dürfen eltern am handy der kinder gehen?
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Ich kenne kein Gesetz welches dies verbieten würde, bin mir nicht sicher ob SMS unters Postgeheimnis fällt.
Unmoralisch ist es auf jeden Fall, du solltest das Gespräch mit deiner Mutter suchen und sie drauf ansprechen was es soll und was sie damit bezwecken will.
Ich persönlich finde es nicht okay und bin heil froh das ich nicht mehr zu Hause wohne auch wenn Mum niemals auf die Idee kommen würde. -
Nun, sicherlich hat sie deine Nachrichten gelesen, um deine Rechtschreibung ein wenig zu korrigieren.
So zu deinem Problem: Deine Mutter ist deine Erziehungsberechtigte und Sie wird auch deinen Handyvertrag unterschrieben haben. Daher darf sie zumindestens auch kontrollieren, was du mit dem Handy anstellst, um zu hohe Kosten durch irgendwelche Abos und dergleichen zu vermeiden. Sie darf es vielleicht nicht heimlich tun, wenn sie einen solchen Verdacht hat, sollte sie sich mit dir zusammenhocken und das ganze ausdiskutieren und sich da alles zeigen lassen. -
Selbstverständlich darf sie das, ich nehme einmal, deiner frapierenden Rechtschreibung zufolge, stark an, dass du noch minderjährig bist und somit deine Eltern für dich verantwortlich sind. Wenn sie es nun für untragbar halten, dir ein Gerät an die Hand zu geben, mit dem du dich eventuell auf einen abwegigen oder gar zwielichtigen Pfad begeben kannst, ohne gleichzeitig zu überprüfen, ob ihre schlimmsten Befürchtungen zutreffen, dann ist es wohl ihre Sache, ob sie dein Handy überwachen oder nicht. Ganz zu schweigen davon, dass du ohne sie wahrscheinlich gar nicht erst ein Handy hättest.
Wenn du dich in deiner Privatsphäre verletzt fühlst, solltest du mit deinen Eltern über etwaige Vorkommnisse sprechen. Doch dann kann es eben sein, dass sie dir das Handy wieder entziehen, weil sie sonst die Kontrolle über dich verlören.
Obgleich ich mir vorstellen kann, dass man natürlich vermeiden möchte, dass die Eltern manche Details aus Handys lesen, so kann man dennoch in einem jüngeren Alter noch nicht selbst entscheiden, wie man sich korrekt verhält. Am Besten ist es dann doch aber, gar keine privaten Daten auf elektronischen Geräten zu besitzen, bzw. nur solche, von denen man akzeptieren kann, wenn sie früher oder später von Anderen (speziell auf Rechnern sogar ganz und gar Fremde!) gelesen werden. Und wenn man sich bspw. gegenseitig auf dem Handy SMSn schickt, so kann man die doch löschen, nachdem man sie gelesen hat. Wichtige Informationen werden sowieso nicht per SMS ausgetauscht - und ja, auch erst recht nicht in der heutigen Gesellschaft.
PS: Befasse dich doch etwas mehr mit Literatur anstatt nur SMSn zu lesen, dann wären deine Beiträge hier nicht so fatal. -
natascha123 schrieb:
meine mutter ist mal an mein handy gegangen und hatt meine nachrichten gelesen was meint ihr darf meine mutter das oder nicht?ist das euch auch schon mal passiert dann schieldert ihr das bitte
Nein, das darf sie nicht.
Wenn sie dir nicht vertraust, kann sie dir kein Handy geben.
Aber wenn sie dir ein Handy gibt, darf sie nicht deine privaten Gespräche (ohne dich zu Fragen) lesen.
Nur wenn deine Eltern den begründeten Verdacht haben, dass du selbstmordgefährdet bist, Drogen nimmst usw. dann dürfen sie das um ihre Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.
Aber dann müssen sie schon einen begründeten Verdacht haben.
Sprich mit deiner Mutter über den Vorfall.
Wenn ihr das nicht klären könnt, kannst du dich auch an eine Beratungsstelle wenden (z.B. Nummer gegen Kummer).
Hier noch eine Link: http://eltern.t-online.de/pubertaet-privatsphaere-der-kinder-achten/id_42327532/index
kalinawalsjakoff schrieb:
So zu deinem Problem: Deine Mutter ist deine Erziehungsberechtigte und Sie wird auch deinen Handyvertrag unterschrieben haben. Daher darf sie zumindestens auch kontrollieren, was du mit dem Handy anstellst, um zu hohe Kosten durch irgendwelche Abos und dergleichen zu vermeiden.
Nein, das darf sie nicht.
Wenn Eltern ihren Kindern nicht vertrauen, dann müssen sie das Handy nicht bezahlen.
Aber die Rechte der Kinder müssen beachtet werden.
Sollte die Rechnung zu hoch sein, gibt es z.B. Prepaid Karten.
Wie schon gesagt nur in Fällen die, die Aufsichtspflicht betreffen darf man auch mal die Privatfähre missachten.
Aber dann muss man schon einen begründeten Verdacht haben. -
Hey, nein sie darf die SMS, Mailbox nicht abhören (nicht ohne deine erlaubnis) ... falls sie dir nicht vertraut das du abo(jamba kacke etc.) machst darf sie dir kein handy geben... meine mutter darf wenns sein muss auf mein handy gucken ;) wenn du sachen die peinlichsind etc geheim halten willst loesch sie doch einfach, Ich habe es so gemacht das meine mutter trozdem an dein handy geht, würde ich einfach den pin ändern und sleep modus so das das handy bei sms klingelt aber erst der pin eingegeben werden muss, sohat sie erst garkeine chance an dein handy zu kommen ;)
-
Kleine Anmerkung zum Beitrag von oben.
Eltern können sagen, du bekommst das Handy nur, wenn du uns mit rein schauen lässt.
Wenn man diese Absprache gemacht hat, dann dürfen Eltern rein schauen, da sie die Erlaubnis haben.
Aber dann wird man vermutlich nicht so "Private Sachen" mit den Handy machen.
Ich kenne Eltern bei denen der Kinder-Computer in Wohnzimmer steht. Damit man sehen kann, welche Seiten die Kinder besuchen.
Auch das ist eine Absprache, welche ok ist, weil das Kind weiß worauf es sich einlässt. -
jacr schrieb:
1. Kannst du eine absolute Aussage Aussage wie "nein, darf sie nicht" nicht machen, da es, wie du selbst schon sagst Ausnahmen gibt.
Nein, das darf sie nicht.
Wenn sie dir nicht vertraust, kann sie dir kein Handy geben.
Aber wenn sie dir ein Handy gibt, darf sie nicht deine privaten Gespräche (ohne dich zu Fragen) lesen.
Nur wenn deine Eltern den begründeten Verdacht haben, dass du selbstmordgefährdet bist, Drogen nimmst usw. dann dürfen sie das um ihre Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.
Aber dann müssen sie schon einen begründeten Verdacht haben.
2. ist "begründeter Verdacht" ein sehr weitläufiger Begriff, denn man ausdehnen kann wie man will - denn wann ist ein Verdacht schon wirklich begründet und wann nicht?
3. Fehlt mir bei deiner Quelle eine Altersangabe. In dem Beitrag wird von "Jugendlichen" geredet und ab wann ist ein Kind "Jugendlich? ich würde sagen so ab 14, denn vorher gelten Kinder noch als "unmündige Minderjährige". In diesem Alter haften die Eltern für alles was ihre Kinder machen und sind somit nicht nur verantwortlich dafür, sondern auch verpflichtet auf ihre Kinder aufzupassen - ansonsten geht es ihnen selbst an den Kragen. Weißt du wie alt Natascha ist?
Ich weiß nicht, ob du selbst Kinder hast, aber ich würde mich als Vater bedanken, wenn eine erwachsene Person mir vor meiner Tochter so in den Rücken fallen würde... Wenn Kinder gegen ihre Eltern mit Gesetzen angehen, die ihnen ein paar Jahre zuvor noch den Hintern abgewischt und ihnen das Essen in den Mund gestopft haben, dann gute Nacht...
@natascha123: Viel besser ist das was dir auch schon geraten wurde: rede mit deiner Mutter und einige dich mit ihr. Sie liest die Nachrichten auf deinem Handy weil sie dich liebt und dich vor gewissen Dingen bewahren will. Und wenn sie kein Vertrauen zu dir hat, dann bist du vielleicht auch ein bisschen mit Schuld - wenn nicht, dann kannst du sie ja auch ruhigen Gewissens deine SMS lesen lassen... -
Nun, im Prinzip haften die Eltern auch für die 14 bis 17 jährigen Jugendlichen und müssen bei Verträgen prinzipiell ihre Zustimmung geben. Auch bei sogenannten Prepaid-Verträgen. Und daß da auch viel Scheiß bei solchen Prepaid-Karten entstehen kann, zeigen uns die Medien. Dieses Jahr war in den Medien ein Fall, wo ein Prepaid Handy Kosten von rund 15000 Euro in einem Monat verursachte und das Gericht den Vater der besagten Studentin zur Zahlung von den regulären Prepaidkosten von 10 Euro von den 15000 Euro freisprach im Prinzip.
Ich denke schon, daß man als Elternteil in der Pflicht ist, auch auf seine KInder, wenn sie sie noch minderjährig sind, eine bestimmte Kontrolle auszüben. Gerade was Handy und Internet und co angeht, so muß den Jugendlichen doch ne gewisse Medienkompetenz mitgegeben werden.
Sicher man kann das nicht, in dem man einfach mal den Rechner oder das Handy in Abwesenheit des Kindes kontrolliert und dann nen heiden Aufstand macht, wenn man da mal irgendwas verdächtiges findet. Man sollte schon anders an die Sache herangehen. -
kaetzle7 schrieb:
jacr schrieb:
1. Kannst du eine absolute Aussage Aussage wie "nein, darf sie nicht" nicht machen, da es, wie du selbst schon sagst Ausnahmen gibt.
Nein, das darf sie nicht.
Wenn sie dir nicht vertraust, kann sie dir kein Handy geben.
Aber wenn sie dir ein Handy gibt, darf sie nicht deine privaten Gespräche (ohne dich zu Fragen) lesen.
Nur wenn deine Eltern den begründeten Verdacht haben, dass du selbstmordgefährdet bist, Drogen nimmst usw. dann dürfen sie das um ihre Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.
Aber dann müssen sie schon einen begründeten Verdacht haben.
Die Aussage Nein bezog sich auch die von mir vermutete Situation, dass es keinen Begründeten verdacht gibt.
Sie hat geschrieben "meine mutter ist mal an mein handy gegangen".
Weiter unten habe ich geschrieben, dass es durchaus Fälle geben kann in den es OK ist.
Aber in diesen Fall gehe ich wirklich davon aus, dass die Mutter einfach mal schauen wollte was ihr Kind macht.
Und das ist nicht ok.
kaetzle7 schrieb:
2. ist "begründeter Verdacht" ein sehr weitläufiger Begriff, denn man ausdehnen kann wie man will - denn wann ist ein Verdacht schon wirklich begründet und wann nicht?
Klar ist das dehnbar. Aber dann müsste die Mutter zumindest erklären können, warum sie es für begründet hält.
Und die Antwort: "Ich wollte einfach mal wissen was du schreibst" ist kein begründeter Verdacht.
kaetzle7 schrieb:
3. Fehlt mir bei deiner Quelle eine Altersangabe. In dem Beitrag wird von "Jugendlichen" geredet und ab wann ist ein Kind "Jugendlich? ich würde sagen so ab 14, denn vorher gelten Kinder noch als "unmündige Minderjährige". In diesem Alter haften die Eltern für alles was ihre Kinder machen und sind somit nicht nur verantwortlich dafür, sondern auch verpflichtet auf ihre Kinder aufzupassen - ansonsten geht es ihnen selbst an den Kragen. Weißt du wie alt Natascha ist?
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre.
Dieses Recht ist im Artikel 16 (Schutz der Privatsphäre und Ehre) der Kinderrechtskonvention geregelt.
Kind ist man bis zum erreichen des 18 Lebensjahr. Nach den 18. Lebensjahr verschärft sich sogar das recht auf Privatsphäre, da man dann keine Vormund mehr hat.
Das Eltern bis zum 14 Lebensjahr für ihre Kinder haften hat damit nichts zu tun.
Die Privatsphäre ist immer zu schützen.
kaetzle7 schrieb:
Ich weiß nicht, ob du selbst Kinder hast, aber ich würde mich als Vater bedanken, wenn eine erwachsene Person mir vor meiner Tochter so in den Rücken fallen würde... Wenn Kinder gegen ihre Eltern mit Gesetzen angehen, die ihnen ein paar Jahre zuvor noch den Hintern abgewischt und ihnen das Essen in den Mund gestopft haben, dann gute Nacht...
Kinder haben nun mal Rechte und das ist auch gut so.
Wenn jemand damit Probleme hat, dass auch ein Kind das Recht auf Privatsphäre hat, dann sollte er keine Kinder erziehen.
Und dann falle ich ihm gerne in den Rücken.
In diesen Fall gehe ich aber davon aus, dass die Mutter sich gar nicht bewusst ist, was sie da gemacht hat.
Darum sollte sie ja mit ihrer Mutter darüber reden, damit ihr bewusst wird was sie gemacht hat.
P.S. Wir reden immer von Vertrauen der Eltern zu ihren Kinder.
Jetzt mal eine andere Frage: Kann einen Kind seinen Eltern vertrauen, wenn sie seine Privatsphäre missachten?
Ich glaube, dass wenn Eltern z.B. Nachrichten von Kindern unbefugt lesen und diese das Kind mitbekommen vermindert das, das Vertrauen des Kindes zu ihren Eltern.
Aber wie ich auch gesagt habe kann man Regelungen Treffen, wenn man das Kind kontrollieren möchte.
Diese Regelungen müssen aber mit den Kindern abgesprochen werden. -
das ist wie die frage, ob eltern das tagebuch ihres kindes lesen dürfen oder nicht. scheinbar vergisst man die eigene kindheit einfach zu schnell. wenn man ein pc hat, will man doch auch nicht das jemand die festpaltte durchstöbert.
klar gibts viele sachen wo sich eltern sagen, dies oder das sei nicht in ordnung. sei es der freund, eine freundin oder wie das heut zu tage mode ist, irgend welche virtuellen währungen in online games. ist aber trotzdem ein unterschied ob man in privaten nachrichten rum schnüffelt oder sich offen informiert.
Beitrag zuletzt geändert: 20.12.2011 1:32:57 von aero23 -
Ich würde ganz einfach eine Sicherheitstastensperre einbauen ;)
ein ungeschütztes Handy ist ja auch verlockend...
Wenn Deine Mutter sonst nichts gegen Deine Privatsphäre unternimmt, ist es ganz ok (deiner Rechtschreibung nach zu schließen)
Wenn Du Dich als mündig erwiesen hast, und sie sowas noch immer macht, solltest Du auf jeden Fall mal ein ernstes Gespräch mit ihr führen. -
was ihr für einen aufstand wegen ein paar SMS macht... wenn der TE solch sensiblen Daten über das Handy verschickt, die seine muttern ciht wissen darf, dann soll er einen anderen weg nutzen... jeder darf die emails lesen... BKA, Provider, aber die eigenen eltern nicht? find ich schon merkwürdig...
die mutter zahlt für das teil, vermutlich ist das handy auf den namen der mutter ausgeschrieben, somit ist das handy juristisch eigentum der mutter. Das heißt, es ist zur nutzung überlassen worden aber nicht eigentum. Somit ist es das Recht derm utter, ihr eigentum regelmäßig zu überprüfen. Das handy ist zur kommunikation gedacht und nciht als mittel zur wahrung der Privatsphäre. Wenn du privatsphäre in deiner kommunikation willst, dann schreib briefe...
kommt noch soweeit, dass der chef sich dann nicht mehrinformieren darf, was seine mitarbeiter mit den arbeits-PCs machen.... ob sie wirklich arbeiten, oder den ganzen Tag nur zocken und zwielichtige Seiten besuchen... -
kalinawalsjakoff schrieb:
Nun, sicherlich hat sie deine Nachrichten gelesen, um deine Rechtschreibung ein wenig zu korrigieren.
Das ist echt nachvollziehbar .
Also meines Wissens nach würde ich sagen:
Verboten: nein
Unmoralisch: auf jeden Fall (siehe jedoch unten)
Aber ich bin mir ziemlich sicher: Wenn jemand im Verhalten einem Engel gleichen würde, dann würde dessen Mutter vermutlich nicht auf die Idee kommen, im Leben desjenigen herum zu kramen. Somit vermute ich das es hierzu schon eine gewisse Vorgeschichte gibt, welche wir nicht einschätzen können.
Somit enthalte ich mich jeglicher sonstiger Äußerungen über die Mutter die das getan hat (auch was den moralischen Aspekt dabei angeht).
Lg
Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2012 20:25:31 von thomas463 -
jacr schrieb:
kaetzle7 schrieb:
jacr schrieb:
1. Kannst du eine absolute Aussage Aussage wie "nein, darf sie nicht" nicht machen, da es, wie du selbst schon sagst Ausnahmen gibt.
Nein, das darf sie nicht.
Wenn sie dir nicht vertraust, kann sie dir kein Handy geben.
Aber wenn sie dir ein Handy gibt, darf sie nicht deine privaten Gespräche (ohne dich zu Fragen) lesen.
Nur wenn deine Eltern den begründeten Verdacht haben, dass du selbstmordgefährdet bist, Drogen nimmst usw. dann dürfen sie das um ihre Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.
Aber dann müssen sie schon einen begründeten Verdacht haben.
Die Aussage Nein bezog sich auch die von mir vermutete Situation, dass es keinen Begründeten verdacht gibt.
Sie hat geschrieben "meine mutter ist mal an mein handy gegangen".
Weiter unten habe ich geschrieben, dass es durchaus Fälle geben kann in den es OK ist.
Aber in diesen Fall gehe ich wirklich davon aus, dass die Mutter einfach mal schauen wollte was ihr Kind macht.
Und das ist nicht ok.
kaetzle7 schrieb:
2. ist "begründeter Verdacht" ein sehr weitläufiger Begriff, denn man ausdehnen kann wie man will - denn wann ist ein Verdacht schon wirklich begründet und wann nicht?
Im Endeffekt bist du als Erziehungsberechtigter deiner Kinder eine Aufsichtsperson und da hast du, bzw die Mutter des Threaderstellers gewisse Pflichten. Und du weißt was Erziehungsberechtigt bedeutet, der Erziehungsberechtigte hat eine gewisse Aufsichtspflicht und sollte durchaus stets kontrollieren, daß die Kinder sich so verhalten, daß ihr Wohlergehen nicht gefährdet ist.
Klar ist das dehnbar. Aber dann müsste die Mutter zumindest erklären können, warum sie es für begründet hält.
Und die Antwort: "Ich wollte einfach mal wissen was du schreibst" ist kein begründeter Verdacht.
kaetzle7 schrieb:
3. Fehlt mir bei deiner Quelle eine Altersangabe. In dem Beitrag wird von "Jugendlichen" geredet und ab wann ist ein Kind "Jugendlich? ich würde sagen so ab 14, denn vorher gelten Kinder noch als "unmündige Minderjährige". In diesem Alter haften die Eltern für alles was ihre Kinder machen und sind somit nicht nur verantwortlich dafür, sondern auch verpflichtet auf ihre Kinder aufzupassen - ansonsten geht es ihnen selbst an den Kragen. Weißt du wie alt Natascha ist?
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre.
Dieses Recht ist im Artikel 16 (Schutz der Privatsphäre und Ehre) der Kinderrechtskonvention geregelt.
Kind ist man bis zum erreichen des 18 Lebensjahr. Nach den 18. Lebensjahr verschärft sich sogar das recht auf Privatsphäre, da man dann keine Vormund mehr hat.
Das Eltern bis zum 14 Lebensjahr für ihre Kinder haften hat damit nichts zu tun.
Die Privatsphäre ist immer zu schützen.
kaetzle7 schrieb:
Ich weiß nicht, ob du selbst Kinder hast, aber ich würde mich als Vater bedanken, wenn eine erwachsene Person mir vor meiner Tochter so in den Rücken fallen würde... Wenn Kinder gegen ihre Eltern mit Gesetzen angehen, die ihnen ein paar Jahre zuvor noch den Hintern abgewischt und ihnen das Essen in den Mund gestopft haben, dann gute Nacht...
Kinder haben nun mal Rechte und das ist auch gut so.
Wenn jemand damit Probleme hat, dass auch ein Kind das Recht auf Privatsphäre hat, dann sollte er keine Kinder erziehen.
Und dann falle ich ihm gerne in den Rücken.
In diesen Fall gehe ich aber davon aus, dass die Mutter sich gar nicht bewusst ist, was sie da gemacht hat.
Darum sollte sie ja mit ihrer Mutter darüber reden, damit ihr bewusst wird was sie gemacht hat.
P.S. Wir reden immer von Vertrauen der Eltern zu ihren Kinder.
Jetzt mal eine andere Frage: Kann einen Kind seinen Eltern vertrauen, wenn sie seine Privatsphäre missachten?
Ich glaube, dass wenn Eltern z.B. Nachrichten von Kindern unbefugt lesen und diese das Kind mitbekommen vermindert das, das Vertrauen des Kindes zu ihren Eltern.
Aber wie ich auch gesagt habe kann man Regelungen Treffen, wenn man das Kind kontrollieren möchte.
Diese Regelungen müssen aber mit den Kindern abgesprochen werden.
Ich weiß nicht, ich hab mal eine Frage an dich jacr, hast du selbst Kinder? Und haben die Kinder einen PC oder ein Handy? Und das vielleicht mit Internetanschluss?
Wenn das zutreffen sollte, läßt du die Kinder im Internet tun und lassen was sie wollen so von Porno bis hin zu rechtsextremen und Gewaltverherrlichenden Darstellungen angucken? Ich meine das können und dürfen sie wenn sie 18 sind, würdest du es aber einem Minderjährigen zumuten sowas anzugucken? Und wenn du einen Verdacht hast, daß die mit Fremden Männern sich zu irgendwas verabreden?
Beitrag zuletzt geändert: 19.1.2012 23:24:42 von kalinawalsjakoff -
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