Gewerbe für noch nicht ausgestelltes (virtuelles) Geld nötig
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Hey, weiß jemand ob man für noch nicht ausgezahltes verdientes Geld schon ein Gewerbe haben muss??
Es ist doch so, dass man ein Kleingewerbe benötigt?
Da es mir aktuell nicht möglich ist eins anzumelden (Gründe sind hier nicht von Belang) wollte ich halt fragen ob ich die Werbung schon schalten kann und das Geld "sammeln" bis ich das Gewerbe besitze und es dann auszahlen lassen?!?!
Danke für eure Hilfe.
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Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, benötigst du ein Gewerbe.
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Es kommt darauf an, ob es ein regelmäßiges Einkommen ist -> du brauchst ein Gewerbe, oder eine Einmalige Sache -> dann brauchst du eh kein Gewerbe
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Ob du dir das Geld auszahlen lässt oder sammelst (bis du 18 bist?) ist hier nicht von Belang. Du musst die Einkünfte auf jeden Fall der Steuer melden. Ob ein Gewerbeschein nötig ist klärst du am besten mit dem dafür zuständigen Gewerbeamt auf deiner Stadt.
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ich glaube ich weiß was gemeint ist... oft hat man eine auszahlungsgrenze die man erst erreiche muss, eh man eine auszahlung überhaupt beantragen kann.
Wenn man bei 15 paidmaildiensten 14,99€ auf seinem account hat, aber erst eine auszahlung ab 15 eus möglich ist, kommt man nicht an sein geld ran und das man es wirklich erwitschaftet hat, kann man auch erst sagen, wenn man es wirklich bekommen hat, da viele Paidmailer offline gehn, eh man was gesehn hat.
also ich denke, soas fällt dann unter die 410 eus im monat ... aber ich sag immer, besser ein gewerbeschein haben und dem finanzamt melden was man ggf hat, als den rechtsanwalt auf an der backe mit ner klage wegen steuerhinterziehung ^^ -
ein Gewerbe liegt vor, wenn man unternehmerisch tätig sein will.
Eine unternehmerische Tätigkeit ist gegeben, wenn 3 Vorraussetzungen erfüllt sind :
- Gewinnerziehlungsabsicht,
- Wiederholungsabsicht.
- Nachhaltigkeit
wer also mit Gewinnerziehlungsabsicht und Wiederholungsabsicht handelt,
aber die Nachhaltigkeit nicht hat,
ist kein Unternehmer.
In den vergangenden 30 Jahren sind unzählige Scheinunternehmer vom Finanzamt entlarvt worden, die ein Gewerbe betrieben, aber nicht nachhaltig genug waren.
Wer also aus seinem Privat Pkw schnell einen Firmen Pkw machen wollte, und sich so die Mehrwertssteuer vom Neuwagenkauf zurück holen wollte, indem er ein Gewerbe anmeldete, was gewinnerzielungsabsicht und Wiederholungsabsicht hatte,
zB, Betrieb von Wohnungsauflösungen,
dem wurde vom Finanzamt oft ein Strich durch die Rechnung gemacht, wegen mangelnder Nachhaltigkeit.
Zur Hauptfragestellung :
zuerst müsste de Vorraussetzung geklärt sein,
ob das verdiente Geld auf eine gewerbliche Tätigkeit zurück geht.
(Beispiel : Abgrenzung zu den Scheinselbstständigen in der Gastronomie)
Wenn das verdiente Geld auf ein Gewerbe zurück geht,
dann besteht normalerweise die Pflicht, das Gewerbe vor Beginn der ersten Tätigkeit anzumelden.
Hat man das versäumt, muss man das Gewerbe rückwirkend anmelden,
und zwar zum Tag der Auftragserteilung, durch die man das Geld verdienen konnte,
bz. der ersten Werbetätigkeit, um den Auftrag zu erhalten.
Würde man das Gewerbe verspätet anmelden, also nachdem man einen Auftrag schon abgeschlossen hat,
dann hätte man den Auftrag ohne den erforderlichen Gewerbeschein ausgeführt.
Neben der reinen Gewerbeanmeldung ist ferner noch die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Hier kann man den Antrag stellen, dass man aus dem erzielten Einkommen keine Mehrwertssteuer abführen muss,
wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt, aber das war ja nicht gefragt.
Beitrag zuletzt geändert: 16.5.2012 16:48:31 von hbhde -
Wenn du Werbung machst wird sich bald das Amt bei dir melden. Ist mir damals passiert. Ohne auch nur einen Cent eingenommen zu haben.
Da stellt sich auch nicht die Frage nach der Summe die dann eingenommen wird. Bleibst du unter dem zu versteuerungspflichtigen Satz, Brauchst du keine Steuern zahlen. Ändert aber nichts daran das du den Schein brauchst. Außerdem geht es nicht nach monatlichen Einnahmen, sondern nach jährlichen. Du darfst z.B. einen Monat 1000 Euro verdienen - wenn du in den nächsten beiden nichts einnimmst.
Allerdings solltest du IMMER einen Steuerberater Fragen und dir Infos NICHT in Foren holen ;) -
Wenn du vor hast, mehr zu verdienen, als dich deine Unternehmung kostet, dann brauchst du auch ein Gewerbe.
Wie hbhde schon geschrieben hat, gehören drei Dinge zu einer unternehmerischen Tätigkeit:
- Gewinnerzielungsabsicht (gegeben, sobald du mehr verdienen möchtest oder mehr verdienst, als du an Kosten hast)
- Wiederholungsabsicht (definitiv gegeben)
- Nachhaltigkeit (siehe unten)
Nachhaltigkeit ist wohl der Punkt, bei dem man unsicher werden könnte. Aber Nachhaltig heisst nicht, das eine Unternehmung ohne Risiko ist (in dem Fall ob der Anbieter pleite ist, bevor du auch nur einen cent von dem Geld siehst), sondern ob davon auszugehen ist, dass die Unternehmung überhaupt eine Aussicht auf längerfristigen Erfolg bietet.
Was hbhde da mit den als Firmenwagen genutzten Privat-PKW's angesprochen hat: Vermutlich haben die Finanzämter da die Nachhaltigkeit nicht gesehen, da die Kosten für einen PKW auf lange Sicht nicht durch die Art und Weise, wie die Tätigkeit ausgeübt worden ist hätten gedeckt werden können.
Beitrag zuletzt geändert: 19.6.2012 1:47:18 von locutus2342 -
zusätzlich ist auch noch zu beachten das wirkich ausgezahlte geld monatlich beim arbeitsamt angegeben werden, für den fall das jemand in der Häuslichen Wirttschaftsgemeinschaft jemand hartz4 bezieht. Die wollen dann gleich was von den leistungen abziehen, wenn´s mich nicht teuscht die ersten 100€ sind abzugsfrei , von jeden weiteren kanst du dan 20% behalten. Bzw für jeden weiteren € den du verdienst werden die hartz4 leistungen um 0,80€ gekürtzt.
Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2012 20:22:53 von exklusive-digital-kunst -
exklusive-digital-kunst schrieb:
Dies trifft aber nur für Einkünfte aus Arbeit zu, bei anderen Einküften sind 360 € im Jahr frei, der Rest wird zu 100% angerechnet. Im übrigen will dieses "nette" Amt auch wissen ob Geldforderungen bestehen. In diesem Fall ist es also absolut sinnlos das Geld über Jahre sammeln zu wollen.
zusätzlich ist auch noch zu beachten das wirkich ausgezahlte geld monatlich beim arbeitsamt angegeben werden, für den fall das jemand in der Häuslichen Wirttschaftsgemeinschaft jemand hartz4 bezieht. Die wollen dann gleich was von den leistungen abziehen, wenn´s mich nicht teuscht die ersten 100€ sind abzugsfrei , von jeden weiteren kanst du dan 20% behalten. Bzw für jeden weiteren € den du verdienst werden die hartz4 leistungen um 0,80€ gekürtzt. -
grussonkel schrieb:
exklusive-digital-kunst schrieb:
Dies trifft aber nur für Einkünfte aus Arbeit zu, bei anderen Einküften sind 360 ? im Jahr frei, der Rest wird zu 100% angerechnet. Im übrigen will dieses "nette" Amt auch wissen ob Geldforderungen bestehen. In diesem Fall ist es also absolut sinnlos das Geld über Jahre sammeln zu wollen.
zusätzlich ist auch noch zu beachten das wirkich ausgezahlte geld monatlich beim arbeitsamt angegeben werden, für den fall das jemand in der Häuslichen Wirttschaftsgemeinschaft jemand hartz4 bezieht. Die wollen dann gleich was von den leistungen abziehen, wenn´s mich nicht teuscht die ersten 100? sind abzugsfrei , von jeden weiteren kanst du dan 20% behalten. Bzw für jeden weiteren ? den du verdienst werden die hartz4 leistungen um 0,80? gekürtzt.
und ist es dan geld aus arbeit wenn ein gerwerbe angemeldet ist ?
die ämter machen es da einen nicht gerade leicht , wenn man was machen will.
kein wunder das so viele aufgeben. -
Sorry, aber soviel Schwachfug, Halbwahrheiten und begriffsverwirrender Unsinn, wie in diesem Thread geschrieben wurde, geht auf keine Kuhhaut.
Wenn sich der Threaderstelle an alle, hier gegebenen Ratschläge hält, wird er garantiert Probleme bekommen.
Wer steuerliche oder rechtliche Ratschläge benötigt, die eventuell sogar seine finanzielle Existenz betreffen, sollte die Hilfe kompetenter Fachleute in Anspruch nehmen, die im Zweifelsfalle auch für ihre Empfehlungen haften. Wenn diese zu teuer sind, ist eh fraglich, ob sich das unternehmerische Experiment überhaupt rechnet.
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