EuGH: Einbetten von Videos in die eigene Webseite
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Hallo beinander,
ich denke gerade hier auf lima-city ist dieses Urteil des Europäischen Gerichtshof sicherlich interessant. Denn laut EuGH ist es legal, dass man Videos aus youtube und Co in die eigene Webseite per Frame einbettet, ohne dass man gegen Urheberrecht verstößt.
Wer mehr dazu wissen will kann das hier nachlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Eingebettete-Videos-verstossen-nicht-gegen-das-Urheberrecht-2431793.html
blub o.O
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So, ich baue mir also eine Seite (zB mittels Flash), die auf zeit.de zugreift und dort einen Artikel ausliest und darstellt.
Jetzt die spannede Frage - wird das nicht via dem Urteil gestattet? Denn schließtlich wird der Inhalt nicht kopiert, sondern via Flash erst beim Endnutzer wiedergegeben, also nur eingebettet. Sodaß der Satz "Der EuGH meinte nun, durch die Einbettung werde kein neues Publikum erschlossen, weil das Video bereits für alle Internetnutzer zugänglich war" aus dem Artikel auch hier zutreffen sollte - man eretze einfach Video durch Text. -
sonok schrieb:
So, ich baue mir also eine Seite (zB mittels Flash), die auf zeit.de zugreift und dort einen Artikel ausliest und darstellt.
Der Hauptunterschied liegt aber daran, dass YouTube diese Möglichkeit selbst anbietet. Bei einer Zeitung oder ähnlichem gibt es die Möglichkeit in der Regel ja nicht. Deswegen sind das meiner Meinung nach zwei voneinander getrennt zu betrachtende Fälle. -
Indem der Text ins Web gestellt wird ist doch die Möglichkeit gegeben, ihn abzurufen - und das wird ja von bsp zeit.de mit ebendiesem Ziel angeboten,.
Ein Browser greift auf die Webseite zu und formatiert die Infos nach Richtlinien ( die für die Browserhersteller aber nicht bindend sind, soweit ich weiß, oder? ).
Bastel ich jetzt ein og Flashteil, daß im Browser läuft, so macht es ja nichts anderes als ein Browser selbst - nur interpretiert es die Darstell-Informationen nicht nacht den Richtlinien irgendeines www-Konsortiums (oder wie das genannt wird), sondern nach meinen eigenen Richtlinien. -
sonok schrieb:
So, ich baue mir also eine Seite (zB mittels Flash), die auf zeit.de zugreift und dort einen Artikel ausliest und darstellt.
...
Ist ein sehr interessanter Ansatz.
Zeit.de schreibt:
Wenn Sie Beiträge aus der ZEIT oder von ZEIT ONLINE in eigenen Publikationen verwenden möchten, benötigen Sie vorab eine schriftliche Zustimmung unseres Hauses und die entsprechende Lizenz.
Selbst wenn diese eigene Publikation nicht in deinem System entsteht, so wärst du doch derjenige, der ein technisches Hilfsmittel zur Erstellung einer solchen Publikation bereitstellt, was vermutlich auch nicht unproblematisch ist.
Am besten ist aber:
Das beschriebene machen, entsprechende Website bei z-Online in Kommentaren möglichst oft verlinken, bei eventueller Klage seitens Zeit die Sache bis zum EuGH ausfechten. -
Naja, hier sind nicht die technischen hintergründe Ausschlaggebend
Wenn du den Inhalt auf deiner Seite einbindest, machst du dir den ja in gewisser weiße zu eigen. Bei YouTube wird einem diese Möglichkeit explizit angeboten, somit ist der Betreiber von YouTube damit einverstanden, dass man die Seite bei sich einbindet. Der Autor einer Videos, der den Inhalt auf YouTube hochlädt muss dem sicherlich auch zustimmen (hab mir die Bedingungen jetzt nicht durchgelesen).
Wenn eine Seite dir nicht die Möglichkeit bietet den Inhalt einzubinden, solltest du darauf verzichten und lieber einen Link setzen. Denn wie der Inhalt auf deine Seite kommt ist in diesem Falle egal, er steht in diesem Moment nicht mehr im Zusammenhang mit der Ursprünglichen Seite.
Aber wie immer kann man das bestimmt auch anderst auslegen -
Naja, vielleicht sind doch genau die technischen Hintergründe ausschlaggebend.
Denn was genau ist denn die eigene Publikation?
Eine solche Flash-Geschichte könnte man sehr gut als Browser-Plugin bezeichnen, das mit jedem Aufruf meiner Webseite heruntergeladen und ausgeführt wird. Und dieses Browserplugin ist eben in diesem fall nix anderes als ein "Minibrowser", der nicht nach den allgemeinen Richtlinien Html-Code interpretiert.
Hat man diesen Ansatz, dann stellt sich die Frage, was genau nun zB bei zeit.de für eine Erlaubnis angefordert werden soll:
1) Die Erlaubnis, deren html-Code zu interpretieren? -> Warum muß ich das machen, wenn jeder andere einen Browser programmieren darf und das sicher nicht fragt?
2) Die Erlaubnis, diese Flash-Geschichte zu verwenden? -> Glaube kaum, daß zeit.de mir vorschreiben darf, welche Software ich auf meinem Rechner nutze.
Und ich sehe eben dieses Urteil in diesem Lichte als Stärkung meiner Position, weil es ja so interpretiert werden kann, daß niemand gegen die Verbreitung von öffentlichen Inhalten was machen kann, insofern man sie nicht kopiert (also jetzt nur lasch beschrieben).
Also eigentlich ein spannendes Urteil, weniger in Hinblick auf Youtube sondern auf den Rest des Webinhaltes .. -
Nein, die Technik ist nicht ausschlaggebend, denn es gibt noch das Urheberrecht. Wenn du so etwas programmierst, hast du die Intention den Inhalt auf deiner Seite anzuzeigen, womöglich sogar ohne den ursprünglichen Urheber zu erwähnen. Es ist und bleibt so, dass dir der Ursprüngliche Autor das einbinden in die Seite nicht autorisiert hat.
Recht ist immer viel Auslegungssache, da kann eine entsprechende Formulierung des Hergangs eine große Rolle spielen. -
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