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Ebay - Abzug des Preises wegen benutzung?

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  1. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Ich habe neulich ein handy in ebay ersteigert! NEU! Von einem Händler!

    Nun gab es gewisse "Komplikationen" wegen der Rückerstattung des Kaufpreises.

    Nach 1.5 tag/monat">Monaten wurde mir dann endlich EIN TEIL des kaufpreises rückerstattet.

    (Habe für das Handy 250 euro bezahlt, und 150 habe ich zurück bekommen!)


    Dann habe ich also dem verkäufer noch einmal eine E-mail geschrieben! Der Wesentliche inhalt " bitte überweisen sie meine restlichen 100 Euro ^^^)

    Dann hat mir der Verkäufer geantwortet:
    Sehr geehrter Herr Bäder,
    
    da das Handy benutzt wurde (auch die Software war aufgerissen)
     kann das Handy nicht mehr zum Neupreis verkauft werden. 
    Daher mussten wir den Betrag abziehen. Da das Handy noch nicht wieder verkauft
     wurde haben Sie die Möglichkeit selbst den Verkauf des
     gebrauchten Handys durchzuführen, um ggf. einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
    Sollten Sie dies wünschen, so teilen Sie uns den geplanten Ablauf bitte mit.
    
    Mit freundlicher Empfehlung


    Nun, finde ich das "etwas" komisch. Bin Ich im recht, oder der Verkäufer?

    Denn wenn ich im Geschäft etwas kaufe, und dann den Artikel zurückgebe ,
    bekomme ich trotzdem den GESAMMTEN kaufpreis rückerstattet. (Warum sollte ich es auch zurück geben, wenn ich es noch nicht geöffnet/getesstet habe?:P)

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    Vielen dank schon einmal!

    MFG Rick

    €dit: Rechtschreibfehler gefixxt :P

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 14:55:27 von rick1993
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  3. Das kommt auf die Umstände an. Wiso hast du es zurückgegeben? Und wann?

    Normalerweise muss ein Gewerblicher Verkäufer dir ein 2-Wöchiges "Wiederrufsrecht" einräumen, da du
    den Artikel ja im Internet gekauft hast und nicht vorher gesehen. Bin mir jetzt nicht sicher, ob das auch für Geschäfte gilt, aber da gibts ja meist soetwas wie "Kulanz" ;)
  4. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Danke erstmal!

    Also, ich habe das Handy zurückgegeben, weil es mir einfach nicht gefallen hatte! Zu langsamer prozessor (eine sms schreiben dauerte knappe 20 sekunden, Also bis sich überhaupt das Fenster geöffnet hatte, das ich smsm schreiben konnte!) Und noch andere Gründe, falls diese eine Rolle spielen, werde ich sie auchnoch erläutern.

    ZUm thema "Rückgaberecht" ^^

    Ich habe das Handy innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt! Aber selbst wenn es lämger gedauert hätte....In der Artikel beschreibung wurde HOCH angepriesen, das man bei diesme händler 1 Monat Rückgaberecht hat!!


    Zum thema "Aufgerissene software" . Ich wollte das Handy ja erstmal testen, also Software des Handys installiert, und das Handy angeschlossen! (Habe damals Testweise ein paar filme darauf geladen!)

    So zur info: Ich habe damals das Geld auch erst rück Erstattet bekommen, als ich den Fall bei ebay gemeldet habe!

    Grüße, und danke!!
  5. projektverwaltung

    projektverwaltung hat kostenlosen Webspace.

    also ich würd mich an deiner stelle einfach nochmal an ebay wenden und deinem frust vor allem in der bewertung luft machen, damit es anderen leuten nicht genauso gehen muss wie dir

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 15:11:57 von projektverwaltung
  6. projektverwaltung schrieb:
    also ich würd mich an deiner stelle einfach nochmal an ebay wenden und deinem frust vor allem in der bewertung luft machen, damit es anderen leuten nicht genauso gehen muss wie dir


    Wovon ich nur abraten kann, weise ihn auf den Hinweis bei der Auktion hinn, gib evtl. noch die Aktuelle Rechtslage in Sachen Rückgabe-Recht an und erwähne irgendwie in nem Nebensatz, dass dir ein Anwalt das auch nochmal bestätigt hat oder sowas. Man muss ja nicht gleich drohen ^^

    Üblicherweise stellen sich diese super-billig-ebay-Verkäufer immer so an, kommt halt davon, wenn man unbedingt 20€ spaaren muss anstatt das Ding einfach beim Elektroladen um die Ecke zu kaufen...
  7. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    erasmuz schrieb:

    Wovon ich nur abraten kann, weise ihn auf den Hinweis bei der Auktion hinn, gib evtl. noch die Aktuelle Rechtslage in Sachen Rückgabe-Recht an und erwähne irgendwie in nem Nebensatz, dass dir ein Anwalt das auch nochmal bestätigt hat oder sowas. Man muss ja nicht gleich drohen ^^

    eschäft neben an" nicht zu kaufen!^^

    Tag!

    Also das Handy das ich mir gekauft habe, gibt es im "geschäft neben an" nicht!^^

    So als kleine nebeninformation -.-


    erasmuz schrieb:

    Wovon ich nur abraten kann, weise ihn auf den Hinweis bei der Auktion hinn, gib evtl. noch die Aktuelle Rechtslage in Sachen Rückgabe-Recht an und erwähne irgendwie in nem Nebensatz, dass dir ein Anwalt das auch nochmal bestätigt hat oder sowas. Man muss ja nicht gleich drohen ^^



    Also ich habe ihm schon mit dem anwalt gedroht^^ (Als ich damals mein Geld nicht zurück bekommen habe!^^


    Mich Persönlich würde auch nur interresieren, ob RECHTLICH GESEHEN ICH, oder DER VERKÄUFER recht haben?^^

    Danke!

    Grüße!
  8. t*****b

    Wie bereits erwähnt hast du ein Widerrufsrecht und/oder ein Rückgaberecht. Wie es dabei aussieht, wenn du den Gegenstand bereits genutzt hast kann ich dir nicht sagen. Jedoch kannst du eine Produkt nicht ewig nutzen und dann irgendwann zurück geben. Auch ist die Ware nicht deffekt, wodurch du diese nicht einfach so zurückgeben kannst und ein anderes Produkt bzw. Auszahlung verlangen kannst. Daher ist der Verkäufer im Recht, wenn er in deinem Falle das Produkt nicht zurück nimmt.
  9. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo

    Da habe ich allerdings andere sachen gehört!

    Es ist doch so, in der Artikel beschreibung stand:

    § 3 Widerrufsrecht und Rückgaberecht
    (1) Ihnen steht ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu (§§ 312d i.V.m. 355, 357 BGB). Danach können Sie ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von einem Monat nach ordnungsgemäßer Lieferung von einem nach diesen AGB geschlossenen Vertrag Abstand nehmen. Dazu reicht die Rücksendung der Ware aus, aber auch eine schriftliche Erklärung von Ihnen oder eine Erklärung, die auf einem anderen dauerhaften Datenträger verkörpert ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. der Erklärung an oben genannte Adresse von Befla. Auch im Falle einer bloßen Widerrufserklärung müssen Sie die Ware an uns zurücksenden.



    So, darin sehe ich doch eindeutig, das ich das Produkt innerhalb eines Monats OHNE jegliche angabe von gründen zurückschicken kann.

    Desweiteren ist ein SEHR großes bild in der Artikelbeschreibung vorhanden^^

    Hier mal ein screesnhoot:
    http://debnet.de/images/30_tage_rueckgaberecht.JPG


    So, was sagt ihr dazu?

    Aufjendefall schonmal danke an alle!

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 19:39:18 von rick1993
  10. Hi,

    ich hab zwei Anmerkungen dazu:

    1.
    Das Widerrufsrecht und Rückgaberecht wird sich hierbei auf den original verpackten Gegenstand beziehen - gehe ich zumindest von aus. Bitte lies dir dazu mal die entsprechenden Paragraphen im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) durch.
    Du hast zumindest die Software geöffnet und diese wäre somit ausgeschlossen, allerdings ist diese nicht der Hauptbestandteil des gekauften Produktes.

    2. (falls das Alter in deinem Profil stimmt)
    Solltest du dich mal mit dem "Taschengeldparagraphen" (§110 BGB - für Begriffsdefinitionen auch §106 BGB: beschränkt geschäftsfähig) auseinandersetzen. Wenn du den Artikel in deinem Namen gekauft hast, könnten deine Eltern (oder gesetzlichen Vertreter) aufgrund dieses Paragraphen das Rechtsgeschäft für unwirksam erklären und der Verkäufer müsste die volle Summe zurückzahlen, da das Geschäft bis zur Zustimmung deiner Eltern (stillschweigend müsste reichen) schwebend unwirksam ist. Allerdings sollten deine Eltern dies bald tun, da ich nicht weiß, wie hier die Fristen sind.

    Ich bin kein Rechtsexperte, aber Zweitens wäre ein Ansatzpunkt...

    Gruß
    Karlja
  11. Hallo

    Zwei Artikel:

    http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/keine-panik-die-widerrufsbelehrung-gilt-weiterhin-kopie-1/
    http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-wertersatzpflicht-des-verbrauchers-nach-einem-widerruf/

    Zusammenfassung:
    Du hast ein Anspruch auf das zurücksenden. Diesen kann dir nicht genommen werden.
    Allerdings bei einer Wertminderung bist du in Wertersatzpflicht. Allerding solltest du dann auch darauf hingewiesen worden sein. Wenn es keine Hinweis gab. Muss er den vollen Priss leisten.
    Allerdings vermute ich, dass es den Hinweiss gab.

    Jetzt bleibt die Frage in wie weit es zu einer Wertminderung gekommen ist.
    Frag nach warum der Verkäufer die Ware für soviel weniger verkauft?
    Lass dir das Angebot zeigen. Denn er muss es dann wirkich für diesen Preis verkaufen. Da es sich um eine Onlienhändler handelt kann er dir den Artikel oder einen vergleichbaren zeigen.

    Denn ich bezweiflei eine Wertminderung von 100 Euro nur weil die Software installiert wurde.
    Es gibt vermutlich keine Gebrauchspuren.
    Somit kann das Produkt noch als B-Ware verkauft werden.

    Suche nach den Händy mit der Bezeichung B-Ware und weisse ihn auf diese Kosten der Vergleichprodukte hin.
    Du kannst das Händy auch wieder zurück verlangen (wenn er es noch nicht verkauft hat) und es dann selber verkaufen.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 21:06:34 von jacr
  12. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

    rick1993 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo!

    Vielen dank ersteinmal für eure beiträge!

    habe mir Also folgendes einmal durchgelesen:


    http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-wertersatzpflicht-des-verbrauchers-nach-einem-widerruf/


    So, darin steht geschrieben:

    Verbraucher haben in der Regel für eine Verschlechterung der Ware, die auf einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme beruht, keinen Wertersatz zu leisten.


    So, dieser fall trifft bei mir zu, denn es war so:

    ich bekam das Handy geliefert (dazu muss man sagen, das im angebot stand, "ware wird per express versand verschickt!, Nach 7tagen bekam ich eine e-mail, das das Geld eingetroffen sei! Weitere ca. 5tage später kan das Päckchen dann endlich an! [Das nenn ich mal Express versand :D])
    Also, habe ich mal eine alte sim-karte rein, um es überhauptmal zu testen! Dabei habe ich die displayschutz folie abziehen MÜSSEN, da diese bedruckt war, und ich sonst nichts sehen konnte^^ Hatte das handy NICHT in der hosentasche, es lag geschlagene 3 Tage NUR zuhause rum (hatte in dieser Zeit noch mein altes handy, da ich mich mit der benutzung des neuen noch nichtt wirklich angefreundet hatte! Dies war übrigens auch mit ein grund, das handy letzt endlich zurück zu geben!)

    So, dann müsste oben genanntes doch zutreffen, oder?

    Danke schonmal!
  13. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Daß du eine von dir eindeutig benutzte Ware, hier das Handy überhaupt zurückgeben darfst ist ein Recht, welches dir der Verkäufer nicht unbedingt ert6satten muß. Da du beispielsweise die Software aufgerissen hattest und auch wohlweislich benutzt hattest und das Handy getestet hast, verpflichtet den Verkäufer nicht wirklich das Gerät wieder zurückzunehmen.

    Wenn das Gerät bei der Lieferung einen Mangel hat, sei es ein Kratzer aufm Display oder es funktioniert nicht oder das Handy ist wirklich anders als beschrieben, dann tritt der Händler in die sogenannte Gewährleistungspflicht ein. Innerhalb eines halben Jahres (ab Kaufdatum) muß der Händler dir nachweisen, daß er das Handy in perfektem Zustand ausgeliefert hat, was das Handy auch war. vom 7. Monat an bis zur vollendung des zweiten jahres bist du rein rechtlich dazu angehalten dem Händler einen Mangel nachzuweisen.

    Aber bei einem zu langsamen Prozessor verhält sich das anders: Der Prozessor läuft aber der Händler konnbte nicht wissen, daß der lahm ist und hat es deswegen nicht ausgeeschrieben in seiner Beschreibung. Hier tritt keine Gewährleistung ein. Noch Verpackt hättest du von dem Widerrufsrecht innerhalb eines Monats gebrauch machen können. Durch das Beschädigen der Verpackung kannder Händler das Gerät wirklich nicht mehr als Neu verkaufen. Der Verkäufer kann dir jedoch eine Wertminderung berechnen beispielsweise kann er dir 75 Euro statt der 100 Euro zurücksenden, da er das Handy nicht mehr als Neu verkaufen kann.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 21:47:41 von kalinawalsjakoff
  14. rick1993 schrieb:
    Hallo!

    Vielen dank ersteinmal für eure beiträge!

    habe mir Also folgendes einmal durchgelesen:


    http://www.legalershop.de/downloads/widerrufsrecht/legalershopdeR-wertersatzpflicht-des-verbrauchers-nach-einem-widerruf/


    So, darin steht geschrieben:

    Verbraucher haben in der Regel für eine Verschlechterung der Ware, die auf einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme beruht, keinen Wertersatz zu leisten.




    Wenn schon dann alles Lesen:
    Dreh- und Angelpunkt ist also die Frage – eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform vorausgesetzt –, wo die Grenze zwischen einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme mit Wertersatzpflicht und einer bloßen Prüfung der Sache ohne Wertersatzpflicht zu ziehen ist.


    Irgendwo bein Kauf hat der Verkäufer angegeben was zu einer Wertminderung führt.
    Wenn er es nicht gemacht hat, kann er diese auch nicht verlangen.
    Also ist wichtig was in den Vertrag oder der AGB steht.

    kalinawalsjakoff schrieb: Daß du eine von dir eindeutig benutzte Ware, hier das Handy überhaupt zurückgeben darfst ist ein Recht, welches dir der Verkäufer nicht unbedingt erstatten muß. Da du beispielsweise die Software aufgerissen hattest und auch wohlweislich benutzt hattest und das Handy getestet hast, verpflichtet den Verkäufer nicht wirklich das Gerät wieder zurückzunehmen.


    Der Verkäufer hat ein Rückgaberecht gegeben. Somit muss er die Wahre in jeden Fall annehmen. Auch wenn sie benutz wurde. Er muss aber dann angeben, was zu einer Wertminderung führt. Es kann auch eine 100% Wertminderung seine.
    Wie gesagt das muss der Verkäufer vor Vertragsabschulss deutlich machen.


    Also schau dir deine Vertrag an.
    Sicher die akuelle AGB des Händlers.
    Und frage ihn dann wo du auf die Wertersatzpflicht hingewiesen wurdets.
    Wenn er dich nicht daruf hingewiesen hat verlange das Geld zurück.
    Wenn es einen Hinweis gab, dann schau nach ob es bei dir der fall ist.
    Und wenn eine Wertminderung gegeben ist, frag nach wie diese Berechnet wurde.

    Wir können dir in diesen Fall nicht sagen, ob es berechtigt ist oder nicht.
    Da wir nicht den Vertrag und die Belehrung kennen.

    Aber es könnte auch sein, dass wenn du in einer Email an den Händler diese Worte gebrauchst du den vollen Kaufpreis zurückbekommst.
  15. also... ich bin zwar kein experte, aber ich selbst habe viel mit internetkäufen/verkäufen zu tun.

    also erstmal hast du gesetzlich ein recht auf 14 tage widerrufsrecht laut fernabsatzgesetz (BGB §355)

    hast du die kosten für den rückversand bezahlt? weil die muss bei warenwert >40 euro der verkäufer übernehmen (nur als hinweis) wenn du das bezahlt hast, mach ihn auch darauf aufmerksam

    also schoneinmal die sache mit "anwalt drohen" ist immer der schlechteste weg. mach ihm seine pflichten und deine rechte klar, da sehen viele von allein ein, das sie gesetzeswidrig handeln.



    Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.


    somit würde meines erachtens die geöffnete cd rausfallen.

    eines jedoch war nicht gut. oder hast du es wieder sorfältig (das man nicht sieht ob es abgezogen war) draufgemacht? ich rede von der schutzfolie auf dem display.

    das was kalinawalsjakoff sagt, das du es nich zurückgeben darfst ist falsch! du darfst es, auch wenn du den karton aufgemacht hast.

    ich würde den händler nochmals auf seine pflichten, und deine rechte hinweisen, und erwähnen, das wenn es nicht unter euch klärbar ist, zunächst ebay eingeschaltet wird, und falls das nix bringt ziehst du einen anwalt hinzu. das würde ich aber erst nach mehreren mails erwähnen, also nicht beides in einem und nicht sofort.

    frage ihn ausserdem, woher der wertersatz sich errechnet. denn 100 euro, bei 250 euro warenwert einzubehalten... das sind 2/5 ... und das ist mächtig übertrieben. wegen einer cd....

    ps: jmd sagte hier was vom taschengeldparagraph... würde ich lassen, falls es dein ebay acc ist, und dein alter hier im profil stimm. bei ebay musst du 18 sein, um es nutzen zu dürfe.

    Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2009 23:55:05 von ranglisten
  16. Autor dieses Themas

    rick1993

    Kostenloser Webspace von rick1993

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    ps: jmd sagte hier was vom taschengeldparagraph... würde ich lassen, falls es dein ebay acc ist, und dein alter hier im profil stimm. bei ebay musst du 18 sein, um es nutzen zu dürfen


    Hallo!

    Also das ist der e-bay account meiner mom!

    Ich habe davor gefragt, ob ich es kaufen darf (das handy!)




    So, das mit der displayschutzfolie^^

    Das war eine GANZ düne folie! Diese war weder zum schutz geeignet...oder so. Einfach rein zur Optik!^^
    Ich denke auch, das diese Deshalb bedruckt ist bzw. war!

    Beim abziehen rollte sie sich zusammen! Deshalb konnte ich ich sie nicht wieder aufbringen!^^

    Ich habe gerade mal dem verkäufer eine mail Geschrieben, in dem ich ihm nocheinmal gesagt habe, dass eine Wertminderung nicht berechtigt ist! (ist sie in meinen augen auch nicht!!! Denn man erkennt keinen unterschied am gerät!)

    Sobald der Verkäufer sich wieder gemeldet hat, dann poste ich hier mal wieder, die neuste sachlage ^^

    Aber Schonmal vielen dank an alle!

    Grüße Rick
  17. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    ranglisten schrieb:

    das was kalinawalsjakoff sagt, das du es nich zurückgeben darfst ist falsch! du darfst es, auch wenn du den karton aufgemacht hast.


    Nun ich bin nicht grundsätzlich davon ausgegangen daß der Käufer des Handys das Gerät grundsätzlich behalten muss wenn er die Packung beschädigt in diesem falle geöffnet hat.

    Es steht jedoch meines wissens nirgendwo fest geregelt ob der Verkäufer dem Kunden neben dem Widerrufsrecht ein Umtauschrecht ohne irgendwelche Mängel gewährleisten muss. Das liegt im Ermessen des Verkäufers ob er die geöffnete Ware hier in dem Fall das Handy mit der ich sags mal jetzt so Treiber-CD. Hier handelt der Verkäufer auf Kulanz. Was anderes währe wenn das Handy einen Mangel hätte, der beim dritten mal nicht wirklich entfernt währe aber den Mangel (also irgendein Defekt welcher die Leistung und den Preis des Handys mindern würde) hat es nie wirklich gegeben. Und ein zu langsamer Prozessor im Handy ist eher subjektiv wenn nicht in der Beschreibung angegeben wird, wie schnell der Prozessor zu sein hat.

    @ranglisten: KLar darf der Threadinhaber das Gerät zurückgeben nur werden die meisten Händler das eher aus kulanz zurücknehmen und wenn das Gerät soweit nicht defekt ist oder andere Mängel aufzuweisen hat darf er die Wertminderung des Gerätes vom normalen Kaufpreis abziehen und nur den Rest zurückgeben. Und das Widerrufsrecht gilt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und meiner Meinung kannst du widerrufen wenn der Artikel noch nicht benutzt wurde.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.1.2009 15:08:02 von kalinawalsjakoff
  18. ich glaub du verwechselt widerrufsrecht mit der garantie bzw umtauschrecht.

    bei verträgen nach fernabsatzgesetz kaufst du den artikel "auf probe" und das ist gesetzlich auch so festgehalten.

    du kannst den artikel "prüfen" so wie es dir im ladengeschäft möglich gewesen wäre. und dazu gehört nunmal das aufreissen eines kartons. mal ganz vom wertersatz abgesehen, denn dazu hat der händler natürlich das recht. deshalb, sollte man auch dinge die man kauft per fernabsatz nicht wie sein eigen behandeln. das alles zählt natürlich nicht bei besonderen artikeln (z.b. eigens für dich hergestellt (z.b. t-shirt bedruckt), hygieneartikel und ähnlichem..)

    dazu gehört auch das abziehen der schutzfolie. auch wenn die noch so dünn ist, sie hat sicher einen schutzeffekt.

    die cd... gut, da kann der händler sich sicher mit dem hersteller in verbindung setzen, und eine neue erhalten.

    gesetzlich hast du 14 tage rückgaberecht. ferner der händler nicht mehr gewährt.

    nicht aber mit dem kauf im ladengeschäft verwechseln. da ist es zwar auch gang und gebe, aber im ladengeschäft ist es reine kulanz des händlers deine ware zurückzunehmen. (z.b. ne gekaufte jeans) bestellst du diese jedoch bei einem händler im internet hast du 14 tage, diese zurückzugeben.
  19. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    ranglisten schrieb: ich glaub du verwechselt widerrufsrecht mit der garantie bzw umtauschrecht.



    Ich denke niocht. wenn du mal richtig lesen würdest: Garnatiefall tritt ein wenn ein Defekt am Gerät ferstgestellt ist oder das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. Hab ich weiter oben erklärt mit den 6 Moneten in denen der Händler nachweisen muß, daß das Gerät in Ordnung ist und in den darauf folgenden 1,5 Jahren ist der Käufer in der Beweislage daß das Gerät defekt ist.

    Widerrufrecht innerhalb von 14 Tagen kannstr du vom Vertrag zurücktreten. Und das Umtauschrecht ist eine Kulanzleistung die dir der Händler gewährt.
  20. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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