Führerscheinklasse 1B
lima-city → Forum → Sonstiges → Auto & Motorrad
alten lkw
alten regelungen
antrag
auskunft
ccm
fahren
frage
http
index
kurze anfrage
lebensjahr
nachlesen
nachzulesen
notwendigkeit
pflicht
spart
tag
tante
unverbindliche auskunft
url
-
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
Eine kurze Anfrage bei Tante Google hilft: der alte 1B entspricht der Klasse A1, siehe http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerscheinklassen-alt-neu/index.php. Die Klasse A1 berechtigt zum fahren von 125 ccm-Motorrädern wenn über 18, siehe http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#A1. Frage also bei deiner Führerscheinstelle nach ob du deinen Führerschein umschreiben lassen musst oder ob du automatisch auch 125er fahren darfst. Umschreiben müssen sie ihn auf Antrag gegen Gebühr ich denke aber nicht dass dies notwendig ist. Ist aber zumindest im Ausland ganz nützlich und spart u.U. einige Zeit bei Kontrollen.
Beitrag zuletzt geändert: 27.9.2012 0:34:54 von galerietbb -
Der alte 1B entspricht der neuen Klasse A1, wie im ersten Link von galerieBB nachzulesen ist. Umschreiben lassen mußt Du den Schein nicht. Eine Pflicht/Notwendigkeit zum Umschreiben gibt es nur für Füherscheininhaber der alten LKW-Klassen, wenn sie das 50ste Lebensjahr überschreiten und weiterhin die, nach alten Regelungen erlaubten LKW fahren wollen. :(
Beitrag zuletzt geändert: 27.9.2012 1:00:14 von fatfreddy -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage