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  1. Autor dieses Themas

    topor

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    Laut FAQ bezieht sich beleidigend ja vorallem auch gegen Minderheiten, deswegen meine Frage: laut § 166 STGB ist es ja verboten:

    1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Wie ist es in dem Fall wenn auf einer Homepage, bestimmte Lehren einer Mehrheitsreligion verspottet, und sachen wie z.B. "Scheiß Kirche" geschrieben werden?
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  3. f***********e



    topor schrieb:
    1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Ich würde mal sagen wenn du "Scheiß Kirche" auf deine Seite schreibst wirst du wahrscheinlich keine Probleme kriegen, aber wenn das dann genauer wird und selbst wenn du eine Mehrheitsreligion beschimpfst zählt obriges.:thumb:
  4. Es kommt immer drauf an wo du es Hinschreibst !

    Beitrag geändert: 10.8.2007 18:19:19 von velda
  5. f***********e

    Und wie präzise du es ausformulierst, man könnte sich mit "Scheiß Kirche ja auch über den Lärm beschweren, aber wenn man schreibt "Christen sind ***********" dann ist das schon eher einen Beleidigung.

    Aber es ging ja darüber ab er nun auch Mehrheitsreligionen beschimpfen dürfte wenn er bloß keine Minderheitsreligion beschimpft, aber

    topor schrieb:
    1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    sagt ja schon das es in grober Weise verboten ist.
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