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eBay - falsche, schlechte Bewertung, was nun?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    f*******s

    Hallo Lima-Leute.
    Ich habe eine Woche nach einer Auktion bei eBay eine negative Bewertung bekommen und danach eine Mitteilung. Der Käufer ist der Meinung, ich hätte ihn arglistig getäuscht, dabei habe ich ausführliche Bilder vom Gegenstand gemacht und die Anschuldigungen, die er vorbringt, stimmen einfach nicht. Ich finde es schade, dass er nicht erst in Kontakt mit mir getreten ist, sondern gleich eine sehr unschöne Bewertung abgegeben hat. Auf ein versöhnliches Schreiben meinerseits geht er/sie nicht ein.
    Nun sitze ich da, mit einer unfairen und nicht zu treffenden negativen Bewertung. Ich habe sie zwar kommentiert, aber das reicht mir nicht. Kennt ihr andere Möglichkeiten, wie man gegen so etwas vorgehen kann. Ich bin wirklich sauer - habe sonst eine blüten weiße Weste :wink:
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  3. der-pokercoach

    Kostenloser Webspace von der-pokercoach

    der-pokercoach hat kostenlosen Webspace.

    Bewertungen können aber müssen nicht abgegeben werden. Da du jetzt eine negative Bewertung erhalten hast kannst du meiner Meinung nach nicht's machen.

    Ist echt schade das es Leute gibt die einem den Account durch falsche Bewertungen versauen.

    Aber wie gesagt, du kannst nicht's machen.
  4. kaetzle7

    Moderator Kostenloser Webspace von kaetzle7

    kaetzle7 hat kostenlosen Webspace.

    Interessant wäre ein Link zur abgelaufenen Auktion, um nachvollziehen zu können ob deine Beschreibung wirklich ausführlich genug war.

    Prinzipiell ist es, so weit ich weiß, nicht möglich eine Negativbewertung löschen zu lassen - du kannst dich höchstens mit einer an den Käufer abgegebenen Negativbewertung "rächen".

    Ich verweise ansonsten mal auf die Hilfeforen von ebay, wo ich auch gleich dieses Thema gefunden habe - wenn es sich dabei nicht um dich selbst handelt...
  5. Autor dieses Themas

    f*******s

    Die Auktion ist lächerlich und die Tatsache ob ich Recht habe oder nicht wollte ich hier nicht diskutieren ;-) Ich habe mir die Sachlage von mehreren unabhängigen Leuten bestätigen lassen. Das ist für mich also klar. Die Bewertung macht mir mehr Sorgen.
    Es geht um ein Kleidungsstück, dass er/sie für sagenhafte 1,50€ erworben hat. Er will es nicht zurück geben und keinen Kontakt aufnehmen. Eben das finde ich frech und dreist.
    In den Supportforen von eBay wurde ich leider auch nicht schlauer. Die einzige Möglichkeit, die besteht, ist wohl, dass ich den Käufer bitten kann, seine Bewertung zu überdenken und er sie wohl darauf hin bearbeiten darf. Wenn er aber nicht mit mir kommuniziert... moah!

    P.S.: Meine Antwort, bzw. mein Schreiben an ihn war freundlich, also verschreckt oder verärgert kann ich eindeutig ausschließen.

    Beitrag zuletzt geändert: 30.8.2012 14:36:35 von flockhaus
  6. Möglichkeiten die du nach einer negativen Bewertung hast :

    1) Bewertung kommentieren
    2) Käufer kontaktieren
    3) Du kannst Ebay einschalten, und eine ungerechtfertigte Bewertung melden und ggf. eine Löschung beantragen

    Die ersten beiden hast du ja schon benutzt, also probier mal die Dritte.

    Hier genaueres:
    http://pages.ebay.de/help/feedback/questions/unfair-feedback.html
  7. c*******a

    Hallo flockhaus,

    ich kann verstehen, wie Du dich fühlst. Seit Paypal den Käuferschutz eingeführt hat, hat man als privater Händler öfters das Nachsehen bei Ebay. Die Rechte liegen ganz klar beim Käufer. Der Verkäufer, egal wie rechtmäßig er sich verhalten haben mag, wird stets in die Pflicht genommen. Bei einem Preis von 1,50 Euro ist es auch eine ziemliche Frechheit dabei noch von "arglistiger Täuschung" zu reden. Manche Ebay-Käufer scheinen einfach ziemlich verwöhnt zu sein. Sie wollen den Preis eines gebrauchten Artikels aber den Zustand eines Neuwertigen. Und wenn Ihnen etwas daran nicht behagt, dann können sie eben einfach Käuferschutz beantragen und bekommen ihr Geld zurück ohne beweisen zu müssen, dass der Artikel tatsächlich mangelhaft war... Hier besteht Betrugspotenzial. Gemein ist einfach, dass man als Verkäufer kaum eine Chance hat, sich dagegen zu wehren. Ebay/Paypal kontaktieren ist hier die einzige Möglichkeit.
  8. carmelita schrieb:
    Gemein ist einfach, dass man als Verkäufer kaum eine Chance hat, sich dagegen zu wehren.

    Der Verkäufer hat sehr wohl eine Möglichkeit, sich zu wehren. Er kann ganz einfach darauf verzichten, Ebay zu nutzen.
    Irgendwas für 1,5€ zu verkaufen ist doch, erst Recht, wenn man noch die Kosten für Ebay- und Paypalgebühren abzieht, den Aufwand nicht wert. Ja ok, man hofft auf einen höheren VK, aber so ist das eben: Wer sich auf Zockerei einläßt, kann verlieren.

    Wie bei vielen anderen Dingen gilt auch bei Ebay: Der Kunde hat die Macht!
    Wenn Ebay zu den aktuellen Bedingungen nicht mehr genug Mitspieler findet, werden sich die Bedingungen ändern. Solange bei Käufern und Verkäufern die Gier das Handeln bestimmt, gewinnt nur Ebay und solange das der Fall ist, gibt es bei Ebay keinen Handlungsbedarf..

  9. Autor dieses Themas

    f*******s

    Ja, genau das ist das Ärgernis. Wegen so einem kleinen unbedeutenden Betrag so eine Huddelei. Ich habe mich an eBay gewand, aber die Antwort steht noch aus und ich habe das Gefühl, dass ich noch länger warten werde. Ich nehme es jetzt einfach hin, weil mir persönlich viel zu viel Zeit für so etwas unnötiges drauf geht. Gelernt habe ich nun, dass ich erst nach mindestens 2 Wochen bewerte, denn das einzige Mittel wäre eine angemessene "Gegenbewertung" gewesen - aber die hatte ich schon geschrieben und darf leider nicht revidiert werden.
  10. h***e

    arglistig getäuscht

    Wenn er dir etwas vorwirft muss er es auch Beweisen sonst ist es ein üble-nachrede!
    Ich weiß nicht wie das auf ebay funktioniert, aber du kannst es den Support melden
  11. Arglistige Täuschung fälschlich, öffentlich vorzuwerfen, ist kein Kavalliersdelikt, sondern eine Straftat gem. §187 StGB. Dementsprechend kannst du dagegen im Zweifelsfall sogar rechtlich vorgehen. Vorerst würde ich mich diesbezüglich an eBay wenden. Wenn diese darauf nicht eingehen, kannst du durchaus einen Anwalt einschalten. Dieser wird dir helfen, eventuell sogar Schadensersatz einzuklagen. ( Da durch solche Kommentare eine Geschäftsschädigung auftritt. )

    hpage schrieb:
    arglistig getäuscht

    Wenn er dir etwas vorwirft muss er es auch Beweisen sonst ist es ein üble-nachrede!
    Ich weiß nicht wie das auf ebay funktioniert, aber du kannst es den Support melden
    Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich gilt: Der durch eine Behauptung Verletzte muss die Unwahrheit der behaupteten Tatsache beweisen.
    Allerdings kann dem Verletzten hier unter Umständen zugute kommen, dass es zunächst dem Behauptenden obliegt mitzuteilen, aufgrund welcher Erkenntnisse und Grundlagen er seine Äußerungen getätigt hat.
  12. Autor dieses Themas

    f*******s

    Sehr nett, dass ihr euch noch weiter damit auseinander setzt, aber das bringt leider nichts. Ich habe eBay den Vorfall gemeldet und noch 2 mal nach gehakt, ohne Erfolg. Es wird auch schwierig, dem Käufer irgendetwas nach zu weisen, abgesehen davon, dass er sich nicht mit mir auseinander setzen möchte. Ich kann nur abwarten und werde auch nichts weiter unternehmen, da mir der Betrag und die Umstände doch lächerlich für den Aufwand vorkommen. Die "arglistige Täuschung" hat er mir per Nachricht geschrieben, aber nicht direkt in die Bewertung, die aber auf's gleiche hinaus läuft.
  13. as-photographics

    as-photographics hat kostenlosen Webspace.

    naja, du kannst mindestens die Schlechte Bewertung rechtfertigen und auch (falls vorhanden) mehrere Bilder hochladen um andere Benutzer zumindest wissen zu lassen das du keine Unwahrheiten erzählst.
    Klar sagt im Endeffekt die Statistik etwas anderes, aber Personen welche auf die Statistik schauen, lesen meist auch nur die schlechten Kommentare. Eine Rechtfertigung wird somit auch gelesen.
    Eine Rachebewertung ist leider oftmals das Ergebnis, jedoch nicht immer vermeidbar. Wichtig hierbei ist nicht verachtend zu wirken, sondern den Anderen auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.
  14. thomasba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thomasba

    thomasba hat kostenlosen Webspace.

    Auf Wunsch des TE geschlossen
  15. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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