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Du musst dir erstmal einen Gewerbeschein holen, wenn du unter 18 bist m?ssen deine Eltern dir die Erlaubnis erteilen.
Mit den Steuern kommt es darauf an, wieviel du verkaufst und was, aber generell musst du Umsatzsteuern zahlen. Nat?rlich gibt es auch da wieder ausnahmen.
PS: Gewerbeschein kostet 20 ?
mfg Christian Schneider -
im internet gibt es fertige php shops. ?berleg dir das aber gut am anfang zahlst du m?chtig drauf
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Wenn ich privat etwas erstelle muss ichd ann auch Steuern und co. Zahlen wenn ich was dann verkaufe? wenn ich jetzt z.B Holzmodelle bauen w?rde +ggg* und die dann ?bers Internet Verkaufen w?rde m?sste ich dann auch son Gewerbeschein doer co. Zahlen?
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Du brauchst keine Firma, keinen Gewerbeschein, gar nichts.
Wieso eigentlich werden alle immer zum M?chtegern-Unternehmer, sobald das Wort "Internet" f?llt? Hoffen sie doch auf die Millionengewinne, die mal vor vielen Jahren m?glich waren?
Also - wer was verkaufen will, darf das tun. Dies beweisen in jeder Tageszeitung die dutzende bis hunderte von Kleinanzeigen. Genauso ist das auch mit Kleinanzeigen im Netz. Ist ohne jeden Aufwand erlaubt.
Nat?rlich kannst du daf?r auch Shopsysteme nutzen, wieso denn auch nicht?
Theoretisch f?llt allenfalls Mehrwertssteuer an, wie auch bei anderen Privatverk?ufen. Aber praktisch wei? ich von keinem Falle, dass mal irgendwo bei einem Privatverkauf das Finanzamt nachgefragt habe. Schon mal irgendwas per Annonce vertickt? Genauso ist das auch mit Verk?ufen im Netz.
H?rt doch mal mit diesem Unfug "Gewerbeschein", "Gewerbe anmelden" oder "Steuernummer" und so weiter auf. Das ist kompletter Unfug, v?llig ?berfl?ssig.
salam,
Jelal
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Ok danke jelal endlcih mal eienr der es auf den Punkt setzt die anderen amchen mich schon verv?s damit *ggg*
Hat jemand zu diesen Thread eine frage wenn net schlie?e ich. -
wer seinen lebensunterhalt damit verdient bzw waren einkauft um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen (also nix vom Dachboten) und darauf zielt einen Gewinn zu erwirtschaften muss ein gewerbe anmelden wenn sein verdienst ?ber eine gewisse grenze im jahr geht (7000€ udn ein paa gequetschte) Au?erdem sit ab dann das Kindergeld fl?ten. Wer also mehr verdient macht sich der steuerhinterziehung und dem unrechtm??igen bezug von Kidnergeld strafbar
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@moxon: hast du schon mal ein gebrauchtes Auto per Anzeige verkauft?
Da kommt locker mal mehr als deine genannte Summe bei raus. Dennoch fragt da niemand nach, kein Finanzamt, keine Kindergeldkasse, nix, nada, nullo, niente.
Das ist alles nur ein Ger?cht, bzw bezieht sich auf ganz andere Dinge, die aber f?r "mal was ?bers Netz verticken" gar nichts zu tun haben.
salam,
Jelal -
Und was hat das nun mit der Fragestellung zu tun? Mit diesem Thread?
Naja, egal, ist sch?n sp?t...
Guts N?chtle
salam,
Jelal -
Ich denke nicht, das der Threader?ffner nach einem Onlineshop fragt, um dann einmal im Jahr ein ausrangiertes Sofa oder ?hnliches zu verkaufen.
moxon hat Recht. Wenn ich mich recht erinnere, dann liegt die Bemessungsgrenze bei 7300 Euro per annum. Wer mehr Gewinn (!) macht, ist verpflichtet 1. Umsatzsteuer und 2. Einkommenssteuer zu zahlen. Der Verkauf eines privat genutzten PKWs geh?rt nat?rlich nicht dazu, da man da Verlust macht (ich kaufe jedenfalls nicht ein nagelneues Auto und verkaufe das dann 3 Jahre sp?ter mit Aufschlag...) und da es Privateigentum ist, nicht in das Unternehmensergebnis einfliesst. Auf jeden Fall ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht, egal wie wenig man verdient. Wenn das Gewerbe aus Handel besteht, muss man 1. ein Gewerbe anmelden und 2. eine Eintragung im Handelsregister vornehmen. Besteht das Gewerbe aus handwerklichen Arbeiten, die dann erst weiterverkauft werden, muss auch ein Gewerbe angemeldet werden und eine Anmeldung bei der zust?ndigen Berufsgenossenschaft erfolgen. Beim Finanzamt sollte man sich auf alle F?lle melden, damit man eine Steuernummer f?r die Umsatzsteuervoranmeldungen bekommt. Verkauft man etwas an eine Firma, so ist man verpflichtet auf der Rechnung die Steuernummer anzugeben. Keine Firma wird eine Rechnung ohne Steuernummer entgegen nehmen.
Solange man keinen Handel treibt, wird das alles nicht so eng gesehen, als H?ndler sollte man jedoch auf jeden Fall vor Beginn des Gewerbes alles mit Gewerbeamt, Finanzamt und Amtsgericht (Handelsregistereintragung) erledigt haben.
F?r einen Onlineshop ist es wichtig, das Impressum (Verantwortlicher/Gewerbetreibender mit Namen, Addresse und telefonischer und elektronischer Kontaktm?glichkeit), die Steuernummer, die Registernummer und das Registergericht auf einer leicht zug?nglichen Stelle vermerkt sind. Ansonsten kann es je nach Ermessen des Finanzamts bzw. des Gerichts saftige Strafen geben.
Nochmal kurz:
Verkaufst du mal was, weil du es nicht mehr gebrauchst oder haben willst, ist das ein rein privater Verkauf, bei dem du weder ein Gewerbe anmelden musst, noch Steuern bezahlst. Stellst du Sachen her oder kaufst Dinge ein, um die gebastelten oder gekauften Dinge mit Gewinn zu verkaufen, musst du die oben genannten Punkte befolgen. Insofern hat moxon also Recht und jelal nicht. -
auf webmart.de kannst du dir einen eigenen Webshop erstellen. Ich hoffe diese Antwort wurde noch nicht gepostet.
Peace MoE -
Hallo,
nat?rlich sollte man nicht vergessen die Allgemeine Gesch?ftsbedingungen (AGBs) und die Datenschutzerkl?rung reinzuschreiben. Wenn ich sonst bei dir einkaufe und ich bezahle dann nicht oder sowas dann wirst du mich nicht rechtlich anklagen k?nnen. Im Zweifel f?r denn Angeklagten -
@trueweb:
Du brauchst einen Gewerbeschein, ein ordentliches Impressum mit
Anschrift und Umsatzsteuer-ID, sowie mu?t Du ?ber das Fernabgabe-
gesetz informieren und Dich dran halten.
@Jelal:
Jelal schrieb:
Du brauchst keine Firma, keinen Gewerbeschein, gar nichts.
[...]
H?rt doch mal mit diesem Unfug "Gewerbeschein", "Gewerbe anmelden" oder "Steuernummer" und so weiter auf. Das ist kompletter Unfug, v?llig ?berfl?ssig.
(Bitte mir nicht ?bel nehmen, aber...)
Ich wei? nicht was das soll, wenn Du bez?glich verschiedener Themen
wiederholt schreibst, "die Leute sollen mit den Unfug aufh?ren,
<dieses und jenes> zu behaupten". Wie zum Beispiel zum Thema Disclaimer
und hier bez?glich Finanzamt/Umsatzsteuer, da? man da keinen Disclaimer
br?uchte und hier keine Abgaben (Umsatzsteuer) zahlen br?uchte, mit
Hinweis auf Anouncen in Zeitungen, wo man das auch nicht br?uchte...
Die Leute wollen nicht wissen, was jemand ganz stark glaubt zu wissen.
Die Leute wollen wissen, wie die Rechtslage ist.
Mythen und Glauben verbreiten, hilft da nicht. Das angeblich ein (guter)
Disclaimer schadet und ?berhaupt nicht n?tzlich ist, mit Rehbeins
Anti-Kampagnen-Webseite untermauert - ja, ich kenne Rehbein auch und
ich hatte schon vorher hier im Forum klar gestellt, da? die Standard-
disclaimer tats?chlich eher schaden - oder Deine diesmalige Aussage,
das man f?r das gesch?ftsm??ige Handeln online wie offline keine Abgaben
zahlen, bzw. keine Genehmigung ben?tigt, ist unrichtig und verwirrend.
Sobald man mit System verkauft, egal ob das Angebote von Lidl sind,
die man dann versucht gewinnbringend wieder zu verkaufen, was ich auch
hin und wieder tue, oder die selbstgemalten Bilder verkaufen will, ist
man zur Anmeldung und zum Abf?hren von Steuer verpflichtet. Egal ob das
zwei Bilder oder 100 Bilder sind. Ob man tats?chlich Steuern zahlen
mu?, liegt wieder an der Menge des Einkommens, Gewinns und was man
nicht alles abschreiben kann, zum Beispiel Verluste.
Den Dachboden, Privatverm?gen, das man schon l?nger besitzt usw.,
das ist alles echter Privatverkauf. Da mu? man keinerlei Abgaben zahlen
und sich auch nirgendwo anmelden.
Man mu? aber aufpassen, da? wenn man etwas binnen 12 Monaten kauft und
gewinnbringend (?ber 700 Euro Gewinn) wieder verkauft, da? man dann
Spekulationssteuer - auch als alsoluter Privatmann - aufbringen mu?.
(Quelle: Heise Sonderheft Ebay, bin aber zu faul jetzt nachzuschlagen)
Hier mal Tacheless zum Thema:
Regeln f?r die Verkaufsmeister: Auch Powerseller haben Pflichten - 04.08.2004 19:07
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49758
"Als Keller- und Dachbodenentr?mpler fangen einige Karrieren auf dem
Internet-Marktplatz eBay an. Doch f?r viele bleibt es nicht beim
einmaligen Verkauf von alten B?chern, Schallplatten und Modell-
eisenbahnen. Nutzer mit kaufm?nnischem Geschick besorgen sich
systematisch Waren, um sie bei eBay weiterzuverkaufen. "Das ist der
Moment, in dem man gewerblich t?tig wird und sich beim Gewerbe-
aufsichtsamt anmelden muss", sagt Gunnar Kauffmann, Steuerberater
mit Schwerpunkt Multimediarecht in Berlin. [...] "
***
NRW-Steuerfahnder nehmen Internet-H?ndler ins Visier - 24.08.2004 14:46
http://www.heise.de/newsticker/meldung/50333
"Die Steuerfahnder nehmen in Nordrhein-Westfalen verst?rkt den Handel
im Internet ins Visier. 20 Fahnder seien bei den gro?en
Handelsplattformen im Netz st?ndig auf der Suche nach Profi-H?ndlern,
die keine Umsatzsteuer abf?hrten, berichtete das nordrhein-westf?lische
Finanzministerium am Dienstag in D?sseldorf. Allein beim Marktf?hrer
eBay tummeln sich 900 so genannte "Powerseller" aus dem Ruhrgebiet mit
einem durchschnittlichen Umsatz von 3000 Euro im Monat, sagte
Steuerfahnder R?diger Kubik aus Bochum. [...] "
-
@ryc:
mal ganz realistisch und grunds?tzlich -
wer ernsthaft gewerblich was verkaufen m?chte, also einen gro? angelegten Onlineshop er?ffnen m?chte, der wird sicherlich nicht gerade hier im Board von lima-city nach juristischen Tipps fragen. Ein Privatboard, in dem fast nur Jugendliche posten und so alte Herren wie ich, die selber Erfahrungen mit u.a. Selbstst?ndigekeit haben, die Ausnahme sind, ist da gewiss eher ein Anlaufpunkt f?r junge User, die mal was ausprobieren wollen.
Da ist zB eine Gewerbeanmeldung wirklich sch?dlich! Wer ein Gewerbe angemeldet hat, kann n?mlich u.a. zur Einkommenssteuer veranschlagt werden, was etwa f?r BAF?G-Empf?nger gar nicht gut kommt.
Generell kann gesagt werden, dass in einem Board wie diesem hier Angaben, die f?r einen Profiunternehmer sicher richtig und gut sind, f?r einen Privatuser, der nur mal was testen will und vermutlich sein Projekt nur so nebenbei eine kurze Zeit aufrecht halten wird (wenn ?berhaupt!) eher unangemessen sind.
Deshalb mein genereller Tipp, sich in solchen Fragen genauso zu verhalten als w?rde man seine Sachen nicht ?bers Netz, sondern per Zeitungsannonce etc vertreiben. Und da braucht es wirklich keine Gewerbeanmeldung, keine Steuernummer und so. Es geht mir nicht darum, hier mit angelesenem Wissen aufzutrumpfen, sondern realistische Ratschl?ge zu geben und die jungen User vor un?berlegten Schritten zu warnen, die f?r sie gr??ere und ungewollte Konsequenzen haben k?nnen.
Ja?
O.k.
salam,
Jelal -
@Jelal:
Das Problem ist nicht die Zielgruppe oder dieses Forum, auch nicht das Alter.
Auch geht es nicht darum, ob jemand "ernsthaft" oder zum Testen was verkaufen will.
Es gibt gen?gend unter 18j?hrige, die selbst?ndig aktiv sind und ganz gut
Geld scheffeln. W?rden die nichts angemeldet haben, w?rden die richtig viel
?rger bekommen.
Und da ist es egal, ob jene mit viel Umsatz noch nicht angemeldet sind,
oder jene, die erst noch am Anfang sind - wie Du sagst, beim Testen - sich
noch nicht angemeldet haben.
Rechtsfolgen sind in jedem Fall, da? man betraft werden kann, wenn man
auffliegt und des Weiteren steuerlich gesch?tzt wird, wenn man keine
vollst?ndigen Unterlagen vorlegen kann, die die gesamten Transaktionen
aufdecken. Dann wird man einfach gesch?tzt, egal was man tats?chlich
umgesetzt hat. Und das kann (und wird) ganz b?se ins Auge gehen.
Das gilt f?r einen eingeschr?nkt gesch?ftsf?higen 14j?hrigen genau so,
wie f?r einen voll gesch?ftsf?higen 18j?hrigen.
Darum habe ich geschrieben, da? ich es fast schon unverantwortlich finde,
stets bei den Themen mit "la?t doch diesen Unsinn sein, da m??te man
drauf achten" (oder so) von sich zu geben, statt auf die eigentlichen
Rechtsvorschriften hinzuweisen, die bei Mi?achtung in jedem Fall
Rechtsfolgen nach sich ziehen - und nicht zu knapp.
Nochmal: Es ist egal, ob man nur mal H?ndler "spielen" will, oder einer
sein will. Man ist von der ersten Minute einer! Da gibt es keinen
Spielraum. Spielraum gibts nur in Bezug auf die Steuern, aber nicht in
Bezug auf die Anmelde- und Abgabepflichten.
Noch ein Beispiel: Und wenn jemand noch so unerfahren oder jung ist:
Ein Impressum mit Mindestangaben ist Pflicht. Da kommt KEINER dran
vorbei. Genauso ist das beim Gewerbe. Ich kann doch nicht f?r 14 Tage
ein Gesch?ft ohne Gewerbeanmeldung aufmachen und dem Finanzbeamten
mit der Ausrede kommen, ich h?tte nur mal probieren wollen! Da macht
das keinen Unterschied, ob es ein Ladenlokal, ein Onlineshop, ein
voll gesch?ftsf?higer oder halb gesch?ftsf?higer ist.
Keinen Unterschied!
Einen Unterschied gibt es nur dahingehend, was man verkauft.
Ist es das eigene M?biliar, was man schon seit Jahren besitzt,
oder der Kram vom Dachboden, oder beides. Ist es ein Privatverkauf.
Sind es jedoch neuere Sachen, oder gar selbst angefertigte, ist
es gesch?ftsm??iges verkaufen, also mu? man ein Gewerbe haben. -
1. du kannst dir einen onlineshop unter www.spreadshirt.net machen
2. dort kannste kein geld verdienen
-> Warum net ebay???? -
Das beste System für den eigenen Onlineshop was ich kenne ich folgendes:
http://www.serverspot.de/onlineshop-pakete
Jeder muss sich sein eigenes Bild machen, aber das ist einfach perfekt... von allem her. Aber müsst Ihr selber für euch ausmachen, hier kann man es völlig kostenlos testen:
http://www.serverspot.de/onlineshoptestaccount
Grüße,
Stefan
Beitrag zuletzt geändert: 3.8.2010 10:14:49 von thomthomas -
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