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Fremde Bilder auf eigener WebSeite veröffentlichen

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  1. Autor dieses Themas

    mukerbude

    Kostenloser Webspace von mukerbude

    mukerbude hat kostenlosen Webspace.

    Klar ist, dass man nicht ungefragt fremde Bilder veröffentlichen darf.
    Aber wie stellt sich die Situation dar, wenn es sich um die Darstellung von Bildern handelt die vom Eigentümer im Web veröffentlicht sind und man lediglich das selbe Bild mit allen dazu gehörigen Hinweisen – gut sichtbar - auf den Urheber darstellt.
    Im Detail handelt es sich um die beiden MonatsBilder “Musiker“ und “Instrumente“ auf der Startseite der MukerBude.
    Weiß jemand darüber etwas genaueres, wie das zu handhaben ist...
    oder kennt jemand, jemanden der jemanden kennt...

    Muss ich jeden Monat die Erlaubnis des Eigentümers einholen, um die jeweiligen Bilder veröffentlichen zu dürfen. Und was ist, wenn der Eigentümer, spät oder nicht auf meine Frage um Erlaubnis antwortet?

    Es kann nicht der Sinn der EU-DSGVO sein, sich als privater WebPortal-Betreiber mit all den Auflagen beschäftigen zu müssen. Es wird einem so die Zeit genommen, die fehlt, um die eigentlichen Inhalte seines Portal zu pflegen.

    Fragen über Fragen.
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  3. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Ein klein wenig wundere ich mich über deine Fragen, da du ja schon lange ein Website betreibst.

    Wenn Bilder im WWW veröffentlicht wurden, dann werden, so man anderen gestattet, sie auch zu veröffentlichen, Lizenzbedingungen genannt. Hier mal ein Beispiel für eine Veröffentlichung mit ordentlicher Quellenangabe:
    https://www.heise.de/tp/features/Koalitionskrise-auf-Anfang-Juli-vertagt-4084418.html

    Wenn keine Bedingungen genannt sind, heißt das nicht, dass man einen Freibrief hat, im Gegenteil. Man ist dann verpflichtet, diese zu erfragen. Ob das nun monatlich, täglich oder wie auch immer erfolgt, das ist dein Bier.

    Wenn der Eigentümer nicht antwortet, dann hast du keine Erlaubnis.

    Den Zusammenhang zur DSGVO verstehe ich nicht. Bei deiner Frage ging es doch eher um Urheberrecht.

    PS: Zum Thema Produktbilder (also z.B. die Gitarren) gibt es hier noch einen lesenswerten Beitrag
    https://easyrechtssicher.de/produktfotos-urheberrecht-markenrecht-designschutz/

    Über den Sinn der DSGVO kann man lange philosophieren. In gewisser Hinsicht läuft hier (Internet) etwas ab, was anderswo schon durch ist. Frage mal einen Bäcker (also ich meinen ein echten Bäcker), was der alles einhalten muss, damit der Verbraucher geschützt ist/wird (Hygiene, Zutaten, Arbeitsschutz - und das nicht nur einhalten, sondern die Einhaltung auch dokumentieren). Die Folgen sind dann Geschäftsaufgaben und Marktbereiningung für die Großen.
  4. Ich wundere mich allgemein über die Fragen in letzter Zeit. Sei es DSGVO, Impressumspflicht oder Urheberrecht.
    Mittlerweile sollte doch hinreichend bekannt sein, dass hier niemand eine verlässliche Info geben kann/darf/will.
    Erzählt dir ein User Blödsinn, du verlässt dich drauf und kriegst rechtliche Probleme: Dein Pech.
    Eigentlich macht es also so gut wie keinen Sinn hier nachzufragen.

    Besser: Direkt zum Anwalt. Wenn der dich falsch berät und du dadurch Probleme kriegst schaut die Sache dann doch ganz anders aus. ;)

  5. Genau so sehe ich es auch. Ein Anwalt kann verlässlich die Fragen beantworten!

    Aber nur mal als Hinweis von mir zu deinem Anliegen:
    Das Copyright verbietet dir einfach etwas zu veröffentlichen, was nicht dir gehört! Das ist ganz einfach und galt auch vor DSGVO! Das bedeutet, wenn du ein Bild von einem Bild machst, heißt das nicht, dass du es dann veröffentlichen darfst, denn der Inhalt des Bildes, welches du fotografiert hast gehört dir nicht!
    Wenn du hingegen ein Bild machst, auf dem eine Fremdveröffentlichung zu sehen ist, diese jedoch nicht im Vordergrund steht, dann darfst du es veröffentlichen.

    --> Der Hintergrund hier liegt darin, dass du keine Fremdinhalte als deine eigenen Inhalte veröffentlichen darfst und wenn du etwas für deine Zwecke nutzen willst, dann musst du den Urheber darum bitten, dies Nutzen zu dürfen. Daher haben auch Seiten, wie Facebook, Instagram, Snapchat solch interessante AGBs, aus denen hervor geht, dass du die Rechte an Bildern abtrittst, wenn diese veröffentlicht werden.

    Nur mal als Hinweis wie du DSGVO und Copyright unterscheiden kannst:

    DSGVO --> sichert das Persönlichkeitsrecht und soll vor unerlaubter Veröffentlichung von Inhalten schützen, die ansonsten nicht im Netz zu sehen wären

    Copyright --> jemand hat bereits zugestimmt gemäß DSGVO veröffentlicht zu werden. Der Copyrightbesitzer hat das alleinige Benutzungsrecht

    Wenn man ein Copyright geschütztes Produkt nutzen möchte, so muss der Copyrightbesitzer und ggf. derjenige, welche abgebildet sein könnte der Veröffentlichung zustimmen! Diese Zustimmung darf dir zur einmaligen Nutzung, zeitlich begrenzten Nutzung oder auf Ewigkeit gewährt werden. Zudem darf der Copyrightbesitzer vertraglich Einschränkungen verlangen zur Veröffentlichung.
  6. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    mukerbude schrieb:Im Detail handelt es sich um die beiden MonatsBilder “Musiker“ und “Instrumente“ auf der Startseite der MukerBude.
    Weiß jemand darüber etwas genaueres, wie das zu handhaben ist...
    Zur Einbindung fremder Inhalte über Frames o.ä. https://www.deutsche-startups.de/2016/01/18/urheberrecht-fremde-inhalte/ würde ich meinen daß das verdammt heikel ist. Zum einen ist dadurch die Frage Recht am eigenen Bild nicht unbedingt geklärt und zum anderen unterliegt der Inhalt nicht deiner Kontrolle. Es könnte also jederzeit sein, daß etwas anderes auftaucht. Auch die Verwendung von Creative Commons wie hier beschrieben https://elbnetz.com/legal-fremde-bilder-auf-der-eigenen-website-nutzen/ klärt die Frage Recht am eigenen Bild nicht. Damit wäre es in jedem Fall klug die abgebildete Person um Zustimmung zur Veröffentlichung auf Seite XY zu ersuchen.

    Zur DSGVO und Änderungen hinsichtlich Bildnutzung dadurch gibt es von der Bundesdatenschutzbeauftragten und vom Bundesministerium des Inneren ein Statement daß keine Änderungten aufgetreten seien und alles nach wie vor durch das KUG geregelt sei. https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html
    Manche sehen das anders. https://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/
  7. Autor dieses Themas

    mukerbude

    Kostenloser Webspace von mukerbude

    mukerbude hat kostenlosen Webspace.

    @invalidenturm,
    Interessante Links, werde ich mich wohl oder übel durcharbeiten müssen.
    es bedankt sich
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