Ein unendlicher Albtraum ... Kündigungsgründe?
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Hallo
Ich frage hier für einen netten tag/nachbar">Nachbarn, der dringend Hilfe braucht. Um nicht viel drumherum zu schwafeln, hier die Situation kurz und knapp geschildert:
Vor einem Monat:
Mietmängel: luftige Steckdosen, klemmende Badfenster, laute Therme und knackende Heizung
Kurz darauf kam die Vermieterin mit zwei Handwerkern - einer Elektriker und der andere Installateur. Widerwillig behob sie die Mängel und als sie ungehobelt wurde, bat meine Nachbarin sie die Wohnung umgehend zu verlassen. Das tat sie aber nicht - stattdessen tauschte sie sehr eindeutige Blicke mit den Handwerkern aus. Nach einer halben Stunde waren alle wieder weg.
Was noch zu erwähnen ist: Die Vermieterin hatte den Brief mit den Beanstandungen des Wohnraumes den Handwerkern gegeben - diese hatten sie auch dabei. Meine Nachbarin hatte das natürlich gesehen und gesagt:"Das dürfen sie nicht, das ist Verletzung des Briefgeheimnisses. ... Verlassen Sie umgehend die Wohnung. Ich werde Sie anzeigen ..." ...
Eine Woche später tauchte der Vermieter vor der Wohnung meiner Nachbarin unangekündigt auf. Als meine Nachbarin die Tür öffnete sagte sie:" Hallo Herr XYZ. Das ist gerade ungünstig.". Daraufhin erwiderte er: "Schon wieder?" (das bezog sich auf eine Absage der Behebung der Mietmängel durch die Handwerker aus Krankheitsgründen). Sie nur:"Das können Sie doch gar nicht beurteilen! Sie wissen doch gar nicht, was wir gerade machen. ... Bitte warten Sie einen Moment." Daraufhin schloss Sie vorübergehend die Tür, zog sich um und informierte ihren Mann, der im Wohnzimmer saß. Dann öffneten beide die Tür und der Vermieter beklagte sich über die Mietminderung und sagte, dass er alles vom Vormieter wüsste und er solche Leute nicht haben wolle. Und an dieser Stelle möchte ich den weiteren Wortlaut wortgemäß wiedergeben:"Das sage ich Ihnen jetzt in aller Freundschaft: Packen Sie ihr sieben Sachen und Ihre paar Kartons und verschwinden Sie. Verschwinden Sie so schnell wie möglich, sonst werden Sie es bereuen. Sie werden es bereuen!" Daraufhin schloß der Mann meiner Nachbarin die Tür mit den Worten:"Wir müssen uns hier nicht von Ihnen beleidigen oder drohen lassen." [...]
Für die Polizei reichte das nicht als Bedrohung und noch war niemandem Etwas geschehen. Ein paar Tage später wurde die Antenne vom Auto geklaut. Meinen Nachbar war klar, von wem das ausging. Es bleibt noch zu erwähnen, dass die beiden Söhne vom Vermieter in den Nebengebäuden wohnen...
Daraufhin schrieb der Vermieter einen Brief in dem er ankündigte rechtmäßig jeden Tag in seinem Eigentum vorbei zu schauen. Es war klar, dass er jetzt doch einen Zweitschlüssel hatte und nach einem Termin beim Rechtsanwalt war klar: Er darf das nicht, ansonsten kann man die Polizei anrufen, wegen Hausfriedensbruch. Seitdem lebten meine Nachbarn in ständiger Angst, ob, wenn sie wegfahren, jemand in die Wohnung käme und was weiß ich was macht und es niemand beweisen könne. Sie verbarrikadierten sich immer, wenn sie in der Wohnung waren (abschließen und Kette) und stellten, wenn sie wegfuhren, nette Schilder und "Fallen" in der ganzen Wohnung auf
Innerhalb der nächsten drei Wochen wurden alle vier Reifen zerstochen und jedesmal zur Anzeige gebracht. Die Polzei geht ebenfalls von einem Zusammenhang aus, kann aber nichts machen, da es keine Beweise gibt. Das Auto hatten sie immer woanders geparkt, in der Hoffnung, dass man es nicht finden würde. Der Parkplatz wurde vom Vermieter bereits gekündigt. Und beim letzten Mal gab es einfach ein größeres Aufgebot, sprich Polizei und ADAC vor der Haustür. Ein neugieriger Nachbar verhielt sich besonders auffallend und daher kam am nächsten Tag die fristlose Kündigung ins Haus meiner Nachbarn geflattert (gestern). Nun, diese fragen sich:
* Wie viel Vorlauf braucht eine fristlose Kündigung?
* Können sie selber noch fristlos kündigen, obwohl sie bereits zum 31. Juni gekündigt haben?
* Wenn ja aus welchen Gründen? Es besteht ja Gefahr der Beschädigung des Eigentums.
* Erlischt die Pflicht der Mietzahlung bei einer fristlosen Kündigung sofort?
Ich danke Euch schonmal für Eure Hilfe. Ich weiß, dass hier niemand eine rechtskräftige Auskunft geben kann oder darf, dennoch möchte ich Eure Meinung dazu hören.
MfG
Webdesignerin -
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Der Vermieter darf die Wohnung nur nach Ankündigung betreten :
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=19517_59
(ggf. kann der Anwalt hier eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erwirken)
Die Drohung mit einer Anzeige wegen Verletzung des Briefgeheimnisse war möglicherweise etwas übereilt :
http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
wegen der Sachbeschädigung hilft nur "Anzeige gegen unbekannt" und hoffen, daß sich ein Zeuge findet (oder die Kameraden von der Polizei Beweise)
Die fristlose Kündigung des Vermieters ist wie begründet ?
Wegen der Mängel an der Mietsache : Anwalt oder Mieterschutzbund einschalten.
Wollen die Leutchen da wirklich raus ? Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Das ganze ging vor Gericht. Nachdem sich der Richter den ganzen Spass angehört hatte, hat er die Mietminderung auf ein Jahr festgeschrieben und dem Vermieter gesagt : "Wenn sich die Zustände bis dahin nicht geändert haben, sehen wir uns wieder."
In Null komma Nix waren alle Mängel behoben. Ich habe die Miete noch bis zum Ablauf des Jahres vermindert gezahlt und der Vermieter hat sich ausgesprochene Mühe um Korrektheit in allen Dingen gegeben. -
An der Stelle deiner Nachbarn, würde ich mir ernsthafte Gedanken machen, ob ich wirklich noch in einer Wohnung wohnen möchte, die diesem Vermieter gehört. Denn ich sag mal, erlaubt ist dem Vermieter so oder so nicht die Wohnung ohne Ankündigung zu betreten und ob da eine einstweilige Verfügung zu einer großen Veränderung führt bliebe abzuwarten. Nach wie vor aber würde es schwer da etwas zu beweisen, da der Zweitschlüssel offenbar vorhanden ist.
Aber eins interessiert mich noch: Was für "Fallen" haben deine Nachbarn aufgestellt ? Dinge, die beweisen würden, dass yemand in der Wohnung war ? Oder Dinge, die den Vermieter ernsthaft verletzen könnten ? Damit wäre ich sehr vorsichtig, denn auch das kann böse enden, auch wenn der Vermieter garnicht in der Wohnung hätte sein dürfen.
Liebe Grüße
- VampireSilence -
Hallo
Heute wurde der fünfte Reifen zerstochen und als die Nachbarn kurz weg waren (ca. 2 Stunden) um einige ihrer Sache wo unterzustellen, war der Vermieter definitiv in der Wohnung drin. Die Wasserschale ihres Hundes war in der ganzen Küche ausgelaufen und die Tür war zweimal abgeschlossen. Morgen, das haben meine Nachbarn mit der Polizei so abgesprochen, werden sie das Auto observieren, die Tat filmen und umgehend die örtliche Polizeidienststelle informieren. Zu den "Fallen": Nein, nichts Weltbewegendes oder Gefährliches. Sie haben von außen vor das Schloss Tesa gemacht und der wurde entfernt und wieder draufgeklebt. Dann hatten sie Mehl im Eingangsbereich verstreut und überall nette Zettel hinterlegt, um den Stalker "Willkommen" zu heißen. Aber gesehen hat ihn natürlich (leider) niemand. Auf jedenfall Wünsche ich meinen Nachbarn viel Glück für die morgige Aktion - auf dass Alles gut gehen möge.
LG
Webdesignerin -
Beweise sammeln und in diesem Fall haben deine Nachbarn definitiv das Recht sich fristlos aus dieser Wohung zu kündigen. Mit den Beweisen auch vor Gericht ziehen und den Vermiter auf "Schadensersatz" verklagen.
Vielleicht bestärkt ein Auszug deiner Nachbarn den Vermieter, aber auf lange Sicht gesehen können deine Nachbarn wenn sie Ausziehen und vor Gericht alles Beweisen können) sich ne Menge Ärger und Nerven sparen.
Aber bei dem Fall den du schilderst haben deine Nachbarn (nach meiner Meinung) das Recht auch fristlos zu Kündigen und eine eventuell hinterlegte Mietkaution vollständig wieder mitnehmen. -
ho ;)
Es ist leider so, dass der Polizei mehr oder weniger die Hände gebunden sind.
Eine Anzeige ohne Beweise bringt so gut wie gar nichts... Wenn ihr einen oder mehrere Zeugen habt, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Das einzige, was die Polizei euch anbieten kann, ist in "regelmäßigen Abständen" bei deinen Nachbarn vorbei zu schauen. Das bedeutet, dass ein bis zwei mal am Tag ein Funkwagen bei euch vorbeifährt, eventuell ein Beamter in das Haus geht, und nachsieht, ob ihm / ihr irgendetwas merkwürdiges auffällt. Das bringt meiner Meinung / Erfahrung nach genau Nüsse...
Ich denke, dass in diesem Fall die Anschaffung einer Videokamera eine gute Investition ist. Am besten sollte man sie unerreichbar, und annähern unsichtbar (zB unter einem Hut mit Loch oder Schleier etc. getarnt) aufstellen, und falls möglich, sollte ein möglichst großes Gebiet gefilmt werden können. So eine Kamera könnten sie dann immer aktivieren, wenn sie aus dem Haus gehen.
Das Auto unauffällig zu Filmen ist sicher keine schlechte Idee. Viel Glück ;)
lg
Sincer -
1. Aktion: Schloß der Wohnungstür austauschen.
2. Aktion: Jedes weitere Vorgehen mit dem Anwalt des geringsten Mistrauens besprechen.
zu 2 gehört beispielsweise
- das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen ein erneutes, unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter.
- die Wirkung und Folgen einer fristlosen Kündigung. Wenn diese z.B. damit begründet wird, daß ein weiterer Aufenthalt in der Wohnung unzumutbar, weil psychisch gesundheitsbelastend ist, so sollte die Wohnung auch SOFORT verlassen werden. (Dies nicht zu tun, ist mir in einem ähnlichen Fall vor Gericht nachteilig ausgelegt worden. Zitat: "So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, wenn sie dort weiter gewohnt haben, bis die neue Wohnung bezugsfertig war. Sie hätten in ein Hotel ausweichen können." Ein Fehler, der trotz späterem Vergleich, nicht preiswert war. Die Kosten für das Hotel hätte der Richter, nach seiner Aussage, sogar dem Vermieter zur Last gelegt.)
Jeder Rat, den hier ein juristischer Laie oder Halbgebildeter gibt, kann im schlimmsten Falle böse nach hinten losgehen.
Auf jeden Fall sollte dein Nachbar darauf vorbereitet sein, daß eine juristische Klärung, sei es auch nur die Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche, ohne Rechtschutzversicherung teuer wird, garantiert auch nach Auszug noch Nerven kostet und meist zeitaufwändig ist. Sollte der Fall z.B. erst zweitinstanzlich vor einem LG entschieden werden, kann die Klärung durchaus 2 Jahre dauern.
Und nie vergessen: Auf hoher See und vor Gericht, sind wir alle in Gottes Hand. ;)
Freddy
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@Sincer
was die Kamera enbetrifft: So ist im Flur die beste Stelle, da dort jeder im Zweifelsfalle durch muß. -
OFFTOPIC an
Ob Kameras als Beweismittel dann auch zulässig sind, kann auch wieder nur sicher ein Anwalt sagen.
Ich finde eigentlich wirklich, genau wie fatfreddy es sagt, man sollte in so einem Fall definitiv Rechtshilfe in Anspruch nehmen, insofern man es sich leisten kann. Eine Kamera im Flur halte ich für fragwürdig, ohne die Erlaubnis zu besitzen irgendwelche dort durchlaufenden Menschen zu filmen.
OFFTOPIC aus
Beitrag zuletzt geändert: 1.5.2009 11:10:57 von karpfen -
Hallo
Danke für Eure ersten Eindrücke und Hinweise.
Der Albtraum hat ein Ende...
Meine Nachbarn sahen das ähnlich und haben deshalb keinen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung vom Vermieter eingelegt. Denen war alles egal, die wollte nur weg. Ich hoffe in der neuen Wohnung passiert sowas nicht nochmal. ...
MfG
Webdesignerin
P.S.: Thema hat sich erledigt. Kann geschlossen werden. -
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