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Führerschein Altes Moped

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  1. Autor dieses Themas

    linuxworld

    linuxworld hat kostenlosen Webspace.

    Hey,

    Ich hab mal ne Frage:

    Ich habe über wochen ein altes Moped(Zündapp Combinette 423 S BJ. 57) Restauriert, jetzt läuft sie wieder und sieht aus wie neu. ;)

    Nur leider wris ich nicht welchen Führerschein ich dafür benötige, die fährt nämlich 40 spitze.

    Mofaschein geht ja nicht oder? Ich bräuchte einen Roller Fühereschein richtig?

    Eie siehts den mit dem Autoführerschein ab 17 aus, dürfte ich dann die Zündapp fahren?
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  3. t******s

    Den Begriff Moped gibt es offiziell seit 1980 in Deutschland nicht mehr. Man spricht von Kleinkrafträdern. Früher sprach man von Moped oder Mockick.(mit Pedale oder mit Kickstarter)
    Zum Fahren eines Mopeds ist in Deutschland ein Führerschein der Klasse M erforderlich, er kann in Deutschland bereits mit einem Alter von 16 Jahren erworben werden.
    Die Theorie kann mit 15 Jahren absolviert werden und die praktische Prüfung mit 16.
  4. Mit einem Rollerführerschein darfst du das Ding fahren, vorrausgesetzt der Motor hat nicht mehr als 49ccm und fährt nicht schneller als 45km/h. Das sind die Bedingungen dafür. Mit der B-Klasse hast du automatisch den Roller mit dabei. Auch ab 17 darfst du damit schon fahren!
  5. Ein Rollerführerschein ist — im Gegensatz zum Mofaführerschein — tatsächlich ein Führerschein und nicht nur eine Fahrerlaubnis. Es handelt sich beim Rollerführerschein um einen Führerschein Klasse M.
  6. stehen die 40 km/h auch im Fahrzeugschein? ;-) Wenn da 25 steht, reicht die Prüfbescheinigung.
  7. s********k

    Beim Führerschein mit 17 ist es so, dass du ja den B mit Auflagen (Beifahrer über 30 etc) machst. Mit dem B erhältst du aber auch u.A. die Klasse M. Da brauchst du keinen Beifahrer. Kannst das Ding also ohne Probleme fahren, soweit es nicht schneller wie 45kmh bzw 50kmh (weiß nicht mehr ab welchem Baujahr) und nicht mehr als 50 ccm hat!
  8. Dafür brauchst Du definitiv die Fahrerlaubnis für ein Kleinkraftrad.

    Zu den Antworten hier:
    # Natürlich gibt es auch immer noch den Begriff "Moped", der für ein Modell mit Pedalen statt Kickstarter (Mokick) steht.
    # Früher lag die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeugklasse bei 40 km/h, später 50 kmh/h (DDR 60 km/h), seit EZ 2002 o. ä. bei 45 km/h.
    # Es gibt keinen "Rollerführerschein"! Es gibt eine Fahrerlaubnis für eine entsprechende Klasse, das können beim Roller zig verschiedene sein: Vom Kleinkraftrad über Leichtkraftrad bis hin zur Motorradklasse ünbeschränkt - oder auch nur mit einer (Mofa-) Prüfbescheinigung fahrbar.
  9. linuxworld schrieb:
    Hey,

    Ich hab mal ne Frage:

    Ich habe über wochen ein altes Moped(Zündapp Combinette 423 S BJ. 57) Restauriert, jetzt läuft sie wieder und sieht aus wie neu. ;)

    Nur leider wris ich nicht welchen Führerschein ich dafür benötige, die fährt nämlich 40 spitze.

    Mofaschein geht ja nicht oder? Ich bräuchte einen Roller Fühereschein richtig?

    Eie siehts den mit dem Autoführerschein ab 17 aus, dürfte ich dann die Zündapp fahren?


    Klasse M denn es ist eine "50er" einfach mal bei dein Versicherungsparten nach fragen die müssten das auch wissen

    PS.: Normal schaffen die 45 spitze ;-)

    Beitrag zuletzt geändert: 11.3.2012 12:57:45 von schrotti19
  10. Klasse M ist richtig.

    Frage ist auch wie alt du bist und wann du zB. der Autoführerschein Klasse B gemacht hast. Oder was du allgemein an Führerscheinen hast.

    Aber das Mopped ist klasse. Vor allem wenn es stimmt dass es wie neu ausschaut. Das 57er Model ist sogar eines der ersten der Combinette soweit ich weiss.

    LG
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