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Gefällt mir Button rechtlich i.O.?

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  1. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Hallo an alle!

    Ich überlege mit der Zeit zu gehen und auch einen "Gefällt mir Button" einzufügen....

    Spricht da ernsthaft etwas dagegen? Beunruhigt hat mich folgender Artikel:

    http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2484138/

    Müsste ich da irgendwas Datenschutztechnisch im Impressum einzufügen?

    Hat das jemand gemacht oder sich zuminest Gedanken darüber gemacht? Habe ein bisjen Angst ärger zu bekommen, wenn ich bei der Einbinung einen Fehler mache....



    Liebe Grüße
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  3. Dein verlinkter Artikel beschäftigt sich doch ausführlich damit. Wichtig für dich:
    Nach dem TMG dürfen personenbezogene Daten eines Nutzers vom Grundsatz her nur unter zwei Voraussetzungen erhoben und verwendet werden: erstens insoweit, wie dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), und zweitens insoweit, wie sie notwendig sind, um inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer zu begründen (Bestandsdaten). Keine der beiden Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben, so dass die Einbindung des Like-Buttons in der Regel rechtswidrig wäre.
    Quelle: http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2484138/index3.html
    und
    Bußgelder von je 50.000 Euro

    Kann man sich eigentlich rechtlich absichern? Derzeit jedenfalls fällt der Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Website in eine rechtliche Grauzone. Zumindest dann, wenn man die weiter oben beschriebene Auffassung, vertritt, dass ein "objektiver" Personenbezug für die Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften ausreicht. Dann ist die Einbindung des Buttons nicht möglich - jedenfalls nicht rechtskonform.

    Schließt sich die Rechtsprechung dieser Auffassung an, kann das teuer werden. Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die hier maßgeblichen Datenschutzvorschriften drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro.
    Quelle: http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2484138/index4.html


    Und da Anwälte wohl eher nicht in diesem Forum kostenlose Beratung geben solltest du einen aufsuchen. Vorher noch schnell http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html lesen dmit du ihn fragen kannst was er davon hält.

    Solltest du allerdings nur eine Bewertungsfunktion für Beiträge in deinem Forum verwirklichen wollen und dabei nicht FB etc. zu Hilfe nehmen ist wohl nichts dagegen einzuwenden.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.12.2012 20:30:34 von autobert
  4. dennisdoerr schrieb:
    Hat das jemand gemacht oder sich zuminest Gedanken darüber gemacht? Habe ein bisjen Angst ärger zu bekommen, wenn ich bei der Einbinung einen Fehler mache....

    Was andere tun (Stichwort: Lemminge), sollte dir keine Sicherheit geben. :wink:

    Wenn Du dir nicht sicher bist, solltest Du dir Sicherheit verschaffen und es solange einfach lassen.
  5. Autor dieses Themas

    dennisdoerr

    dennisdoerr hat kostenlosen Webspace.

    Ja was mich jetzt ein bisjen verwirrt ist das es ja jeder macht.... Überall hab ich die Möglichkeit ein "gefällt mir" zu klicken....

    Ein Anwalt für eine kleine Vereinsseite würde sich nicht lohnen :-( Da muss ich allein um ne Frage stellen zu dürfen ja schon bestimmt mindestens nen 100er hinlegen ... =(

    Was ich mir gedacht hab....kann ich durch einen Hinweis im Impressum die Grauzone umgehen und alles ist rechtlich in Ordnung?
  6. Nein, im Impressum reicht es nicht aus.

    Das Gesetz sagt, du musst deine Besucher (nicht nur deine Mitglieder, sondern jeden der deine Webseite besuchen kann) vorher fragen, ob er persönliche Daten (laut Rechtssprechung gehört die IP-Adresse mit dazu) an Dritte weitergeben möchte.

    Umgehen kannst du es mit der sogenannten "zwei-Klick Lösung", bei Heise findest du entsprechenden Quellcode.

    Einen Datenschutz Hinweis solltest du aber dennoch in deinen Datenschutzrichtlinien (oder Erklärung) aufführen. Dafür gibt es bei den verschiedensten Social Networks vorgefertigte Texte (zumindest bei Google+). Falls du Google Analytics nutzt muss auch von dort die vorgefertigte Datenschutzerklärung an entsprechender Stelle stehen.

    Dies ist keine Rechtsberatung!

    Noch kommen andere damit durch, weil FB und Co. und auch Google Analytics einfach zu erfolgreich sind und sich keiner Gedanken darüber macht, was mit seinen Daten passiert. Gerade bei Facebook vergisst einfach jeder, dass Facebook alle gesammelten Daten auswertet und mit den entsprechenden Konten verknüpft. Und erst wenn dies jedem klar geworden ist, dann werden wohl erst Abmahnungen an die Webseitenbetreiber verschickt.
  7. dennisdoerr schrieb:
    Ja was mich jetzt ein bisjen verwirrt ist das es ja jeder macht.... Überall hab ich die Möglichkeit ein "gefällt mir" zu klicken....
    Stimmt,
    fatfreddy schrieb:
    [Was andere tun (Stichwort: Lemminge), sollte dir keine Sicherheit geben. :wink:

    Wenn Du dir nicht sicher bist, solltest Du dir Sicherheit verschaffen und es solange einfach lassen.


    dennisdoerr schrieb:
    Ein Anwalt für eine kleine Vereinsseite würde sich nicht lohnen :-( Da muss ich allein um ne Frage stellen zu dürfen ja schon bestimmt mindestens nen 100er hinlegen ... =(
    Immer noch günstiger als das höchst mögliche Bussgeld (50.000 €).

    dennisdoerr schrieb:
    Was ich mir gedacht hab....kann ich durch einen Hinweis im Impressum die Grauzone umgehen und alles ist rechtlich in Ordnung?
    Lies den von dir verlinkten Artikel noch einmal genau durch. Falls du trotzdem auf diesen Button nicht verzichten willst, dann nimm wenigsten die 2-Buttonlösung ala Heise http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html.aber auch diese könnte Bussgeld ksten, denn
    Nach dem TMG dürfen personenbezogene Daten eines Nutzers vom Grundsatz her nur unter zwei Voraussetzungen erhoben und verwendet werden: erstens insoweit, wie dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), und zweitens insoweit, wie sie notwendig sind, um inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer zu begründen (Bestandsdaten). Keine der beiden Voraussetzungen ist in diesem Fall gegeben, so dass die Einbindung des Like-Buttons in der Regel rechtswidrig wäre.

    Quelle: http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2484138/index3.html
  8. h***e

    Wenn du nichts Speicherst außer ob der User geklickt hat kann dir normaler Weiße nichts fehlen!

    Wenn du einen Button erstellst der etwas Speicher außer ob der User geklickt hast ist das Verboten
    Du musst also selbst einen erstellen um wirklich auf der Sicherenseite zu sein

    Beitrag zuletzt geändert: 6.12.2012 17:29:08 von hpage
  9. hpage schrieb:
    Wenn du nichts Speicherst außer ob der User geklickt hat kann dir normaler Weiße nichts fehlen!

    Wenn du einen Button erstellst der etwas Speicher außer ob der User geklickt hast ist das Verboten
    Du musst also selbst einen erstellen um wirklich auf der Sicherenseite zu sein
    Du scheinst den vom TE verlinkten Artikel nicht verstanden oder erst gar nicht gelesen zu haben, es geht um den "gefällt mir Button" mit denen Besucher seiner Seite Beiträge auf seiner Seite "liken" können. FB erhält zu diesem Zweck schon beim Besuch der Seite Daten über den Besucher. Die 2-Klick Lösung ala Heise verhindert zwar dies, jedoch werden beim Freigeben der "Gefällt mir Funktion" Daten erhoben und an FB gesendet. Da aber lt.
    TMG dürfen personenbezogene Daten eines Nutzers vom Grundsatz her nur unter zwei Voraussetzungen erhoben und verwendet werden: erstens insoweit, wie dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), und zweitens insoweit, wie sie notwendig sind, um inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer zu begründen
    Quelle: http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/2484138/index3.html
    und die Promotion für eine Website nun einmal nicht zu den genannten erforderlichen Zwecken zählt ist es mit Bussgeld bedroht, mir persönlich ist aber kein Fall bekannt wo es dazu gekommen wäre. Das ganze gilt natürich nicht nur für FB sondern für alle.

    Beitrag zuletzt geändert: 6.12.2012 18:10:28 von autobert
  10. l*******e

    Auf manchen Seiten wurde das Problem folgendermaßen gelöst:

    Die Buttons (bzw. die Scripts hinter den Buttons) bleiben deaktiviert, bis der Button durch einen Klick "entsperrt" wird. So werden auch keine Daten aufgezeichnet und man ist im sicheren Bereich. Ein Beispiel:

    http://www.dshini.net/de/messaging/news/dein_datenschutz_ist_unser_datenschutz
  11. lukasrabe schrieb:
    Auf manchen Seiten wurde das Problem folgendermaßen gelöst:

    Die Buttons (bzw. die Scripts hinter den Buttons) bleiben deaktiviert, bis der Button durch einen Klick "entsperrt" wird. So werden auch keine Daten aufgezeichnet und man ist im sicheren Bereich. Ein Beispiel:

    http://www.dshini.net/de/messaging/news/dein_datenschutz_ist_unser_datenschutz


    Richtig, nennt sich 2 Klick-Social-Buttons, ist aber meines Wissens nach von Heise ( http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/ ) im Prinzip schlägst du so 3 Fliegen mit einer Klappe: Du hast dich um deine Rechtliche Sicherheit sowie um die deiner Nutzer bemüht und du hast deine Nutzer Datenschutz technisch abgesichert, nicht jeder Nutzer will getracked werden. Um Aber doppelt auf Nummer Sicher zu gehen kannst du den Impressums Generator von e-recht nutzen ( http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html ) Ich finde ihn sehr übersichtlich und er hat eine Unterlassungserklärung für so ziemlich alle Social Share Buttons im Programm, die wissen was rechtens ist und was nicht (Da sollen ja richtige Anwälte dahinter stecken, absichern sollte man sich trotzdem doppelt).

    Also ich würde sagen doppelt hält besser, dann kannst du aber auch schon loslegen, man sollte ja auch immer bedenken das Facebook die Like Buttons selber will und so kümmern sie sich wahrscheinlich auch um rechtliche unbedenklichkeit, zumal große Websites alle diese Buttons integriert haben.

    Mfg
  12. Was ist das für ein Sh*t warum sollte es sonst solche Tools von FB bereit gestellt werden ob Produkt oder User ist egal du kannst schließlich auch eine reine Unternehmens/Fanseite anlegen
  13. peoplepire schrieb:
    Was ist das für ein Sh*t warum sollte es sonst solche Tools von FB bereit gestellt werden ob Produkt oder User ist egal du kannst schließlich auch eine reine Unternehmens/Fanseite anlegen
    hättest du den vom TE verlinkten Artikel oder wenigstens das Thema durchgelesen bräuchtest du diese Sch***-Frage nicht zu stellen. Im übrigen gehen Datenschützer auch gegen FB-Fanseitenbetreiber vor, siehe: https://www.datenschutzberatung.org/2011/08/19/sind-facebook-fanseiten-in-deutschland-illegal-eine-kritik/.
    Merke: Nicht alles was möglich ist ist auch legal!
  14. peoplepire schrieb:
    Was ist das für ein Sh*t warum sollte es sonst solche Tools von FB bereit gestellt werden ob Produkt oder User ist egal du kannst schließlich auch eine reine Unternehmens/Fanseite anlegen


    Was ist das für ein Shit, unreflektiert solch eine Frage zu stellen? Facebook bietet sowas an, weil es ihnen nützt und sich damit Geld verdienen läßt, sich niemand bei Facebook wirklich für Datenschutz und Privatsphäre der User interessiert und sich zu wenige Leute von solch Dingen von der Nutzung abhalten lassen, bzw. Datenschützer nicht dafür sorgen (können), daß sich solch Dreistigkeiten für Facebook nicht mehr lohnen. Wilhelm Busch schrieb zwar "Was beliebt, ist auch erlaubt", aber er war schließlich früher Satiriker und hatte immer noch eine "Moral zu der Geschicht'" . :wink: Facebook kennt keine Moral, sondern nur Profit.



    Beitrag zuletzt geändert: 11.3.2013 2:54:40 von fatfreddy
  15. über 1 000 000 000 Mitglieder und jede könnte man als Fanseite tarnen :thefinger: viel Spaß beim suchen.
    Mir unverständlich Google kann in Sachen Datenschutz Verantwortung übernehmen, das mit dem Datenschutz bricht FB örgendwann noch den Kopf oder der Benutzer sehr Schade.

    Beitrag zuletzt geändert: 12.3.2013 22:03:59 von peoplepire
  16. Ich würde schon was ins Impressum reinschreiben man könnte ja strafrechtlich verfolgt werden und ausserdem gibt es ausser google noch andere Suchmaschinen die nicht auf Text sondern auf den HTML Code dahinter agieren
  17. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Wenn du irgendeinen Like-Button irgendeiner Firma (Facebook, Twitter, Google+ und wie sie noch alle heisen) dann würde ich jedenfals auch was dazu im Impressum schreiben. Ein Impressumgenerator wurde weiter oben schon genannt und der fügt auf Knopfdruck entsprechende Passagen ins Kleingedruckte mit ein.
  18. Ich würe sicherheitshalber auch einen Vermerk ins Impressum machen - und zugleich um 100%sicher zu gehen, einen Anwalt vorab anfragen. Die 20 € sollten es ggf. doch wert sein :) Besser als nachher Tausende Euro Strafe :D
  19. Moin,
    hier wird sich anscheinend arg nur auf den Like Button konzentriert.
    Zu diesem möchte ich auch gar nicht mehr viel erwähnen, da dass Wichtigste bereits erwähnt wurde.
    Eine Datenschutzerklärung sollte rechtlich gesehen immer vorhanden sein,
    Vorsicht ist immer besser als Nachsicht.
    Ein simpler Vermerk im Impressum sollte jedoch nicht als erste Wahl gelten.
    Dort kann dieser Problemlos übersehen und somit als nicht vorhanden gewertet werden.
    Prinzipell sollten "Datenschutzhinweise" auch für den aller ersten Webuser leicht zu finden sein
    und nicht über 1000 Ecken.

    Sollte jedoch auch eine "Fanpage" oder sonstiges auf Facebook dahinter stecken,
    entfällt dort auch nicht die Impressumspflicht und sonstige relevante Hinweise.
    Hierzu empfehle ich jedoch noch einmal Google zu verwenden.

    MfG
  20. f******s

    Einen schönen Beitrag und einen Disclaimer findet man auch auf e-recht24
    http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html
  21. Hierzu hätte ich auch eine Frage.

    Wenn ich mir das Impressum für meine Homepage bei e-recht24 mache sind dort ja auch diese sogenannten "Facebook Like Button Disclaimer" zu finden - wenn ich jetzt also nicht auf die "2-Klick-Lösung" zurückgreife sondern einfach den herkömmlichen Like Button verwende, wäre ich mit diesem Impressum dann "abgesichert" oder sollte ich dennoch besser auf die Sicherheitsvariante zurückgreifen?
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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