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Fragen zum Führerschein

lima-cityForumSonstigesAuto & Motorrad

  1. Autor dieses Themas

    fcr

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    1. Wenn man einen Führerschein für tag/auto">Automatik-Autos macht, ist man nicht berechtigt, manuelle Autos zu fahren, oder?
    2. Wenn man den 17-Jahre-Führerschein macht, wird derselbe dann auch ab dem 18. Lebensjahr verwendet, oder bekommt man da nochmal nen neuen Lappen? Oder anders gesagt: Rechnen man das Alter aus oder sind das 2 unterschiedliche Führerscheine?

    Danke
    lg
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  3. o***i

    Zu 1.: Hast du richtig erkannt. Wer die Prüfung mit einem automatik Auto macht, darf auch später nur Autos mit einer automatik Schaltung fahren.

    Zu 2.: Nee, ist nicht derselbe. Wenn du 18 bist, kannst du dir den "neuen" Führerschein bei der Zulassungsstelle (TÜV?) abholen.

    Soweit ich weiß, kann man aber auch mit dem komischen Papier, was man mit 17 als Führerschein erhält, nach dem 18. Geburtstag schon alleine fahren. Aber innerhalb von ein paar Tagen sollte man sich dann allerdings um den richtigen Führerschein kümmern.


    Beitrag geändert: 22.8.2008 21:23:18 von occhi
  4. Zum 1. hat occhi schon fast alles gesagt. Bei Automatik darfst du nur die fahren, umgekehrt darfst du aber beide fahren. Ist also mit einem manuellen die Prüfung sinnvoller.

    2. Von 17-18 bekommst du so einen komischen Führerschein, eher stärkeres Papier oder sowas, ab 18 darfst du dir dann bei der Zulassungsstelle, meist beim Landratsamt oder TÜV deinen richtigen im Scheckkartenformat abholen. Der wird gleich bei deiner 1. Beantragung hergestellt, und liegt bis zu deinem Geburtstag bei der Zulassungstelle. Normalerweise darfst du das Papierding noch einige Zeit länger benutzen, wielange müsste drauf stehen. Ab 18 darfst du aber auch damit alleine fahren. "Bis zum GEBURTSTAG darf der Inhaber die Klasse B nur mit einer der unten aufgeführten Personen fahren." oder so in der Art.
    Noch zur Info: Deine Probezeit beginnt mit dem erhalten des 1. Führerschein. Mit 18. hast du dann normalerweise schon die Hälfte vorbei.
  5. Autor dieses Themas

    fcr

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    Ok, vielen Dank!

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, chatter, dass die sozusagen beide Führerscheine gleichzeitig machen, aber den einen bekommt man erst mit 18?

    lg
  6. Ich habe schon mit 17 einen richtigen Kartenführerschein bekommen, weil die sich in der zuständigen Behörde wohl geirrt haben. Da hätten die Polizisten schon rechnen müssen, um zu merken, dass ich nicht 18 bin.
  7. e**n


    Ok, vielen Dank!

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, chatter, dass die sozusagen beide Führerscheine gleichzeitig machen, aber den einen bekommt man erst mit 18?

    lg


    Ja!

    SObald du 18 bist, kannst du theoretisch nach am gleichen Tag zum Straßenverkehrsamt laufen und deinen Karten Führerschein abholen.
  8. Autor dieses Themas

    fcr

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    Danke, dann sind bei mir alle Fragen geklärt :biggrin:
  9. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    Ok, vielen Dank!

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, chatter, dass die sozusagen beide Führerscheine gleichzeitig machen, aber den einen bekommt man erst mit 18?

    lg

    Theoretisch ja.

    Praktisch jedoch, wird mit einreichen des Führerscheiantrages bei der Bundesdruckerei der "Druckauftrag" für den Kartenführerschein gegeben.

    Der BF 17 Führerschein hingegen wird von der Führerscheinstelle selbst gedruckt und das passiert normalerweise erst dann, wenn du mit deiner TÜV Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle stehst.

    Vom Herstellungsdatum sind die beiden Führerscheine also nicht identisch. Aber ansonsten stimmt alles. Dein Kartenführerschein liegt ca. 1 Jahr auf Halde und du kann ihn dir gleich am 18. Geburtstag abholen, sofern du nicht in der BF 17 Zeit mit 150 km/h und 2,5 promille durch ne geschlossene Ortschaft gefahren bist. :wink:

    Beitrag geändert: 25.8.2008 20:53:18 von thoba


  10. Ok, vielen Dank!

    Hab ich das jetzt richtig verstanden, chatter, dass die sozusagen beide Führerscheine gleichzeitig machen, aber den einen bekommt man erst mit 18?

    lg

    Theoretisch ja.

    Praktisch jedoch, wird mit einreichen des Führerscheiantrages bei der Bundesdruckerei der "Druckauftrag" für den Kartenführerschein gegeben.

    Der BF 17 Führerschein hingegen wird von der Führerscheinstelle selbst gedruckt und das passiert normalerweise erst dann, wenn du mit deiner TÜV Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle stehst.

    Vom Herstellungsdatum sind die beiden Führerscheine also nicht identisch. Aber ansonsten stimmt alles. Dein Kartenführerschein liegt ca. 1 Jahr auf Halde und du kann ihn dir gleich am 18. Geburtstag abholen, sofern du nicht in der BF 17 Zeit mit 150 km/h und 2,5 promille durch ne geschlossene Ortschaft gefahren bist. :wink:

    Beitrag geändert: 25.8.2008 20:53:18 von thoba


    In der Probezeit reicht ja schon, wenn du 30 km/h zu schnell bist und trotzdem noch nüchtern und bei vollem Verstand, um dir denn Führerschein wegzunehmen. Da muss schon vorsichtig sein, sonst kommt ganz schnell eine Nachschulung, die dann wieder teuer werden kann. :mad:
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