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Fragen zum Freistellungsauftrag

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  1. Autor dieses Themas

    karpfen

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    Hallo beinander,

    ich hab mich grad mit dem Freistellungsauftrag beschäftigt und dazu einige Seiten durchgelesen.
    Aber ganz schlau bin ich daraus noch nicht.
    Für mich als Nichtehepaar geht aus dem Artikel hervor, dass der Betrag 801 Euro beträgt.
    Aber was bedeutet das nun? Dürfen die Zinsen aus meinen Anlagen die 801 Euro pro Jahr nicht übersteigen oder ist das der Wert der Anlage.

    Wenn jemand bissel aufklären kann wär ich dankbar, ebenso für Links, die das Thema etwas besser erklären als die von mir bei G*o*o*g*l*e gefundenen.
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  3. p***o

    Guten Morgen karpfen,

    Der Freistellungsauftrag stellt sich aus dem Sparerfreibetrag und dem Werbekostenpauchbetrag zusammen.

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Sparerfreibetrag
    [2] http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag


    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 750 Euro abzuziehen (Sparer-Freibetrag)


    Unter "Einkünfte aus Kapitalvermögen" verstehe ich, dass auch die Zinsen dazugehören. Denn es sind ja auch "Einkünfte", da du bei der Bank Kapitalvermögen hast.

    Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bisschen so früh am Morgen helfen :biggrin:

    Grüße, pluto
  4. Autor dieses Themas

    karpfen

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    Meine Frage war eher, ob da meine Spareinlage + Zinserträge gehören oder ob es sich um max. 801 Euro (reine) Zinserträge ohne die Spareinlage handelt.
    Wenn ich mein Gehalt auf dem Girokonto und eine Spareinlage zusammenrechne, naja dann bin ich mit Sicherheit eben nicht unter den 801 Euro.
    So wie ich das nun interpretiere, nach längerem Lesen bin ich der Meinung, dass es sich nur um die Zinsen handelt. Und das auf ein Jahr bezogen.

    Wäre hilfreich, wenn es jemand bestätigen oder widerlegen kann.


    P.S.: Danke pluto für deinen Beitrag, aber Wiki und diverse andere Seiten habe ich schon zu Rat gezogen, wurde aber nicht wirklich schlau draus.

    Beitrag geändert: 28.10.2008 8:13:55 von karpfen
  5. Bei dem Sparerfreibetrag handelt es sich um den maximalen Gewinn (z.B. Zinseinkünfte) den man haben darf ohne dass man Steuern bezahlen muß. Kommt man über diesen Betrag muß man für sämtliche Gewinne steuern zahlen.

    Grüßle
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