Fahrkosten für Praktikum/Aubsildung vom AA
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So ich mach nächste Woche ein kurzfristiges Praktikum. Wenn alles gut läuft bekomme ich dann den Ausbildungsplatz. Allerdings muss ich da der Bahn löhnen und wollte fragen, ob mir das Amt da was zuschießen kann. Auch wenn ich dann da die Ausbildung mache, weil kostet ja einiges, wenn ich jeden Tag dahin fahre mit der Bahn. Allerdings ist es eben kurzfristig und da ist auch die Frage, ob ich so schnell einen Termin beim AA bekomme, also könnte man das auch rückwirkend was zurück bekommen?
Hab auf die schnelle da nix gefunden.
Danke schonmal für die Hilfe. -
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Geh mal zum Arbeitsamt und frag einfach nach.
Mein Bruder zB. bekommt die kosten für die bewerbungs-mappen erstattet!
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Die Möglichkeit einer Erstattung besteht, sofern du entsprechende Leistungen von der Arbeitsagentur/Arge/Jobcenter/Optionskommune erhälst, sprich Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV).
Wenn Beides nicht auf dich zutrifft, ist eine Erstattung nicht möglich. -
thoba schrieb:
Die Möglichkeit einer Erstattung besteht, sofern du entsprechende Leistungen von der Arbeitsagentur/Arge/Jobcenter/Optionskommune erhälst, sprich Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV).
Wenn Beides nicht auf dich zutrifft, ist eine Erstattung nicht möglich.
Stimmt, es sei den du lebst bei deinen Eltern und diese beziehen solche Leistungen im bereich des SGB,
dann bekommst du diese auch erstattet.
Ansonsten gibt es noch ein anderes Kriterium:
Du bist Minderjährig, lebst allein, beziehst aber neben einer der genannten Leistungen noch Kindergeld.
Da du mit dem Kindergeld fast 70 bis 90 € über dem Satz bist, kann es dir wie mir ergehen das sich die BfA querstellt.
Nur gibt es da auch wieder einen Haken, in manchem Bundesland wird es anders gehändelt, obwohl die Gesetze eigentlich
Bundesweit gelten, machen viele der Zweigstellen oft was sie gerade wollen.
Dir wird der gang zur nächsten BfA -Zweigstelle nicht ersparrt bleiben,
normalerweise hat jede der Zweigstellen ein bis zwei Büros in denen du zu bestimmten Zeiten einfach auftauchen kannst.
Dort wird dir dann meist schon gesagt wie es aussieht.
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Ok danke. Komm von der Schule, also bekommen weder ich noch meine Eltern ALG. Alles andere trifft auch nicht auf mich zu.
Aber gibt wie ich rausgefunden habe ja noch die Kundenkarte, womit ich wenigstens zum ermäßigten Preis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann. Nachfragen werde ich wohl trotzdem nochmal. -
Ob du es erstattet bekommst, weiß ich nicht, aber ich hab meine Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte übers BaB mit finanziert bekommen, was ja auch vom AA kommt, wäre daher also schon möglich.
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