Facebook hat kein Telefon, Verstößt gegen Vorschriften!
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Naabend,
eigendlich ist es ja so, das in einem Impressum eine Telefonnummer zu stehen hat. Im Medienstaatsvertrag und Telemediengestez steht ja auch ausdrücklichAngaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Da gehört Telefon ja uch dazu. Zumindest bei einem Unternehmen wie Facebook. Man kann sonst im Internet auch nichts finden. Weder über die Hauptgesellschaft noch die Deutsch Tochtergesellschaft. Die Facebook Germany GmbH hat zwar ein Telefonbuch-Eintrag, jedoch keine Telefonnummer angegeben! Über die Denic konnte ich jedoch die Telefonnummer der "Facebook Ireland Limited" herausfinden: +16505434800
Ist doch eine Frechheit, das Facebook keine Telefonnummer hat. Aber per E-Mail kann man mit diesem Unternehmen auch nicht kommunizieren.
Ich habe Facebook kontaktiert weil:
Man seine Telefonnummer nicht löschen kann bzw. beim Entfernen der Telefonnummer die Telefonnummer nach speichern wieder da steht. Hier habe ich forderungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gestellt, meine Telefonnummer zu löschen. Meine E-Mails hat man ignoriert.
Sollte Facebook nicht reagieren werde ich mich an die Wettbewerbszentrale wenden. Allein schon bei einem (so groß angelegten) Projekt wie Facebook müsste eine Telefonnummer angegeben werden. Und meine Forderungen gemäß dem Bundesdatenschutzgestz zu ignoreren, geht auch nicht!
Gruß,
Adrian
Beitrag zuletzt geändert: 1.1.2011 21:31:48 von surfseite -
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surfseite schrieb:
eigendlich ist es ja so, das in einem Impressum eine Telefonnummer zu stehen hat. Im Medienstaatsvertrag und Telemediengestez steht ja auch ausdrücklich
Und was heißt das jetzt für Facebook?
Nichts!
Facebook ist nicht im Geltungsbereich der von dir genannten Vorschriften ansässig. Es schert sie also einen Dreck,
FF -
Man sollte sich wirklich vorher überlegen, was man bei dieser frgwürdigen Seite für Informationen angibt.
Am besten sollte man sich gar nicht erst anmelden. -
Es muss für 2 Wege gesorgt werden jemanden zu erreichen, E-Mail und noch eine Möglichkeit. Kein Kontaktformular und 0900-Nummern. Da es mich nicht interessieren sollte, weil ich kein Facebook nutze solls mir egal sein. Ich würde es eher bei der Verbraucherschutzbehörde probieren.
mfg Stephan -
fatfreddy schrieb:
surfseite schrieb:
eigendlich ist es ja so, das in einem Impressum eine Telefonnummer zu stehen hat. Im Medienstaatsvertrag und Telemediengestez steht ja auch ausdrücklich
Und was heißt das jetzt für Facebook?
Nichts!
Facebook ist nicht im Geltungsbereich der von dir genannten Vorschriften ansässig. Es schert sie also einen Dreck,
FF
Das sehe ich anders. Nachdem Facebook hier in Deutschland eindeutig auch Deutsche Kunden will, haben sie sich auch an die Vorschriften hier zu halten. -
fatfreddy schrieb:
Facebook ist nicht im Geltungsbereich der von dir genannten Vorschriften ansässig. Es schert sie also einen Dreck,
Hier was aus §1 Absatz 5 Bundesdatenschutzgestz (BDSG):
Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt durch eine Niederlassung im Inland. Dieses Gesetz findet Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt. Soweit die verantwortliche Stelle nach diesem Gesetz zu nennen ist, sind auch Angaben über im Inland ansässige Vertreter zu machen. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, sofern Datenträger nur zum Zweck des Transits durch das Inland eingesetzt werden. § 38 Abs. 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Hat Facebook eine Niederlassung bzw. ein Deutsches Tochterunternehmen? Ja! Die Facebook Germany GmbH. Der "Holding" Konzern ist in Irland, ist Eierländ ein EU-Mitgliedsstaatt? Ja! Also gilt doch für Facebook ausdrücklich das BDSG.
Insofern gehört diesem Konzern, wenn er sich nicht an geltendes Recht hält, eins in die Pfanne gehauen. Die im TMG möglichen 50.000€ Strafe, wegen falschem Impressum, könnte Facebook leicht Bezahlen. Aber da es nicht meinen Forderungen gemäß dem Bundesdatenschutzgestz gehalten hat & keine Telefonnummer im Impressum stehen hat, was bei einem solchem Projekt wie Facebook nötig wäre (meinen zumindest die Juristen). Es wurden schon Kleinunternehmer (zum Glück nicht mit 50.000€) von Anwälten abgemahnt, bei Facebook wird es dann auch mal Zeit. Werd mal schaun wie ich vorgehen würde. Wettbewerbszentrale ist auf jeden fall eine gute Idee. Ich bin Hartnäckig :D -
surfseite schrieb:
Hat Facebook eine Niederlassung bzw. ein Deutsches Tochterunternehmen? Ja! Die Facebook Germany GmbH. Der "Holding" Konzern ist in Irland, ist Eierländ ein EU-Mitgliedsstaatt? Ja! Also gilt doch für Facebook ausdrücklich das BDSG.
Weder die Facebook Holding noch die Facebook Germany GmbH sind betreiber von facebook.com, der Beitreiber ist ganz alleine das Unternehmen "Facebook Inc." mit dem Sitz in Kalifornia/USA. Also kann man nur diese zur Rechenschaft ziehen, das deutsche Gesetz ist im Ausland jedoch nicht anwendbar. Zusätzlich stehen die Server nicht in Deutschland, wodurch wiederum kein deutsches Recht anwendbar ist. -
trueweb schrieb:
Weder die Facebook Holding noch die Facebook Germany GmbH sind betreiber von facebook.com, der Beitreiber ist ganz alleine das Unternehmen "Facebook Inc." mit dem Sitz in Kalifornia/USA. Also kann man nur diese zur Rechenschaft ziehen, das deutsche Gesetz ist im Ausland jedoch nicht anwendbar. Zusätzlich stehen die Server nicht in Deutschland, wodurch wiederum kein deutsches Recht anwendbar ist.
Hier das wunderbare Impressum, das kein Telefon hat, noch nicht mal eine Support E-Mail bzw. eine Adresse unter der jemand antwortet:
Impressum
Die Webseiten unter www.facebook.de und die auf diesen Seiten vorgehaltenen Dienste werden dir angeboten von:
Facebook Ireland Limited
Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2 Ireland
http://www.facebook.com/help/contact.php?show_form=impressum_contact oder impressum-support@support.facebook.com
Vorstand:
Marc Andreesen, Jim Breyer, Donald Graham, Peter Thiel, Mark Zuckerberg
Facebook Ireland Limited ist eine nach dem Recht von Irland gegründete und registrierte Gesellschaft.
Registernummer: 462932.
Also Betreiber ist die Facebook Ireland Limited. Irland gehört zur EU! Alle Unternehmen die sich in der EU befinden haben sich an das BDSG zu halten, wenn diese ihren Dienst spiziell für Deutschland anbieten bzw. eine Deutsche Seite haben. Außerdem hat Facebook eine Niederlassung in Deutschland. Wahrscheinlich ist die Facebook Germany GmbH eine Briefkastenfirma. Aber auch hier muss ich sagen, mir hat schon eine Postfachfirma geantwortet, auch ohne frankierten Rückumschlag. Wenn ein Bekanntes Unternehmen nicht in der Lage ist, auf E-Mails zu antworten, ist das bedenklich!
Domaininhaber:
Domaininhaber: Facebook Ireland Limited
Adresse: Hanover Reach
5-7 Hanover Quay
PLZ: 2
Ort: Dublin
Land: IE
Beitrag zuletzt geändert: 1.1.2011 23:21:00 von surfseite -
surfseite schrieb:
Also Betreiber ist die Facebook Ireland Limited. Irland gehört zur EU! Alle Unternehmen die sich in der EU befinden haben sich an das BDSG zu halten, wenn diese ihren Dienst spiziell für Deutschland anbieten bzw. eine Deutsche Seite haben.
Woher weißt du, dass sich alle EU-Staate an das (deutsche) Gesetz halten müssen? Wäre ja schön, wenn irgendein Staat einfach so Gesetze verabschieden könnte, die dann für alle gelten. Dem ist jedoch (zum Glück) nicht so. Ich halte mich mit meinen Webseiten zum Beispiel nur an deutsches Recht (TMG/BDSG), die Gesetzgebungen der anderen Länder sind egal, auch wenn ich meine Seite in derren Sprache veröffentliche. Nach wie vor ist der Sitz der Server ausschlaggebender, als die Sprache der Seite. -
Leute, Leute. Gesetze zitieren, aber sie nicht lesen.
Hier noch mal der wesentliche Satz aus deinem Zitat mit passend gesetzter Fettung:
Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt durch eine Niederlassung im Inland.
Weder Kalifornien noch Irland befinden sich im Inland. Von daher scheren Facebook die genannten Regelungen nicht. Das ist zwar ärgerlich, aber so ist es nun mal.
surfseite schrieb:
Also Betreiber ist die Facebook Ireland Limited. Irland gehört zur EU! Alle Unternehmen die sich in der EU befinden haben sich an das BDSG zu halten, wenn diese ihren Dienst spiziell für Deutschland anbieten bzw. eine Deutsche Seite haben.
Woraus begründest Du das? Es ist und bleibt falsch!
Die deutsche Rechtshoheit endet noch immer an den deutschen Grenzen.
Nur weil ein deutscher User die Seite nutzen kann (!), ändert das nichts.
surfseite schrieb: Außerdem hat Facebook eine Niederlassung in Deutschland. Wahrscheinlich ist die Facebook Germany GmbH eine Briefkastenfirma.
Das ist irrelevant! Wenn die Niederlassung nicht Betreiber der Seite ist, was auch nicht begründet zu vermuten ist, hat sie nichts mit der Seite zu tun. Sippenhaft für Konzerntöchter gibt es nicht.
Selbst Facebook.de ist auf die irische Ltd. registriert und hat, den Denic-Richtlinien entsprechend, nur eine treuhänderisch fungierende, deutsche Anwaltskanzlei als Admin-C.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 1.1.2011 23:42:28 von fatfreddy -
fatfreddy schrieb:
Leut, Leute. Gesetze zitieren, aber sie nicht lesen. :wink
Hier noch mal der wesentliche Satz aus deinem Zitat mit passend gesetzter Fettung:
Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt, verarbeitet oder nutzt, es sei denn, dies erfolgt durch eine Niederlassung im Inland.
Weder Kalifornien noch Irland befinden sich im Inland. Von daher scheren Facebook die genannten Regelungen nicht. Das ist zwar ärgerlich, aber so ist es nun mal.
surfseite schrieb:
Also Betreiber ist die Facebook Ireland Limited. Irland gehört zur EU! Alle Unternehmen die sich in der EU befinden haben sich an das BDSG zu halten, wenn diese ihren Dienst spiziell für Deutschland anbieten bzw. eine Deutsche Seite haben.
Woraus begründest Du das? Es ist und bleibt falsch!
Die deutsche Rechtshoheit endet noch immer an den deutschen Grenzen.
Nur weil ein deutscher User die Seite nutzen kann (!), ändert das nichts.
surfseite schrieb: Außerdem hat Facebook eine Niederlassung in Deutschland. Wahrscheinlich ist die Facebook Germany GmbH eine Briefkastenfirma.
Das ist irrelevant! Wenn die Niederlassung nicht Betreiber der Seite ist, was auch nicht begründet zu vermuten ist, hat sie nichts mit der Seite zu tun. Sippenhaft für Konzerntöchter gibt es nicht.
FF
Deutsche Datenschützer sind gegen Facebook vorgegangen. Warum nicht ich auch? Irgendwie werd ich es hinbiegen! Auch ein Liechtensteinisches Unternehmen hat meine Forderrungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz "gehorcht". Liechtenstein gehört nicht zur EU, zählt zu den Zwergstaaten das 3x so viele Briefkastenunternehmen hat als Bevölkerung (ca. 36.000 Einwohner), für Steuerhinterziehung und Qualität von Produkten. Dieses Liechtensteinische Unternehemen (eine Holding AG) mit Tochtergesellschaften in Österreich und der Schweiz hält sich an die Vorschriften des BDSG.
Auch bei Google, dessen Hauptgesellschaft in den USA ist, musste sich bei StreetView an Deutsche Gesetze halten. In Deutschland gelten immer noch Deutsche Gestze hin oder her.
Werde mal schauen was es an Europäischen Gestzen darüber gibt! -
surfseite schrieb:
Deutsche Datenschützer sind gegen Facebook vorgegangen.
Und, was haben sie bewirkt?
surfseite schrieb:
Warum nicht ich auch? Irgendwie werd ich es hinbiegen!
Tu, was Du nicht lassen kannst. Eine nennenswerte Krümmung zu sehen, erwarte ich aber nicht.
surfseite schrieb:
Auch ein Liechtensteinisches Unternehmen hat meine Forderrungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz "gehorcht".
Das lasse ich jetzt, mangels Hintergrundinformationen, einfach mal so im Raum stehen.
surfseite schrieb:
Auch bei Google, dessen Hauptgesellschaft in den USA ist, musste sich bei StreetView an Deutsche Gesetze halten. In Deutschland gelten immer noch Deutsche Gestze hin oder her.
Andere Umstände, andere Bedingungen andere Ergebnisse. Letztendlich nicht vergleichbar.
surfseite schrieb:
Werde mal schauen was es an Europäischen Gestzen darüber gibt!
Viel Erfolg
FF -
fatfreddy schrieb:
surfseite schrieb:
Deutsche Datenschützer sind gegen Facebook vorgegangen.
Und, was haben sie bewirkt?
surfseite schrieb:
Warum nicht ich auch? Irgendwie werd ich es hinbiegen!
Tu, was Du nicht lassen kannst. Eine nennenswerte Krümmung zu sehen, erwarte ich aber nicht.
surfseite schrieb:
Auch ein Liechtensteinisches Unternehmen hat meine Forderrungen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz "gehorcht".
Das lasse ich jetzt, mangels Hintergrundinformationen, einfach mal so im Raum stehen.
surfseite schrieb:
Auch bei Google, dessen Hauptgesellschaft in den USA ist, musste sich bei StreetView an Deutsche Gesetze halten. In Deutschland gelten immer noch Deutsche Gestze hin oder her.
Andere Umstände, andere Bedingungen andere Ergebnisse. Letztendlich nicht vergleichbar.
surfseite schrieb:
Werde mal schauen was es an Europäischen Gestzen darüber gibt!
Viel Erfolg
FF
Der Erfolg mit den Europäischen Gesetzen ist da!
Hier ein Urteil der Vierten Kammer des Europäischen Gerichtshof:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.
Das Gesmamte Urteil: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79918983C19070298&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET
Betreiber von Facebook ist die "Facebook Ireland Limited"; Facebook gehört als Betreiber in Irland zur EU daher ist das Urteil für das Unternehmen gültig, da es im Deutschen-Binnenmarkt handelt. Es ist fragwürdig ob Facebook außer Postadresse und elektronischer Post, Telefon im Impressum angeben muss, denn es würde auch eine dritte Kommunikationsmöglichkeit reichen z.B. Chat. Facebook bietet Kontakt jedoch nur via Post und E-Mail an, das ist nicht ausreichend. Aber um ehrlich zu sein, geht es mir ja auch darum mit Facebook schnell und unmittelbar kommunizieren zu können, da die E-Mails bei Facebook offensichtlich nicht gelesen werden. Daher würde mir Chat via Skype & ICQ auch reichen. Das gibt es aber nicht!
Gruß,
Adrian -
Facebook hat große Sicherheitslücken wie in letzter Zeit bekannt wurde, aber das im Impressum nichts Informatives steht ist der Hammer. Die deutsche Regierung sollte mal nach denken Facebook für solches Fehlverhalten einfach zu sperren.
Eine Sperre ist eigentlich eine Zensur, und das würde heißen, das Deutschland streng betrachtet eine Diktatur wäre, aber in diesem Fall könnten sie die Seite allein schon sperren, weil Facebook gegen die Deutschen Gesetzte verstößt. Wer weiß vielleicht ist Facebook als ein Nachfolger von den Hackerseiten gedacht, die Seiten häcken und die Informationen weiterverkaufen. -
manfred8 schrieb:
Facebook hat große Sicherheitslücken wie in letzter Zeit bekannt wurde, aber das im Impressum nichts Informatives steht ist der Hammer. Die deutsche Regierung sollte mal nach denken Facebook für solches Fehlverhalten einfach zu sperren.
Eine Sperre ist eigentlich eine Zensur, und das würde heißen, das Deutschland streng betrachtet eine Diktatur wäre, aber in diesem Fall könnten sie die Seite allein schon sperren, weil Facebook gegen die Deutschen Gesetzte verstößt. Wer weiß vielleicht ist Facebook als ein Nachfolger von den Hackerseiten gedacht, die Seiten häcken und die Informationen weiterverkaufen.
Öhm, Du hast überhaupt nix von dem gelesen was hier im Thread steht, oder?
Was bitte schön soll denn die deutsche Regierung ausrichten?
Wenn im Ausland jemand was macht, was nicht den deutschen Gesetzen entspricht, dann kann das die deutsche Regierung verbieten? Seit wann denn?
Wenn die Seite nix mit Deutschland zu tun hat außer das sie von hier aus erreichbar ist, was soll dann die Regierung machen? In dem Staat, wo der Server steht, einmarschieren? -
zerojan schrieb:
Man sollte sich wirklich vorher überlegen, was man bei dieser frgwürdigen Seite für Informationen angibt.
Am besten sollte man sich gar nicht erst anmelden.
genau. früher oder später geht mit den ganzen daten sowieso mal was schief. wer sich da anmeldet ist selber schuld und muss mittlerweile auch mit allem rechnen. -
Mal zu dem Liechtensteiner Unternehmen: Wenn die so blöd sind und tun, was du sagst, obwohl sie das rechtlich gar nicht müssen, heißt das noch lange nicht, dass andere Unternehmen das auch tun.
Und zu Google Streetview: Da ging es um ganz andere Dinge, z.B. darum, dass Menschen ohne ihre Einwilligung photographiert wurden.
Alles, was du tun kannst, ist, in den Ami-Gesetzen zu wühlen und dort nach etwas zu suchen, was Facebook tut oder eben nicht tut. -
Nein.
In der Türkei war ja Youtube bis vor kurzem auch nicht erreichbar und dort sind auch keine Server von Youtube. -
Facebook hat ein ganz anderes Recht als wir, da es nicht in Deutschland ist bzw. nicht auf einen Deutschen Server läuft.
Wenn man sie über die Post erreicht, dann braucht man das Telefon nicht. Sie bieten einfach keinen Support per Telefon an.
Wer sich 1x bei Facebook registriert hat, wird seine Daten dort nie mehr rausbekommen, da die Mails in einer DB immer gespeichert wird.
Facebook soll machen was sie wollen, ich habe dort nur meine Mail Adresse angegeben und sonst nichts. -
surfseite schrieb:
Der Erfolg mit den Europäischen Gesetzen ist da!
Hier ein Urteil der Vierten Kammer des Europäischen Gerichtshof:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.
Sag mal, liest du den Mist eigentlich, den du da veröffentlichst? Da steht doch Wort für Wort, dass im Impressum keine Telefonnummer aufgeführt sein muss, sondern dir erst eine Möglichkeit zur nichtelektonische Kontaktaufnahme gestellt werden musst, wenn du danach fragst. Warum sollte das also begründen, dass Facebook eine Telefonnummer im Impressum haben muss? Da steht auch, dass eine E-Mailadresse und ein Kontaktformular ausreicht und Facbook bietet genau das beides an, also wo ist das Problem? Das deine Telefonnummer nicht gelöscht wird ist allerdings nicht in Ordnung, die Frage ist nur, ob man dagegen etwas unternehmen kann...
Beitrag zuletzt geändert: 3.1.2011 22:53:57 von alphara -
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