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Facebook-Pranger | Friedrich

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  1. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    autobert schrieb:
    kigollogik schrieb:
    autobert schrieb:
    Wenn kein anderes Mittel hilft den Stalker zu stoppen halte ich dies für angebracht.


    Sie hat es ja nicht einmal auf andere Art probiert!!! Sondern sofort diese Mail veröffentlicht.
    Ist doch gut so, denn die andere (bereits beschriebene) Methode den Stalker sofort zu stoppen hätte für beide schlimmere Konsequenzen gehabt.


    Ich hoffe du merkst selbst das deine Argumentatio schwachsinn ist und du es aus Verzweiflung heraus schreibst, weil dir die Argumentation für sinnvolle Kommentare flöten gegangen ist.
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  3. t*****b

    bewahrer schrieb:
    Ich finde sie hat genau richtig regiert.
    Einen Stalker zu stoppen ist immer ein Problem, sofern nichts passiert, ist die Justiz machtlos. Wenn alle solchen Mut aufbringen, wird diesen Mist vielleicht mal einhalt geboten.
    Leider steht Täterschutz vor Opferschutz in diesem Land, also wird sie sich wohl LEIDER verantworten müssen.


    Meiner Meinung nach sollte der Herr nun Frau Fredrich zivilrechtlich belangen, selbst wenn er es war. Wir sind schließlich nicht mehr in der Steinzeit.

    Tja, wenn es dir passiert wäre, würdest du sicher anders denken.

    Wer gibt diesen Vollhorst das Recht sowas zu machen?


    Wenn jemand auf Facebook veröffentliche würde, "Herr. [Dein Nachname] aus [Die Stadt wo du wohnst]stalkt", und alle anfangen, hinter deinem Rücken zu tuscheln, dich auszugrenzen, dir zu drohen, wärst du sicherlich auch anderer Meinung...
  4. s*************h

    Ich finde es auch richtig was sie getan hat. Ich meine das wird nicht ihr erster und (wahrscheinlich) nicht ihr letzter Stalker bleiben. Doch wenn sie darauf mit der Veröffentlichung der Daten (Brief mit Adresse, usw.) reagiert kann sie zeigen dass sowas auch an die Öffentlichkeit geht. Sie hat bestimmt viele Fans die Ihre Facebook-Seite anschauen und dann eben so etwas sehen.

    Dafür Belangen sollte man sie nicht, da sie sich wehrt.

    bewahrer schrieb:
    Leider steht Täterschutz vor Opferschutz in diesem Land, also wird sie sich wohl LEIDER verantworten müssen.


    Diese Regelung macht eigentlich keinen Sinn, und sollte eigentlich geändert werden.

    Gruß S.Brosch
  5. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    software-brosch schrieb:

    bewahrer schrieb:
    Leider steht Täterschutz vor Opferschutz in diesem Land, also wird sie sich wohl LEIDER verantworten müssen.


    Diese Regelung macht eigentlich keinen Sinn, und sollte eigentlich geändert werden.


    Welche Regelung? Es gibt keine solche "Regelung"
    Nur in den Köpfen einiger, die mit dem Rechtssystem nicht klarkommen.
    So wie der Mob in Emden, der, wenn es die Polizei zugelassen hätte, den 18 jährigen "unschuldigen" mal eben schnell selbst hingerichtet hätte.
    Dieser soll übrigens mit seiner Familie noch unter Polizeischutz an einem unbekannten Ort wohnen und wie aus den Medien zu erfahren ist, wird er in Emden wohl nicht mehr Fuß fassen können. In den Kööpfen vieler Menschen ist er trotzdem noch ein Kinderschänder & Mörder!
    Krass ja auch die Eltern der ermordeten, die nach der freilassung des Jungen in einem Interiew sagten, sie hätten sich nichts sehnlicher gewünscht, als das er der Täter gewesen wäre, damit man nun in Ruhe weiterleben könnte.
    Überlegt doch mal, wie es wäre, wenn ihr an der Stelle des/der Unschuldigen seid!

    zum Fall Friedrich: Hier genau so. Die Schuld des Manns ist überhaupt nicht bewiesen, insofern wiegt das ganze natürlich schlimmer.
    Ja, auch für mich waren die Aussagen, des Mannes keineswegs glaubwürdig. Schon mehrmals sein Account gehackt?! Wer bitte hat Interesse den Account eines unbekannten zu hacken. Wie kam er die beiden Male wieder an seinen Account und wieso hat er ein Passwort, auch nach zweimaligem gehacktem account, was scheinbar auch ein 3. mal noch geklaut werden kann, einfachst?
    Auch passt es ja nur zu gut, das er selbst zugibt, mehrmals schon die Seite von Fr. Friedrich besucht zu haben und auch ein Fan ihrer zu sein.
    Aber dennoch sind das alles noch keine Beweise, aber die Staatsanwaltschaft ist ja nun dran, wenn es stimmt, das Fr. Friedrich anzeige erstattet hat.

    Das Problem was Frau Friedrich bekommen könnte, denn es reicht ja, wenn einer der beiden Männer die in Frage kommen sie anzeigt, ist
    (Wobei, es kann sie ja egal wer anzeigen...)

    § 186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    und hier nochmal der Link zu Ariane Friedrichs FB-Seite, komplett offen, für jeden zu lesen:
    https://www.facebook.com/pages/Ariane-Friedrich/129310533816411

    PS. In den Medien ein beliebtes Thema. Internationale Berichterstattung über diesen Fall.
    Gestern hatten auch Huffington Post und New York Times große Artikel zum Thema.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 11:46:51 von kigollogik
  6. kigollogik schrieb:
    Ich hoffe du merkst selbst das deine Argumentatio schwachsinn ist und du es aus Verzweiflung heraus schreibst, weil dir die Argumentation für sinnvolle Kommentare flöten gegangen ist.
    Falsch, wenn du es nötig hast etwas was jemand anderen Meinung ist als Schwachsinn dar zu stellen, zeugt dies vom Gegenteil du hast kein vernünftiges Argument dagegen.
  7. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    autobert schrieb:
    kigollogik schrieb:
    Ich hoffe du merkst selbst das deine Argumentatio schwachsinn ist und du es aus Verzweiflung heraus schreibst, weil dir die Argumentation für sinnvolle Kommentare flöten gegangen ist.
    Falsch, wenn du es nötig hast etwas was jemand anderen Meinung ist als Schwachsinn dar zu stellen, zeugt dies vom Gegenteil du hast kein vernünftiges Argument dagegen.


    Du scheinst gerne deine Diskussion wie im Kindergarten zu führen. Bitteschön für dich:
    Ich kann eine Straftat nicht gutreden mit dem Argument, dass ich es hätte noch viel schlimmer machen können.

    Das sollte auch dir klar sein....hoffe ich!



    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 12:05:11 von kigollogik
  8. kigollogik schrieb:
    Du scheinst gerne deine Diskussion wie im Kindergarten zu führen. Bitteschön für dich:
    und du redest/schreibst gerne deine Diskussionspartner mit diffamierenden, persönlichen Äusserungen nieder.
    kigollogik schrieb:
    Ich kann eine Straftat nicht gutreden mit dem Argument, dass ich es hätte noch viel schlimmer machen können.
    Wir drehen uns im Kreis: ich sehe keine Straftat von Frau Friedrich, Begründungen siehst du dir bitte in meinen vorhergehenden Beiträgen an. Die Zukunft wird zeigen, wer von uns beiden mit seinem Rechtsempfinden richtig liegt.
  9. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    autobert schrieb:

    Ich kann eine Straftat nicht gutreden mit dem Argument, dass ich es hätte noch viel schlimmer machen können.
    Wir drehen uns im Kreis: ich sehe keine Straftat von Frau Friedrich, Begründungen siehst du dir bitte in meinen vorhergehenden Beiträgen an. Die Zukunft wird zeigen, wer von uns beiden mit seinem Rechtsempfinden richtig liegt.[/quote]

    Ich habe extra für dich sogar den entscheidenden Parapraphen zitiert, gerne nochmal:

    § 186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Kannst du mir sagen, wieso dieser Parapraph nach deiner Meinung nicht greift?
    öffentliche Meinung - erfüllt
    Tatsache nicht erweislich wahr - erfüllt

    Und: wie ist deine Meinung zu den Facebook-Kommenatren in denen sachen stehen, wie:
    Wenn ich in der Nähe diesen mannes wohnen würde, würde ich mir ein par leute schnappen udn zusammen ihm sein frisch geduschtes stück abschneiden
    ?
    Wahrscheinlich auch ok?


  10. 1. sieht der § 186 nur eine Strafe vor, sofern die Behauptung nicht der Tatsache entspricht. Und dies kann nicht einmal der Prozess gegen den Stalker beweisen. Oder bezweifelst du dass unter dem Account des genannten Namens ein obszönes Bild auf Friedrich's FB-Seite eingestellt wurde? Oder bezweifelst du die Korrektheit der Namenszuordnung zwischen Account und dem von Frau Freidrich veröffentlichten Namen? Also entspricht alles von Frau Friedrich geschriebene nachweislich der Tatsache.
    2. damit sich jemand bestimmtes angesprochen fühlen kann und dann auch klageberechtigt ist muss er auch eindeutig auf Grund der Behauptung idendifizierbar sein. Und spätestens aus diesem Grund kommt es zur Einstellung des Verfahrens. Dass sich bereits ein Herr mit diesem Namen durch vorsorgliche Einwendungen: "Mein FB-Account wurde gehackt" eventuell selbst idendifizierbar gemacht hat, ist dessen eigenes Problem. Ein Gericht hat nur die Äusserungen von Frau Friedrich zu beurteilen und daher eine Verfahrenseröffnung bereits im Vorfeld abzulehnen.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 13:04:59 von motoernie
  11. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    motoernie schrieb:
    1. sieht der § 186 nur eine Strafe vor, sofern die Behauptung nicht der Tatsache entspricht. Und dies kann erst der Prozess gegen den Stalker zeigen.


    Im Falle, das es eine Tatsache ist und bewiesen werden kann hat trotzdem die Veröffentlichung von wahren Behauptungen Grenzen:

    § 192
    Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

    Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.


    Wobei das hier natürlich nicht direkt der Fall ist, da die Beleidigung nicht direkt hervorgeht.
    Aber nur mal als Anmerkung.


    motoernie schrieb:
    2. damit sich jemand bestimmtes angesprochen fühlen kann und dann auch klageberechtigt ist muss er auch eindeutig auf Grund der Behauptung idendifizierbar sein. Und spätestens aus diesem Grund kommt es zur Einstellung des Verfahrens. Dass sich bereits ein Herr mit diesem Namen durch vorsorgliche Einwendungen: "Mein FB-Account wurde gehackt" eventuell selbst idendifizierbar gemacht hat, ist dessen eigenes Problem. Ein Gericht hat nur die Äusserungen von Frau Friedrich zu beurteilen und daher eine Verfahrenseröffnung bereits im Vorfeld abzulehnen.


    Was ist mit der Verletzung von Rechten dritter?

    -------
    In der Mail soll ja angeblich auch das Foto eines Pudels frisch geduscht und rasiert drin sein...

    Zumindest laut Freunden des Herren, der die Mail angeblich verschickt haben soll, denn diese Mail ging angeblich an ALLE seine Facebook-Kontakte.
  12. kalinawalsjakoff

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    Leider ist es in Deutschland seit Jahrzehnten so, daß Täter mehr geschützt werden als deren Opfer. In diesem Fall ist es im Prinzip genau so. An ihrer Stelle hätte ich mich vielleicht ähnlich verhalten und währe zusätzlich mit dieser Mail zur Polizei/Staatsanwaltschaft gegangen und hätte dort Anzeige gegen die betreffende Person erstattet. Es kann nicht sein, daß jemand mit solchen Mails und Einträgen gestalkt und gemobbt wird.

    Wenn der Account des Täters gehackt wurde, angeblich oder tatsächlich, so ist jetzt seine Pflicht das nachzuweisen.
  13. kigollogik schrieb:
    Im Falle, das es eine Tatsache ist und bewiesen werden kann hat trotzdem die Veröffentlichung von wahren Behauptungen Grenzen:

    § 192
    Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

    Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.


    Wobei das hier natürlich nicht direkt der Fall ist, da die Beleidigung nicht direkt hervorgeht.
    Aber nur mal als Anmerkung.
    was soll denn passieren, da selbst du erkennst dass 192 nicht greift. Und 186 nicht greifen kann, denn
    1. sieht der § 186 nur eine Strafe vor, sofern die Behauptung nicht der Tatsache entspricht. Und dies kann nicht einmal der Prozess gegen den Stalker beweisen. Oder bezweifelst du dass unter dem Account des genannten Namens ein obszönes Bild auf Friedrich's FB-Seite eingestellt wurde? Oder bezweifelst du die Korrektheit der Namenszuordnung zwischen Account und dem von Frau Freidrich veröffentlichten Namen? Also entspricht alles von Frau Friedrich geschriebene nachweislich der Tatsache.
    Im übrigen hat Frau Friedrich niemanden beleidigt und auch niemanden Übel nach geredet.


    kigollogik schrieb:
    motoernie schrieb:
    2. damit sich jemand bestimmtes angesprochen fühlen kann und dann auch klageberechtigt ist muss er auch eindeutig auf Grund der Behauptung idendifizierbar sein. Und spätestens aus diesem Grund kommt es zur Einstellung des Verfahrens. Dass sich bereits ein Herr mit diesem Namen durch vorsorgliche Einwendungen: "Mein FB-Account wurde gehackt" eventuell selbst idendifizierbar gemacht hat, ist dessen eigenes Problem. Ein Gericht hat nur die Äusserungen von Frau Friedrich zu beurteilen und daher eine Verfahrenseröffnung bereits im Vorfeld abzulehnen.


    Was ist mit der Verletzung von Rechten dritter?
    Welche dritten? Es wurde ja niemand einduetig benannt.

    kigollogik schrieb:
    In der Mail soll ja angeblich auch das Foto eines Pudels frisch geduscht und rasiert drin sein...
    Sicher nur ein Tippfehler von dir oder meinst du Spiegel recheriert so schlecht:
    Mit seiner Facebook-Nachricht hatte der Mann Ariane Friedrich ein Foto geschickt, mutmaßlich eines seiner Geschlechtsteile. Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,829217,00.html


    kigollogik schrieb:
    Zumindest laut Freunden des Herren, der die Mail angeblich verschickt haben soll, denn diese Mail ging angeblich an ALLE seine Facebook-Kontakte.
    Woher weist du dass seine Freunde, die identische Mail wie Frau Friedrich erhalten hat? Bist du Frau Friedrich? Oder bist du der Absender der Mail? Ich habe keinen FB-Account, gehe aber auf Grund anderer Themen davon aus, dass du einen hast. Du kannst dann ja ohne Probleme auf die Seite [eingefügt]von Frau Friedrich[/eingefügt] gehen und danach hier berichten.[/quote]

    Nachtrag: Bin zum Schlussgekommen, dass es ein Tippfehler sein muss, denn
    Leichtathletik-Ass Ariane Friedrich hat die Nase voll von Stalkern. Ein Unbekannter schickte ihr eine anzügliche E-Mail plus Foto seines Genitals
    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,829002,00.html
    Auch die Süddeutsche spricht noch immer von einer sexuellen Belästigung, was wohl bei dem Bild eines Pudels nicht der Fall wäre, siehe http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1306522

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 15:52:42 von motoernie
  14. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    motoernie schrieb:
    Mit seiner Facebook-Nachricht hatte der Mann Ariane Friedrich ein Foto geschickt, mutmaßlich eines seiner Geschlechtsteile. Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,829217,00.html


    mutmaßlich, genau, denn Frau Friedrich hat sich ja, wie sie selbst behauptet, das Bild niemals angeschaut.

    motoernie schrieb:
    Woher weist du dass seine Freunde, die identische Mail wie Frau Friedrich erhalten hat? Bist du Frau Friedrich? Oder bist du der Absender der Mail? Ich habe keinen FB-Account, gehe aber auf Grund anderer Themen davon aus, dass du einen hast. Du kannst dann ja ohne Probleme auf die Seite gehen und danach hier berichten.


    Verstehe ich nicht!
    Auf welche Seite soll ich gehen?!
    Was soll ich dir berichten?
  15. kigollogik schrieb:
    motoernie schrieb:
    Woher weist du dass seine Freunde, die identische Mail wie Frau Friedrich erhalten hat? Bist du Frau Friedrich? Oder bist du der Absender der Mail? Ich habe keinen FB-Account, gehe aber auf Grund anderer Themen davon aus, dass du einen hast. Du kannst dann ja ohne Probleme auf die Seite [eingefügt]von Frau Friedrich[/eingefügt] gehen und danach hier berichten.


    Verstehe ich nicht!
    Auf welche Seite soll ich gehen?!
    Was soll ich dir berichten?
    verstehst du es jetzt?

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 15:24:03 von motoernie
  16. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    kigollogik hat kostenlosen Webspace.

    motoernie schrieb:
    verstehst du es jetzt?


    Nö, was soll ich auf der Seite von Ariane Friedrich nachschauen und dann hier berichten?
    Aber, vielleicht kann das ja jemand machen, der den Sachverhalt verstanden hat :-)

    EDIT: Das fettmachen, der hinzugefügten Passagen hilft mir immer noch nicht weiter ^^

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 15:40:02 von kigollogik
  17. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

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    Ich raff's auch nicht - und würde der Herr mal mehr schreiben und weniger Zitieren ergäbe das vielleicht auch mal den ein oder anderen Sinn :eek:

    Abgesehen davon ist es mit Sicherheit nicht richtig, Leute anzuprangern ohne (gerichtlich) geprüft zu haben, inwiefern sie überhaupt Schuldig sind. Das es von einer Polizistin kommt halte ich persönlich auch für "gesteigert" daneben. Natürlich muß man auch die Frau als Opfer in betracht ziehen, das ist alles recht schwierig und ja sowieso insgesamt ethisch nicht auf einen Nenner zu bringen ... wer hat wann Anspruch auf welche Menschenrechte, wie verwirkt er diese, wer darf anderen Menschen seine Rechte absprechen ...
    Insgesamt wird's aber drunter und drüber gehen, sollte sich Frau Friedrich als Beispiel durchsetzten. Trifft solch ein öffentliches "Abarbeiten" einmal einen Unschuldigen, dann geht's erst recht rund ...
    Das Verhalten mag also insgesamt also in gewissen Denkmustern plausibel und berechtigt erscheinen, jedoch ignoriert es vollkommen einen Rechtsstaat und die Menschenrechte.
  18. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    motoernie schrieb
    was soll denn passieren


    Um noch mal anders anzusetzen. Sie hat eine Mail erhalten. Diese Mail ist, egal ob per Facebook zugesandt oder anderweitig wie ein Brief zu handhaben. Somit ist das mindeste die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, weshalb man auf Unterlassung klagen kann (löschen von Beiträgen inbegriffen). Dazu Schadensersatzforderungen, wobei das hier in diesem Falle offen stände. Und das ganze von "2" Personen.

    Viel Spaß beim zitieren moto!^^
  19. kigollogik schrieb:
    Um noch mal anders anzusetzen. Sie hat eine Mail erhalten. Diese Mail ist, egal ob per Facebook zugesandt oder anderweitig wie ein Brief zu handhaben.
    Das magst du so sehen, unser Rechtsstaat aber anscheinend nicht oder wie erklärst du dir:
    Die Geheimdienste haben 2010 so viele E-Mails nach Schlagwörtern durchsucht wie nie zuvor. 37,3 Millionen Mal wurden verdächtige Begriffe in E-Mails gefunden. In nur 213 Fällen hatte die Überwachung ein Ergebnis.
    Qielle: http://www.golem.de/news/ueberwachung-deutsche-geheimdienste-durchsuchen-37-3-millionen-e-mails-1202-90027.html

    kigollogik schrieb:
    Somit ist das mindeste die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, weshalb man auf Unterlassung klagen kann (löschen von Beiträgen inbegriffen). Dazu Schadensersatzforderungen, wobei das hier in diesem Falle offen stände.
    Auch andere Polizisten würden so handeln, siehe:

    "Sie hat als Person des öffentlichen Lebens richtig gehandelt und ein gutes Zeichen gesetzt. Strafverfolgung muss auf jeden Fall sein. Auch ich verfahre so, wenn ich wieder mal eine Mordrohung erhalte", erklärte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), dem Sport-Informations-Dienst (SID). Wendt weiter: "Auch im Internet zählt das Strafgesetzbuch, auch wenn der eine oder andere glaubt, dort unter dem Deckmantel der Anonymität bleiben zu können."

    kigollogik schrieb:
    viel Spaß beim zitieren moto!^^
    denn hatte ich, aber es macht mir noch mehr Spass wenn ich irgendwann lese dass der Stalker mit seiner Anzeige:
    Samstag, 20.38 Uhr: Der Mann: „Wir sind hier auf einem Geburtstag. Ich war noch nicht im Internet. Wenn das schon so weit rum ist, muss ich mir überlegen, ob ich Frau Friedrich anzeige.“
    Quelle: http://www.bild.de/sport/mehr-sport/ariane-friedrich/sex-attacke-auf-ariane-friedrich-23793910.bild.html
    auf die Schnauze gefallen ist. In diesem Artikel kann man übrigens auch den Wortlaut (-Auszug?) der EMail lesen:
    „Willst du mal einen schönen Schw*** sehen? Gerade geduscht und frisch rasiert.“
  20. Autor dieses Themas

    kigollogik

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    motoernie schrieb:
    Das magst du so sehen, unser Rechtsstaat aber anscheinend nicht oder wie erklärst du dir:


    Vergleiche für dich selbst doch noch mal das posten einer persönlichen Nachricht und die Filterung von Millionen Nachrichten auf Schlagwörter und schaue ob du wirklich diesen Artikel als Argument gegen das Briefgeheimnis bringen willst.
    Für den Vergleich solltest du lieber ein BGH-Urteil suchen, welches das Briefgeheimnis in gesonderten Fällen außer Kraft setzt.

    motoernie schrieb:
    Auch andere Polizisten würden so handeln, siehe:


    Was ein Wunder, das die Polizeigewerkschaft noch hinter ihr steht.
    Und die derzeitigen Überprüfungen im "Fall Facebook" haben ein paar Polizisten aus Spaß aufgenommen, weil sie sonst nichts zu tun haben, im Lande Hessen. Selbstverständlich geschieht die Überprüfung nicht aus evtl. Disziplinartechnischen Gründen, wie man betonte :-)....Wieso auch? Deiner Meinung nach gibts ja nichts zu untersuchen, weil sie nichts schlimmes gemacht hat?!


    motoernie schrieb:
    In diesem Artikel kann man übrigens auch den Wortlaut (-Auszug?) der EMail lesen: „Willst du mal einen schönen Schw*** sehen? Gerade geduscht und frisch rasiert.“


    Freut mich, das du nun auch den Wortlaut der Mail mal lesen durftest, er ist seit dem 22.04 (?) öffentlich einsehbar.
    Der Schreiber des Artikels meinte vielleicht seinen Schwan?
    Erst Frau Friedrich hat in Ihrer blühenden Phantasie geschrieben: Nein Herr xxxxxx, ich möchte ihr Geschlechtsteil nicht sehen...



    Und, was sollte ich nun auf der FB-Seite von Friedrich nachschauen und hier Berichten? Weißt selbst nicht mehr, was du meintest oder?^^

    PS: Hat es tiefere Gründe, das bei dir das zitierte mehr Platz einnimmt, als deine selbst geschriebenen Sätze?


    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2012 17:40:56 von kigollogik
  21. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

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    motoernie schrieb:
    "Sie hat als Person des öffentlichen Lebens richtig gehandelt und ein gutes Zeichen gesetzt. Strafverfolgung muss auf jeden Fall sein. Auch ich verfahre so, wenn ich wieder mal eine Mordrohung erhalte", erklärte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), dem Sport-Informations-Dienst (SID). Wendt weiter: "Auch im Internet zählt das Strafgesetzbuch, auch wenn der eine oder andere glaubt, dort unter dem Deckmantel der Anonymität bleiben zu können."


    Das kann mir mal bitte wer erklären - wieso sollte ein solches Handeln bei Personen des öffentlichen Lebens in Ordnung sein? Mir scheint, hier werden mal wieder kräftig Zitate (zur Strafanzeige und Facebookveröffentlichung) gemischt. Anders kann ich mir diesen Nonsens wirklich nicht erklären.
    Wenn das unter "Notwehrrecht" (so wird der Herr Wendt auch zitiert) fallen sollte, dann gute Nacht :confused:
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