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Flashmob

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  1. Autor dieses Themas

    joublo

    joublo hat kostenlosen Webspace.

    Hei ;)

    ich hätte eine Frage zum Thema Flashmob:

    Welche Bedingungen muss ein Flashmob erfüllen, damit er nicht angemeldet werden muss... (bzw. wie sinnlos muss er sein?)

    Würd mich über Stellungnahmen von Leuten freuen, die schon mal einen organisiert haben, bzw. falls jemand bei einer Stadtverwaltung für solche Genehmigungen zuständig ist... ob so etwas ohne Probleme genehmigt werden würde... oder wann es ohne Genehmigung geht. (Als Beispiel, wenn sich 100 Leute einfch auf den Boden werfen)

    Bzw.kann man auch bei total sinnfreien Aktionen (was normalerweise einen Flashmob ausmacht) eine Genehnigung erhalten?
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  3. rangers-online

    Kostenloser Webspace von rangers-online

    rangers-online hat kostenlosen Webspace.

    Der Flashmob an sich basiert ja gerade auf den Rechten, die unsere westlichen Standards ausmachen. Bewegungsfreiheit und das Recht auf gewaltfreie Demonstration ist eigentlich das, was ich meine. Wenn Du nun einen Flashmob organisieren willst ist es aus meiner Sicht nicht anmeldepflichtig. Allerdings solltest Du aufpassen bei Dingen wie z.B. Kissenschlachten, da doch sehr viel "Müll" entstehen kann, und die Stadt darauf sitzen bleibt - ich rate von einer solchen Idee ab. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein würde ich dir raten wenigstens einen kleinen Sinn hinter die Sache zu bringen (Beispiel: Alle laufen schreien wie Hühner durch die Stadt, weil McDoof diese in Dritte-Welt-Ländern "unsachgemäß" hält), da es dann auch generell mehr (seitens Stadt und Bürger) akzeptiert wird.

    Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

    r-o
  4. Autor dieses Themas

    joublo

    joublo hat kostenlosen Webspace.

    hei ;)

    danke für die Antwort, aber wäre das nicht ein Smartmob?
    Also ein politischer Flashmob,den man dann anmelden muss (wie ne Demo?)
  5. rangers-online

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    rangers-online hat kostenlosen Webspace.

    Soweit ich weiß nicht, bin aber auch nicht der Papa Schlumpf auf diesem Gebiet ;)
    Ich kann dir auf jeden Fall sagen: Flashmobs in ihrer ursprünglichen Form (ohne/mit sehr wenig Sinn) sind nicht anzumelden. (Ein richtiger Flashmob ist so oder so nach wenigen Minuten wieder vorbei ;))

    LG
  6. frederikabitz

    frederikabitz hat kostenlosen Webspace.

    Du kannst einen einfachen Flashmob wie jetzt das sich auf einmal alle auf den boden werfen oder so ohne genehmigung machen.
    Kein Problem.

    Wie das mit den Demos ist weiß ich leider nicht.

    -
    Mit freundlichen Grüßen
    Frederik Abitz
  7. t***********l

    frederikabitz schrieb:
    Du kannst einen einfachen Flashmob wie jetzt das sich auf einmal alle auf den boden werfen oder so ohne genehmigung machen.
    Kein Problem.

    Wie das mit den Demos ist weiß ich leider nicht.

    -
    Mit freundlichen Grüßen
    Frederik Abitz


    Ich glaube Demos sind ganz schnell wieder beendet, wenn sie unangemeldet irgendwelche Straßen versperren usw.

    Einen Flashmob muss man aber nicht ankündigen. (korrigiert mich sollte ich da etwas grundlegend ganz falsch verstanden haben ;))

    MFG
    Till
  8. Bin jetzt auch kein Experte auf dem Gebiet aber ich denke die simple formel lautet:
    Wo kein Kläger ist da ist auch kein Richter.

    Sprich wenn niemanden (zB dem Staat, Passanten, Ladenbesitzer) dabei auf die Füße getreten wird ist die Sache unbedenklich.

    Willst Du jemanden dabei auf die Füße treten weil Du dabei gegen etwas demonstrieren willst, nennt man sowas logischerweise auch Demo.
    Jeder Richter wird da sehr altmodisch sein und die Sache eher nach diesen Grundsätzen beurteilen als danach wie man's jetzt gerade nennt.

  9. t*****b

    Steht doch alles bei Wikipedia:


    Smart Mobs werden unter Umständen als „Versammlung unter freiem Himmel“[15] interpretiert und fallen in Deutschland dann unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.[16] Ein Smart Mob ist daher wie jede Versammlung unter freiem Himmel anzumelden. Der Flashmob gilt auf öffentlichem Gelände als öffentliche Vergnügung; solche sind bei der Gemeinde anzuzeigen. Wird die Straße mehr genutzt, als der Gemeingebrauch es zulässt, liegt eine Sondernutzung[17] vor. Werden Hindernisse bereitet, so sind die §§ 32 und 33 StVO einschlägig.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob#Rechtliche_Beurteilung
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