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Eigene Währungen verboten?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    s*****4

    Hallo,

    ist es in Deutschland verboten eigene Währungen einzuführen?
    Wenn das so ist: Wie lautet der Gestzestext?
    Ich kann dazu nichts finden....



    Soest64 :)
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  3. g****e

    Ich wüsste nicht warum es verboten sein sollte, da Geld nur ein Tauschgut ist, und tauschen darfst du an sich, was du willst.
    Aber an was genau hast du gedacht? Weil die Währung muss ja auch einen gegenwert für andere haben...

    Liebe Grüße
  4. h***e

    Es gibt doch vor allem im Internet sehr viel eigene Währungen als Punkte System die man ein Tauscht!
    Zum Beispiel
    Spin.de Spinpunkte
    Die-stämme.de Premiumpunkte
    usw.

    Das beantwortet die Frage schon

    Beitrag zuletzt geändert: 28.11.2012 22:32:57 von hpage
  5. Schau doch mal hier! Gulden!!! Das ist auch eine Art Währung!
  6. Natürlich kannst du deine eigene Währung einführen, allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass du damit zahlen kannst.

    Theoretisch, wenn du mit einem Freund beispielsweiße Sammelkarten tauschst, so tauscht ihr mit eurer eigenen Währung (und zwar Karten). Daher kannst du auch eine eigene Währung haben.

    Das Problem an der ganzen Sache: Wer beteiligt sich an deiner Währung? Wer akzeptiert sie? In manchen Dörfern akzeptieren die Geschäfte sogar noch die alte Währung, dass ist dann allerdings deren sache und nicht deren Pflicht. Wenn du einen Internetdienst hast, wie Lima-City, kannst du eigene Punkt einführen (wie eben Gulden) und diese gelten als Währung.

    Der Verkäufer im nächsten Shop ist aber nicht verpflichtet diese Währung anzunehmen (was er auch nicht tun wird ;-) )

    Geld (Euro, Dollar) ist ja auch nichts anderes als eine Standardisierte Tauschware.
  7. soest64 schrieb:
    Ich kann dazu nichts finden....

    Zur Suche nach weiteren Erklärungen empfehlen sich Begriffe wie "gesetzliches Zahlungsmittel", "(Bank-)Notenmonopol", "Münzrecht" und "Bundesbankgesetz".

    Eigene Währungen unterliegen dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und damit der Kontrolle durch das BAFIN.
    Bevor Fragen aufkommen: Die, bei Lima verwendeten Gulden sind, m.E. nach $1 Absatz 10 Satz10 ZAG nicht erlaubnispflichtig.


    Da ich kein Jurist bin, ist oben Gesagtes ausschließlich als meine persönliche Meinung und nicht als rechtlicher Rat, auf den man sich verlassen kann, zu werten!

    Beitrag zuletzt geändert: 29.11.2012 0:21:14 von fatfreddy
  8. es gibt sogar noch andere Währungen, so gibt es Tauspunktsysteme bei denen Arbeitsstunden imme rgleich vergütet werden und gegen andere Arbeiststunden eingetauscht werden können.

    Und ich habe letztens von eine Gemeinde gehört, die ihre eigene Währung eingeführt hat, die nur innerhalb der Gemeine benutzt werden darf um den Lokalen Einzelhandel zu stärken.

    Desweiteren gibt es Kinderwährungen die von Hilfsorganisitionen ausgegeben werden um KInder zu helfen.
    Es gibt diese währungen also auch in der realen welt in Deutschland, wenn auch meistens nur lokal
  9. thecity schrieb:
    es gibt sogar noch andere Währungen, so gibt es Tauspunktsysteme bei denen Arbeitsstunden imme rgleich vergütet werden und gegen andere Arbeiststunden eingetauscht werden können.

    Da die Guthaben dieser Arbeitszeitkonten nicht beliebig gegen andere Leistungen eintauschbar sind, kann man diese Systeme nicht wirklich zu den Währungen zählen.

    Und ich habe letztens von eine Gemeinde gehört, die ihre eigene Währung eingeführt hat, die nur innerhalb der Gemeine benutzt werden darf um den Lokalen Einzelhandel zu stärken.

    Davon gibt es bereits einige. Die bekannteste Lokalwährung ist wohl der Chiemgauer.
    Interessant wird er durch die Idee dahinter, die besagt: Geld an sich schafft keinen Wert und gebunkertes Geld entzieht der "echten" Wirtschaft Kraft. Dementsprechend verliert diese Währung monatlich einen Teil ihres Wertes, was dazu führt, daß sie immer im Umlauf gehalten wird.

    Auch wenn die Idee, die hinter Währungen, wie dem Chiemgauer steckt, prinzipiell toll ist, bringen sie die gleichen Probleme, die früher die nationalen Währungen in Europa hatten. Es gibt nur räumlich beschränkte Akzeptanz, was die überregionale Verflechtung der Wirtschaft erschwert. Wenn der Klempner im Dorf, der den Chiemgauer akzepiert, zu blöde ist, ein Wasserrohr zu reparieren, wird für eine ordentliche Reparatur durch einen auswärtigen Handwerker wieder die überregional gültige Währung gebraucht. Fazit: Egal, welches System (regional oder allgemeingültig) man wählt, jedes hat seine Vor- und Nachteile

    Beitrag zuletzt geändert: 29.11.2012 1:33:27 von fatfreddy
  10. Autor dieses Themas

    s*****4

    Hallo,

    danke für eure Antworten. :)
    Dann würden Lokalwährungen wie zum
    Beispiel www.divib.de auch ohne Anmeldung legal gehen?
  11. soest64 schrieb:
    Dann würden Lokalwährungen wie zum
    Beispiel www.divib.de auch ohne Anmeldung legal gehen?


    Wenn ich das richtig sehe, funktioniert der Hellweg-Taler nach dem gleichen Prinzip, wie der Chiemgauer.

    Regionalgeld = Gutscheinsystem
    Nutzbar von beschränktem Personenkreis = Vereinsmitglieder.

    so erklärt es eine Arbeit zum Chiemgauer:

    ein „regionales Gutscheinsystem“ zur Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe und
    gemeinnütziger Vereine


    und

    Dazu bestellt der Verbraucher / die Verbraucherin einmalig die sogenannte „Regiocard“ und
    wird kostenfrei Förder-Mitglied im Verein Chiemgauer e. V. Durch die Mitgliedschaft wird der Personenkreis
    der Chiemgauer-Nutzer eingeschränkt, so dass eine „zeitliche, persönliche und regionale Begrenzung“ des
    Chiemgauer gegeben ist. Rechtlich dient diese Konstruktion zur eindeutigen Abgrenzung zum gesetzlichen
    Zahlungsmittel Euro.

    (Quelle: Christian Gelleri "Theorie und Praxis des Regiogeldes")

    Ob das reicht, um lizenzfrei anbieten zu können, vermag ich nicht zu sagen. Wer Ähnliches plant, sollte sich wohl bei der BAFIN eine rechtsverbindliche Bewertung einholen.

    Beitrag zuletzt geändert: 29.11.2012 14:48:05 von fatfreddy
  12. Es ist nicht verboten, eigene Währungen in Deutschland einzuführen. Allerdings müsste man dann auch genügend von dieser Währung drucken und herstellen können. Mehr denkbaren wären da virtuelle Währungen zum Bezahlen in Onlineshops.
  13. p******g

    Bei vielen Online Gaming Plattformen wie Perfect World wird doch immer Geld gegen eine Währung wie in diesem Fall Zen getauscht. Um sich damit Waren zu Kaufen in Läden oder Privat müsste das also ebenfalls erlaubt sein.
  14. pwgaming schrieb:
    Bei vielen Online Gaming Plattformen wie Perfect World wird doch immer Geld gegen eine Währung wie in diesem Fall Zen getauscht. Um sich damit Waren zu Kaufen in Läden oder Privat müsste das also ebenfalls erlaubt sein.

    Das hat nichts mit "Währung" im Allgemeinen zu tun. So etwas fällt in die Gattung Gutschein & Co.

    andi25 schrieb:
    Es ist nicht verboten, eigene Währungen in Deutschland einzuführen.

    Nicht verboten, aber an sehr restriktive Auflagen gebunden (siehe weiter oben im Thread).
    Druckkapazität ist übrigens kein relevantes Kriterium. :wink:

    andi25 schrieb:
    Mehr denkbaren wären da virtuelle Währungen zum Bezahlen in Onlineshops.

    Auch da sind wir wieder schnell weg vom Währungsbegriff und eher bei den Gutscheinen.



    Beitrag zuletzt geändert: 11.2.2013 23:00:29 von fatfreddy
  15. Für solche Dinge ist die BaFin verantwortlich. (Bundesanstallt für Finanzdiestleistungsaufsicht)

    Die würde erst mal prüfen in wieweit diese Währung unter ihre Obhut befindet

    Ein Beispiel für eine weitere Währung wäre das Engelsgeld: http://engelgeld.de/
    (Ein rechter Blödsinn das Engelsgeld wie ich finde, aber naja... bleibt jedem selbst überlassen... aber die Sekte die dahinter steckt ist mir einfach unsympatisch. Als Beispiel hierfür sollte es aber reichen)

    Die hatten in jedem Fall mal einen Schriftwechsel über diese Dinge.. Vielleicht ja mal ganz informativ, das mal durchzulesen.
    Die Bafin mutmaste in jedem Fall, dass es sich hierbei eventuell um ein einlagengeschäft handeln könnte, weswegen die Vertreiber des Engelsgeldes eine Lizenz als Bank gebraucht hätten. Da es nur ein 1:1 Geschäft ist (also 1 Engel ist immer gleich 1 Euro, es gibt keine Zinsen oder Wertsteigerung) fiel es meines Wissens nicht darunter.

    Für weitere Details müsste ich noch mal genau recherchieren. aber den Engel gibt es in Deutschland. Ohne eigenen Staat.


  16. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wer darf eine offizielle Währung einführen. Meiner Meinung nach kann dies nur der Staat und keine Einzelmperson. Aber wie schon oben erwähnt, gibt es möglichkeiten, die ein ähnliches System darstellen. So hat sich in jüngster Zeit ein sogenanntes Tauschgeschäft etabliert. Hier werden Arbeitszeit, Güter und Anderes preisgeboten und können entsprechend eingetauscht werden. Z.B. braucht jemand eine Bohrmaschine, dafür bietet er etwa 1 Stunde Gartenarbeit an. Es kann sich nun jemand melden, dem dies gefällt und der eine Bohrmaschine hat, welche er nicht braucht. So können verschiedene Dienstleistungen und Güter feilgeboten und als Bezahlung verwendet werden. Find ich eigentlich als gute Idee.

    Auch viele Supermärkte haben ihr eigenens "Währungssystem", etwa die Gutscheine, die gekauft und irgendwann eingelöst werden können. Diese Gutscheine stellen also einen realen Geldwert dar, werden aber nur von der einen Kaufhauskette akzeptiert.
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