"Donate-Button" = Gewerbe?
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Hallo,
Ich will auf meiner Website einen Datation-Button einbinden.
Ich weiß aber nicht ob man das einfach so machen darf, wegen dieser "Gewerbe-Sache".
So viel ist das ja nicht was man da bekommt, aber ich habe in nem anderen Thread gelesen, das Werbung auf der Page auch ein Gewerbe ist....
Danke schonmal
Archie -
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Also warum sollte eine kleine Spende (sollte min. 6 Euro bei Paypal sein) denn ein Gewerbe sein? Soweit ich nicht (zu oft ) gegen die Laterne gerennt bin, ist ein Gewerbe (Dienstleistung) doch nur, wenn man etwas als Gegenleistung bekommt, da aber das Wort "Spenden" eine freiwillige Leistung ohne Gegenleistung meint, denke ich nicht, dass es ein Gewerbe ist.
Bei Fragen Wünschen oder Beschwerden, kannst du mir eine PN schicken -
Also zu dem Thema kann ich nur raten den Gang zum Steuerberater zu machen, der kann dir da mehr helfen.
Bei Wikipedia steht folgendes dazu:
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Deutschland_2 -
Ich habe mal unseren Steuerberater gefragt (ist unser Nachbar :P) & er meinte, das eine Spende, die einen geringen Betrag hat nicht versteuert werden muss. Ich glaube mal, das geht bis 50€ oder so. Außerdem darf der Spender keine Gegenleistung bekommen. Auch keine Premium Mitgliedschaft, virtuelle Währung, etc!
Wenn weiterhin Fragen bestehen, frage ich gerne mal meinen Onkel, der Anwalt ist. -
onkelz-community schrieb:
Ich habe mal unseren Steuerberater gefragt (ist unser Nachbar :P) & er meinte, das eine Spende, die einen geringen Betrag hat nicht versteuert werden muss. Ich glaube mal, das geht bis 50€ oder so. Außerdem darf der Spender keine Gegenleistung bekommen. Auch keine Premium Mitgliedschaft, virtuelle Währung, etc!
Genau so hatte ich das auch in Erinnerung. Aber lieber noch einmal selbst einen Steuerberater konsultieren. -
Soweit ich weiß, darfst du als Privatperson keine SPENDEN ERHALTEN... zumindest bei Flattr und so...
D.h. du musst kenntlich machen, dass es eine entlohnung für deine Journalistische oder andere Tätigket ist... -
Ist das nicht ein bisschen übertrieben?!
Solche Threads finde ich immer ziemlich unpassend und unklar, und zwar aus zweierlei Gründen:
1. Wegen einer kleinen Spende über Flattr o.ä. oder minimalistische Erträge pro Monat, womöglichst noch in virtuellen Währungen, wird dich niemand einsperren.
Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen, wenn man in diesem Forum für freien Webspace solche Rechtsfragen stellt, dass der Betreiber der Page Unmengen an Geld einnimmt. Wie gesagt, wegen den paar Euros, wenn überhaupt, wird euch niemand ins Gefängnis stecken oder sonstewas.
2. Wenn man sich schon solche Sorgen macht, dann sollte man nicht hier fragen, sondern bei Steuerberatern und sonstigen. Wenn ich hier schon solche schwammigen Antworten wie "naja ich denke mal unter 50€" o.ä. lese, dann... Nein wirklich, hier im Forum gibt es soviele widersprüchliche Antworten, darauf sollte man sich nicht verlassen.
In diesem Sinne,
das war mein Senf ;) -
Da wir hier alle keine Anwälte bzw. Steuerberater sind, kann dir niemand eine rechtsverbindliche Auskunft zu diesen Thema geben.
Halte dich an:
fitsein schrieb: Also zu dem Thema kann ich nur raten den Gang zum Steuerberater zu machen, der kann dir da mehr helfen.
Bei Wikipedia steht folgendes dazu:
In der Umgangssprache werden auch freiwillige Zahlungen von Privatpersonen z. B. für Freeware oder Donationware oder für kleinere Dienstleistungen als Spende bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um Zahlungen für tatsächlich z. B. per Download erfolgte Lieferungen oder Dienstleistungen. Dies stellt deshalb für den Zahler keine Spende dar, die steuerlich abzugsfähig wäre. Für den Zahlungsempfänger ist es eine Betriebseinnahme. Wenn aus diesen Einnahmen nach Abzug der Kosten ein Gewinn entsteht, ist dieser zu versteuern. Je nach Art der Lieferung oder Leistungen ist ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Zahlungsempfänger ist die Zahlung ein Bruttobetrag, von dem die darin enthaltene Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Deutschland_2
und
patrick-bonsai schrieb:
2. Wenn man sich schon solche Sorgen macht, dann sollte man nicht hier fragen, sondern bei Steuerberatern und sonstigen. Wenn ich hier schon solche schwammigen Antworten wie "naja ich denke mal unter 50?" o.ä. lese, dann... Nein wirklich, hier im Forum gibt es soviele widersprüchliche Antworten, darauf sollte man sich nicht verlassen.
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