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Voraussetzungen Straßenzulassung für Kraftfahrzeuge

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  1. Autor dieses Themas

    my-free-farm

    my-free-farm hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,

    Ich wolte mal erfahren welche vorraussetzungen ei fahrzeug haben muss um auf einer straßegefahren werden zu dürfen, und dies am besten auch noch ohne führerschein
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  3. hk1992

    Moderator Kostenloser Webspace von hk1992

    hk1992 hat kostenlosen Webspace.

    Ich denke, die Bedingung ist, dass das Fahrzeug durch den TÜV geprüft ist und angemeldet ist. Dafür muss das Fahrzeug in eine Klasse eingeordnet werden (B für normalen PKW, M für 50ccm Roller etc.) Ein Quad ist zB in Klasse B eingeordnet und darf daher mit einem normalen PKW-Führerschein gefahren werden. Ohne Führerschein wirst du kein Kraftfahrzeug fahren dürfen.
    Der TÜV prüft vermutlich Dinge wie Licht, Blinker, Hupe, Bremse, Tacho, scharfe Kanten, Rost.
  4. 1. Es muss versichert sein,
    2. Es muss eine Betriebserlaubnis haben.
    3. Höchstgeschindgkeit 25 km/h
    4. Es muss in einem verkehrssicheren Zustand sein.
    5. Fahren darf dieses Fahrzeug dann jeder auf der Strasse der eine Mofa-Prüfbescheinigung hat oder vor einem bestimmten Jahr geboren wurde. Das ganze nennt sich dann Mofa.

    Es gibt auch Regelungen für Stapler dann benötigst der Fahrer auf jeden Fall einen Staplerführerschein und natürlich ist für die öffentliche Strasse auch die Versicherung obligatorisch.
    -
    Falls Fahrräder auch unter die Kategorie Fahrzeuge fallen ist das ganze natürlich auf Punkt 4 beschränkt.
  5. my-free-farm schrieb:
    Ich wolte mal erfahren welche vorraussetzungen ei fahrzeug haben muss um auf einer straßegefahren werden zu dürfen, und dies am besten auch noch ohne führerschein


    Das Fahrzeug muß den Bedingungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Nicht mehr und nicht weniger. Punkt!
    Ob zum Führen dieses Fahrzeuges eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, regelt ebenfalls die Straßenverkehrsordnung!

    Da aus deiner Fragestellung nicht hervorgeht, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt, ist jede detailliertere Aussage grob fahrlässig. :wink:



    Beitrag zuletzt geändert: 28.7.2012 4:07:49 von fatfreddy
  6. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    fatfreddy schrieb:
    Das Fahrzeug muß den Bedingungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Nicht mehr und nicht weniger. Punkt!

    Punkt, Punkt und den Bedingungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) inkl. Anlagen in der das Meiste zur Fahrzeugbeschaffenheit geregelt wird. Darüber hinaus kommen noch diverse EU-Richtlinien zum Zuge, auf die dort entsprechend verwiesen wird.
  7. s**********e

    Ohne Führerschein gib es zwei Bedingungen, das FZG muss Verkehrs sicher sein und darf Bauart bedingt nur 9 km/h fahren
  8. server-hilfe schrieb:
    Ohne Führerschein gib es zwei Bedingungen, das FZG muss Verkehrs sicher sein und darf Bauart bedingt nur 9 km/h fahren
    : :lol: mein Mofa fährt aber 25 km/h, Führerschein benötige ich trotzdem nicht!
  9. s**********e

    ok ich meinte jetzt PKW, mofa ist jetzt nicht mein gebiet
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