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Frage nach Recht

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  1. Autor dieses Themas

    kozak

    Kostenloser Webspace von kozak

    kozak hat kostenlosen Webspace.

    Hallo @ all
    Möchte demnächst eine Internetseite machen, wo der Name RTC vorkommt.
    Im Internet finde ich jedoch unterschiedliche Gebräuche dafür.
    So ist es z.B. ein NL-sche Hardcore-Act "Rotterdam Terror Corps" oder IT-Dienstleister "Real Time Center".

    Meine Frage ist, darf ich diese 3 Buchstaben (RTC) verwenden? Bei mir würden sie für was anderes stehen.
    Kann man herausfinden, ob der Ausdruck "RTC" geschützt ist?
    Kennst sich jmd. damit aus. Nicht, dass ich dann später mit dem Gesetz in Konflikt komme.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.10.2009 16:29:23 von kozak
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  3. Tja , da würde ich auf der Internetseite von denen gucken.
    Wenn der Name Geschützt ist solltest du das nicht tun.
  4. Autor dieses Themas

    kozak

    Kostenloser Webspace von kozak

    kozak hat kostenlosen Webspace.

    Wie stellst du das vor?
    Wenn man bei google RTC eintipppt, dann kommen schon mehrere Seiten suzammen. Soll ich bei jeder einzelnen nachfragen?
    Fakt ist, dass die Verkürzung "RTC" immer unterschiedlich abgeleitet wird.(paar Bsp. im 1.Post aufgelistet)
    Wenn jetzt meine Verkürzung "RTC" anders in Vergleich zu den anderen abgeleitet wird, dann wäre es doch ok.
    Oder sehe ich das falsch?
  5. kozak schrieb:
    Kann man herausfinden, ob der Ausdruck "RTC" geschützt ist?


    Informationen zu in Deutschland eingetragenen Marken liefert sinnigerweise das Deutsche Patent- und Markenamt. Recherchieren kannst Du hier: http://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 27.10.2009 17:18:55 von fatfreddy
  6. Autor dieses Themas

    kozak

    Kostenloser Webspace von kozak

    kozak hat kostenlosen Webspace.

    Da war ich nicht fündig.
    Interpretiere ich es richtig, wenn ich jetzt sage, dass der Name nicht geschützt ist und ich ihn somit ohne weiteres verwenden kann?
  7. kozak schrieb:
    Da war ich nicht fündig.
    Interpretiere ich es richtig, wenn ich jetzt sage, dass der Name nicht geschützt ist und ich ihn somit ohne weiteres verwenden kann?


    Dann hast Du falsch gesucht. "RTC" ist für mehrere Klassen geschützt.

    FF
  8. Autor dieses Themas

    kozak

    Kostenloser Webspace von kozak

    kozak hat kostenlosen Webspace.

    fatfreddy schrieb:
    kozak schrieb:
    Da war ich nicht fündig.
    Interpretiere ich es richtig, wenn ich jetzt sage, dass der Name nicht geschützt ist und ich ihn somit ohne weiteres verwenden kann?


    Dann hast Du falsch gesucht. "RTC" ist für mehrere Klassen geschützt.

    FF

    Vlt etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meine, das steht z.B. "RTC" für Reifen Team ... oder "RTC" für Relocation Trading Consulting und weitere Bsp.
    Bei mir würde "RTC" jedoch für Russian Tuning ... stehen und das habe ich da nicht gefunden.
    Gilt jetzt daher meine obere Behauptung?
  9. Wofür die Abkürzung steht ist nicht relevant. Eingetragen ist "RTC". Wichtig ist, ob die Warenklassen, für die Schutz beansprucht wird, eventuell mit den Inhalten deines Projekts übereinstimmen.
    Da diese Warenklassen zum Teil sehr breit definiert sind, kann es durchaus zu Überschneidungen verschiedener Branchen kommen.

    Insofern kann dir auf die Schnelle keine definitive Antwort gegeben werden.

    Da Tuning und Reifen aber schon mal mit Autos zu tun haben, liegt die Vermutung nahe, daß die Tätigkeitsfelder in die gleiche Klasse fallen und der Name für dich nicht mehr frei ist.

    Eines kann ich dir aber sicher sagen. Streitigkeiten im Markenrecht sind teuer und bei Gericht gibt es kein Recht, sondern ein Urteil. Dies zu lernen, hat mich vor Jahren schon einen 5-stelligen Betrag gekostet.


    FF
  10. g******r

    Ganz einfach:

    Im Örtlichen Patentamt nachfrahen ob der namen geschützt ist.
    Wen ja, dan einen anderen einfallen lassen an sonsten
    dir das Copyright (C) (R) erstellen lassen, das kostet aber etwas.

    Optionj 2: Wen de Name geschützt ist den Urheber nach Erlaubniss für die Verwendung fragen.

    mfg
    gatterer
  11. Wie wenn ich jetzt eine Hompage mache mit den Namen Hamalaschakala und sich dann einer das Patentieren lässt muss ich meine Hompage löschen oder wie?
  12. tres schrieb:
    Wie wenn ich jetzt eine Hompage mache mit den Namen Hamalaschakala und sich dann einer das Patentieren lässt muss ich meine Hompage löschen oder wie?

    Es gibt ein Urheberrecht auf solche Namen/Bezeichznungen.
    D.h. wer sie zuerst verwendet darf sie auch weiterhin verwenden. Allerdings ist das ganze sehr kompliziert und meist gibt es keine eindeutigen Aussagen.
    Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, dann such dir lieber etwas einzigartiges.

    Wie fatfreddy schon sagte: Vor Gericht gibt es kein "Recht", sondern ein Urteil und das hängt auch von der Kompetenz der Anwälte ab.
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