Gekaufter Artikel entspricht nicht meinen Vorstellungen
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Hallo zusammen,
ich hab mir vorhin beim Media tag/markt">Markt einen Artikel für etwas mehr Geld gekauft. Im Geschäft hab ich ihn ausprobieren können, hat mich überzeugt -> gekauft.
Nun daheim ist es das völlige Gegenteil, der Artikel entspricht überhaupt nicht mehr dem positiven Bild vom Geschäft. Da mich der Spaß knapp 250,- € gekostet hat, frage ich mich jetzt ob ich mit dem Fehlkauf leben muss, oder ob ich ihn zurückgeben kann. Für mich als Azubi sind 250,- nämlich 'n Haufen.
Wie sieht das bei der Garantie etc. aus, wenn ich den Artikel zurückgeben will?
Muss der Händler die Ware zurücknehmen?
Wie könnte ich es sagen, außer dass der Artikel für den Preis nicht meinen Erwartungen entsprochen hat?
Gruß -
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Die Rücknahme wegen Nicht Gefallen erfolgt auf Kulanz. Im Blödmarkt ist es jedoch in der Regel kein Problem originalverpackte Ware ohne Schäden oder Gebrauchsspuren zurück zu geben wenn es binnen 14 Tage nach dem Kauf mit Kaufbeleg erfolgt.
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pasi-b schrieb:
Zumindest in der mir bekannten Filiale dieser Kette bekommst du aber kein Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein.
fatfox schrieb:
Die Rücknahme wegen Nicht Gefallen erfolgt auf Kulanz. Im Blödmarkt ist es jedoch in der Regel kein Problem originalverpackte Ware ohne Schäden oder Gebrauchsspuren zurück zu geben wenn es binnen 14 Tage nach dem Kauf mit Kaufbeleg erfolgt.
Danke, das muntert mich schon mal auf! :-) -
pasi-b schrieb:
Wie sieht das bei der Garantie etc. aus, wenn ich den Artikel zurückgeben will?
Muss der Händler die Ware zurücknehmen?
Ein Rückgaberecht hast Du, außer bei Mängeln der Ware, ausschließlich beim Versandhandel.
Wie Fatfox schon sagt, kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
In welchem Zusammenhang fragst Du nach der Garantie? Und vor allem, welche Garantie meinst Du? Wenn Du die gesetzliche Gewährleistung meinst; die kommt im Falle des enttäuschten Käufers nicht zum Zuge. Ist auch nicht ihr Sinn und Zweck. Herstellergarantien beziehen sich meist auch nur auf erweiterte Haftung/Leistung im Falle von Mängeln an der Ware. Damit hätte aber dein Verkäufer nichts am Hut. -
fatfreddy schrieb:
pasi-b schrieb:
Wie sieht das bei der Garantie etc. aus, wenn ich den Artikel zurückgeben will?
Muss der Händler die Ware zurücknehmen?
Ein Rückgaberecht hast Du, außer bei Mängeln der Ware, ausschließlich beim Versandhandel.
Wie Fatfox schon sagt, kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
In welchem Zusammenhang fragst Du nach der Garantie? Und vor allem, welche Garantie meinst Du? Wenn Du die gesetzliche Gewährleistung meinst; die kommt im Falle des enttäuschten Käufers nicht zum Zuge. Ist auch nicht ihr Sinn und Zweck. Herstellergarantien beziehen sich meist auch nur auf erweiterte Haftung/Leistung im Falle von Mängeln an der Ware. Damit hätte aber dein Verkäufer nichts am Hut.
Ja, ich weiß im Nachhinein auch nicht mehr so recht, was ich mit der Garantie meinte bzw. in welchem Zusammenhang.
Ich rede von der gesetzlichen Gewährleistung.
Naja, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als auf die Kulanz des Händlers zu hoffen. -
Da Dir der Artikel nicht zusagt, greift hier eindeutig allgemien gültiges "Widerufsrecht". Also ab in den Markt und
zurückgeben wegen "Nichtgefallens" oder weil Deine Freundin Dir das ebenfalls ohne zu wissen, das du es gerade
auch gekauft hast,auch gekauft hat, du aber den Artikel nicht zweimal benötigst.
innerhalb von 14 Tagen kein Rückgabeproblem(selbst ohne Gründe)!
Grüße
ananda -
Ich hab mir mal DDR3 Speicherriegel gekauft und bin draufgekommen, dass ich DDR1 brauche. Ich habe reklamiert und mein Geld zurückbekommen :-)
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ananda schrieb:
Da Dir der Artikel nicht zusagt, greift hier eindeutig allgemien gültiges "Widerufsrecht". Also ab in den Markt und
zurückgeben wegen "Nichtgefallens"...
Falsch! Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Einkäufe im "Fernabsatz" (Versandhandel). Hintergrund ist, den Versandkunden denen gleichzustellen, die die Ware im lokalen Handel erwerben und dort vor dem Kauf in Augenschein nehmen können.
Ein generelles Umtauschrecht, wie Du es beschreibst, gibt es nicht! Dort kann man, wie bereits gesagt, nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen.
Beitrag zuletzt geändert: 7.12.2012 19:10:35 von fatfreddy -
Du kannst die Ware auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben: Generell erhältst du auf jede gekaufte Neuware 2 Jahre Garantie.
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andi25 schrieb:
Du kannst die Ware auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben: Generell erhältst du auf jede gekaufte Neuware 2 Jahre Garantie.
Wie oft wird hier noch von irgendwem so ein Blödsinn gepostet?
@Andi25: Lies und verstehe doch bitte erst mal den Beitrag des Themenerstellers (Stichwort: im LADEN gekauft. ;) ) und verschaffe dir dann noch Kenntnisse des Unterschiedes zwischen Garantie und Gewährleistung sowie deren jeweiligen Gültigkeitsbereichen. -
ananda schrieb:
Da Dir der Artikel nicht zusagt, greift hier eindeutig allgemien gültiges "Widerufsrecht". Also ab in den Markt und
zurückgeben wegen "Nichtgefallens" oder weil Deine Freundin Dir das ebenfalls ohne zu wissen, das du es gerade
auch gekauft hast,auch gekauft hat, du aber den Artikel nicht zweimal benötigst.
innerhalb von 14 Tagen kein Rückgabeproblem(selbst ohne Gründe)!
Grüße
ananda
Nur bei im Internet oder am Telefon gekauften Waren. Bei Dienstleistungen auch nicht. Im Laden nur auf Kulanz.
l001ol schrieb:
Ich hab mir mal DDR3 Speicherriegel gekauft und bin draufgekommen, dass ich DDR1 brauche. Ich habe reklamiert und mein Geld zurückbekommen :-)
Da kann man meist wegen schlechter oder falscher Beratung reklamieren. Funktioniert aber auch nur solange, die Originalverpackung noch ungeöffnet ist.
Da es sich hier um den Media Markt handelt: Der Media Markt ist sehr Kulant in den ersten 14 Tagen nach Kauf. Du erhälst dann einen Gutschein, den du in der Regel an der Kasse dann gegen Bargeld eintauschen kannst. Je nach Fachberater, die erafhrung habe ich gemacht, kann man auch noch nach 3 Wochen ab Kauf zurück geben. -
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