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  1. Autor dieses Themas

    gaestefun

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    Ich habe jetzt schon sher oft gelesen,dass man laut §19 UStG keinen Mwst. Ausweis werbung machen darf,ist das wirklich so einfach oder gibt es da noch Hintertüren ?
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  3. Willst Du damit werben, daß Du keine Mehrwertsteuer ausweist oder willst Du Werbung verkaufen ohne MwSt auszuweisen?

    Kannst Du das nochmal so formulieren, daß man erkennen kann,was Du wirklich meinst.

    FF
  4. Autor dieses Themas

    gaestefun

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    Ich hab mich da etwas vertippt!
    So müsste es heißen:
    ch habe jetzt schon sher oft gelesen,dass man laut §19 UStG ohne Mwst. Ausweis werbung machen,also ohne Geld zu bezahlen, darf,ist das wirklich so einfach oder gibt es da noch Hintertüren ?
  5. Wenn Du ein Gewerbe hast kannst Du die USt-Befreiung nach §19 UStG beantragen. Dann werden dir deine Werbeeinnahmen ohne Unmsatzseuer ausgezahlt. Im Gegenzug, darfst Du aber auch keine USt bei Rechnungen an dich geltend machen.
    Ob die Wahl dieser Regelung für dich sinnvoll ist, sagt dir ein Steuerberater.

    FF
  6. Ich hab mich da etwas vertippt!
    So müsste es heißen:
    ch habe jetzt schon sher oft gelesen,dass man laut §19 UStG ohne Mwst. Ausweis werbung machen,also ohne Geld zu bezahlen, darf,ist das wirklich so einfach oder gibt es da noch Hintertüren ?


    Sorry, ich musste wirklich schmunzeln, als ich das las.
    Ist es so schwer, eine Frage halbwegs richtig zu formulieren?

  7. textschnitzer

    textschnitzer hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,

    also - dieser Paragraph bezieht sich auf die so genannte Kleinunternehmerregelung. Das heißt, auf Antrag bist Du von der Meldung der Umsatzsteuer befreit, also Du musst nicht jeden Monat Deine Umsätze, bzw. Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen.

    Nach meiner Erfahrung verhält sich das so (dies kein rechtlicher oder steuerlicher Rat, da ich weder Anwalt noch Steuerberater bin):

    Die Kleinunternehmerregelung geht nur bis zu einem Jahresumsatz von 50.000 Euro, wenn im Vorjahr nicht mehr Umsatz als 17.500 Euro erzielt wurde - dauerhaft also wohl 17.500 Euro. Guggsdu hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

    Wenn Du allerdings von dieser Regelung Gebrauch machst, muss Du auf allen Deinen Rechnungen auch angeben, dass im berechneten Betrag nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten ist. Außerdem bist Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Es handelt sich dabei also nicht um die Gewerbesteuer, sondern um das, was schließlich bei den Endverbrauchern als Mehrwertsteuer (bei den Unternehmern heißt das Umsatzsteuer oder Vorsteuer) heraus kommt - also diese 19% bzw. 7%. Die Umsatzsteuer bei Unternehmern ist eigentlich ein durchlaufender Posten, da bezahlte Umsatzsteuer für bezogene Leistungen oder Produkte vom Finanzamt zurück kommt, die selbst an andere berechnete Umsatzsteuer muss dem Finanzamt gegeben werden.

    Also - Du darfst mit oder ohne Umsatz-/Mehrwertsteuerausweis Werbung machen wie Du willst, Du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden. Wenn Du in den o.g. Umsatzgrenzen liegst, sparst Du Dir halt das Gedöns mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Sich zuvor den Rat von einem Steuerberater zu holen kann auf keinen Fall schaden, da es noch andere Feinheiten gibt, mit denen Du Dir Geld und Arbeit sparen kannst.

    So, hoffe das hilft.

    Grüße!

    P.S.: Ziemlich ausführlich, ich weiß, aber das geht noch ganz anders... hat schon seinen Grund, dass 80% der Steuerliteratur weltweit in Deutsch geschrieben ist.

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