FSJ / FÖJ nachträglich als Zivildienst anerkennen ?
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Hallo zusammen ;)
Ich hab folgendes Problem...
Ich bin jetzt dann fertig mit der FOS und wollte eigenlich ein Freiwillig Ökologisches Jahr (FÖJ) und dann studieren....
ABER:
Ich hatte im März meine 2te Musterung und bin bis mitte nächstes jahr 2010 vorübergehend Wiederdienstunfähig, auch T4 genannt....
Ich bin also kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer...
Und wenn ich diesesn ganzen Gesetze und so weiter richtig verstanden hab, müsste ich erst Kriegsdienstverweigerer sein, das des FÖJ das ich jetzt machen wollte als Zivildienst anerkannt wird...
Jetzt wollt ich fragen, ob des wirklich so is ? Hat jemand selbst erfahrung ?
An wen kann ich mich wenden, an welches Amt ?
Wär echt super, wenn mir jemand helfen könnte...
Gruß
Robi -
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Freiwilliges ökologisches Jahr... noch nie von gehört
Ich verstehe dein Problem nicht so richtig: Wenn du ausgemustert bist, musst du doch gar keinen Zivildienst machen. Folglich kann dir auch kein FSJ/ FÖJ als solcher angerechnet werden, sondern eben "nur" also FSJ/ FÖJ (wobei ich denke, dass das bei bewerbungen etc. mehr Wert ist, als ein Zivi)
Warumm willst du es denn Zivildienst nennen? -
Er ist vorübergehend untauglich, was bedeuten könnte, daß ein anderer Arzt bei einer späteren Tauglichkeitsprüfung eine andere Entscheidung trifft.
Das Friewillige ökologische Jahr ist vor nicht allzu langer Zeit als Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten eingeführt worden.
Hier sollte Rechts-Sicherheit bestehen, da es die Seite des zuständigen Bundesamtes ist :
http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_151004/Content/de/DienstLeisten/EinsMoeglichk/AlternDienste/AlternativeDiensteStart.html__nnn=true -
Mein Problem is ja, das ich kein anerkannte Kriegsdienstverweigerer bin. Da ich nächstes Jahr ja wieder gemustert werde...
ich hoffe, ihr wisst was ich mein -
Welches Problem besteht darin, Dich anerkennen zu lassen ? bzw. Warum läßt Du Dich nicht anerkennen ?
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Mach dir nicht so viele Gedanken. Es werden nur noch T2 und T1 genommen, da es kein T3 mehr gibt.
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Kann ich mich annerkennen lassen, wenn der Musterungsprozzess noch nicht vollendet is ?
Ich hab schon 2 Musterungen hinter mir...., also mach ich mir schon gedanken -
Frag mal nen Pfarrer deines Vertrauens. Die kennen sich da im Normalfall sehr gut mit aus. Meiner konnte mir damals auch diverse Sachen erklären oder erzählen. Oder du informierst dich beim Kreiswehramt.
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Ich bin bis zur Anerkennung als Verweigerer eine Weile fahnenflüchtig gewesen, weil der Gestellungsbefehl etwas vorher kam. Die Musterung hatte ich bereits vollständig hinter mir, bevor ich überhaupt den Antrag gestellt habe. Ich sehe also keinen Grund, warum das bei Dir jetzt nicht mehr klappen sollte.
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Da es noch nicht gesagt wurde: Verweigern heisst auf jedenfall Zivieldienst. Inwiefern du diesen auf irgendwas anrechnen kannst weiss ich allerdings nicht.
Wenn du jedoch nicht verweigerst, dann musst du erstmal eingezogen werden, bis dato musst du weder zum Bund NOCH Zivieldienst machen. Heutzutage werden ohnehinn nicht mehr alle eingezogen, daher da genau auf das Ergebnis deiner Musterung achten:
Wenn du T5 bist, dann bist du ausgemustert und brauchst nichts zu machen,
wenn du T2 bist, dann sprichst du ja ohnehinn mit dem Wehrberater des Kreiswehr-Ersatzamtes und der hatte zumindest mir die besten Tricks erklärt, keinen Wehrdienst & Zivildienst leisten zu müssen, sehr löblich, wie ich finde
Bei T1 wirst du dich dann umsehen müssen, ob und wie das FSJ oder FÖJ auf den Zivildienst aufschlagen kannst.
Verweigern kannst du übrigends zu jeder Zeit, der Brief dafür muss aber den Regelungen entsprechen, sonst wird er nicht angenommen. Muster dazu finden sich im Netz, besser vorher nachgucken, hab von Fällen gehört wo jemand soetwas "mal eben so" selber geschrieben hat und die habens nicht akzeptiert...
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Hi Robi!
robi-total schrieb:
Kann ich mich annerkennen lassen, wenn der Musterungsprozzess noch nicht vollendet is ?
Ich hab schon 2 Musterungen hinter mir...., also mach ich mir schon gedanken
Verweigern kannst Du jederzeit.
Über den Antrag wird aber erst nach endgültiger Musterung entschieden, bzw. wird der Antrag erst danach an das BAZ witergeleitet, wenn über deine Tauglichkeit.befunden wurde.
Eine Verpflichtung um FSJ / FÖJ mit befreiender Wirkung ist erst nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer möglich.
Wenn sich die Feststellung der Tauglichkeit und damit die Anerkennung als Verweigerer hinauszögert, kann das unter Umständen zu Problmen führen, denn das FSJ / FÖJ muß vor Vollendung des 23. Lebensjahres begonnen werden.
Quellen: s. Link von Greenslade
Subdomain, die in grauer Vorzeit zur Anerkennung noch abstruse Fragen beantworten mußte;) -
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