommen (sei es durch eine Ausbildung oder Selbstständigkeit) verfügst bist du verpflichtet dich selbst kranken zu versichern. Für evtl. Freibeträge bzw. Feringfügigkeitsgrenzen erkundigst du dich am besten bei einer örtlichen Krankenkasse.
  4. s**********e

    Bist du sicher, dass er mit 15 Jahren schon eine eigene Krankenversicherung hat, gerade wenn er "eine Webseite" erstellen will und das Gewerbe über seine Eltern angemeldet wird?

    Ich denke er bleibt, solange das Gewerbe über seine Eltern angemeldet ist über die Eltern versichert.
  5. so weit ich das weiss bleiben die eltern über die firma versichert wo sie arbeiten und brauchen keine privatversicherung, da das gewerbe als nebenbei angemeldet wird und der kleine automatisch mit eltern versichert ist^^
  6. Hmm, ist schon bisserl her der Thread, aber evtl. für andere auch noch interessant: Es gelten für den Hinzuverdienst (auch selbständig) Grenzen für die Familienversicherung (auch wg. Kindergeld). Einfach mal auf der HP der betreffenden Versicherung nachsehen.

    Wer unter 18 einen selbständigen Verdienst plant, bekommt im Zuge der Rechtsfähigkeitssprechung (Eigenkreation ;) ) vom Vormundschaftsgericht die Genehmigung, alle Geschäfte im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit vorzunehmen.

    Das heißt, du darfst dir dann auch die richtigen Berater für so spezielle Fragen holen.

    Wie sieht es denn aus, lebt das Projekt noch?

    Seid ihr schon gestartet?
  7. tomosi schrieb:
    Hmm, ist schon bisserl her der Thread, aber evtl. für andere auch noch interessant: Es gelten für den Hinzuverdienst (auch selbständig) Grenzen für die Familienversicherung (auch wg. Kindergeld). Einfach mal auf der HP der betreffenden Versicherung nachsehen.

    Wer unter 18 einen selbständigen Verdienst plant, bekommt im Zuge der Rechtsfähigkeitssprechung (Eigenkreation ;) ) vom Vormundschaftsgericht die Genehmigung, alle Geschäfte im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit vorzunehmen.



    Wenn er das Gewerbe über seine Eltern laufen lässt, könnte er zwar als "mithelfender Familienangehöriger" laufen (wozu die Kinder auch verpflichtet wären... :D) , aber mit dem Kunpel würde es dann Probleme geben...

    Dann müsste der oder beide eben über 400,- Euro-Kraft laufen, was aber wieder die pauschlierte Sozialabgabe bedeuten würde.

    Die Eltern müssen auch bedenken, dass hier ggf. eine neue / ergänzende Krankenversicherung notwendig wäre, wenn die Arbeitszeit, bzw. das daraus resultierende Einkommen größer ist als die Haupttätigkeit.
  8. So ein Blödsinn. Wenn deine eltern ein Gewerbe anmelden, hast du damit Nichts zu tun.
    Du kannst angstellt sein oder freier Mitarbeiter im Familienbetrieb, aber versichert bleibst du über deine Familienversicherung (GKV) oder je nach Vertrag eigenständig oder auch bei einem der beiden mitversichert (PKV). Wenn du als Schüler bei Rewe jobbst brauchst du ja auch keine extra Krankenversicherung, oder?

    Zu beachten sind vielleicht noch die 7000€ Freigrenze ab der man das Kindergeld verliert^^

    @babyshop: Seit wann gibts auf 400€kräfte Abgaben? Das machen doch die Arbeitgeber so gerne, weil da eben kein Verwaltungsaufwand entsteht und keine Kosten?
  9. studnet schrieb:
    So ein Blödsinn. Wenn deine eltern ein Gewerbe anmelden, hast du damit Nichts zu tun.
    Du kannst angstellt sein oder freier Mitarbeiter im Familienbetrieb, aber versichert bleibst du über deine Familienversicherung (GKV) oder je nach Vertrag eigenständig oder auch bei einem der beiden mitversichert (PKV). Wenn du als Schüler bei Rewe jobbst brauchst du ja auch keine extra Krankenversicherung, oder?

    Zu beachten sind vielleicht noch die 7000€ Freigrenze ab der man das Kindergeld verliert^^

    @babyshop: Seit wann gibts auf 400€kräfte Abgaben? Das machen doch die Arbeitgeber so gerne, weil da eben kein Verwaltungsaufwand entsteht und keine Kosten?

    Absoluter Schwachsinn, denn wen er dort angestellt ist, muss er sich auch selbst versichern. Es sei denn es ist eine geringfügige Beschäftigung dann muss der AG (also seine Eltern) pauschal Abgaben dafür zahlen, siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Ab_1._Juli_2006 und nachfolgend.
    Zu beachten ist auch wenn das Gewerbe Gewinn erzielt können die Beiträge der Eltern in der KV steigen. Das ganze Thema ist aber zu kompliziert um es in einem Forum mit Laien durch zu diskutieren. Ich rate dazu einen Steuerberater hin zu ziehen, da viele Fallsztricke lauern.
  10. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!