Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung - Fragen.
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Hallo,
ich habe kleine Ausfüllfragen bezüglich dem Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung. Ich habe die Kleinunternehmerreglung in Anspruch genommen. Leider hilft mir die Ausfüllhilfe nicht so ganz weiter. Außerdem habe ich habe das Glück das, dass Finanzamt nicht offen hat wenn ich zeit habe (Job). Würde mich sehr freuen wenn mich jemand aufklären könnte :).
Bezeichnung Zeile 53
Tragen Sie an dieser Stelle die Bezeichnung Ihres Unternehmens/Ihrer Firma ein, z.B.:
Otto Müller - Gerüstbau
Imbiss "Balkangrill" Inhaber Horst Spieß
Hofgut "Jotwede", Inhaber Harald Schauinsland
Heißt das für mich das ich mir jetzt einen Namen einfallen lassen darf solange mein Vor und Nachnahme mit angegeben wird? Also wäre dann z.B Phantasiename - Vorname Nachnahme eine gültige Bezeichnung?
3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Geben Sie für das Jahr der Betriebseröffnung und dem Folgejahr alle voraussichtlichen
Einkünfte von Ihnen und Ihrem Ehegatten an.
Selbstandiger Arbeit = Dort trage ich ein was ich dieses Jahr und nächstes Jahr an einnahmen durch mein Gewerbe erwarte? (Also Schätzen)
Nichtselbständige Arbeit = Das Geld was ich von meinem derzeitigen Arbeitgeber erhalte?
3.2 Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge
Sonderausgaben: Ich habe eigentlich nur ausgaben beim Hoster.. Zählt das auch?
Steuerabzugsbeträge: Nichts reinschreiben weil ich keine Steuern abzugeben habe (Kleinunternehmer)
7.7 Soll- /Istverteuerung der Entgelde
Beamten deutsch :( .. Was ist was? Was ist besser? Wie bitte?
So, ich brauch nur noch die paar Felder und ich habe den Kram geschafft.
Danke :)
Beitrag zuletzt geändert: 19.9.2010 21:11:01 von loma -
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Hallo,
zu Deinen kleinen Ausfüllfragen.
In Zeile 53, "Bezeichnung Ihres Unternehmens/Firma"
hier solltest Du eine Firmenbezeichnung in Anlehnung an den Inhalt Deiner Gewerbeanmeldung wählen.
"Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen"
hier reicht es wenn Du einschätzt, wie hoch die Einkünfte aus Deiner gewerblichen Tätigkeit dieses und nächstes Jahr voraussichtlich sein werden. Zu beachten dabei ist allerdings, dass hier der voraussichtliche Gewinn anzugeben ist, also das was nach Abzug aller Betreibsausgaben tatsächlich übrig bleibt.
Die Angaben zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Dein Job im Anstellungsverhältnis) kannst Du Dir sparen, da die erforderlichen Steuerabgaben ja bereits durch Deinen Arbeitgeber abgeführt werden.
"Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge"
Diese Angaben kannst Du Dir ebenfalls sparen, wenn Du bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auch keine Angaben machst. Denn zu den Sonderausgaben gehören im Wesentlichen die Sozialversicherungsbeiträge, die durch Deinen Arbeitgeber abgeführt werden, sowie ein Teil privater Versicherungsbeiträge.
Sonderausgaben sind nicht die Ausgaben für zB Webhostinganbieter etc. Diese fallen in den Bereich der Betriebsausgaben und sind in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu berücksichtigen.
"Soll- /Istversteuerung der Entgelte"
Als Kleinunternehmer unterliegt man in den meisten Fällen der Istversteuerung, was bedeutet, dass die Besteuerung der Gewinne im Zuge der Einnahmen- Überschussrechnung erfolgt, und hier bei der Berechnung immer das Zu- und Abflussprinzip gilt. D.h. wenn Du z.B. eine Rechnung in 2010 ausstellst, die aber erst in 2011 bezahlt wird, dann ist diese Einnahme auch erst 2011 für die Berechnung des Gewinns in 2011 anzugeben.
Bei der Sollversteuerung (findest Du bei allen bilanzierenden Unternehmen) werden ausgestellte Rechnungen bereits als Einnahme behandelt obwohl evtl. noch gar kein Geld geflossen ist.
Du hast die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz in Anspruch genommen. Dies bedeutet für Dich dass Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen und auch keine Umsatzsteuererklärungen abgeben musst.
Soo.. das soll es erst mal gewesen sein und ich hoffe dass ich Dir ein wenig helfen konnte.
Falls Du noch weitere Fragen hast kannst Du mich ja nochmal kontaktieren.
Gruß Wolfgang
wgv-service@gmx.de -
Hallo,
noch 3 kurze Anmerkungen von mir
1) Steuerabzugsbeträge sind z.B. Kapitalertragsteuern, u.ä.
2) Die Angaben zu den Einkünften (nichtselbständiger Arbeit, etc.) würde ich machen, da die Einkommensteuer nunmal nicht linear ansteigt und die (evtl.) Vorauszahlungen korrekt vom Finanzamt berechnet werden können.
Ggfs. entnimmt das Finanzamt diese Angaben aber auch aus der abgegebenen Steuererklärung von 2009 (denke ich mir mal so ).
3) Wenn Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst = Zeile 122 angekreuzt!
brauchste die Fragen zu Ist/Sollversteuerung (betrifft nur die Umsatzsteuer!) nicht zu beantworten; s. dazu Hinweis in Zeile 123.
Gruß -
Danke euch beiden, habe es nun per Post an das Finanzamt gesendet.
Wie ist das eigentlich mit der Namensgebung? Ich habe das Feld jetzt einfach
mal leer gelassen weil mir kein Name eingefallen ist, wenn mir ein Name nun
einfallen würde, muss ich diesen dann eintragen lassen oder kann ich auch
ohne einen Eintrag einen Fantasiename benutzen?
Beispiel:
Ich habe schreibe in meinen Rechnungen und ins Impressum LaLeLu Media Inh. Max Mustermann lass es aber nicht eintragen. Ist das erlaubt? (Deutschland)
Beitrag zuletzt geändert: 4.10.2010 4:32:27 von loma -
loma schrieb:
Beispiel:
Ich habe schreibe in meinen Rechnungen und ins Impressum LaLeLu Media Inh. Max Mustermann lass es aber nicht eintragen. Ist das erlaubt? (Deutschland)
Hallo,
kann dir da leider keine Auskunft dazu geben;
ich würde aber einfach, nachdem irgendwann der Name + Bezeichnung feststeht, den Bearbeiter bei der zuständigen Behörde (bei der du den Gewerbeschein abgeholt hast) anrufen und nachfragen ob ein Nachtrag/Zusatz erforderlich ist.
Gruß -
gerhardfrank schrieb:
kann dir da leider keine Auskunft dazu geben;
dann solltest Du es auch einfach lassen!
loma schrieb:
Wie ist das eigentlich mit der Namensgebung? Ich habe das Feld jetzt einfach
mal leer gelassen weil mir kein Name eingefallen ist, wenn mir ein Name nun
einfallen würde, muss ich diesen dann eintragen lassen oder kann ich auch
ohne einen Eintrag einen Fantasiename benutzen?
Du führst keine Firma, also mußt/darfst/sollst Du dort auch nichts eintragen.
Du darfst dir Zwar eine Bezeichnung für deine Unternehmung ausdenken, abber solange Du keinen e.K. oder eine Firma beim Handelsegister eintragen läßt, interessiert das Finanzamt nur dein persönlicher Name. Auf den läuft das Gewerbe und Du als Person bist Steuerschuldner.
Im Impressum ist das "Inhaber Dein Name" entscheidend. Die von dir gewählte Zusatzbezeichnung "LaLeLu Media"ist keine Firma und auch nicht rechtswirksam, darf aber seit einigen Jahren ZUSÄTZLICH verwendet werden.
FF -
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